Common use of Umfang der Dienstleistung Clause in Contracts

Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung dieses Service-Moduls über- nimmt Arval die Kosten für Wartung und ver- schleißbedingte Reparaturen (soweit diese nicht auf einen Unfall oder den unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges zurückzuführen sind; Unfall- und Glasbruchschäden werden im Rahmen der Kfz-Versicherung geregelt; Reifen- lieferungen erfolgen bei Vereinbarung des Service-Moduls „Reifenservice“). Der Kunde hat fällige Wartungsarbeiten fristgerecht und erforderliche Reparaturen umge- hend – jeweils im Namen und auf Rechnung von Arval – ausführen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an der Kilometeranzeige (einschließlich der Software), über die Arval unverzüglich schriftlich zu informieren ist. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang direkt zwischen Arval und der jeweiligen Werkstatt abgewickelt. Der Kunde hat zudem die für das Fahrzeug gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, z. B. Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO und Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47 StVZO, fristgemäß durchzuführen. Arval übernimmt die Kosten für diese vorgeschriebenen Untersuchungen. Arval wird den Kunden bei der außergerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche aus einer etwaigen Mobilitätsgarantie, bei Kulanz- und/ oder etwaigen Gewährleistungsansprüchen unterstützen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang die ihm zustehenden Ansprüche nach den Vorgaben der AGB auf eigene Kosten rechtzeitig geltend machen und erhalten. Stehen dem Kunden vorgenannte Ansprüche zu, übernimmt Arval die Erstellung von Kulanzanträgen sowie die Ver- mittlung zur Durchsetzung von Garantiean- sprüchen. Im Rahmen des Service-Moduls „Wartungs- service“ werden folgende Kosten übernommen: Wartung und Verschleißreparaturen (alle Werkstattleistungen, die durch normalen Verschleiß am Fahrzeug erforderlich werden: Motor, Bremsen, Kupplung, Getriebe etc.) Natürlicher Verschleiß an vom Hersteller bei Auslieferung des Fahrzeuges enthaltenem Zubehör Wartung (Inspektionsservice laut Serviceplan bzw. alle Arbeiten laut Herstellervor- schriften einschließlich Kosten für die UVV- Prüfung, Ölwechsel, Schmierstoffen und Dichtungen) Scheibenwischerblätter, zweimal pro Jahr Gesetzlich vorgeschriebene Abgasunter- suchungen (AU) Gesetzlich vorgeschriebene Hauptunter- suchungen (HU) Folgende Kosten werden nicht übernommen: Wagenpflege, insbesondere Waschen, Innenreinigung, Räderreinigung, Felgen- reinigung, Motorwäsche, sonstige Verschmutzungen, Polieren, Lackschäden, Lackstifte und Rostschäden Reparaturen an Achsvermessung und -einstellung Reifen: Äußerliche Beschädigungen Schäden durch/an Unfall sowie Anfahr- und deren jeweiligen Folgeschäden Teile der Innenausstattung, insbesondere Verkleidungen, Dosenhalter, Zigaretten- anzünder und Aschenbecher Sonderdurchsichten wie Urlaubs-, Winter- Check etc. und Sicherheitsprüfungen, z. B. an Stoßdämpfern und Bremsen Änderungen an Car- und/oder Key-Memory Sämtliche Kraftstoffe sowie Additive, z. B. AdBlue Bei Bezug außerhalb der vorgeschrie- benen Inspektionsarbeiten: Reifen und Felgen Hol- und Bringservice, Fahrzeugverbringung, insbesondere Abholung, Zustellung, Fahrten zur HU oder AU, Park- und Standgebühren Reinigungen an der Klimaanlage, Besei- tigung von Gerüchen, sofern nicht die technische Funktionstüchtigkeit der Klima- anlage beeinträchtigt ist, sowie Austausch oder Auffüllen von Flakons oder Parfums für Innenraum-Duftgeneratoren (z. B. Air Balance) Fehlteile, z. B. Bordwerkzeug, Fahrzeug- schlüssel und Reserverad Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit Abschleppen (welche nicht über die „Arval Assistance“ abgedeckt sind) sowie Batterienachladen, Bordwerkzeug, Daten- xxxxxx oder Updates für Navigationsgeräte, Fahrzeugschlüssel, Feuerlöscher, Fußmatten, Lampenboxen, Original-Radkappen, Pannen- hilfe, Regenerationsfahrten, Schmutzfänger, Schneeketten, Verbandskasten, Verklei- dungen, Wagenheber, Warndreieck, Warnweste und Zierleisten

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Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung dieses Service-Moduls über- nimmt stellt Arval dem Kunden die Kosten für Wartung und ver- schleißbedingte Reparaturen (soweit diese nicht auf einen Unfall oder den unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges zurückzuführen sind; Unfall- und Glasbruchschäden werden Tankberechtigungskarten der im Rahmen Einzelleasingvertrag festgelegten Mineralölgesellschaft(en) zur Verfügung. Der Leistungsumfang der Kfz-Versicherung geregelt; Reifen- lieferungen erfolgen bei Vereinbarung des Service-Moduls Tankkarte kann auf den Kraftstoffkauf beschränkt oder auf den Kauf von Öl, Wagenpflegeutensilien und Kleinteilen ausgedehnt werden (ReifenserviceWarenberechtigungs- gruppen“). Der Fahrer kann mit seiner Tankkarte unter Verwendung eines PIN-Codes bei den vereinbarten Mineralölgesellschaften im Namen und auf Rechnung von Arval bargeldlos tanken; der Kunde hat fällige Wartungsarbeiten fristgerecht wird bei der schriftlichen Bestellung der ausgewählten Tankkarte den räumlichen Geltungsbereich (national/international) und erforderliche Reparaturen umge- hend die von ihm gewünschte Berechtigungsstufe festlegen. Dabei ist die Warenberechtigungsgruppe der jeweiligen Mineralölgesellschaft maßgeblich. Nach Abschluss des jeweiligen Einzelleasing- vertrages wird Xxxxx die ausgewählte Tankkarte bestellen und dem Kunden bzw. dem Fahrer zukommen lassen. Die Tankkarte darf entsprechend der jeweils vereinbarten Berechtigungsstufe ausschließlich jeweils im Namen und auf Rechnung von Arval – ausführen zu lassenfür den bargeldlosen Bezug von Kraftstoffen und weiteren Waren/Dienstleistungen, nachfolgend insgesamt als „Kraftstoffe“ bezeichnet, verwendet werden; die Abrechnung von Barauslagen für Kraftstoffe ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an der Kilometeranzeige (einschließlich der Software)Die Tankkarten werden entweder auf die Leasingvertragsnummer, über die Arval unverzüglich schriftlich zu informieren istden Fahrernamen oder das Kennzeichen des Fahrzeuges ausgestellt. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang direkt zwischen Arval und der jeweiligen Werkstatt abgewickeltJede Karte bekommt einen PIN-Code. Der Kunde hat zudem PIN-Code wird, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, als Zufalls-PIN durch die für das Fahrzeug gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, z. B. Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO Mineralölgesellschaft vergeben und Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47 StVZO, fristgemäß durchzuführenaus Gründen der Sicherheit direkt an den Fahrzeugnutzer versandt. Arval übernimmt benötigt hierzu die Kosten für diese vorgeschriebenen Untersuchungen. Arval wird den Kunden bei der außergerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche aus einer etwaigen Mobilitätsgarantie, bei Kulanz- und/ oder etwaigen Gewährleistungsansprüchen unterstützenVersandanschrift des Fahrzeugnutzers. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang die ihm zustehenden Ansprüche nach den Vorgaben der AGB auf eigene Kosten rechtzeitig geltend machen und erhalten. Stehen dem Kunden vorgenannte Ansprüche zu, übernimmt Arval die Erstellung von Kulanzanträgen sowie die Ver- mittlung zur Durchsetzung von Garantiean- sprüchen. Im Rahmen des Service-Moduls „Wartungs- service“ werden folgende Kosten übernommen: Wartung und Verschleißreparaturen (alle Werkstattleistungenjeweiligen Fahrer verpflichten, die durch normalen Verschleiß am Fahrzeug erforderlich werden: MotorTankkarte sorgfältig aufzubewahren, Bremsen, Kupplung, Getriebe etc.) Natürlicher Verschleiß an vom Hersteller bei Auslieferung des Fahrzeuges enthaltenem Zubehör Wartung die Geheimzahl (Inspektionsservice laut Serviceplan bzw. alle Arbeiten laut Herstellervor- schriften einschließlich Kosten für die UVV- Prüfung, Ölwechsel, Schmierstoffen und Dichtungen) Scheibenwischerblätter, zweimal pro Jahr Gesetzlich vorgeschriebene Abgasunter- suchungen (AU) Gesetzlich vorgeschriebene Hauptunter- suchungen (HU) Folgende Kosten werden nicht übernommen: Wagenpflege, insbesondere Waschen, Innenreinigung, Räderreinigung, Felgen- reinigung, Motorwäsche, sonstige Verschmutzungen, Polieren, Lackschäden, Lackstifte und Rostschäden Reparaturen an Achsvermessung und -einstellung Reifen: Äußerliche Beschädigungen Schäden durch/an Unfall sowie Anfahr- und deren jeweiligen Folgeschäden Teile der Innenausstattung, insbesondere Verkleidungen, Dosenhalter, Zigaretten- anzünder und Aschenbecher Sonderdurchsichten wie Urlaubs-, Winter- Check etc. und Sicherheitsprüfungen, z. B. an Stoßdämpfern und Bremsen Änderungen an Car- und/oder Key-Memory Sämtliche Kraftstoffe sowie Additive, z. B. AdBlue Bei Bezug außerhalb der vorgeschrie- benen Inspektionsarbeiten: Reifen und Felgen Hol- und Bringservice, Fahrzeugverbringung, insbesondere Abholung, Zustellung, Fahrten zur HU oder AU, Park- und Standgebühren Reinigungen an der Klimaanlage, Besei- tigung von GerüchenPIN), sofern sie nicht sofort nach Erhalt vernichtet wird, an einem sicheren Ort und nicht in unmittelbarer Nähe der Tankkarte aufzubewahren und die technische Funktionstüchtigkeit Tankkarte nebst PIN vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu bewahren, um eine missbräuchliche Nutzung zu vermeiden. Der Vermerk des PIN-Codes auf der Klima- anlage beeinträchtigt ist, sowie Austausch Karte oder Auffüllen von Flakons oder Parfums für Innenraum-Duftgeneratoren (z. B. Air Balance) Fehlteile, z. B. Bordwerkzeug, Fahrzeug- schlüssel und Reserverad Sämtliche Aufwendungen Kartenhülle ist nicht zulässig. Die Tankkarte darf nicht im Zusammenhang mit Abschleppen (welche nicht über die „Arval Assistance“ abgedeckt sind) sowie Batterienachladen, Bordwerkzeug, Daten- xxxxxx oder Updates für Navigationsgeräte, Fahrzeugschlüssel, Feuerlöscher, Fußmatten, Lampenboxen, Original-Radkappen, Pannen- hilfe, Regenerationsfahrten, Schmutzfänger, Schneeketten, Verbandskasten, Verklei- dungen, Wagenheber, Warndreieck, Warnweste und Zierleistenunbewachten Fahrzeug aufbewahrt werden.

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Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung dieses Service-Moduls über- nimmt übernimmt Arval die Kosten für Wartung und ver- schleißbedingte verschleißbedingte Reparaturen (soweit diese nicht auf einen Unfall oder den unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges zurückzuführen sind; Unfall- und Glasbruchschäden werden im Rahmen der Kfz-Versicherung geregelt; Reifen- lieferungen , Reifenlieferungen erfolgen bei Vereinbarung des Service-Moduls „Reifenservice“mit der Dienstleistung Reifenersatz). Der Kunde hat fällige Wartungsarbeiten fristgerecht und erforderliche Reparaturen umge- hend umgehend – jeweils im Namen und auf für Rechnung von Arval ausführen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an der Kilometeranzeige (einschließlich der Software), über die Arval unverzüglich schriftlich zu informieren ist. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang direkt zwischen Arval und der jeweiligen Werkstatt abgewickelt. Arval übernimmt die sachliche und rechnerische Rechnungsprüfung und stellt sicher, dass vereinbarte Rabatte berücksichtigt werden. Ferner werden die vom Hersteller vorgegebenen Arbeitszeiten, die Arbeitsumfänge sowie die Plausibilität der durchgeführten Arbeiten überprüft. Der Kunde hat zudem die für das Fahrzeug gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, z. B. Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO und Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47 StVZO, fristgemäß durchzuführen. Arval übernimmt die Kosten für diese vorgeschriebenen Untersuchungen. Arval wird den Kunden bei der außergerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche aus einer etwaigen Mobilitätsgarantie, bei Kulanz- und/ und/oder etwaigen Gewährleistungsansprüchen etwaige Gewährleistungsansprüche unterstützen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang die ihm zustehenden Ansprüche nach den Vorgaben der AGB auf eigene Kosten rechtzeitig geltend machen und erhalten. Stehen dem Kunden vorgenannte Ansprüche zu, übernimmt Arval die Erstellung von Kulanzanträgen sowie die Ver- mittlung Vermittlung zur Durchsetzung von Garantiean- sprüchen. Im Rahmen des Service-Moduls „Wartungs- service“ werden folgende Kosten übernommen: Wartung und Verschleißreparaturen (alle Werkstattleistungen, die durch normalen Verschleiß am Fahrzeug erforderlich werden: Motor, Bremsen, Kupplung, Getriebe etcGarantieansprüchen.) Natürlicher Verschleiß an vom Hersteller bei Auslieferung des Fahrzeuges enthaltenem Zubehör Wartung (Inspektionsservice laut Serviceplan bzw. alle Arbeiten laut Herstellervor- schriften einschließlich Kosten für die UVV- Prüfung, Ölwechsel, Schmierstoffen und Dichtungen) Scheibenwischerblätter, zweimal pro Jahr Gesetzlich vorgeschriebene Abgasunter- suchungen (AU) Gesetzlich vorgeschriebene Hauptunter- suchungen (HU) Folgende Kosten werden nicht übernommen: Wagenpflege, insbesondere Waschen, Innenreinigung, Räderreinigung, Felgen- reinigung, Motorwäsche, sonstige Verschmutzungen, Polieren, Lackschäden, Lackstifte und Rostschäden Reparaturen an Achsvermessung und -einstellung Reifen: Äußerliche Beschädigungen Schäden durch/an Unfall sowie Anfahr- und deren jeweiligen Folgeschäden Teile der Innenausstattung, insbesondere Verkleidungen, Dosenhalter, Zigaretten- anzünder und Aschenbecher Sonderdurchsichten wie Urlaubs-, Winter- Check etc. und Sicherheitsprüfungen, z. B. an Stoßdämpfern und Bremsen Änderungen an Car- und/oder Key-Memory Sämtliche Kraftstoffe sowie Additive, z. B. AdBlue Bei Bezug außerhalb der vorgeschrie- benen Inspektionsarbeiten: Reifen und Felgen Hol- und Bringservice, Fahrzeugverbringung, insbesondere Abholung, Zustellung, Fahrten zur HU oder AU, Park- und Standgebühren Reinigungen an der Klimaanlage, Besei- tigung von Gerüchen, sofern nicht die technische Funktionstüchtigkeit der Klima- anlage beeinträchtigt ist, sowie Austausch oder Auffüllen von Flakons oder Parfums für Innenraum-Duftgeneratoren (z. B. Air Balance) Fehlteile, z. B. Bordwerkzeug, Fahrzeug- schlüssel und Reserverad Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit Abschleppen (welche nicht über die „Arval Assistance“ abgedeckt sind) sowie Batterienachladen, Bordwerkzeug, Daten- xxxxxx oder Updates für Navigationsgeräte, Fahrzeugschlüssel, Feuerlöscher, Fußmatten, Lampenboxen, Original-Radkappen, Pannen- hilfe, Regenerationsfahrten, Schmutzfänger, Schneeketten, Verbandskasten, Verklei- dungen, Wagenheber, Warndreieck, Warnweste und Zierleisten

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