Unterbruch der täglichen Arbeit/Pausen. a) Die Arbeitszeit kann durch eine unbezahlte Pause unterbro- chen werden. Zeitpunkt und Dauer der Pause legt der Arbeit- geber einvernehmlich fest. Die Pausenzeiten gelten nicht als Arbeitszeit, d.h. sie sind nicht bezahlt.18)
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Unterbruch der täglichen Arbeit/Pausen. a) Die Arbeitszeit kann durch eine unbezahlte Pause unterbro- chen werdenunterbrochen wer- den. Zeitpunkt und Dauer der Pause legt der Arbeit- geber einvernehmlich Arbeitgeber einvernehm- lich fest. Die Pausenzeiten gelten nicht als Arbeitszeit, d.h. ., sie sind nicht bezahlt.18)bezahlt.
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Unterbruch der täglichen Arbeit/Pausen. a) Die -Die Arbeitszeit kann durch eine unbezahlte Pause unterbro- chen unterbrochen werden. Zeitpunkt und Dauer der Pause legt der Arbeit- geber Arbeitgebende einvernehmlich fest. Während der Pause darf der Arbeitnehmende den Arbeitsplatz verlassen. Die Pausenzeiten gelten nicht als Arbeitszeit, d.h. sie sind nicht bezahlt.18)bezahlt. -Die Mittagspause soll den lokalen Verhältnissen Rechnung tragen und bis zur einer Stunde, wenigstens jedoch eine halbe Stunde betragen. Die Mittagspause gilt nicht als Arbeitszeit.
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Unterbruch der täglichen Arbeit/Pausen. a) Die Arbeitszeit kann durch eine unbezahlte Pause unterbro- chen unterbrochen werden. Zeitpunkt und Dauer der Pause legt der Arbeit- geber Arbeitgeber einvernehmlich fest. Die Pausenzeiten gelten nicht als Arbeitszeit, d.h. sie sind nicht bezahlt.18)bezahlt.
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Unterbruch der täglichen Arbeit/Pausen. a) Die Arbeitszeit kann durch eine unbezahlte Pause unterbro- chen werden. Zeitpunkt und Dauer der Pause legt der Arbeit- geber einvernehmlich fest. Die Pausenzeiten gelten nicht als Arbeitszeit, d.h. sie sind nicht bezahlt.18)bezahlt.
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