Common use of Treueprämie Clause in Contracts

Treueprämie. 1 Die Mitarbeitenden haben jeweils nach Vollendung von fünf Anstellungsjah- ren Anspruch auf eine Treueprämie. Die Mitarbeitenden können wählen zwi- schen einer Woche bezahltem Urlaub oder 1500 Franken. Die Berechnung erfolgt einheitlich auf Basis des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades der letzten fünf Jahre. Die Treueprämie ist bis zum nächsten Anspruch zu bezie- hen.

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Samples: gav-service.ch, www.post.ch

Treueprämie. 1 Die Mitarbeitenden haben jeweils nach Vollendung von fünf Anstellungsjah- ren Anstellungs- jahren Anspruch auf eine Treueprämie. Die Mitarbeitenden können wählen zwi- schen zwischen einer Woche bezahltem bezahlter Urlaub oder 1500 Franken. Die Berechnung erfolgt einheitlich auf Basis des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades der letzten fünf Jahre. Die Treueprämie ist bis zum nächsten Anspruch zu bezie- henbeziehen. 2 Für Mitarbeitende mit 20 und mehr Dienstjahren besteht anstelle des Anspruchs aus Abs. 1 alle fünf Jahre ein Anspruch auf 2 Wochen bezahlter Urlaub oder 3000 Franken.

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Samples: gav-service.ch

Treueprämie. 1 Die Mitarbeitenden haben jeweils nach Vollendung von fünf Anstellungsjah- ren Anstellungs- jahren Anspruch auf eine Treueprämie. Die Mitarbeitenden können wählen zwi- schen zwischen einer Woche bezahltem bezahlter Urlaub oder 1500 Franken. Die Berechnung erfolgt einheitlich auf Basis des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades der letzten fünf Jahre. Die Treueprämie ist bis zum nächsten Anspruch zu bezie- henbeziehen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Treueprämie. 1 Die Mitarbeitenden haben jeweils nach Vollendung von fünf Anstellungsjah- ren Anspruch auf eine Treueprämie. Die Mitarbeitenden können wählen zwi- schen zwischen einer Woche bezahltem Urlaub oder 1500 Franken. Die Berechnung erfolgt einheitlich auf Basis des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades der letzten fünf Jahre. Die Treueprämie ist bis zum nächsten Anspruch zu bezie- henbeziehen. 2 Für Mitarbeitende mit 20 und mehr Dienstjahren besteht anstelle des Anspruchs aus Abs. 1 alle fünf Jahre ein Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Urlaub oder 3000 Franken.

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Samples: syndicom.ch