Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung dieses Service-Moduls über- nimmt Arval die Kosten für Wartung und ver- schleißbedingte Reparaturen (soweit diese nicht auf einen Unfall oder den unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges zurückzuführen sind; Unfall- und Glasbruchschäden werden im Rahmen der Kfz-Versicherung geregelt; Reifen- lieferungen erfolgen bei Vereinbarung des Service-Moduls „Reifenservice“). Der Kunde hat fällige Wartungsarbeiten fristgerecht und erforderliche Reparaturen umge- hend – jeweils im Namen und auf Rechnung von Arval – ausführen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an der Kilometeranzeige (einschließlich der Software), über die Arval unverzüglich schriftlich zu informieren ist. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang direkt zwischen Arval und der jeweiligen Werkstatt abgewickelt. Der Kunde hat zudem die für das Fahrzeug gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, z. B. Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO und Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47 StVZO, fristgemäß durchzuführen. Arval übernimmt die Kosten für diese vorgeschriebenen Untersuchungen. Arval wird den Kunden bei der außergerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche aus einer etwaigen Mobilitätsgarantie, bei Kulanz- und/ oder etwaigen Gewährleistungsansprüchen unterstützen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang die ihm zustehenden Ansprüche nach den Vorgaben der AGB auf eigene Kosten rechtzeitig geltend machen und erhalten. Stehen dem Kunden vorgenannte Ansprüche zu, übernimmt Arval die Erstellung von Kulanzanträgen sowie die Ver- mittlung zur Durchsetzung von Garantiean- sprüchen. 1.1 Leistungen im Inland bei offenen und geschlossenen Pauschalen – nachträglich eingebautem Sonderzubehör, – Aufbauten. Reparaturen – infolge unsachgemäßer Behandlung, – infolge grober Fahrlässigkeit des Kunden bzw. Fahrers, – infolge einer Überschreitung von War- tungsintervallen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass die Überschreitung nicht ursächlich für den Schadenseintritt war, – infolge Fremdeinwirkungen oder Fehl- verhaltens durch Fahrer oder Dritte, – die über den normalen Verschleiß hinaus- gehen, z. B. Reparatur des Pollenfilters zwischen den Kundendiensten sowie der Bremsen, der Kupplung oder der Stoß- dämpfer bei vorzeitigem Verschleiß, – die nicht eindeutig Wartung und Verschleiß zuzuordnen sind, z. B. Diesel- oder Wasch- anlage „eingefroren“, Schäden an Sitzbezügen, Sitzen und Polstern. – Reparaturen – Auswuchten ohne vertragsgemäßen Reifenbezug – Marder, Wild und deren Folgeschäden – Vandalismus, Diebstahl, Einbruch – Glas – Nachfüllöle und sonstige Schmier- und Betriebsstoffe – Frostschutz und Scheibenklar – Ersatzteile – Wäsche
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Samples: Leasing and Fleet Service Agreement, Leasing and Fleet Services Agreement
Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung dieses Service-Moduls über- nimmt übernimmt Arval die Kosten für Wartung und ver- schleißbedingte verschleißbedingte Reparaturen (soweit diese nicht auf einen Unfall oder den unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges zurückzuführen sind; Unfall- und Glasbruchschäden werden im Rahmen der Kfz-Versicherung geregelt; Reifen- lieferungen , Reifenlieferungen erfolgen bei Vereinbarung des Service-Moduls „Reifenservice“mit der Dienstleistung Reifenersatz). Der Kunde hat fällige Wartungsarbeiten fristgerecht und erforderliche Reparaturen umge- hend umgehend – jeweils im Namen und auf für Rechnung von Arval – ausführen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an der Kilometeranzeige (einschließlich der Software), über die Arval unverzüglich schriftlich zu informieren ist. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang direkt zwischen Arval und der jeweiligen Werkstatt abgewickelt. Arval übernimmt die sachliche und rechnerische Rechnungsprüfung und stellt sicher, dass vereinbarte Rabatte berücksichtigt werden. Ferner werden die vom Hersteller vorgegebenen Arbeitszeiten, die Arbeitsumfänge sowie die Plausibilität der durchgeführten Arbeiten überprüft. Der Kunde hat zudem die für das Fahrzeug gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, z. B. Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO und Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47 StVZO, fristgemäß durchzuführen. Arval übernimmt die Kosten für diese vorgeschriebenen Untersuchungen. Arval wird den Kunden bei der außergerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche aus einer etwaigen Mobilitätsgarantie, bei Kulanz- und/ und/oder etwaigen Gewährleistungsansprüchen etwaige Gewährleistungsansprüche unterstützen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang die ihm zustehenden Ansprüche nach den Vorgaben der AGB auf eigene Kosten rechtzeitig geltend machen und erhalten. Stehen dem Kunden vorgenannte Ansprüche zu, übernimmt Arval die Erstellung von Kulanzanträgen sowie die Ver- mittlung Vermittlung zur Durchsetzung von Garantiean- sprüchenGarantieansprüchen.
1.1 Leistungen im Inland bei offenen und geschlossenen Pauschalen – nachträglich eingebautem Sonderzubehör, – Aufbauten. Reparaturen – infolge unsachgemäßer Behandlung, – infolge grober Fahrlässigkeit des Kunden bzw. Fahrers, – infolge einer Überschreitung von War- tungsintervallen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass die Überschreitung nicht ursächlich für den Schadenseintritt war, – infolge Fremdeinwirkungen oder Fehl- verhaltens durch Fahrer oder Dritte, – die über den normalen Verschleiß hinaus- gehen, z. B. Reparatur des Pollenfilters zwischen den Kundendiensten sowie der Bremsen, der Kupplung oder der Stoß- dämpfer bei vorzeitigem Verschleiß, – die nicht eindeutig Wartung und Verschleiß zuzuordnen sind, z. B. Diesel- oder Wasch- anlage „eingefroren“, Schäden an Sitzbezügen, Sitzen und Polstern. – Reparaturen – Auswuchten ohne vertragsgemäßen Reifenbezug – Marder, Wild und deren Folgeschäden – Vandalismus, Diebstahl, Einbruch – Glas – Nachfüllöle und sonstige Schmier- und Betriebsstoffe – Frostschutz und Scheibenklar – Ersatzteile – Wäsche
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Samples: Einzelleasingvertrag