Common use of Transportkosten Clause in Contracts

Transportkosten. In Ergänzung zu § 4 Nr. 4 a Teil II AVB/KK 2013 werden bei vollstationärer Behandlung ersetzt: - Nach Vorleistung der GKV: die verbleibenden Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankentransport sowie für Rettungsfahrten zum und vom Krankenhaus zu 100 %; - ohne Vorleistung der GKV: die Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankentransport zum bzw. vom Krankenhaus bis zu einem Erstattungsbetrag von 6.000 EUR im Kalenderjahr zu 90 %. Auf diesen Erstattungshöchstbetrag werden etwaige Leistungen nach Nr. 2.2.2 angerechnet. Medizinisch notwendig ist ein Krankentransport, wenn die versicherte Person während der Fahrt auf eine fachliche Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines Krankentransportwagens angewiesen ist oder dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Appears in 3 contracts

Samples: Seite, ws.zahnzusatzversicherung-direkt.de, www.versicherung-online.net

Transportkosten. In Ergänzung zu § 4 Nr. 4 a Teil II AVB/KK 2013 werden bei vollstationärer Behandlung ersetzt: - Nach , die nach Vorleistung der GKV: die GKV verbleibenden Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankentransport sowie für Rettungsfahrten zum und vom Krankenhaus zu 100 %; - ohne Vorleistung der GKV: die Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankentransport zum bzw. vom Krankenhaus bis zu einem Erstattungsbetrag von 6.000 EUR im Kalenderjahr zu 90 %. Auf diesen Erstattungshöchstbetrag werden etwaige Leistungen nach Nr. 2.2.2 angerechnet. Medizinisch notwendig ist ein Krankentransport, wenn die versicherte Person während der Fahrt auf eine fachliche Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines Krankentransportwagens angewiesen ist oder dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.versicherung-online.net

Transportkosten. In Ergänzung zu § 4 Nr. 4 a Teil II AVB/KK 2013 werden bei vollstationärer Behandlung ersetzt: - Nach , die nach Vorleistung der GKV: die GKV verbleibenden Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankentransport sowie für Rettungsfahrten zum und vom Krankenhaus zu 100 %; - ohne Vorleistung der GKV: die Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankentransport zum bzw. vom Krankenhaus bis zu einem Erstattungsbetrag von 6.000 EUR im Kalenderjahr zu 90 %. Auf diesen Erstattungshöchstbetrag werden etwaige Leistungen nach Nr. 2.2.2 angerechnet. Medizinisch notwendig ist ein Krankentransport, wenn die versicherte Person während der Fahrt auf eine fachliche Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines Krankentransportwagens angewiesen ist oder dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Appears in 1 contract

Samples: Seite