Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Musterklauseln

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Verwaltungsgesellschaft trägt dafür Sorge, dass sich die inländischen Vertriebsstellen gegenüber der Verwaltungsgesellschaft verpflichten, die im Fürstentum Liechtenstein geltenden Vorschriften des Sorgfaltspflichtgesetzes und der dazugehörenden Sorgfaltspflichtverordnung sowie die Richtlinien der FMA in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Sofern die inländischen Vertriebsstellen Gelder von Anlegern selbst entgegennehmen, sind sie in ihrer Eigenschaft als Sorgfaltspflichtige verpflichtet, nach Massgabe des Sorgfaltspflichtgesetzes und der Sorgfaltspflichtverordnung den Zeichner zu identifizieren, die wirtschaftlich berechtigte Person festzustellen, ein Profil der Geschäftsbeziehung zu erstellen und alle für sie geltenden lokalen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei zu befolgen. Darüber hinaus haben die Vertriebsstellen und ihre Verkaufsstellen auch alle Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beachten, die in den jeweiligen Vertriebsländern in Kraft sind.
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Fonds muss allen geltenden internationalen und Luxemburger Gesetzen und Verordnungen bezüglich der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („AML/CFT“) besonders dem Gesetz vom 12. November 2004 über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der jeweils gültigen Fassung (das „Gesetz von 2004“), der großherzoglichen Verordnung vom 1. Februar 2010, die Details zu einzelnen Bestimmungen des Gesetzes von 2004 in der jeweils gültigen Fassung gibt, und der CSSF-Verordnung Nr. 12-02 vom 14. Dezember 2012 über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung in der durch die CSSF-Verordnung 20-05 (die „AML/CFT-Regeln“) angepasste Fassung, entsprechen. Insbesondere verlangen die AML/CFT-Regeln, dass der Fonds auf einer risikosensitiven Basis die Identität der Zeichner von Anteilen und gegebenenfalls jeder Person, die im Namen eines solchen Anteilsinhabers handelt, sowie des wirtschaftlichen Eigentümers der Anteile (wenn es sich nicht um die Zeichner handelt), sowie die Herkunft der Zeichnungserlöse feststellt und prüft und die Geschäftsbeziehung laufend überwacht. Die Identität eines Anteilsinhabers sollte auf der Basis von Dokumenten, Daten oder Informationen, die von einer verlässlichen und unabhängigen Quelle stammen, überprüft werden. Der Fonds, die Verwaltungsgesellschaft, die Register- und Transferstelle und jeder andere Dienstleister des Fonds sollten die Informationen und Dokumente, die nötig sind, um die Identität und das Profil des Anteilsinhabers, die Art und den Zweck der Geschäftsbeziehung und die Herkunft der Zeichnungserlöse festzustellen und zu überprüfen, anfordern. Auf jeden Fall haben der Fonds, die Verwaltungsgesellschaft, die Register- und Transferstelle und jeder andere Dienstleister des Fonds das Recht, zusätzliche Informationen und Dokumente, die als erforderlich angesehen werden, um die AML/CFT-Regeln einzuhalten, anzufordern. Werden solche Informationen und Dokumente nicht vorgelegt, wird der Antrag nicht bearbeitet. Der Fonds, die Verwaltungsgesellschaft und die Register- und Transferstelle sind dazu berechtigt, Anträge abzulehnen und haften nicht für Zinsen, Kosten oder Kompensationen. Wenn Anteile ausgegeben werden, können diese nicht zurückgenommen oder umgewandelt werden bis alle Details zur Registrierung und AML/CFT-Dokumente des Anteilsinhabers vollständig sind. Die Zeichnung der Anteile kann auch indirekt, also durch eine dritte Partei, durchgeführt werden. In diesem Fall ist es dem Fond...
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Händler verpflichtet sich, Comercia Global Payments die Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die Comercia Global Payments benötigt, um den Kunden zu identifizieren und die in den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgelegten Sorgfaltspflichten unter Beachtung der sich aus diesen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen von Comercia Global Payments anzuwenden. Der Händler ist außerdem verpflichtet, jede Änderung in Bezug auf die bei der Registrierung angegebenen Informationen mitzuteilen, um diese Informationen und Unterlagen zu aktualisieren.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.