Common use of Verlängerungsoption Clause in Contracts

Verlängerungsoption. (4) Sie können den Rentenzahlungsbeginn bis zu 20 Jahre über den ursprünglich vereinbarten Termin hinaus ver- schieben, längstens jedoch bis zum Alter 85 der versicherten Person (Verlängerungsphase). Wenn der Vertrag nicht beitragsfrei gestellt ist und auch nicht beitragsfrei gestellt wird, verlängert sich die Beitragszah- lungsdauer entsprechend. Der Antrag auf Verschiebung des Rentenzahlungsbeginns muss mindestens drei Mo- nate vor dem ursprünglich vereinbarten Termin bei uns eingegangen sein. Wenn Sie mit uns eine Garantielaufzeit vereinbart haben, kürzen wir diese gegebenenfalls auf die maximale steuer- lich als Leibrente anerkannte Dauer. Ein späterer Rentenzahlungsbeginn führt in der Regel zu einer Erhöhung des Rentenfaktors. Bei der Berechnung des Mindest-Rentenfaktors unterscheiden wir zwischen den Jahren 1 bis einschließlich 5 und den Jahren 6 bis einschließlich 20 der Verlängerungsphase (siehe § 25). Die Berechnung der monatlichen Rente erfolgt gemäß Ab- satz 2. Für den späteren Rentenzahlungsbeginn gelten die glei- chen Gestaltungsmöglichkeiten wie für den ursprüngli- chen Rentenzahlungsbeginn. Die Fristen gemäß Ab- satz 5 gelten dann für den neuen Rentenzahlungsbeginn entsprechend.

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