Verlängerung. 5.1 Der Erasmus+ Aufenthalt kann nach Maßgabe zur Verfügung stehender Monate (maximal insgesamt 12 Monate pro Studienzyklus, zusätzlich müssen die entsprechenden Vereinbarungen in den inter-institutionellen Abkommen der beteiligten Hochschuleinrichtungen berücksichtigt werden) verlängert werden.
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Verlängerung. 5.1 Der Erasmus+ Aufenthalt kann und nach Maßgabe zur Verfügung stehender Monate (maximal insgesamt insge- samt 12 Monate pro Studienzyklus, zusätzlich müssen die entsprechenden Vereinbarungen in den inter-institutionellen Abkommen der beteiligten Hochschuleinrichtungen berücksichtigt werden) verlängert werden.
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Verlängerung. 5.1 Der Erasmus+ Aufenthalt kann nach Maßgabe zur Verfügung stehender Monate (maximal insgesamt 12 Monate pro Studienzyklus, zusätzlich müssen die ) und bei entsprechenden Vereinbarungen in den inter-inter- institutionellen Abkommen der beteiligten Hochschuleinrichtungen berücksichtigt werden) verlängert werden.
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