Common use of Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank Clause in Contracts

Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. 20.1 Einigung über das Pfandrecht: Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank zur Sicherung aller Ansprüche aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z. B. Kontoguthaben).

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Samples: Allgemein Verbraucherdarlehensvertrag (Befristetes Annuitätendarlehen Mit Abtretung Von Bezügen), www.psd-rheinneckarsaar.de, www.skatbank.de

Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. 20.1 Einigung über das Pfandrecht: Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank zur Sicherung aller Ansprüche aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung bankmäßigen Geschäfts­ verbindung ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen zuste­ hen oder künftig zustehen werden (z. B. Kontoguthaben).

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Samples: www.sparda-a.de, www.sparda-bw.de

Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. 20.1 Einigung über das Pfandrecht: Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank zur Sicherung aller Ansprüche aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung bankmäßigen Geschäfts- verbindung ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen zuste- hen oder künftig zustehen werden (z. B. Kontoguthaben).

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Samples: www.vrbank-ostalb.de, www.sparda-n.de

Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. 20.1 22.1 Einigung über das Pfandrecht: Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank zur Sicherung aller Ansprüche aus der bank- mäßigen bankmäßigen Geschäftsverbindung ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z. B. zum Beispiel Kontoguthaben).

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Samples: www.rb-dietersheim.de

Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. 20.1 21.1 Einigung über das Pfandrecht: Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank zur Sicherung aller Ansprüche aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z. B. Kontoguthaben).

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Samples: www.vb-mosbach.de