Unterlagen und Geheimhaltung Musterklauseln

Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegen- ständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nach- weislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Ver- fügung gestellt werden, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwen- digerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheim- haltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Infor- mationen – außer für Lieferungen an uns – nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefer- tigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegen- stände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu ver- nichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten. 14.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnun- gen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Anga- ben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen ange- fertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Drit- ten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder techni- schen In-formationen (einschliesslich Merkmalen, die etwa überge- benen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnis-se oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegen- über geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferan- ten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung des Vertragsgegenstandes zwingend benötigen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflich- tet sind; sie bleiben unser ausschliessliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen - ausser für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt oder gewerbs- mässig verwendet werden. 12.2 Auf unsere Aufforderung sind alle von uns stammenden Informatio- nen (gegebenenfalls einschliesslich angefertigter Kopien oder Auf- zeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüg- lich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschliesslich Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Ge- brauchsmustern etc.) vor. Soweit uns solche Rechte von Dritten zu- gänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zuguns- ten der Drittberechtigen. 12.3 Erbringt der Lieferant vertragliche Leistungen aufgrund von uns entworfener Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werk- zeugen oder nachgebauten Werkzeugen, dürfen diese vom Liefe- ranten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder zu- gänglich gemacht werden. Dies gilt sinngemäss auch für unsere Druckaufträge.
Unterlagen und Geheimhaltung. Alle durch DRAMET zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben ausschließliches Eigentum von DRAMET. Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von DRAMET dürfen solche Informationen – außer für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf Anforderung von DRAMET sind alle von DRAMET stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an DRAMET zurückzugeben oder zu vernichten. DRAMET behält sich alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit DRAMET diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1. Alle durch uns zugÅnglich gemachten geschÅftlichen oder technischen Informationen (einschlieÇlich Merkmalen, die etwa Äbergebenen GegenstÅnden, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenÄber geheim zu halten und dÄrfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur VerfÄgung gestellt werden, die fÄr deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden mÄssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschlieÇliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches EinverstÅndnis dÄrfen solche Informationen – auÇer fÄr Lieferungen an uns – nicht vervielfÅltigt oder gewerbsmÅÇig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen(gegebenenfalls einschlieÇlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise Äberlassenen GegenstÅnde unverzÄglich und vollstÅndig an uns zurÄckzugeben oder zu vernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschlieÇlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugÅnglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten. 12.2. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dÄrfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemÅÇ auch fÄr unsere DruckauftrÅge.
Unterlagen und Geheimhaltung. 15. Documents and non-disclosure 15.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu ent- nehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung ge- stellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der Liefe- rung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheihaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftli- ches Einverständnis dürfen solche Informationen – außer für Lie- ferungen an uns – nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig ver- wendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stam- menden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertig- ter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Ge- genstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen In- formationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Ge- brauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten. 15.1 All business or technical information (including features, which, e.g., are to be derived from any objects, documents, or software, and other knowledge or experience) made accessible by us, as long as and to the extent that they are not verifiably public knowledge, are to be kept secret from any third parties and shall be allowed to be made available in the supplier’s own operation only to such persons who as a matter of necessity have to be consulted for their use for the purpose of the delivery to us and who are also obligated to non-disclosure; this information shall remain our exclusive property. Without our prior written permission, such information – except for deliveries to us – shall not be reproduced or used for commercial purpose. At our request, all information originating from us (including, as the case may be, any copies or records made) and objects left on a temporary basis are to be returned to us fully and without undue delay or to be destroyed. 15.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen un...
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1. Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa den übergebenden Gegenständen, Dokumenten oder der Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung zum Zwecke der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, sowie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten. Für technische Informationen jeder Art, wie z.B. Zeichnungen, Spezifikationen und Beschreibungen, gilt zusätzlich, dass sie nicht ins Ausland verbracht werden dürfen, es sei denn, sie sind veröffentlicht oder allgemein bekannt. Der Lieferant hat die RAWE ELECTRONIC GmbH auf Anforderung nach Abwicklung der Bestellung alle RAWE ELECTRONIC GmbH Unterlagen, wie Zeichnungen und Beschreibungen, zurückzugeben. Die Schaustellung von Erzeugnissen, die nach RAWE ELECTRONIC GmbH Zeichnungen oder Spezifikationen gefertigt wurden, sowie die Bezugnahme auf die RAWE ELECTRONIC GmbH Bestellung gegenüber Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der RAWE ELECTRONIC GmbH. Der Lieferant wird der RAWE ELECTRONIC GmbH keine Informationen überlassen, die er für vertraulich hält. Demzufolge werden Informationen, die der RAWE ELECTRONIC GmbH zugänglich gemacht werden, nicht als vertraulich angesehen. Hält der Lieferant eine Ausnahmeregelung für erforderlich, ist diese vor Annahme der Bestellung schriftlich zu vereinbaren. 14.2. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.
Unterlagen und Geheimhaltung. Muster, Probeexemplare, Prospekte, Abbildungen, Zeichnun- gen, Kostenvoranschläge sowie sonstige Unterlagen, die wir dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung überlassen und die von ihm nicht gesondert vergütet worden sind, sind uns auf Verlangen (nebst sämtlichen Kopien) herauszuge- ben. An diesen Gegenständen und Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- und sonstigen gewerbli- chen Schutzrechte vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht anderweitig genutzt, insbesondere nicht kopiert und/oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sofern diese Gegenstände und Unterlagen im Besitz des Kunden verbleiben, wird hiermit ein Besitzmittlungsverhältnis verein- bart (§ 868 BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Ge- genständen und Unterlagen ist ausgeschlossen.
Unterlagen und Geheimhaltung. 3.13.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) 3.13 Documents and Confidentiality 3.13.1 All business or technical information made available by us (including features to be taken from objects, documents or software handed over and other knowledge or experience) shall be kept secret from third parties as long as and to the 3.13.2 Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nach- gebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge. extent that it is not demonstrably public knowledge and may only be made available in the supplier's own business to those persons who must necessarily be involved in its use for the purpose of the delivery to us and who are also obliged to maintain secrecy; it shall remain our exclusive property. Such information may not be reproduced or used commercially without our prior written consent - except for deliveries to us. Upon our request, all information originating from us (including, if applicable, copies or recordings made) and objects lent to us must be returned to us immediately and in full or shall be returned to us immediately and in full or destroyed. We reserve all rights to such information (including copyrights and the right to apply for industrial property rights industrial property rights, such as patents, utility models, semiconductor protection, etc.). Insofar as such information has been made available to us by third parties, this reservation of rights shall also apply in favour of such third parties. 3.13.2 Products which are manufactured according to documents designed by us, such as drawings, models and the like, or according to our confidential information or with our tools or copied tools may neither be used by the supplier himself nor offered or delivered to third parties. supplied to third parties. This shall also apply mutatis mutandis to our print orders.
Unterlagen und Geheimhaltung. Muster, Probeexemplare, Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge sowie sonstige Unterlagen und Computersoftware, die wir dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung überlassen und die von ihm nicht gesondert vergütet worden sind, sind uns auf Verlangen (nebst sämtlichen Ko- pien) herauszugeben. An diesen Gegenständen und Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Ur- heber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht anderweitig genutzt, insbesondere nicht kopiert und/oder Dritten zugänglich gemacht werden. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Stand Oktober 2013 Seite 5 / 7
Unterlagen und Geheimhaltung. 1.Alle durch Gebr. Dühr GmbH zugänglich gemachten geschäftlichen o- der technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa über- gebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Perso- nen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie blei- ben ausschließliches Eigentum von Gebr. Dühr GmbH. Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Gebr. Dühr GmbH dürfen solche Infor- mationen – außer für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt oder ge- werbsmäßig verwendet werden. Auf Anforderung von Gebr. Dühr GmbH sind alle von Gebr. Dühr GmbH stammenden Informationen (gegebenen- falls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leih- weise überlassenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an Gebr. Dühr GmbH zurückzugeben oder zu vernichten. Gebrüder Dühr GmbH Bauen und Sanieren Xx Xxxxxxxxx 00 00000 Xxx Xxxxxxx Telefon (026 33) 426 98 - 0 Telefax (026 33) 426 98 - 77 Email xxxx@xxxxxxxxx-xxxxx.xx Web xxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxx und Xxxxxxx Xxxx Handelsregister - Nr.: HRB 22406 Ust-ID-Nr.: DE 27 46 46 466 Finanzamt: Bad Neuenahr-Ahrweiler Volksbank RheinAhrEifel eG IBAN DE 94 5776 1591 0527 5396 00 BIC XXXXXXX0XXX Kreissparkasse Ahrweiler IBAN DE 55 5775 1310 0000 1626 02 BIC XXXXXX00XXX Gebr. Dühr GmbH behält sich alle Rechte an solchen Informationen (ein- schließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerbli- chen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit Gebr. Dühr GmbH diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten. 2.Erzeugnisse, die nach von Xxxx. Dühr GmbH entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach vertraulichen An- gaben von Gebr. Dühr GmbH oder mit Werkzeugen von Gebr. Dühr GmbH oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für Druckaufträge von Xxxx. Dühr GmbH. § 14