Common use of Verlängerter Eigentumsvorbehalt Clause in Contracts

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. b. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden. c. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. d. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. e. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. f. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen. g. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben. h. Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann a) Veräußert der Kunde die Ware allein oder zusammen mit ihm ge- hörenden oder fremden Waren, so tritt er schon jetzt die hieraus ent- stehenden Forderungen in vollem Umfang an den Verwender ab; der Verwender nimmt die Abtretung an. b) Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Ver- wenders steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Kunden überBetrag, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus der dem Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hatAnteilswert des Verwenders am Miteigentum entspricht. b. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung c) Die Abtretung ist auflösend bedingt durch die Erfüllung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des KundenKon- tokorrentvorbehalts nach Ziffer VII. c. d) Bei Pfändungen Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter in die abgetre- tenen Forderungen hat der Kunde uns den Verwender unverzüglich schriftlich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigenunter- richten. Für alle dem Verwender in diesem Zusammenhang entstehen- den Kosten haftet der Kunde. d. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen e) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden in Ausübung seines Gewer- bebetriebs als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattetDritten eingebaut, so gelten die vorstehenden Buchstaben a) bis e) entspre- chend für die hieraus entstehende Werklohnforderung einschließlich des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek an erster rangbereiter Stelle. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware Baut der Kunde die Ware als wesentlichen Bestandteil in sein Grund- stück ein, so tritt der Kunde bereits schon jetzt seine die aus der Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen gegen den Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. e. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, der sich nach Ziffer VII.4 Buchstabe a) bestimmt, an den Verwender ab. f. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über f) Der Verwender nimmt die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen. g. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben. h. Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung unter a) bis e) angebotenen Abtre- tungen hiermit an.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt6.1. Das AMS behält sich das Eigentum geht erst dann auf an Waren, Unterlagen, Software, Datenträgern, Dokumentationen und Schulungsmaterial (nachfolgend als `Ware´ bezeichnet) bis zum Eingang aller vereinbarten Zahlungen aus den zu Grunde liegenden Vertragsverhältnissen mit dem Kunden übervor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcherinsbesondere bei Zahlungsverzug, ist AMS nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sindWare zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Ist In der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus Zurücknahme der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. b. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks überWare durch XXX liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden. c. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns AMS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit AMS Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, AMS die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall. d. Ein Weiterverkauf 6.2. Der Kunde ist nur berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der Kunde AMS jedoch bereits jetzt seine alle Forderungen gegen den Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab Faktura- Endbetrages (einschließlich USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren dieser Abtretung ermächtigt. Unsere AMSs Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir verpflichtet AMS sich, die Forderung nicht einzieheneinzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegtist. Ist dies aber jedoch der Fall, können wir kann AMS verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner an AMS bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. e. Eine etwaige Be- oder 6.3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache Ware durch den Kunden erfolgt wird stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichtenAMS vorgenommen. In diesem Fall setzt sich Wird die Ware mit anderen, AMS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt AMS das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil Miteigentum an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der neuen SacheVerarbeitung oder Vermischung. Erfolgt die Verarbeitung oder Vermischung in der Weise, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt AMS anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich dann für unsAMS. Werden Für die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. f. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen. g. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben. h. Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem EigentumsvorbehaltVerschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden überDiese Begrenzung gilt auch, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist Zeitpunkt der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. b. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden. c. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. d. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware vereinbarten Fälligkeit sofort ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. e. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen WarenAbzug fällig. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden1. Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum von MPCS bis zur Erfüllung sämt- soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der in drei aufeinanderfolgenden Raten oder einem Betrag, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für unsdrei Raten entspricht, licher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprü- Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußertin Verzug geraten, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes wird der Vorbehaltsware. f. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzuggesamte, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügendiesem Zeitpunkt noch offene Restsaldo che. Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen. g. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen MPCS zustehen, die Höhe aller VII. Datenschutz sofort fällig, ohne dass es hierzu einer gesonderten Erklärung durch MPCS bedarf. gesicherten Ansprüche um mehr als 2010% übersteigt, werden wir kann MPCS auf Wunsch des Kunden Bestellers einen angemessenen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Rechnungen über Ersatzteile, Reparaturleistungen oder sonstige Dienst- oder Sämtliche vom Kunden mitgeteilte Daten werden ausschließlich gemäß den gelten- Werkleistungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fäl- 2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfän- den Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Zur Abwicklung des mit dem Käufer lig. Bei Zielüberschreitungen berechnet MPCS Mahnkosten und Verzugszinsen in dung oder Sicherungsübereignung untersagt. Jegliche Weitergabe oder -veräuße- geschlossenen Vertrags ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Höhe von mindestens 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ferner rung von im Rahmen von Finanzierungsverträgen gelieferter Ware ist dem Besteller Käufers erforderlich. MPCS verarbeitet dabei die Kontakt- Bestell und Zahlungsin- ist MPCS berechtigt, neue Lieferungen von dem Ausgleich offener Rechnungen ab- untersagt, im Übrigen nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedin- formationen des Käufers sowie ggfls. Informationen zur Bonität. Grundlage für die hängig zu machen, ohne dass bestehende Abschlüsse erlöschen. gung gestattet, dass die Forderung des Bestellers in Höhe des mit MPCS vereinbar- Verarbeitung ist Art 6 Abs. 1b bzw. 1f DSGVO. Die Daten werden entsprechend ten Preises mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten auf MPCS übergeht, ohne der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. h. 3. Im Verkehr Kulanzfall kann eine Rücknahme des Liefergegenstandes durch MPCS verein- dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Ein solcher verlängerter Eine darüber hinaus gehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt aus- bart werden. Bei Rücknahme werden geleistete Zahlungen mit Unternehmern ist der eingetretenen Eigentumsvorbehalt bedarf jedoch MPCS vorheriger ausdrücklichen Zustimmung. schließlich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, sonstiger zwischen dem Käufer Wertminderung verrechnet. Zum Ausgleich der Wertminderung aufgrund Benut- Für den Fall der Ver- und Bearbeitung der Vorbehaltsware räumt der Kunde MPCS und MPCS geschlossenen Verträge oder einer vom Käufer erteilten Einwilligung. zung des Liefergegenstandes kann MPCS eine Nutzungsentschädigung wie folgt bereits jetzt Miteigentum an der durch die während Be- und/oder Verarbeitung hergestellten Weitere datenschutzrechtliche Informationen, unter anderem zu verlangen: Xxxx im Verhältnis des Wertes der Dauer gelieferten Ware zur Sicherung von MPCS den Betroffenenrechten, erhalten Sie auf unserer Homepage unter 25 % des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen FeuerKaufpreises bei Rücknahme innerhalb des ersten Vierteljahres, WasserAnsprüchen ein. xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx 30 % des Kaufpreises bei Rücknahme innerhalb des zweiten Vierteljahres, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.40 % des Kaufpreises bei Rücknahme innerhalb des zweiten Halbjahres, 50 % des Kaufpreises bei Rücknahme innerhalb des zweiten Jahres,

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt1. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. b. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden. c. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. d. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. e. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne in unserem In- teresse. Das Anwartschaftsrecht des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall Kunden an der gelieferten Ware setzt sich das Anwartschaftsrecht auch an der Kaufsache an der verarbeiteten oder umgebildeten Sache fort. 2. Bei Verarbeitung Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verar- beitet oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil untrennbar vermischt, so erwerben wir in diesem Zeitpunkt das Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis, in dem der objektive Wert der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen steht. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, wird vereinbart, daß der Kunde uns mit der Verarbeitung stillschweigend und zwar bei Verarbeitung anteilmä- ßig das Miteigentum überträgt. 3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Verhältnis des Wertes ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten, umzubilden, mit anderen Gegenständen zu vermischen und/oder weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch alle Forderungen, die ihm aus der Vorbehaltsware zum Wert der neuen SacheWeiterveräußerung ge- gen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaremit uns vereinbarten Kaufprei- ses einschließlich Umsatzsteuer ab. f. Ist 4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung ganz in Zahlungsverzug oder teilweise tritt eine anderweitige wesentliche Ver- schlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, sind wir berechtigt, eine Weiterveräu- ßerung der durch uns gelieferten Ware und den Einzug der aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen zu untersagen. 5. Der Kunde hat uns dann die zur Einziehung der Forderungen notwendigen Infor- mationen zu erteilen, die hierfür erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und seinen Abnehmern die zu unseren Gunsten erfolgte Vorausabtretung mitzuteilen. Daneben sind auch wir ermächtigt, im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis Namen des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehenerfolgte Vorausabtretung anzuzei- gen. g. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben. h. Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt6.1 E&W behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von E&W gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden übergilt auch dann, wenn wir wegen aller unserer einzelne oder sämtliche Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solchervon E&W in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 6.2 Der Käufer ist, die soweit er als Unternehmer bei E&W kauft oder bestellt, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn überordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten E&W hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Geschäftsbeziehung Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit uns getilgt hat. b. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf Gegenständen, die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden. c. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. d. Ein Weiterverkauf ist nur ausschließlich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall Eigentum des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware Käufers stehen, veräußert, so tritt der Kunde bereits Käufer schon jetzt seine die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen den Erwerber in voller Höhe an E&W ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht E&W gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und zwar unabhängig davon, ob Rang vor dem Rest ab. E&W nimmt die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden istAbtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere BefugnisDie Befugnis von E&W, die Forderung Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir verpflichtet sich E&W, die Forderung Forderungen nicht einzieheneinzuziehen, solange der Kunde Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegtnachkommt. Ist dies aber der Fall, können wir E&W kann verlangen, dass der Kunde uns Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. e. . Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB E&W vor, ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fortdass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Verbindung Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein anderen, nicht E&W gehörender Waren, steht E&W der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Wert Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, bei Verbindung so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer E&W im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswareverarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für E&W verwahrt. f. Ist 6.3 Wenn der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im VerzugWert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr E&W auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. 6.4 E&W ist berechtigt, über jederzeit die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger Herausgabe der ihm gehörenden Gegenstände zu verlangen, diese insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung der Forderungen durch den Käufer gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch E&W gelten nicht als Rücktritt vom Übergang Vertrag. 6.5 Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Forderung auf uns Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte von E&W hat der Käufer sie unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit ihr alles Erforderliche zu tun, um die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen. g. Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Wert Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Käufer auf Verlangen von E&W Ansprüche an sie abzutreten. Der Käufer ist zum Ersatz aller SicherungsrechteSchäden und Kosten – einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten – verpflichtet, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigebenE&W durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. h. Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)