Vermögensschäden. 16.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. 16.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen; (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung; (7) aus Rationalisierung und Automatisierung; (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen; (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen; (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert ist 7.14.1 Vereinbarungsgemäß wird auch Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass der Versicherungsnehmer wegen eines in den versicherten Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten - von ihm selbst oder einer anderen Person, für die er einzutreten hat - begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird (vgl. Ziff. 2. ff. AHB).
7.14.2 Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Beschädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung) sind, noch sich aus solchen – von dem Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten – Schäden herleiten.
7.14.3 Die Vermögensschadenversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages vorkommenden Verstöße.
7.14.4 Bei Vermögensschäden gilt als Zeitpunkt für den Eintritt des Versicherungsfalles der Augenblick, in dem der Verstoß begangen wurde. Wird ein Schaden durch fahrlässige Unterlassung verursacht, so gilt im Rahmen Zweifel der Verstoß als an dem Tag begangen, an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne Schadens abzuwenden.
7.14.5 Ausgeschlossen von der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschadenversicherung sind Haftpflichtansprüche
a) Schäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen (siehe aber Vertragsteil B.);
b) Schäden durch ständige Immissionen (2z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmender Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten;
(4e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7f) aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten, aus Kauf- und Lieferungsverträgen – insbesondere wegen Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen – sowie aus Garantiezusagen; aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften;
g) aus Taxationen (wegen unrichtiger Taxen usw.);
h) aus Schäden, welche darauf zurückzuführen sind, dass der Versicherungsnehmer oder seine Angestellten Fehler übersehen, die in Rechnungen, Aufstellungen, Kostenanschlägen oder Maßen in Zeichnungen enthalten sind, deren Prüfung dem Versicherungsnehmer übertragen war;
i) Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, entsprechende Unterlassungen sowie fehlerhafte oder unterlassene Kontrolltätigkeit;
j) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
k) wegen Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschriften, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- Berechtigten) oder Wettbewerbsrechtsdurch sonstige wissentliche Pflichtverletzung verursacht worden sind;
(9l) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem wegen Abhandenkommen von XxxxxxSachen, also auch z. X. xxx Xxxxwegen Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren und WertsachenWertsachen (bei Haftung gemäß § 701 ff. BGB bei Hotel- und Gaststättenbetrieben siehe Vertragsteil B.);
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 9.1. Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögens- schäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen 9.2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden,
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirt- schaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mit- glieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
9.3. Als Höchstentschädigung gilt die im Versicherungsschein angeführte Versicherungssumme. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Versiche- rungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten eingetre- ten sind.
16.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Haftpflichtansprüche aus - Schäden
(1) , die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte SachenSachen oder geleistete Arbeiten entstehen; - Schäden durch Immissionen (z. B. Geräusche, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus Gerüche, Erschütte- rungen); - planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-; - Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-Versicherungs , Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen GeschäftenGeschäf- ten, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus ; - der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber- rechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus ; - der Vergabe von Lizenzen und Patenten; - Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) ; - Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen sowie aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige fehlerhafter und/oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe un- terlassener Kontrolltätigkeit; - Tätigkeiten im Zusammenhang stehen;
(11) aus mit Datenverarbeitung, Rationali- sierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; - bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen VorschriftenVor- schriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus von sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem ; - Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen)Wertsachen sowie von Scheck- und Kreditkarten.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.15.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) Vermögensschäden - durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) ; - aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) ; - aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) ; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) ; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) ; - aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) ; - aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) ; - aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) ; - aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) ; - aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) ; - aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) ; - aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) ; - aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A5-6.25.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A5-6.25.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen)Emissionen.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung, Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung
Vermögensschäden. 16.1 6.8.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermö- gensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen 6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Ansprü- che wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte gelie- ferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenLeis- tungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReisever- anstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- Kartell oder WettbewerbsrechtsWettbe- werbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Aufsichtsgremien / Or- gane im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
6.8.3 Versicherungsschutz wird für versicherte Kosten im Rah- men der beantragten Versicherungssumme gewährt. Die Versicherungssumme steht einmal pro Jahr zur Verfü- gung.
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Samples: Allgemeine Haftpflichtversicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 6.6.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögens- schäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen 6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
6.6.3 Die Entschädigungsleistung für Vermögensschäden des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Die Entschädigungs- leistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.23.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.23.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen)Emissionen.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung, Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.25.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die Ihre gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.25.2 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögens- schäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) h) aus der Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.15.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Private Liability Insurance Agreement, Private Liability Insurance Agreement
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.16.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.16.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) Vermögensschäden − durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) ; − aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) ; − aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) ; − aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) ; − aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) ; − aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, − aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) ; − aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) ; − aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) ; − aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) ; − aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) ; − aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder − aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) ; − aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) ; − aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Appears in 2 contracts
Samples: Privathaftpflichtversicherung Premium Plus, Privathaftpflichtversicherung Premium
Vermögensschäden. 16.1 Versichert Vermögensschäden, sind Schäden, die weder durch Perso- nen- noch durch Sachschäden entstanden sind. In Ergänzung zu Ziffer 1.1.2 sind Vermögensschäden im Umfang der folgenden Regelungen mitversichert: Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages und der nachfol- genden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällendurch Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auf- trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReiseveran- staltung;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbewerbs- rechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehema- lige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGe- schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer ver- gleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedin- gungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen). Der Versicherer leistet Entschädigung im Rahmen der in der Privathaftpflicht dieses Vertrages vereinbarten Versiche- rungssumme für Vermögensschäden.
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Samples: Versicherungsinformation, Business Insurance Terms and Conditions
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.15.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem sei- nem Auftrag oder für seine Rechnung von DrittenDrit- ten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Wei- sungen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter- nehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungRei- severanstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaft- lichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Schutz- rechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
; (10) aus 10)aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- Leistungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien/ Organe im Zusammenhang stehen;
; (11) aus 11)aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
; (12) aus 12)aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
; (13) aus 13)aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.16.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.16.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche An- sprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte her- gestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten Arbei- ten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungRei- severanstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder UnterschlagungUn- terschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Schutz- rechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder o- der Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenvoranschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von VorstandVor- stand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder o- der anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Auf- sichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehenste- hen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder o- der behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) . durch vom Versicherungsnehmer VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) . aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) . aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) . aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) . aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) . aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zahlungvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder UnterschlagungUnter- schlagung;
(7) . aus – Rationalisierung und Automatisierung;; – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung – Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten
(8) 8. aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) . aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) . aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- Leistungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) . aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) . aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Standplatz / Grundstückshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.7.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.7.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte her- gestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten Arbei- ten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungRei- severanstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder UnterschlagungUn- terschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Schutz- rechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder o- der Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenvoranschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von VorstandVor- stand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder o- der anderer vergleichbarer Leitungs- oder AufsichtsgremienAuf- sichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehenste- hen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Bauherrenhaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.7.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.7.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem sei- nem Auftrag oder für seine Rechnung von DrittenDrit- ten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungRei- severanstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder UnterschlagungUn- terschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Schutz- rechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder AufsichtsgremienAuf- sichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehenste- hen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.7.3 Für Vermögensschäden nach A1-6.7 gilt die im Versicherungsschein angegebene Pauschalversi- cherungssumme.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wassersportfahrzeug Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wassersportfahrzeug Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 6.7.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermö- gensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen 6.7.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Ansprü- che wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte gelie- ferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenLeis- tungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReisever- anstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- Kartell oder WettbewerbsrechtsWettbe- werbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
; (10) aus 10)aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Aufsichtsgremien / Or- gane im Zusammenhang stehen;
; (11) aus 11)aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
; (12) aus 12)aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
; (13) aus 13)aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
6.7.3 Versicherungsschutz wird für versicherte Kosten im Rah- men der beantragten Versicherungssumme gewährt. Die Versicherungssumme steht einmal pro Jahr zur Verfü- gung.
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Samples: Allgemeine Haftpflichtversicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.6.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltungaus Reiseveranstaltungen;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hundehalter Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hundehalter Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 1. Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadensereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Versicherungsschein; für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres ist die Summe auf das Zweifache maximiert.
16.2 2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Haftpflichtansprüche aus
a) Schäden
(1) , die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen;
b) Schäden durch ständige Immissionen (2z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7e) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsUrheberrechten;
(9f) aus der Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
(10g) aus PflichtverletzungenRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehemalige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
h) Tätigkeiten im Zusammenhang stehenmit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
(11i) aus bewusstem vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster vorsätzlicher Pflichtverletzung;
(12j) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 1. Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 6.8.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermö- gensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen 6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Ansprü- che wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenLeistun- gen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReisever- anstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbe- werbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Aufsichtsgremien / Or- gane im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
6.8.3 Versichert ist – abweichend von Ziffer 6.8.2 und 7.9 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Ver- wendung personenbezogener Daten. Versichert sind – abweichend von Ziffer 7.3 – gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander.
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Samples: Allgemeine Haftpflichtversicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert a) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) Schäden - durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) ; - aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) ; - aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) ; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) ; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) ; - aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) ; - aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) ; - aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) Wettbewerbs rechts; - aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) ; - aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) ; - aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Beding- ungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) ; - aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden ; - durch ständige Emissionen (z. z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 16.1 A1-6.6.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte geliefer- te Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.6.3 Die Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht je Versicherungsfall der im Versicherungsschein vereinbarten De- ckungssumme. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Ver- sicherungssumme.
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 6.8.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen 6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
6.8.3 Versichert ist – abweichend von Abschnitt A1 Ziffer 6.8.2 und Abschnitt A1 Ziffer 7.9 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten. Versichert sind – abweichend von Abschnitt A1 Ziffer 7.3 – gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander.
6.8.4 Die Entschädigungsleistung für Vermögensschäden des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Die Entschädi- gungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungs- jahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.6.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Per- sonen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auf- trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige sons- tige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReisever- anstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbe- werbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Aufsichtsgremien / Or- gane im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Be- dingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster be- wusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx XxxxB. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 16.1 Versichert 3.1. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 Ziffer 2 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit Wirksam- keit der Versicherung eingetreten sind. Eingeschlossen sind Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Missbrauch personenbezogener Daten.
16.2 3.2. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
3.2.1 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
3.2.2 Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen sowie Ansprüche wegen von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärzt- lichen Vereinigungen, Patienten u. dgl., die daraus hergeleitet werden, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen - einschließlich der Verschrei- bung von Medikamenten - für die Erzielung des Heilerfolges nicht notwen- dig oder unwirtschaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen;
3.2.3 vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung;
3.2.4 Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx- xxxx und Xxxxxxxxx;
3.2.5 Schäden
(1) , die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen;
3.2.6 Schäden durch ständige Immissionen (2) aus z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütte- rungen); 7002011185
3.2.7 planender, beratender, bau- oder montageleitender, Montage leitender oder prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit. Versi- chert sind dagegen Vermögensschäden aus gutachtlicher und beratender Tätigkeit im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit. Auf die Aus- schlussbestimmung gemäß Ziffer 3.2.5 wird sich der Versicherer insoweit nicht berufen;
(3) aus 3.2.8 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
3.2.9 Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus 3.2.10 der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 16.1 A1-6.20.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.20.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen;
(2) aus Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
(3) planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; A1-6.45 bleibt hiervon jedoch unberührt;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(75) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsUrheberrechten;
(96) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(107) aus PflichtverletzungenRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehemalige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(8) Tätigkeiten im Zusammenhang stehenmit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Überset- zung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
(119) aus bewusstem vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers Auftrag- gebers oder aus sonstiger bewusster vorsätzlicher Pflichtverletzung;
(1210) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(1311) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheVermögensschäden, Gerüchedie darauf zurückzuführen sind, Erschütterungen)dass Ansprüche gegen ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers oder eines mitversicherten Unterneh- mens wegen einer bei der Ausübung einer Organtätigkeit begangenen Pflichtverletzung geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.15.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, . Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zahlungs- vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGeschäfts- führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx XxxxB. Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert ist 7.14.1 Vereinbarungsgemäß wird auch Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass der Versicherungsnehmer wegen eines in den versicherten Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten - von ihm selbst oder einer anderen Person, für die er einzutreten hat - begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird (vgl. Ziff. 2. ff. AHB).
7.14.2 Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Beschädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung) sind, noch sich aus solchen – von dem Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten – Schäden herleiten.
7.14.3 Die Vermögensschadenversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages vorkommenden Verstöße.
7.14.4 Bei Vermögensschäden gilt als Zeitpunkt für den Eintritt des Versicherungsfalles der Augenblick, in dem der Verstoß begangen wurde. Wird ein Schaden durch fahrlässige Unterlassung verursacht, so gilt im Rahmen Zweifel der Verstoß als an dem Tag begangen, an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne Schadens abzuwenden.
7.14.5 Ausgeschlossen von der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschadenversicherung sind Haftpflichtansprüche
a) Schäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen (siehe aber Vertragsteil B.);
b) Schäden durch ständige Immissionen (2z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmender Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten;
(4e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7f) aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten, aus Kauf- und Lieferungsverträgen – insbesondere wegen Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen – sowie aus Garantiezusagen; aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften;
g) aus Taxationen (wegen unrichtiger Taxen usw.);
h) aus Schäden, welche darauf zurückzuführen sind, dass der Versicherungsnehmer oder seine Angestellten Fehler übersehen, die in Rechnungen, Aufstellungen, Kostenanschlägen oder Maßen in Zeichnungen enthalten sind, deren Prüfung dem Versicherungsnehmer übertragen war;
i) Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, entsprechende Unterlassungen sowie fehlerhafte oder unterlassene Kontrolltätigkeit;
j) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
k) wegen Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschriften, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- Berechtigten) oder Wettbewerbsrechtsdurch sonstige wissentliche Pflichtverletzung verursacht worden sind;
(9l) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem wegen Abhandenkommen von XxxxxxSachen, also auch z. X. xxx Xxxxwegen Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren und WertsachenWertsachen (bei Haftung gemäß § 701 ff. BGB bei Hotel- und Gaststättenbetrieben siehe Vertragsteil B.);
(13m) aus wegen Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen)Verletzung gesetzlicher Schutzrechte und Urheberrechte.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.8.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche An- sprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontagelei- tender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReise- veranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder UnterschlagungUnter- schlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Schutz- rechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger sonsti- ger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.8.3 Versichert ist – abweichend von A1-6.8.2 und A1- 7.9 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Vermögensschäden aus der Verlet- zung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten. Versichert sind – abweichend von A1-7.3 – gesetzli- che Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mit- versicherte Personen) untereinander.
A1-6.8.4 Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versi- cherungssumme, die im Versicherungsschein doku- mentiert ist, begrenzt. Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert ist 7.11.1 Vereinbarungsgemäß wird auch Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass der Versicherungsnehmer wegen eines in den versicherten Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten - von ihm selbst oder einer anderen Person, für die er einzutreten hat - begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird (vgl. Ziff. 2. ff. AHB).
7.11.2 Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Beschädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung) sind, noch sich aus solchen – von dem Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten – Schäden herleiten.
7.11.3 Die Vermögensschadenversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages vorkommenden Verstöße.
7.11.4 Bei Vermögensschäden gilt als Zeitpunkt für den Eintritt des Versicherungsfalles der Augenblick, in dem der Verstoß begangen wurde. Wird ein Schaden durch fahrlässige Unterlassung verursacht, so gilt im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne Zweifel der
7.11.5 Ausgeschlossen von der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschadenversicherung sind Haftpflichtansprüche
a) Schäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen;
b) Schäden durch ständige Immissionen (2z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmender Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten;
(4e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7f) aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten, aus Kauf- und Lieferungsverträgen – insbesondere wegen Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen – sowie aus Garantiezusagen; aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften;
g) aus Taxationen (wegen unrichtiger Taxen usw.);
h) aus Schäden, welche darauf zurückzuführen sind, dass der Versicherungsnehmer oder seine Angestellten Fehler übersehen, die in Rechnungen, Aufstellungen, Kostenanschlägen oder Maßen in Zeichnungen enthalten sind, deren Prüfung dem Versicherungsnehmer übertragen war;
i) Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, entsprechende Unterlassungen sowie fehlerhafte oder unterlassene Kontrolltätigkeit;
j) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
k) wegen Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschriften, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- Berechtigten) oder Wettbewerbsrechtsdurch sonstige wissentliche Pflichtverletzung verursacht worden sind;
(9l) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem wegen Abhandenkommen von XxxxxxSachen, also auch z. X. xxx Xxxxwegen Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren und WertsachenWertsachen (bei Haftung gemäß § 701 ff. BGB bei Hotel- und Gaststättenbetrieben siehe Vertragsteil B.);
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 16.1 Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der des § 2.1 1 Ziffer 3 AHB wegen aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Haftpflichtansprüche aus - Schäden
(1) , die durch vom Versicherungsnehmer Versicherten (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte SachenSachen oder geleistete Arbeiten entstehen; - Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus Gerüche, Erschütterungen); - planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-; - Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus ; - der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Urheberrechten; - Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen; - Ratschlägen, die mit der Tätigkeit als ehemalige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von VorstandWeisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; - Rationalisierung und Automatisierung, GeschäftsführungAuskunftserteilung, AufsichtsratÜbersetzung, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; - bewußtem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster bewußter Pflichtverletzung;
(12) aus dem ; - Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen). Versicherungssumme 200.000 EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle je Versicherungsjahr beträgt das Doppelte dieser Summe.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.11.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermö- gensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.11.2 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögens- schäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem sei- nem Auftrag oder für seine Rechnung von DrittenDrit- ten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungÜbersetzung;
(6f) aus Reiseveranstaltungen;
g) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7h) aus – Rationalisierung und Automatisierung, – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, – Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;
(8) i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutzrech- ten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9j) aus der Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
(10k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12m) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;.
A1-6.11.3 Vermögensschäden aus der Verlet- zung von Datenschutzgesetzen
A1-6.11.3.1 Grundsätzliche Regelung Versichert ist – abweichend von A1-6.11.2 und A1-7.9 – die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwen- dung personenbezogener Daten. Versichert sind – abweichend von A1-7.3 – gesetzli- che Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden von Versicherten (13Versicherungsnehmer oder mit- versicherte Personen) aus untereinander.
A1-6.11.3.2 Einschluss von immateriellen Schäden durch ständige Emissionen wegen Persönlichkeits- rechtsverletzungen Mitversichert sind insoweit Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verlet- zung eines Persönlichkeitsrechts. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben bei Persönlichkeitsrechtverletzungen – Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sper- rung und Löschung sowie die hiermit zusam- menhängenden Verfahrenskosten; – Bußgelder, Strafen sowie Kosten derartiger Verfahren; – die persönliche Haftpflicht selbstständiger Da- tenschutzbeauftragter und derer Beschäftigten. Die Versicherungssumme für immaterielle Schäden wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen beträgt je Versicherungsfall 100.000 EUR. Die Höchstersatz- leistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres beträgt 200.000 EUR. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchster- satzleistung.
A1-6.11.4 In der Haftpflichtversicherung für Heil- berufe (z. B. GeräuscheÄrzte, GerücheZahnärzte, Erschütterungen)Psychotherapeuten) und Medizinalfachberufe (z. B. Physio-, Ergothera- peuten, Hebammen, Masseure) gilt Folgendes:
a) Abweichend von A1-6.11.2 b) ist die gesetzliche Haftpflicht aus gutachterlicher Tätigkeit einge- schlossen.
b) Abweichend von A1-6.11.2 b) ist für akademi- sche Heilberufe die gesetzliche Haftpflicht aus beratender Tätigkeit eingeschlossen.
c) In Ergänzung von A1-6.11.2 j) sind Ansprüche von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kas- senzahnärztlichen Vereinigungen, Sozialhilfe- trägern und dergleichen ausgeschlossen, die daraus hergeleitet werden, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen – einschließlich der Verschreibung von Medikamenten – für die Erzielung des Heilerfolges nicht notwendig oder unwirtschaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert 26.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 26.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden
(1) Schäden - durch vom Versicherungsnehmer Sie (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) Leistungen - aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) Tätigkeit - aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) Unternehmen - aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) Art - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) Reiseveranstaltung - aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) Unterschlagung - aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) Automatisierung - aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) und Wettbewerbsrechts - aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) Kostenanschlägen - aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) stehen - aus bewusstem vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) vorsätzlicher Pflichtverletzung - aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden Wertsachen - durch ständige Emissionen Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Appears in 1 contract
Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert 3.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 Ziffer 2 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit Wirksam- keit der Versicherung eingetreten sind. Eingeschlossen sind Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Missbrauch personenbezogener Daten.
16.2 3.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
3.2.1 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
3.2.2 Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen sowie Ansprüche wegen von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärzt- lichen Vereinigungen, Patienten u. dgl., die daraus hergeleitet werden, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen - einschließlich der Verschrei- bung von Medikamenten - für die Erzielung des Heilerfolges nicht notwen- dig oder unwirtschaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen;
3.2.3 vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung;
3.2.4 Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx- xxxx und Xxxxxxxxx;
3.2.5 Schäden
(1) , die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen;
3.2.6 Schäden durch ständige Immissionen (2) aus z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütte- rungen); 7002011185
3.2.7 planender, beratender, bau- oder montageleitender, Montage leitender oder prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit. Versi- chert sind dagegen Vermögensschäden aus gutachtlicher und beratender Tätigkeit im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit. Auf die Aus- schlussbestimmung gemäß Ziffer 3.2.5 wird sich der Versicherer insoweit nicht berufen;
(3) aus 3.2.8 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
3.2.9 Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus 3.2.10 der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 16.1 A1-6.13.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.13.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnterneh- men;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungÜbersetzung;
(6f) aus Reiseveranstaltungen;
g) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7h) aus - Rationalisierung und Automatisierung;, - Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, - Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten.
(8) i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutz- rechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9j) aus der Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
(10k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- Lei- tungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anwei- sungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflichtverlet- zung;
(12m) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;Xxxxxx- xxxx.
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).A1-6.13.3 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall EUR ... Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das …-fache dieser Versicherungssumme. Falls vereinbart: Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers: …
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Vermögensschäden. 16.1 Versichert (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden Vermögensschä- den im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung Ver- sicherung eingetreten sind. *) Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartner- schaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt. Als eingetragene Lebens- partnerschaft gelten auch die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten.
16.2 (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) . durch vom Versicherungsnehmer VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) . aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) . aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter- nehmen;
(4) . aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) . aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) . aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Un- treue und Unterschlagung;
(7) . aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) 8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) . aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenvoranschlägen;
(10) . aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mitglie- der von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) . aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen An- weisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflicht- verletzung;
(12) . aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und WertsachenWert- sachen;
(13) . aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.6.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen). Versicherungsschutz für Vermögensschäden besteht im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme.
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.20.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.20.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenAnsprüche
(1) wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen;
(2) wegen Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
(3) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; A1-6.45 bleibt hiervon jedoch unberührt;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(75) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsUrheberrechten;
(96) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(107) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehenmit Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(118) im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reise- vermittlung und Reiseveranstaltung;
(9) aus bewusstem Abweichen wegen vorsätzlichen Abweichens von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster vorsätzlicher Pflichtverletzung. A1-1.2.3 findet keine Anwendung;
(1210) aus dem Abhandenkommen aufgrund Abhandenkommens von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(1311) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräuschewegen Vermögensschäden, Gerüchedie darauf zurückzuführen sind, Erschütterungen)dass Ansprüche gegen ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers oder eines mitver- sicherten Unternehmens wegen einer bei der Ausübung einer Organtätigkeit begangenen Pflichtverletzung geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Vermögensschäden. 16.1 Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne Sin- ne der § Ziffer 2.1 AHB wegen aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden
(1) Schäden • durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten Arbei- ten oder sonstige Leistungen;
(2) sonstigen Leistungen entstehen; • aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) ; • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) ; • aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutz- und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) ; • aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten; • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) Kostenanschlä- gen; • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbun- dene Unternehmen; • aus Vermittlungsgeschäften aller Art • aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit – Rationalisierung und Automatisierung; – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung; – Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; • aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschrif- ten, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; • aus Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen sowie von Scheck- und Kreditkarten; • aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen). Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.15.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte geliefer- te Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.6.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstan- den sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachterli- cher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUn- ternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirt- schaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mit- glieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer vergleich- barer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert ist 7.11.1 Vereinbarungsgemäß wird auch Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass der Versicherungsnehmer wegen eines in den versicherten Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten – von ihm selbst oder einer anderen Person, für die er einzutreten hat – begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird (vgl. Ziff. 2. ff. AHB).
7.11.2 Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Beschädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung) sind, noch sich aus solchen – von dem Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten – Schäden herleiten.
7.11.3 Die Vermögensschadenversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages vorkommenden Verstöße.
7.11.4 Bei Vermögensschäden gilt als Zeitpunkt für den Eintritt des Versicherungsfalles der Augenblick, in dem der Verstoß begangen wurde. Wird ein Schaden durch fahrlässige Unterlassung verursacht, so gilt im Rahmen Zweifel der Verstoß als an dem Tag begangen, an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne Schadens abzuwenden.
7.11.5 Ausgeschlossen von der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschadenversicherung sind Haftpflichtansprüche
a) Schäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen;
b) Schäden durch ständige Immissionen (2z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmender Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten;
(4e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7f) aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten, aus Kauf- und Lieferungsverträgen – insbesondere wegen Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen – sowie aus Garantiezusagen; aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften;
g) aus Taxationen (wegen unrichtiger Taxen usw.);
h) aus Schäden, welche darauf zurückzuführen sind, dass der Versicherungsnehmer oder seine Angestellten Fehler übersehen, die in Rechnungen, Aufstellungen, Kostenanschlägen oder Maßen in Zeichnungen enthalten sind, deren Prüfung dem Versicherungsnehmer übertragen war;
i) Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, entsprechende Unterlassungen sowie fehlerhafte oder unterlassene Kontrolltätigkeit;
j) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
k) wegen Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschriften, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- Berechtigten) oder Wettbewerbsrechtsdurch sonstige wissentliche Pflichtverletzung verursacht worden sind;
(9l) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem wegen Abhandenkommen von XxxxxxSachen, also auch z. X. xxx Xxxxwegen Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren und WertsachenWertsachen (bei Haftung gemäß § 701 ff. BGB bei Hotel- und Gaststättenbetrieben siehe Vertragsteil B.);
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Spezial Haftpflichtversicherung Für Das Baunebengewerbe
Vermögensschäden. 16.1 6.17.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen 6.17.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermö- gensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene ver- bundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen ähn- lichen wirtschaftlichen Geschäften, ;
(7) aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue Un- treue oder Unterschlagung;
(7) 8) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) 9) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheberrech- ten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(910) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenan- schlägen;
(1011) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien/ Organe im Zusammenhang stehen;
(1112) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen VorschriftenVor- schriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(1213) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren Wertpa- pieren und Wertsachen;
(1314) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.17.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermö- gensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.17.2 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschä- den
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem sei- nem Auftrag oder für seine Rechnung von DrittenDrit- ten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Schutz- rechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.17.3 Die Versicherungssumme für Ver- mögensschäden beträgt je Versicherungsfall 500.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Ver- sicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000 EUR.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 von 2 a) AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) Dritten hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontagegeleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich wirtschafltich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7g) aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;
(8) h) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Insurance Policy
Vermögensschäden. 16.1 Versichert (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) . durch vom Versicherungsnehmer VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) . aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) . aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) . aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) . aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) . aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagungund Unter- schlagung;
(7) . aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) 8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) . aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenvoranschlägen;
(10) . aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder AufsichtsgremienAuf- sichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) . aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) . aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. In teilweiser Abweichung gilt durch C V. Schlüsselverlust mitversichert;
(13) . aus Schäden durch ständige Emissionen Emmissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen we- gen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) 2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) 2.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) 2.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter- nehmen;
(4) 2.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) 2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungRei- severanstaltung;
(6) 2.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) 2.7 aus Rationalisierung und Automatisierung, aus Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wie- derherstellung sowie aus Austausch, Übermitt- lung, Bereitstellung elektronischer Daten;
(8) 2.8 aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten (siehe jedoch Teil A Ziffer 5.10), gewerblichen Schutzrechten und Schutzund Urheberrechten sowie des Kartell- oder und Wettbewerbsrechts;
(9) 2.9 aus der Nichteinhaltung von FristenXxxxxxx, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) 2.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;.
(11) 2.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) 2.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 16.1 6.15.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögens- schäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen 6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts, davon ausgenommen sind fahrlässige Verletzungen des Kunsturheberrechtsgesetzes (Recht am eigenen Bild);
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
6.15.3 Die Entschädigungsleistung für Vermögensschäden des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Die Entschä- digungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
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Vermögensschäden. 16.1 Versichert (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) . durch vom Versicherungsnehmer VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachenodergelieferte Sa- chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) . aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) . aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) . aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) . aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReisever- anstaltung;
(6) . aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) . aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) 8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbewerbs- rechts;
(9) . aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenvoranschlägen;
(10) . aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder AufsichtsgremienAufsichtsgremi- en/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) . aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedin- gungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster bewuss- ter Pflichtverletzung;
(12) . aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) . aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) . durch vom Versicherungsnehmer VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) . aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) . aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) . aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) . aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) . aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagungund Unter- schlagung;
(7) . aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) 8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) . aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenvoranschlägen;
(10) . aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder AufsichtsgremienAuf- sichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) . aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) . aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) . aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.18.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermö- gensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.18.2 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschä- den
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem sei- nem Auftrag oder für seine Rechnung von DrittenDrit- ten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Schutz- rechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.18.3 Die Versicherungssumme für Ver- mögensschäden beträgt je Versicherungsfall 500.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Ver- sicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000 EUR.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne Sin- ne der § Ziffer 2.1 AHB wegen aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden
(1) Schäden • durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten Arbei- ten oder sonstige Leistungen;
(2) sonstigen Leistungen entstehen; • aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) ; • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) ; • aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutz- und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) ; • aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten; • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) Kostenanschlä- gen; • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbun- dene Unternehmen; • aus Vermittlungsgeschäften aller Art • aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit – Rationalisierung und Automatisierung; – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung; – Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; • aus bewußtem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschrif- ten, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; • aus Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen sowie von Scheck- und Kreditkarten; • aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen). Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 16.1 Versichert 9.1Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 Ausgeschlossen . 9.2Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) Schäden - durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) ; - aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit;
(3) ; - aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) ; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) ; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) ; - aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, . Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) ; - aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) , Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; - aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber- rechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) ; - aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) ; - aus PflichtverletzungenPflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGeschäfts- führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang Zusammen- hang stehen;
(11) ; - aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster vorsätzlicher Pflichtverletzung;
(12) ; - aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden ; - durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.23.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermö- gensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.23.2 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögens- schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem sei- nem Auftrag oder für seine Rechnung von DrittenDrit- ten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Schutz- rechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 von 2. a. AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) a. durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) Dritten hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) b. aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) c. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) d. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) e. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) f. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) g. aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;
(8) h. aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- kartell- oder Wettbewerbsrechts;,
(9) i. aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) x. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) k. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) l. aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 6.4.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermö- gensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen 6.4.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Ansprü- che wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenLeistun- gen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReisever- anstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbe- werbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Or- gane im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Tierhalterhaftpflicht Versicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.24.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die Ihre gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.24.2 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögens- schäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) h) aus der Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 1. Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) . durch vom Versicherungsnehmer VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte ge- lieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) . aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontagelei- tender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) . aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) . aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) . aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReise- veranstaltung;
(6) . aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder UnterschlagungUnterschla- gung;
(7) . aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus 8. der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWett- bewerbsrechts;
(9) . aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) . aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von VorstandVor- stand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder AufsichtsgremienAufsichts- gremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) . aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger sonsti- ger bewusster Pflichtverletzung;
(12) . aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx XxxxB. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;. In teilweiser Abweichung gilt durch A III. 3 Schlüssel- verlust versichert.
(13) . aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.12.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.12.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTä- tigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnterneh- men;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungÜbersetzung;
(6f) aus Reiseveranstaltungen;
g) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7h) aus − Rationalisierung und Automatisierung;, − Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, − Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten.
(8) i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutz- rechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9j) aus der Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
(10k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anwei- sungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflichtverlet- zung;
(12m) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;Xxxxxx- xxxx.
A1-6.12.3 Versichert ist – abweichend von A1-6.12.2 und A1-7.9 – die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten. Versichert sind – abweichend von A1-7.3 – gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermö- gensschäden von Versicherten (13Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen)unterei- nander.
A1-6.12.4 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall EUR ... Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das …-fache dieser Versicherungssum- me. Falls vereinbart: Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers: …
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Vermögensschäden. 16.1 Versichert (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages vertraglich vereinbarten Umfang die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden Vermögens- schäden im Sinne der § Ziff. 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Versicherungs- fällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 (2) Die Versicherungssumme beträgt je Schaden- ereignis 50.000 EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Versicherungssumme.
(3) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte herge- stellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontagelei- tender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReise- veranstaltung;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung Kas- senführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7g) aus Rationalisierung und Automatisierung;,
(8) h) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbewerbs- rechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von XxxxxxSaxxxx, auch z. X. B. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;.
(13m) aus Schäden durch ständige Emissionen Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).;
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Vermögensschäden. 16.1 Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden
(1) Schäden • durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) sonstigen Leistungen entstehen; • aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher gut- achterlicher Tätigkeit;
(3) ; • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) Unter- schlagung; • aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutz- und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) ; • aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten; • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) ; • aus PflichtverletzungenRatschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbunde- ne Unternehmen; * Außengebiete, die mit unter der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von VorstandHoheitsgewalt der USA stehen. Hierunter fallen z. B. Puerto Rico, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe die Jungfer-Inseln und Guam. • aus Vermittlungsgeschäften aller Art • aus Tätigkeiten im Zusammenhang stehen;
(11) mit – Rationalisierung und Automatisierung; – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung; – Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; • aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) ; • aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) Wertsachen sowie von Scheck- und Kreditkarten; • aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuschePflichtverletzungen, Gerüchedie mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, Erschütterungen)Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen. Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.9.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Perso- nen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.9.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlos- sen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungÜbersetzung;
(6f) aus Reiseveranstaltungen;
g) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7h) aus – Rationalisierung und Automatisierung, – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, – Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;
(8) i) aus der Verletzung von gewerblichen Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, Urheberrechten und ge- werblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9j) aus der Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
(10k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12m) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).A1-6.9.3 Versichert ist – abweichend von
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Samples: Barmenia Haftpflichtversicherung Für Gewerbliche Bauherren
Vermögensschäden. 16.1 B1-6.23.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermö- gensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen B1-6.23.2 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschä- den
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem sei- nem Auftrag oder für seine Rechnung von DrittenDrit- ten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Schutz- rechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 6.17.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. Für Vermögensschäden gilt die im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sindAntrag und Ihrem Versicherungsschein ausgewiesene Versicherungssumme.
16.2 Ausgeschlossen 6.17.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zahlungs- vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGeschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat Aufsichtsrat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.7.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.7.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter- nehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue Un- treue oder Unterschlagung;
(7g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- Kar- tell- oder Wettbewerbsrechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- Lei- tungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anwei- sungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflichtverlet- zung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und WertsachenWert- sachen;
(13m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.7.3 Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall EUR ... Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt EUR ... Falls vereinbart: Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers: …
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Bauherrenhaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden
(1) Schäden • durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) sonstigen Leistungen entstehen; • aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher gut- achterlicher Tätigkeit;
(3) ; • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) Unter- schlagung; • aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutz- und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) ; • aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten; • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) ; • aus PflichtverletzungenRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehemalige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Weisungen an wirtschaftlich verbunde- ne Unternehmen; • aus Vermittlungsgeschäften aller Art • aus Tätigkeiten im Zusammenhang stehen;
(11) mit – Rationalisierung und Automatisierung; – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung; – Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; • aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) ; * Außengebiete, die unter der Hoheitsgewalt der USA stehen. Hierunter fallen z. B. Puerto Rico, die Jungfer-Inseln und Guam. • aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) Wertsachen sowie von Scheck- und Kreditkarten; • aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuschePflichtverletzungen, Gerüchedie mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, Erschütterungen)Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen. Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Samples: Insurance Terms and Conditions
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.19.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Per- sonen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.19.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auf- trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenLeis- tungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Übersetzung;
(6) aus Reiseveranstaltung;
(67) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) 8) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) 9) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbewerbs- rechts;
(910) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(1011) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGe- schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer vergleich- barer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang Zusam- menhang stehen;
(1112) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedingun- gen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(1213) aus dem Abhandenkommen von XxxxxxSachen, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und WertsachenWertsachen auch im Zusam- menhang mit dem Verlust von Schlüsseln und Codekarten (inkl. Schlüsselfunkfernbedienungen und -transpondern) nach A1-6.22;
(1314) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. z.B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 16.1 A1-6.14.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVer- mögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Perso- nen noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.14.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlos- sen sind Ansprüche wegen SchädenVermögens- schäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder o- der in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder o- der gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten Ar- beiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher gut- achterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene verbun- dene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen ähnli- chen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder o- der Unterschlagung;
(7g) aus Rationalisierung und AutomatisierungAutomatisie- rung;
(8) h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbewerbs- rechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenanschlä- gen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGe- schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder o- der anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen ge- setzlichen oder behördlichen VorschriftenVor- schriften, von Anweisungen oder Bedingungen Be- dingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflichtverlet- zung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von XxxxxxXx- xxxx, auch z. x. X. xxx Xxxx, Wertpapieren Wertpapie- ren und Wertsachen;
(13m) aus Schäden durch ständige Emissionen Emissio- nen (z. B. Geräusche, Gerüche, ErschütterungenEr- schütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagd Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert 5.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § von 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 5.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) Dritten hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13m) aus Schäden durch ständige Emissionen (Emissionen, z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Insurance Policy
Vermögensschäden. 16.1 6.22.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermö- gensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen 6.22.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Ansprü- che wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenLeistun- gen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReisever- anstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbe- werbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Or- gane im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung Versiche- rung eingetreten sind.
16.2 (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) . durch vom Versicherungsnehmer VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) . aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTä- tigkeit;
(3) . aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnterneh- men;
(4) . aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) . aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) . aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zahlungvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) . aus – Rationalisierung und Automatisierung;; – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung – Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten
(8) 8. aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) . aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) . aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- Leistungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) . aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anwei- sungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflichtverlet- zung;
(12) . aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.6.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auf- trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige sons- tige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReisever- anstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWett- bewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer ande- rer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Be- dingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 16.1 Versichert (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) . durch vom Versicherungsnehmer VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachenodergelieferte Sa- chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) . aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) . aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) . aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) . aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReiseveran- staltung;
(6) . aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) . aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) 8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbewerbs- rechts;
(9) . aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenvoranschlägen;
(10) . aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGe- schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer ver- gleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) . aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedin- gungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) . aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Inteilweiser Abweichung gilt durch C V. Schlüsselverlust mitversi- chert;
(13) . aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.15.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) Vermögensschäden - durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) ; - aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) ; - aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) ; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) ; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) - aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) ; - aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) ; - aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) ; - aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) ; - aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) ; - aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) ; - aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) ; - aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 B1-6.19.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen B1-6.19.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Organen im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Vermögensschäden. 16.1 Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziff. 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVersi- cherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten ein- getreten sind.
16.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) 6.13.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte ge- lieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenLeistun- gen;
(2) 6.13.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit;
(3) 6.13.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich wirt- schaftlich verbundene Unternehmen;
(4) 6.13.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) 6.13.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReiseveranstal- tung;
(6) 6.13.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- Lea- sing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) 6.13.7 aus - Rationalisierung und Automatisierung, - Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, - Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;
(8) 6.13.8 aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Na- mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber- rechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) 6.13.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) 6.13.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGeschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- Lei- tungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) 6.13.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen behörd- lichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflichtver- letzung;
(12) 6.13.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
Wertsachen (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungensiehe jedoch Ziff. 6.1).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert 6.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen 2008 aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 6.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenHaftpflichtansprüche
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte gelie- ferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige sonstigen Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften Vermittlergeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReiseveran- staltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Vor-, Kostenanschlägen;
(10) aus PflichtverletzungenPflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehemali- ge oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGeschäfts- führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer vergleichbaren Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang Zusammen- hang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedingun- gen des Auftraggebers Auftragsgebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflicht- verletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen); Die AHB 2008 finden sinngemäß Anwendung, soweit nicht die vorstehenden Bedingungen für Vermögensschäden ent- gegenstehen.
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Vermögensschäden. 16.1 Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs nehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadensereignis sen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten eingetre ten sind.
16.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte ge lieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenLeistun gen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich wirt schaftlich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReiseveran staltung;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- Lea sing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zah lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung Kassenführungen sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7g) aus - Rationalisierung und Automatisierung, - Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederher stellung, - Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektroni scher Daten;
(8) h) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Na mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber rechten sowie des Kartell- oder und Wettbewerbsrechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehemali ge oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGeschäfts führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang Zusammen hang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen behörd lichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflicht verletzung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13m) aus Schäden durch ständige Emissionen Immissionen (z. B. GeräuscheGeräu sche, Gerüche, Erschütterungen).. B GH 400 (01.10.2022) 3002AVQ110 D
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Vermögensschäden. 16.1 6.6.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögens- schäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen 6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaft- lichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mit- glieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen An- weisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflicht- verletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und WertsachenWert- sachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
6.6.3 Die Entschädigungsleistung für Vermögensschäden des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 16.1 Versichert (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) . durch vom Versicherungsnehmer VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte SachenSa- chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) . aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) . aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) . aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) . aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReisever- anstaltung;
(6) . aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) . aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) 8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbewerbs- rechts;
(9) . aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenvoranschlägen;
(10) . aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Or- gane im Zusammenhang stehen;
(11) . aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedin- gungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster bewuss- ter Pflichtverletzung;
(12) . aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) . aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.13.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.13.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche Ansprü- che wegen SchädenVermögensschäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungÜbersetzung;
(6f) aus Reiseveranstaltungen;
g) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7h) aus - Rationalisierung und Automatisierung, - Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, - Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;
(8) i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrech- ten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9j) aus der Nichteinhaltung von FristenXxxxxxx, TerminenXxxxxxxx, Vor- und KostenanschlägenKosten- anschlägen;
(10k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige ge- genwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, AufsichtsratAufsichts- rat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgre- mien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers Auftragge- bers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12m) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;.
A1-6.13.3 Versichert ist – abweichend von A1-6.13.2 und A1-7.9 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermö- gensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Ver- wendung personenbezogener Daten. Versichert sind – abweichend von A1-7.3 – gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen Vermögensschäden von Versicherten (13Versicherungs- nehmer oder mitversicherte Personen) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen)untereinander.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 16.1 Versichert ist i6.1 Im Rahmen des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 Ziffer 2 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadenereignis- sen mitversichert, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 6.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Haftpflichtansprüche aus
6.2.1 Schäden
(1) , die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen;
6.2.2 Schäden durch ständige Immissionen (2) aus z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
6.2.3 planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-6.2.4 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen GeschäftenGeschäf- ten, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus 6.2.5 der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsUrheberrechten;
(9) aus der 6.2.6 Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen6.2.7 Ratschlägen, die mit der Tätigkeit als ehemalige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.2.8 Tätigkeiten im Zusammenhang stehenmit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
(11) aus bewusstem 6.2.9 vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster vorsätzlicher Pflichtverletzung;
(12) aus dem 6.2.10 Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche6.2.11 Vermögensschäden, Gerüchedie darauf zurückzuführen sind, Erschütterungen)dass Ansprüche gegen ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers oder eines mitversicherten Unternehmens wegen einer bei der Ausübung einer Organtätigkeit begangenen Pflichtverletzung geltend gemacht werden.
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Samples: Insurance Contract
Vermögensschäden. 16.1 Versichert (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden Vermögensschä- den im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) . durch vom Versicherungsnehmer VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) . aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) . aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter- nehmen;
(4) . aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) . aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) . aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Un- treue und Unterschlagung;
(7) . aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) 8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) . aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenvoranschlägen;
(10) . aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mitglie- der von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) . aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen An- weisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflicht- verletzung;
(12) . aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und WertsachenXxxxxx- xxxx. In teilweiser Abweichung gilt durch C V. Schlüsselverlust mitversichert;
(13) . aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen . Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages 4.3.1 Mitversichert gilt in Abänderung von Ziff. 2 AHB GVO die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 4.3.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1Haftpflichtansprüche aus Schäden a) die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von DrittenDrit- ten) hergestellte oder gelieferte SachenSachen oder geleistete Arbeiten entstehen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
b) durch ständige Immissionen (2z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen), c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3, d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7, e) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9Urheberrechten, f) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10, g) aus PflichtverletzungenRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehemalige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von VorstandWeisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe h) Tätigkeiten im Zusammenhang stehen;
(11mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Aus- kunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung, i) aus bewusstem vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster vorsätzlicher Pflichtverletzung;
(12, j) aus dem Abhandenkommen von XxxxxxSachen, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.12.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.12.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schädenwe- gen Vermögensschäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten Ar- beiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene ver- bundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungÜbersetzung;
(6f) aus Reiseveranstaltungen;
g) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen ähnli- chen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7h) aus - Rationalisierung und Automatisierung, - Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, - Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;
(8) i) aus der Verletzung von gewerblichen Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, ge- werblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9j) aus der Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
(10k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen VorschriftenVor- schriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12m) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren Wertpa- pieren und Wertsachen;.
A1-6.12.3 Versichert ist – abweichend von A1-6.12.2 und A1-7.9 – die ge- setzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personen- bezogener Daten. Versichert sind – abweichend von A1-7.3 – gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden von Versicherten (13Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen)untereinander.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 16.1 Versichert (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) . durch vom Versicherungsnehmer VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) . aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) . aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) . aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) . aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) . aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagungund Unter- schlagung;
(7) . aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) 8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) . aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenvoranschlägen;
(10) . aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder AufsichtsgremienAuf- sichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) . aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) . aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) . aus Schäden durch ständige Emissionen Emmissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert ist 7.14.1 Vereinbarungsgemäß wird auch Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass der Versicherungsnehmer wegen eines in den versicherten Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten - von ihm selbst oder einer anderen Person, für die er einzutreten hat - begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird (vgl. Ziff. 2. ff. AHB).
7.14.2 Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Beschädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung) sind, noch sich aus solchen – von dem Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten – Schäden herleiten.
7.14.3 Die Vermögensschadenversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages vorkommenden Verstöße.
7.14.4 Bei Vermögensschäden gilt als Zeitpunkt für den Eintritt des Versicherungsfalles der Augenblick, in dem der Verstoß begangen wurde. Wird ein Schaden durch fahrlässige Unterlassung verursacht, so gilt im Rahmen Zweifel der Verstoß als an dem Tag begangen, an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne Schadens abzuwenden.
7.14.5 Ausgeschlossen von der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschadenversicherung sind Haftpflichtansprüche
a) Schäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen (siehe aber Vertragsteil B.);
b) Schäden durch ständige Immissionen (2z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmender Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten;
(4e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7f) aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten, aus Kauf- und Lieferungsverträgen – insbesondere wegen Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen – sowie aus Garantiezusagen; aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften;
g) aus Taxationen (wegen unrichtiger Taxen usw.);
h) aus Schäden, welche darauf zurückzuführen sind, dass der Versicherungsnehmer oder seine Angestellten Fehler übersehen, die in Rechnungen, Aufstellungen, Kostenanschlägen oder Maßen in Zeichnungen enthalten sind, deren Prüfung dem Versicherungsnehmer übertragen war;
i) Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, entsprechende Unterlassungen sowie fehlerhafte oder unterlassene Kontrolltätigkeit;
j) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
k) wegen Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschriften, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- Berechtigten) oder Wettbewerbsrechtsdurch sonstige wissentliche Pflichtverletzung verursacht worden sind;
(9l) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem wegen Abhandenkommen von XxxxxxSachen, also auch z. X. xxx Xxxxwegen Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren und WertsachenWertsachen (bei Haftung gemäß § 701 ff. BGB bei Hotel- und Gaststättenbetrieben siehe Vertragsteil B.);
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 16.1 Versichert 5.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § von 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 5.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) Schäden durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) Dritten hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) ; aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) ; aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) ; aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) ; aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) ; aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) ; aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) ; aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) ; aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) ; aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) ; aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) ; aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) ; aus Schäden durch ständige Emissionen (Emissionen, z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.20.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die Ihre gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.20.2 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschä- den
(1a) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) h) aus der Verletzung von gewerblichen Urheberrechten und ge- werblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.8.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige odersonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungsowieReiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus Datenerfassung, -speicherung, -sicherung und –wiederherstellung,
(9) aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung von Daten
(10) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(911) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(1012) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(1113) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(1214) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(1315) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.8.3 Versichert ist – abweichend von A1-6.8.2 und A1-7.9 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten. Versichert sind – abweichend von A1-7.3 – gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander.
A1-6.8.4 Versicherungsschutz für derartige Vermögensschäden besteht im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme.
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Samples: Private Liability Insurance for Homeowners and Property Owners
Vermögensschäden. 16.1 Versichert (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällenaus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) . durch vom Versicherungsnehmer VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) . aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) . aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) . aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) . aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) . aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) . aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) 8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) . aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenvoranschlägen;
(10) . aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) . aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) . aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden . durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 16.1 A1-6.15.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter- nehmen;
(4d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue Un- treue oder Unterschlagung;
(7g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- Kar- tell- oder Wettbewerbsrechts;
(9i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- Lei- tungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anwei- sungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflichtverlet- zung;
(12l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und WertsachenWert- sachen;
(13m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.15.3 Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall EUR …. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt EUR …. Falls vereinbart: Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers: …
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv)
Vermögensschäden. 16.1 Versichert 24.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögens- schäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden ent- standen sind.
16.2 Ausgeschlossen 24.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) Vermögensschäden – durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) ; – aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) ; – aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) ; – aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) ; – aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) ; – aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) ; – aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) ; – aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber- rechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von ; – ausder Nichteinhaltungvon Fristen, ,Terminen, Vor- ,Vor-und Kostenanschlägen;
(10) ; – aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige ge- genwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien/ Organe im Zusammenhang stehen;
(11) ; – aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen VorschriftenVor- schriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) ; – aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren Xxxxxx- xxxxxx und Wertsachen;
(13) ; – aus Schäden durch ständige Emissionen (z. z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Vorläufigen Versicherungsschutz in Der Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.6.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermögensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auf- trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige sonsti- ge Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie ReiseveranstaltungReiseveran- staltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbewerbs- rechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedin- gungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster bewuss- ter Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht
Vermögensschäden. 16.1 A1-6.10.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVermö- gensschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
16.2 Ausgeschlossen A1-6.10.2 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind Ansprüche wegen SchädenVermögensschä- den
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem sei- nem Auftrag oder für seine Rechnung von DrittenDrit- ten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontage- leitender, prüfender oder gutachterlicher TätigkeitTätig- keit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Weisun- gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus – Rationalisierung und Automatisierung, – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, – Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;
(8) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutzrech- ten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von XxxxxxSaxxxx, auch z. X. B. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;.
A1-6.10.3 Versichert ist – abweichend von den A1-6.10.2 und A1-7.9 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschä- den aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten. Versichert sind – abweichend von A1-7.3 – gesetzli- che Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mit- versicherte Personen) untereinander.
A1-6.10.4 In der Haftpflichtversicherung für Heilberufe und Medizinalfachberufe gilt Folgendes:
(131) Abweichend von A1-6.10.2
(2) ist die gesetzli- che Haftpflicht aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen)gutachterlicher Tätigkeit ein- geschlossen.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 16.1 Versichert 13.7.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § Ziffer 2.1 AL-AHB wegen Versicherungsfällen2008 aus Versi- cherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
16.2 13.7.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenHaftpflichtansprüche
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte er- brachte Arbeiten oder sonstige sonstigen Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften Vermittlergeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Vor-, Kostenanschlägen;
(10) aus PflichtverletzungenPflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer vergleichbaren Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers Auftragsgebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen); Die AL-AHB 2008 finden sinngemäß Anwendung, soweit nicht die vorstehenden Bedingungen für Vermögensschäden entgegenstehen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung