Umfang des Nutzungsrechts. 1.1 Der Kunde erhält – soweit nicht von M+M ausdrücklich und schriftlich anderweitig zugesagt – nur ein einfa- ches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an von M+M überlassener oder erstellter Software. 1.2 Das Nutzungsrecht ist inhaltlich und örtlich auf den Vertragszweck beschränkt. Der Kunde darf die Soft- ware nur für eigene Zwecke im eigenen Betrieb nut- zen. 1.3 Zudem ist bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. SaaS, ASP) das Nutzungsrecht zeitlich auf die Vertragslauf- zeit begrenzt und nicht auf Dritte übertragbar. 1.4 Alle Server auf denen die Software ganz oder teilweise betrieben wird, müssen sich in den Räumen des Kun- den befinden und in seinem unmittelbaren Besitz ste- hen. Ausnahmen hiervon (z. B. Outsourcing, Hosting in einem externen Rechenzentrum) bedürfen der schriftlichen Zustimmung von M+M. 1.5 Erhält der Kunde von M+M aktualisierte Versionen der Software (z. B. im Rahmen der Softwarewartung oder der Gewährleistung), besteht das dem Kunden erteilte Nutzungsrecht ausschließlich in Bezug auf die aktuali- sierte Version der Software. Das Nutzungsrecht in Be- zug auf die zuvor überlassene Kopie erlischt 3 Monate, nachdem die aktualisierte Software zur Nutzung auf Produktivsystemen implementiert wird. 1.6 Handelt es sich um Named User-Lizenzen, ist die Nut- zung zahlenmäßig auf die Anzahl der Named User be- schränkt und darf nur durch die namentlich in der OMN-Kundenlösung zu hinterlegenden Named User erfolgen. Hinterlegte Named User, die aus dem Unter- nehmen des Kunden ausscheiden oder bei denen sich der Aufgabenbereich derart ändert, so dass sie dauer- haft nicht mehr mit Online Media Net arbeiten, können durch andere Personen ersetzt werden. 1.7 Jede Überschreitung des lizenzierten Nutzungsum- fangs ist vom Kunden im Voraus schriftlich anzuzei- gen. M+M ist berechtigt, zumindest einmal jährlich den Umfang der Nutzung der überlassenen Vertragssoft- ware zu überprüfen, wobei der Kunde in angemesse- ner Weise bei der Überprüfung zu kooperieren hat. Die Kosten der Prüfung sind vom Kunden in angemesse- nen Umfang zu tragen, wenn die Prüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung aufzeigt. Bei einer mengen- mäßigen Überschreitung ist zudem ein Vertrag über ei- nen Lizenzzukauf abzuschließen. Weiterer Schadens- ersatz bleibt vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Umfang des Nutzungsrechts. 1.1 Der Kunde erhält – soweit nicht 1.1. XXXXXXXX gewährt dem Vertragspartner an überlassener Software nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen ein - abhängig von M+M ausdrücklich und schriftlich anderweitig zugesagt – nur ein einfa- chesden Vereinbarungen der Parteien - unbefristetes (Kauf) bzw. befristetes (Miete), nicht ausschließliches und – vorbehaltlich Ziff . 1.5 – nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht an von M+M überlassener oder erstellter Software.
1.2 Das Nutzungsrecht ist inhaltlich und örtlich auf den Vertragszweck beschränkt. Der Kunde darf die Soft- ware nur für eigene Zwecke im eigenen Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks. Ein Nutzungsrecht besteht nur, soweit die Software im betreffenden Schein aufgeführt und/oder zum laufen- den Betrieb nut- zender den Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen bildenden Hardware erforderlich ist. Der Umfang des Nutzungsrechts für Software bestimmt sich vorrangig nach den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Nutzung überlassener Open-Source-Software unterliegt gleichfalls vorrangig den jeweiligen besonderen Nutzungsbedingungen. Die Überlassung von Updates und Upgrades erfolgt - soweit nichts Abweichendes vereinbart wird - entsprechend den für die ursprüngliche Programmversion geltenden Vereinbarungen.
1.3 Zudem 1.2. Der Vertragspartner ist bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. SaaSberechtigt, ASP) das Nutzungsrecht zeitlich auf die Vertragslauf- zeit begrenzt und nicht auf Dritte übertragbar.
1.4 Alle Server auf denen die Software ganz oder teilweise betrieben wird, müssen sich in den Räumen des Kun- den befinden und in seinem unmittelbaren Besitz ste- hen. Ausnahmen hiervon (z. B. Outsourcing, Hosting in einem externen Rechenzentrum) bedürfen der schriftlichen Zustimmung von M+M.
1.5 Erhält der Kunde von M+M aktualisierte Versionen der Software (z. B. auf einer ihm zur Verfügung stehenden Hardware im Rahmen der Softwarewartung oder der Gewährleistung), besteht das dem Kunden erteilte Nutzungsrecht ausschließlich in Bezug auf die aktuali- sierte Version der Softwarevertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Das Nutzungsrecht in Be- zug auf die zuvor überlassene Kopie erlischt 3 Monate, nachdem die aktualisierte Software zur Die gleichzeitige Nutzung auf Produktivsystemen implementiert wirdmehr als nur einer Hardware oder im Netzwerk (gleichzeitige Mehrfachnutzung) bedarf – soweit die Mehrfachnutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung liegt – der gesonderten Vereinbarung. Bei einem Wechsel der (Betriebs-)Hardware ist die Software auf der bisher verwendeten Hardware zu löschen.
1.6 Handelt es sich um Named User-Lizenzen1.3. Der Vertragspartner ist ohne Zustimmung von XXXXXXXX nicht berechtigt, überlassene Software in irgendeiner Form umzuarbeiten, zu bearbeiten oder zu vervielfältigen, soweit dies nicht im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung (§ 69d Urheberrechtsgesetz – UrhG) notwendig ist. Eine Dekompilierung ist die Nut- zung zahlenmäßig auf die Anzahl nur gemäß den Bestimmungen des § 69e UrhG zulässig.
1.4. Im Falle einer gemäß Ziff. 1.3 zulässigen Um- oder sonstigen Bearbeitung der Named User be- schränkt und darf nur Software durch die namentlich in der OMN-Kundenlösung zu hinterlegenden Named User erfolgen. Hinterlegte Named Userden Vertragspartner ist dieser nicht berechtigt, die aus dem Unter- nehmen des Kunden ausscheiden Ergebnisse an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder bei denen sich der Aufgabenbereich derart ändert, so dass sie dauer- haft nicht mehr mit Online Media Net arbeiten, können durch andere Personen ersetzt werdenüber die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus zu vervielfältigen.
1.7 Jede Überschreitung 1.5. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, sein Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen oder diesen entsprechende Nutzungsrechte (Unterlizenzen) einzuräumen. Dies gilt auch für unter Verstoß gegen Ziff. 1.3 hergestellte Software-Derivate. Hiervon unberührt bleibt das Recht des lizenzierten Nutzungsum- fangs ist vom Kunden Vertragspartners, erworbene Software ( Kauf) unter endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung, Bindung des Erwerbers an die geltenden Nutzungsbedingungen und nach Löschung notwendiger Vervielfältigungsstücke im Voraus Sinne der Ziff. 1.3 weiterzuveräußern. Im Falle der Veräußerung sind SALLMANN unverzüglich Name und Anschrift des Erwerbers schriftlich anzuzei- genbekannt zu geben.
1.6. M+M Die vorstehenden Bestimmungen gelten für (mit- )überlassene Benutzer- und Bedienungsdokumentationen entsprechend. XXXXXXXX ist berechtigt, zumindest einmal jährlich den Umfang eine Dokumentation in elektronischer Form und in Deutsch oder Englisch zu überlassen.
1.7. Im Falle einer Vertragsverletzung, insbesondere der Nutzung vorstehenden Bestimmungen oder der überlassenen Vertragssoft- ware geltenden Exportkontrollvorschriften, ist SALLMANN u. a. berechtigt, Unterlassung, ggf. Überlassung oder Vernichtung rechtswidrig hergestellter Vervielfältigungsstücke sowie Schadensersatz zu überprüfenverlangen. Das Recht von XXXXXXXX, wobei der Kunde in angemesse- ner Weise bei der Überprüfung das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung zu kooperieren hatkündigen bzw. Die Kosten der Prüfung sind vom Kunden in angemesse- nen Umfang zu tragenVertrag zurückzutreten, wenn die Prüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung aufzeigt. Bei einer mengen- mäßigen Überschreitung ist zudem ein Vertrag über ei- nen Lizenzzukauf abzuschließen. Weiterer Schadens- ersatz bleibt vorbehaltenunberührt.
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Samples: General Terms and Conditions for Rental, Service, Work, and Consulting Contracts
Umfang des Nutzungsrechts. 1.1 Der Kunde erhält – soweit nicht von M+M ausdrücklich APOLLON aus- drücklich und schriftlich anderweitig zugesagt – nur ein einfa- cheseinfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an von M+M APOLLON überlassener oder erstellter Software.
1.2 Das Nutzungsrecht ist inhaltlich und örtlich auf den Vertragszweck beschränkt. Der Kunde darf die Soft- ware nur für eigene Zwecke im eigenen Betrieb nut- zen.
1.3 Zudem ist bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. SaaS, ASP) das Nutzungsrecht zeitlich auf die Vertragslauf- zeit begrenzt und nicht auf Dritte übertragbar.
1.4 Alle Server auf denen die Software ganz oder teilweise betrieben wird, müssen sich in den Räumen des Kun- den befinden und in seinem unmittelbaren Besitz ste- hen. Ausnahmen hiervon (z. B. Outsourcing, Hosting in einem externen Rechenzentrum) bedürfen der schriftlichen Zustimmung von M+M.XXXXXXX.
1.5 Erhält der Kunde von M+M APOLLON aktualisierte Versionen Versio- nen der Software (z. B. im Rahmen der Softwarewartung Softwarewar- tung oder der Gewährleistung), besteht das dem Kunden Kun- den erteilte Nutzungsrecht ausschließlich in Bezug auf die aktuali- sierte aktualisierte Version der Software. Das Nutzungsrecht Nutzungs- recht in Be- zug Bezug auf die zuvor überlassene Kopie erlischt 3 Monate, nachdem die aktualisierte Software zur Nutzung Nut- zung auf Produktivsystemen implementiert wird.
1.6 Handelt es sich um Named User-Lizenzen, ist die Nut- zung zahlenmäßig auf die Anzahl der Named User be- schränkt und darf nur durch die namentlich in der OMN-Kundenlösung zu hinterlegenden Named User erfolgen. Hinterlegte Named User, die aus dem Unter- nehmen des Kunden ausscheiden oder bei denen sich der Aufgabenbereich derart ändert, so dass sie dauer- haft nicht mehr mit Online Media Net arbeiten, können durch andere Personen ersetzt werden.
1.7 Jede Überschreitung des lizenzierten Nutzungsum- fangs ist vom Kunden im Voraus schriftlich anzuzei- gen. M+M APOLLON ist berechtigt, zumindest einmal jährlich jähr- lich den Umfang der Nutzung der überlassenen Vertragssoft- ware Ver- tragssoftware zu überprüfen, wobei der Kunde in angemesse- ner an- gemessener Weise bei der Überprüfung zu kooperieren kooperie- ren hat. Die Kosten der Prüfung sind vom Kunden in angemesse- nen angemessenen Umfang zu tragen, wenn die Prüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung aufzeigt. Bei einer mengen- mäßigen mengenmäßigen Überschreitung ist zudem ein Vertrag Ver- trag über ei- nen einen Lizenzzukauf abzuschließen. Weiterer Schadens- ersatz Schadensersatz bleibt vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Umfang des Nutzungsrechts. 1.1 Der Kunde erhält – soweit nicht von M+M ausdrücklich und schriftlich anderweitig zugesagt – nur ein einfa- cheseinfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an von M+M überlassener oder erstellter Software.
1.2 Das Nutzungsrecht ist inhaltlich und örtlich auf den Vertragszweck beschränkt. Der Kunde darf die Soft- ware Software nur für eigene Zwecke im eigenen Betrieb nut- zennutzen.
1.3 Zudem ist bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. SaaS, ASP) das Nutzungsrecht zeitlich auf die Vertragslauf- zeit Vertragslaufzeit begrenzt und nicht auf Dritte übertragbar.
1.4 Alle Server auf denen die Software ganz oder teilweise betrieben wird, müssen sich in den Räumen des Kun- den Kunden befinden und in seinem unmittelbaren Besitz ste- henstehen. Ausnahmen hiervon (z. B. Outsourcing, Hosting in einem externen Rechenzentrum) bedürfen der schriftlichen Zustimmung von M+M.
1.5 Erhält der Kunde von M+M aktualisierte Versionen der Software (z. B. im Rahmen der Softwarewartung oder der Gewährleistung), besteht das dem Kunden erteilte Nutzungsrecht ausschließlich in Bezug auf die aktuali- sierte aktualisierte Version der Software. Das Nutzungsrecht in Be- zug Bezug auf die zuvor überlassene Kopie erlischt 3 Monate, nachdem die aktualisierte Software zur Nutzung auf Produktivsystemen implementiert wird.
1.6 Handelt es sich um Named User-Lizenzen, ist die Nut- zung Nutzung zahlenmäßig auf die Anzahl der Named User be- schränkt beschränkt und darf nur durch die namentlich in der OMN-Kundenlösung zu hinterlegenden Named User erfolgen. Hinterlegte Named User, die aus dem Unter- nehmen Unternehmen des Kunden ausscheiden oder bei denen sich der Aufgabenbereich derart ändert, so dass sie dauer- haft dauerhaft nicht mehr mit Online Media Net arbeiten, können durch andere Personen ersetzt werden.
1.7 Jede Überschreitung des lizenzierten Nutzungsum- fangs Nutzungsumfangs ist vom Kunden im Voraus schriftlich anzuzei- genanzuzeigen. M+M ist berechtigt, zumindest einmal jährlich den Umfang der Nutzung der überlassenen Vertragssoft- ware Vertragssoftware zu überprüfen, wobei der Kunde in angemesse- ner angemessener Weise bei der Überprüfung zu kooperieren hat. Die Kosten der Prüfung sind vom Kunden in angemesse- nen angemessenen Umfang zu tragen, wenn die Prüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung aufzeigt. Bei einer mengen- mäßigen mengenmäßigen Überschreitung ist zudem ein Vertrag über ei- nen einen Lizenzzukauf abzuschließen. Weiterer Schadens- ersatz Schadensersatz bleibt vorbehalten.
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