Unfallbegriff. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person • durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereig- nis (Unfallereignis) • unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerris- sen werden. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht er- fasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Le- bens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskelein- satzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versi- cherten Person.
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