Vervielfältigung Musterklauseln

Vervielfältigung a. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies für die vertragsgemäße Benutzung der Software erforderlich ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen gehören die Installation der Software vom Originaldatenträger auf die Festplatte der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.
Vervielfältigung. Der Kunde darf den Content vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung des Contents notwendig ist. Notwendige Vervielfältigungen sind die Installation des Contents vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten Hardware, sowie das Laden des Content in den Arbeitsspeicher der Hardware.
Vervielfältigung. Die Software und das dazugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, sind Sie verpflichtet, auf dieser Sicherungskopie den Urheberrechtsvermerk von cobra anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registriernummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software verbundener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen. Soweit kein Fall der Erschöpfung im Sinne des § 69c Nr. 3 UrhG vorliegt, kann das Recht zur Benutzung der Software nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von cobra und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Voraussetzung für die Weitergabe der Software ist außerdem, dass Sie die vollständige Software und alle Kopien (einschließlich aller Komponenten, der Medien und des gedruckten Materials) weitergeben und keine Bestandteile der Software zurückbehalten. Der Empfänger muss den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zustimmen. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Ihr Recht zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn Sie eine Bedingung dieses Vertrages verletzen. Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind Sie verpflichtet, die Originaldatenträger sowie alle Kopien der Software sowie das schriftliche Material zu vernichten. Auf unser Verlangen ist die vollständige Vernichtung durch notarielle eidesstattliche Erklärung zu versichern. Für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, die cobra aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen, haften Sie vollumfänglich, es sei denn, Sie haben die Verletzung nicht zu vertreten. cobra ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. cobra ist nicht verpflichtet, Ihnen Aktualisierungen des Programms zur Verfügung zu stellen, wenn Ihre Software nicht registriert ist und Sie keinen bestehenden Aktualitäts-Garantie-Vertrag zu der Software haben.
Vervielfältigung. Die SOFTWARE, einschliesslich des dazugehörigen Schriftmaterials, ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Ihnen lediglich das Anfertigen einer Reservekopie, die ausschliesslich Sicherungszwecken dienen darf, erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von Improve anzubringen oder ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten die Software wie auch das schriftliche Material, ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form, mit anderer Software, in zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form, zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
Vervielfältigung. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst ebenfalls den Programm- code, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmda- teien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle Rechte sind vorbehalten und geschützt durch internationale Verträge und Gesetze zum Urheber- schutz. Ihnen ist lediglich das Anfertigen einer Reservekopie, die ausschließlich Sicherungszwecken dienen darf, erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk des Lizenzgebers anzubringen oder ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie die gegebenenfalls in ihr aufgenommenen Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software, wie auch das schriftliche Material, ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfältigen. Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der mindful FX und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Weitergabe, Verschenken, Vermieten, Verleasen und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt. Der Vertrag läuft auf unbeschränkte Zeit; Ihr Recht zur Benutzung der Software erlischt jedoch – auch ohne Kündigung, wenn Sie eine Bedingung dieses Vertrages verletzen. Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind Sie verpflichtet, die Originaldateien und das gesamte schriftliche Material sowie alle Kopien der Software, einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare und des schriftlichen Materials zu vernichten und auf Verlangen des Lizenzgebers die vollständige Vernichtung durch notarielle eidesstattliche Erklärung zu versichern. Mindful FX ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Sie als Lizenznehmer haben kein Recht auf die Durchführung einer Änderung oder Aktualisierung.
Vervielfältigung. Der Kunde darf die Vertragssoftware nur vervielfäl- tigen, soweit die Vervielfältigung für die vertragliche Nutzung erforderlich ist.
Vervielfältigung. Der Kunde darf die Vertragssoftware nur vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung für die vertragliche Nutzung erforderlich ist. Zu den erforderlichen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Installation der Vertragssoftware von dem Originaldatenträger und das Laden der Vertragssoftware in den Arbeitsspeicher sowie die Erstellung einer angemessenen Anzahl von Sicherungskopien.
Vervielfältigung. Die Software ist urheberrechtlich geschützt und jegliche Vervielfältigu ng ist ausgeschlossen.
Vervielfältigung. Die Vervielfältigung der hamet-Verfahren und der dazugehörigen Materialien und Dokumentationen ganz oder in Teilen ist unzulässig. Für eine über den vorstehend nach Ziffern 2 + 4 bestimmten Rahmen hinausgehende Nutzung fallen zusätzliche Lizenzgebühren an. In jedem Fall steht die erweiterte Nutzung unter dem Vorbehalt vorheriger schriftlicher Einwilligung durch die Berufsbildungswerk Waiblingen gGmbH. § 3 Softwarebestimmungen
Vervielfältigung. 4.1 Der Kunde darf die cetecom advanced-Software vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung der cetecom advanced-Software notwendig ist. Notwendige Vervielfältigungen sind die Installation der cetecom advanced-Software vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der cetecom advanced-Software in den Arbeitsspeicher der Hardware.