Verfügungen Musterklauseln

Verfügungen. Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls grund- sätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und verpfänden, soweit derartige Verfügungen recht- lich möglich sind.
Verfügungen. Eine Verfügung über das Sparguthaben ist unter Beachtung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jederzeit möglich. Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag verfügen kann. Macht der Sparer von diesem Recht ganz oder teilweise Gebrauch, wird der SpardaAnsparPlan damit insgesamt beendet. Wird innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der SpardaAnsparPlan zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt. Wird das gesamte Sparguthaben ausnahmsweise ohne Kündigung - also vorzeitig - zurückgezahlt, so bewirkt dies die Beendigung des SpardaAnsparPlans. Der Verfügungsfreibetrag gemäß Nr. 5.2. der Sonderbedingungen für den Sparverkehr besteht nicht.
Verfügungen. Das Konto dient nicht dem Zahlungsverkehr. Über das Konto kann nur durch Umbuchung per Online-Banking auf das Referenzgirokonto des Kontoinhabers verfügt werden. Beleghaft eingereichte Überweisungen oder Umbuchungen werden nicht bearbeitet. Verfügungen sind nur in Höhe des jeweiligen Guthabens möglich. Bei Verfügungen wird das verbleibende Guthaben mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Zinssatz für diese Konten verzinst. Für ausnahmsweise entstehende Kontoüberziehungen werden bis zum Ausgleich Überziehungszinsen analog zum Privatgirokonto berechnet (die Höhe ist dem Preisverzeichnis zu entnehmen). Für den Ausgleich ermächtigt der Kontoinhaber die Sparkasse, den Betrag per Lastschrift vom Referenzgirokonto einzuziehen.
Verfügungen. 4.1 Verfügungen durch Berechtigte sind ausschließlich im Rahmen des Kontogut- habens auf dem Girokonto oder innerhalb des vereinbarten Verfügungsrahmens bzw. einer geduldeten Überziehung möglich. Es gelten insoweit die unter Ziffer 10 und 11 aufgeführten Regelungen. 4.2 Die Bank ist berechtigt, für Verfügungswege über das Girokonto Betragsgrenzen festzulegen.
Verfügungen. Verfügungen mit dinglicher Wirkung über das Baurecht (Veräusserung, sowie Schaffung von Unter-Baurechten und Stockwerkeigentum, Belastung mit Grund- pfandrechten, etc.) sind zulässig. Diese bedürfen der Zustimmung der Bau- rechtsgeberin, doch darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden. In obligatorischer Hinsicht wird vereinbart, dass die Veräusserung des Baurechts vor Fertigstellung der im Baurecht zu erstellenden Baute nicht zulässig ist.
Verfügungen. Artikel-Nr.: 000 007 140 Verfügungen über den Anlagebetrag sind während der Vertragslauf- zeit nicht möglich. Für Scheckgutschriften gilt, dass der Geldeingang so lange vorbehalten ist, bis die tatsächliche Belastung auf dem Konto des Scheckausstellers erfolgt ist. Verfügungen über das Vor- behaltsguthaben sind nicht möglich. Bei Einzahlung in Form einer SEPA-Basislastschrift hat der Zahlungspflichtige eine Einwendungs- frist von acht Wochen. Verfügungen sind innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich. Soweit die BMW Bank bei SEPA-Lastschriften zu einer Vorabankündigung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, wird die BMW Bank diese spätestens zwei Kalendertage vor Belastung des Xxxxxx versenden. Zur Auszahlung fällige Beträge können ausschließlich zu Gunsten der BMW Bank genannten Referenzbankverbindung (Gutschrifts- konto) erfolgen.
Verfügungen. Das KontoPlus wird nur auf Guthabenbasis geführt und dient ausschließlich der Geldanlage. Die Abwicklung von Wertpapiergeschäften ist nur über das interne Verrechnungskonto und nicht über das KontoPlus möglich Es ist nicht für den sonstigen Zahlungsverkehr (Scheckziehungen, Lastschrifteinlösun- gen usw.) zugelassen. Überweisungen auf das KontoPlus können ausschließ- lich über das Verrechnungskonto bei der S Broker AG & Co. KG bis maximal in Höhe des dort verfügbaren Guthabens erfolgen. Über Guthaben kann je- derzeit, jedoch nur durch Online-Überweisung auf das Verrechnungskonto, verfügt werden. Anderweitige Verfügungen über das KontoPlus sind nicht möglich. Ein Anspruch auf Barauszahlung von Guthaben oder Bareinzahlung von Geldbeträgen besteht nicht. Die Erteilung telefonischer Überweisungs- aufträge ist nicht möglich. Verfügungen über das KontoPlus können nur über den Zugangsweg Internet erfolgen. Die Einlagen auf dem KontoPlus sind täg- lich fällig, eine feste Laufzeit wird nicht vereinbart. Eine Verfügung über das gesamte Guthaben führt nicht zur Auflösung des Xxxxxx.
Verfügungen. (1) Bei Verfügungen über die Spareinlage ist die Sparurkunde (siehe Ziffer 2 (1)) vorzulegen. (2) Die Bausparkasse ist berechtigt, an den Besitzer der Sparurkunde fällige Zahlungen zu leisten, es sei denn, ihr ist die fehlende Berechtigung des Besitzers bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbe- kannt. (3) Auszahlungen sind grundsätzlich auch durch Nutzung des Telefonbankings und Online- Auszahlungsservice möglich. Es gelten die jeweiligen Sonderbedingungen.
Verfügungen. Über das Guthaben auf dem Sparkonto kann jederzeit – ganz oder teilweise – unter Ein- haltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist per Online-Banking, schriftlich oder telefonisch verfügt werden. Bei Berechnung der Kündigungsfrist wird der Tag des Zugangs der Kün- digung bei der Bank nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Kündigung kann max. 90 Tage vor dem gewünschten Beginn der Verfügungsfrist ein- gereicht werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist (also ab dem 31. Tag) kann über das gekündigte Guthaben innerhalb einer Verfügungsfrist von 7 Kalendertagen zugunsten des genannten Referenzkontos per Online-Banking, schriftlich oder telefonisch (Telebanking) verfügt werden. Soweit innerhalb der Verfügungsfrist keine Verfügung über das gekündig- te Guthaben erfolgt, unterliegt dieses Guthaben erneut einer 30-tägigen Kündigungsfrist. Die Summe der gekündigten Beträge deren Kündigungs- und/ oder Verfügungsfristen sich überschneiden, dürfen die Höhe des Gesamtguthabens nicht übersteigen.
Verfügungen. Verfügungen sind täglich im PSD OnlineBanking möglich. Das PSD CashKontoOnline kann nicht zum Zwecke des Zahlungsverkehrs (Scheckziehungen, Lastschrifteinzug etc.) genutzt werden.