Verbundene Unternehmen. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch eine Beteiligung von mehr als 25 % kapitalmäßig verbunden sind, unter einer einheitlichen unternehmerischen Leitung stehen oder die selbe Informations- und Kommunikationstechnologie- Infrastruktur verwenden, geltend gemacht werden.
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Samples: do-rechner.de, do-rechner.de
Verbundene Unternehmen. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden Vermögensschäden, die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch eine Beteiligung von mehr als 25 % kapitalmäßig verbunden sind, oder unter einer einheitlichen unternehmerischen Leitung stehen oder die selbe und dieselbe Informations- und Kommunikationstechnologie- Kommunikationstechnologie-Infrastruktur verwendenver- wenden, untereinander geltend gemacht werden.
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Samples: www.gdv.de
Verbundene Unternehmen. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch eine Beteiligung von mehr als 25 % Prozent kapitalmäßig verbunden sind, unter einer einheitlichen unternehmerischen Leitung stehen oder die selbe Informations- und Kommunikationstechnologie- Kommunikationstechnologie-Infrastruktur verwenden, geltend gemacht werden.
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Samples: www.wko.at
Verbundene Unternehmen. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden Vermögensschäden, die von UnternehmenUnter- nehmen, - die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern Ge- sellschaftern durch eine Beteiligung von mehr als 25 % Prozent kapitalmäßig verbunden sind, sind oder - unter einer einheitlichen unternehmerischen Leitung stehen oder die selbe und dieselbe Informations- und Kommunikationstechnologie- Kommunikationstechno- logie-Infrastruktur verwenden, untereinander geltend gemacht werden.
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Samples: ar.mediaimpression.net
Verbundene Unternehmen. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden Vermögensschäden, die von UnternehmenUnterneh- men, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern Gesell- schaftern durch eine Beteiligung von mehr als 25 % Prozent kapitalmäßig verbunden sind, oder unter einer einheitlichen unternehmerischen Leitung stehen oder die selbe Informations- und Kommunikationstechnologie- dieselbe Informati- ons- und Kommunikationstechnologie-Infrastruktur verwendenverwen- den, untereinander geltend gemacht werden.
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Samples: aporisk.de