Unterlagen und Geheimhaltung Musterklauseln

Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen, außer für Lieferungen an uns, nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder techni- schen In-formationen (einschliesslich Merkmalen, die etwa überge- benen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnis-se oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegen- über geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferan- ten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung des Vertragsgegenstandes zwingend benötigen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflich- tet sind; sie bleiben unser ausschliessliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen - ausser für Lieferungen an uns - nicht vervielfältigt oder gewerbs- mässig verwendet werden.
Unterlagen und Geheimhaltung. 14.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstiger Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum.
Unterlagen und Geheimhaltung. 12.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Er- fahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Auftragnehmers nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung/ Leistungserbringung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorhe- riges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen – außer für Lieferungen/ Leistungserbringungen an uns – nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten.
Unterlagen und Geheimhaltung. Muster, Probeexemplare, Prospekte, Abbildungen, Zeichnun- gen, Kostenvoranschläge sowie sonstige Unterlagen, die wir dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung überlassen und die von ihm nicht gesondert vergütet worden sind, sind uns auf Verlangen (nebst sämtlichen Kopien) herauszuge- ben. An diesen Gegenständen und Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- und sonstigen gewerbli- chen Schutzrechte vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht anderweitig genutzt, insbesondere nicht kopiert und/oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sofern diese Gegenstände und Unterlagen im Besitz des Kunden verbleiben, wird hiermit ein Besitzmittlungsverhältnis verein- bart (§ 868 BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Ge- genständen und Unterlagen ist ausgeschlossen.
Unterlagen und Geheimhaltung. 11.1. Alle durch Lechner zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an Lechner notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie verbleiben im ausschließlichen Eigentum von Lechner.
Unterlagen und Geheimhaltung. 3.13.1 Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) 3.13 Documents and Confidentiality 3.13.1 All business or technical information made available by us (including features to be taken from objects, documents or software handed over and other knowledge or experience) shall be kept secret from third parties as long as and to the
Unterlagen und Geheimhaltung. 15. Documents and non-disclosure
Unterlagen und Geheimhaltung. 10.1. TS behält sich an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, und anderen Unterlagen das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor, soweit nicht zwischen den Parteien ausdrücklich anderes vereinbart wird. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung der TS sind diese Unterlagen Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder in anderer Weise verwertet werden. Das Kopieren ist ohne ausdrückliche Einwilligung der TS ebenfalls untersagt.
Unterlagen und Geheimhaltung. Muster, Probeexemplare, Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge sowie sonstige Unterlagen und Computersoftware, die wir dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung überlassen und die von ihm nicht gesondert vergütet worden sind, sind uns auf Verlangen (nebst sämtlichen Ko- pien) herauszugeben. An diesen Gegenständen und Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Ur- heber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht anderweitig genutzt, insbesondere nicht kopiert und/oder Dritten zugänglich gemacht werden. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Stand Oktober 2013 Seite 5 / 7