Verkehrsverträge Musterklauseln

Verkehrsverträge. Verträge des Spediteurs über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Seefracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte (z. X. Xxxxxxxxxxxxxx, Sendungsverfolgung, Umschlag) betreffen. Diese umfassen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen, insbesondere Tätigkeiten wie Bildung von Ladeeinheiten, Kommissionieren, Etikettieren und Verwiegen von Gütern und Retourenabwicklung. Als Frachtverträge gelten auch Lohnfuhrverträge über die Gestellung bemannter Kraftfahrzeuge zur Verwendung nach Weisung des Auftraggebers.
Verkehrsverträge. Verträge des Spediteurs über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Spediti- ons-, Fracht-, Seefracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewer- be gehörende Geschäfte (z. X. Xxxxxxxxxxxxxx, Sendungsverfolgung, Umschlag) be- treffen. Diese umfassen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen, insbesondere Tätigkeiten wie Bildung von Ladeeinheiten, Kommissionieren, Etikettieren und Ver- wiegen von Gütern und Retourenabwicklung. Als Frachtverträge gelten auch Lohnfuhrverträge über die Gestellung bemannter Kraftfahrzeuge zur Verwendung nach Weisung des Auftraggebers. 1.15
Verkehrsverträge. Gegenstand der Versicherung sind Verkehrsverträge (Fracht-, Speditions- und Lagerverträge) des Versicherungsnehmers als Frachtführer im Straßengüterverkehr, als Spediteur oder Lagerhalter, die während der Laufzeit dieses Versicherungsvertrages abgeschlossen und nach Maßgabe der Ziffer 11 aufgegeben werden, wenn und soweit die damit zusammenhängenden Tätigkeiten in der Betriebsbeschreibung ausdrücklich dokumentiert sind.
Verkehrsverträge. Gegenstand der Versicherung sind Ver- kehrsverträge (Fracht-, Speditions- und Lagerverträge) des Versicherungsnehmers als Frachtführer im Straßengüterverkehr, als Spediteur oder Lagerhalter, wenn und soweit die damit zusammenhängenden Tätigkeiten in der Betriebsbeschreibung genannt und im Versicherungsschein aus- drücklich dokumentiert sind.
Verkehrsverträge. Gegenstand der Versicherung sind Verkehrsverträge des Spediteurs als Auftragnehmer über alle Arten von Verrichtungen des Spediteurs, gleichgültig, ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern im Zusammenhang stehen.
Verkehrsverträge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Gütern, die Gegenstand eines mit oder von Ihnen abgeschlossenen Verkehrsvertrags (Fracht-, Spedi- tions- oder Lagervertrag) sind und wegen aller sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden.
Verkehrsverträge. Verträge des Spediteurs über alle Arten von Tä- tigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Seefracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte (z. B. Zollabwicklung, Sendungsverfolgung, Um- schlag) betreffen. Diese umfassen auch speditionsübliche logisti- sche Leistungen, wenn diese mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen, insbesondere Tätigkeiten wie Bildung von Bisher Ziffer 2.1 ADSp 2016 Bisher Ziffer 2.2 ADSp 2016 Ladeeinheiten, Kommissionieren, Etikettieren und Verwiegen von Gütern und Retourenabwicklung. Als Frachtverträge gelten auch Lohnfuhrverträge über die Gestellung bemannter Kraftfahrzeuge zur Verwendung nach Weisung des Auftragge- bers. Neu 1.15
Verkehrsverträge. Gegenstand der Versicherung sind Verkehrsverträge (Fracht-, Speditions- und Lagerverträge) des Versiche- rungsnehmers als Frachtführer im Straßengüterverkehr, als Spediteur oder Lagerhalter, wenn und soweit die damit zusammenhängenden Tätigkeiten in der Betriebsbeschreibung ausdrücklich dokumentiert sind: - Spediteur - Frachtführer im innerdeutschen und grenzüberschreitenden Verkehr
Verkehrsverträge. Verträge des Spediteurs über alle Arten von Tätig- keiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, See- fracht-, Lager oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte (z. X. Xxxxxxxxxxxxxx, Sendungsverfolgung, Umschlag) betreffen. Diese umfassen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Beför- derung oder Lagerung von Gütern in Zusammen- hang stehen, insbesondere Tätigkeiten wie Bildung von Ladeeinheiten, Kommissionieren, Etikettieren und Verwiegen von Gütern und Retourenabwick- lung. Als Frachtverträge gelten auch Lohnfuhrver- träge über die Gestellung bemannter Kraftfahr- zeuge zur Verwendung nach Weisung des Auftrag- gebers.
Verkehrsverträge. Verträge des Spediteurs über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Seefracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte (z. X. Xxxxxxxxxxxxxx, Sendungsverfolgung, Umschlag) betreffen. Diese umfassen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen, insbesondere Tätigkeiten wie Bildung von Ladeeinheiten, Kommissionieren, Etikettieren und Verwiegen von Gütern und LOGTEKS GMBH im durch Xxxxxxxxxx 00 Fon: +00 00 00 000 00-0 Groß-Gerau Commerzbank XX-00000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx Ust.-Id-Nr.: DE271490617 Fax: +00 00 00 000 00-00 Mail: xxxx@xxxxxxx.xxx HRB 92726 Geschäftsführer Frankfurt am Main BIC: XXXXXXXXXXX XXXXXXX XxxX | Xxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx Retourenabwicklung. Als Frachtverträge gelten auch Lohnfuhrverträge über die Gestellung bemannter Kraftfahrzeuge zur Verwendung nach Weisung des Auftraggebers.