Urheberrechte und Nutzungsrechte Musterklauseln

Urheberrechte und Nutzungsrechte. 7.1. Die WTI-Online-Datenbanken sowie die dazugehörigen Computerprogramme sind durch das Urheberrechtsgesetz sowie weitere Schutzgesetze geschützt. WTI ist Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Datenbanken sowie an den darin gespeicherten Inhalten und Daten.
Urheberrechte und Nutzungsrechte. 8.1 Der AN behält an den gelieferten Daten die Urheber und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Ohne anderslautende Bestimmung in der Individualvereinbarung erhält der AG das zeitlich unbeschränkte, einfache Nutzungsrecht an den im Rahmen eines Projekts erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere bei Software einschließlich Dokumentation, für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck.
Urheberrechte und Nutzungsrechte. 1.1. Jeder an “die reklamezentrale” erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Das in der Agentur entstandene Artwork, darunter fallen im Besonderen alle Grafiken, Fotografien und Daten der selbigen, sind im urheberrechtlichen Eigentum der Agentur und werden nicht an den Kunden oder Dritte weiter- gegeben. “die reklamezentrale” räumt seinen Kunden ein uneingeschränktes Nutzungsrecht dieses Materials ein, dessen Umsetzung als Medienproduktion jeglicher Art ausschließlich auf den Rechnern der Agentur erfolgen darf.
Urheberrechte und Nutzungsrechte. 2.1 Der Agentur cb-kommunikationsbüro erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
Urheberrechte und Nutzungsrechte. Dem Auftraggeber werden keine Urheberrechte übertragen. Alle Dienste sind nur für den Eigenbedarf des Kunden bzw. im Falle der Informationsvermittlung für den Eigenbedarf seines Auftraggebers bestimmt. Bei Handeln im Auftrag eines Dritten dürfen die Daten nur einmal an diesen weitergegeben werden. Vervielfältigung, Verbreitung und Nachdruck zum Zwecke weiterer kommerzieller Nutzung sind untersagt.
Urheberrechte und Nutzungsrechte. 9.1. Xxxxxxx Xxxxxxxxx räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Xxxxxxx Xxxxxxxxx.
Urheberrechte und Nutzungsrechte. 7.1 Der Lieferant räumt GLOBE das ausschließliche, zeitlich und räumlich nicht beschränkte und übertragbare Recht ein, die Lieferungen und/oder Leistungen, Teile davon und alle damit in Zusammenhang stehenden Ergebnisse wie z.B. Ideen, Entwürfe, Unterlagen und Dokumentation (nachfolgend „Tätigkeitsergebnisse“) in unveränderter oder veränderter Form unter Ausschluss des Lieferanten in jeder Hinsicht - auch gewerblich -, zu nutzen, zu verwerten, zu vermarkten, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen, sei es im eigenen Unternehmen von GLOBE, sei es durch entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte. Eingeschlossen ist das ausschließliche Recht, ohne zusätzliche Vergütung alle im Rahmen der Leistungserbringung gemachten Erfindungen frei zu verwerten.
Urheberrechte und Nutzungsrechte. 3.1. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urhe- berwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nut- zungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Urheberrechte und Nutzungsrechte. Uns verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Fort- bildungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Der Vertragspartner darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen, auch auszugs- weise, nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
Urheberrechte und Nutzungsrechte. 6.1. Der Kunde erwirbt für die vertraglich vereinbarte Dauer und für den vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausge- hen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.