Vermögensschäden. 6.15.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. 6.15.2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen Vermögensschäden 6.15.2.1. durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen; 6.15.2.2. aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender oder gutachterlicher Tätigkeit; 6.15.2.3. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen; 6.15.2.4. aus Vermittlungsgeschäften aller Art; 6.15.2.5. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tung; 6.15.2.6. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung; 6.15.2.7. aus Rationalisierung und Automatisierung; 6.15.2.8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; 6.15.2.9. aus der Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Ko- stenanschlägen; 6.15.2.10. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen; 6.15.2.11. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; 6.15.2.12. aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen; 6.15.2.13. aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.19.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.19.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und WertsachenWertsachen auch im Zusammenhang mit dem Verlust von Schlüsseln und Codekarten nach A1-6.22;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungs Bedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. 3.15.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden Sach- schäden entstanden sind.
6.15.2. 3.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen Vermögensschädenwegen Vermö- gensschäden
6.15.2.1. 3.15.2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. 3.15.2.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. 3.15.2.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene wirtschaftlich ver- bundene Unternehmen;
6.15.2.4. 3.15.2.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. 3.15.2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. 3.15.2.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen ähnli- chen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. 3.15.2.7 aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. 3.15.2.8 aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. 3.15.2.9 aus der Nichteinhaltung von FristenXxxxxxx, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. 3.15.2.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. 3.15.2.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriftenbehördlichen Vor- schriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. 3.15.2.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren Wertpapie- ren und Wertsachen;
6.15.2.13. 3.15.2.13 aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. Versichert ist Im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen VermögensschädenVermögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB aus Schadene- reignissen mitversichert, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden während der Wirksamkeit der Ver- sicherung eingetreten sind.. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
6.15.2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen Vermögensschäden
6.15.2.1. a. Xxxxxxx, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte her- gestellte oder gelieferte Sa- chen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen;
6.15.2.2. aus x. Xxxxxxx durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c. planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. d. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungs-, Geld- , Kredit-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirt- schaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter- schlagung;
e. der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten;
f. Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Kostenvoran- schlägen;
g. Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. aus Auskunftserteilungh. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Übersetzung sowie Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftsertei- lung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstal- tung;
6.15.2.6. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. aus der Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Ko- stenanschlägen;
6.15.2.10. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.19.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.19.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;; easy
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auf- traggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.15.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen VermögensschädenVermögens- schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermon- tageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher gutachterli- cher Tätigkeit;
6.15.2.3. c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Wei- sungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter- nehmen;
6.15.2.4. d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirt- schaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTermi- nen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit Tätig- keit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mit- glieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer vergleich- barer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Aufsichtsgremien / Or- gane im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen gesetz- lichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auf- traggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, ErschütterungenErschütterun- gen).
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Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.15.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen Vermögensschädenwegen Vermö- gensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrech- ten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlä- gen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- Leistungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriftenbehördlichen Vor- schriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren Wertpa- pieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1a. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung er- streckt sich die Versicherung in Abänderung von Art. Versichert ist 7 n AVB, jedoch im Rahmen der übrigen Bestimmungen der Police, auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen Vermögensschäden, die durch ein unvorhergesehenes, nicht zum nor- malen oder geplanten Bauvorgang gehörendes Ereignis verursacht werden. Als Vermögens- schäden im Sinne dieser Bestimmung gelten in Geld messbare Schäden, die weder durch Personen- die Folge eines Personenschadens noch durch Sachschäden entstanden die Folge eines dem Geschädigten zugefügten Sachschadens sind. Ist der Versicherungsnehmer als Generalunter- nehmer oder Totalunternehmer (Ziff. 1 Abs. 1 hiervor) tätig, so bleibt die Versicherung auf solche Vermögensschäden beschränkt, für die er auch als am Bau beteiligter Hoch- und Tief- bauunternehmer haftet.
6.15.2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind b. Nicht versichert sind: – Ansprüche we- gen Vermögensschäden
6.15.2.1. durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tung;
6.15.2.6. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. aus der Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Ko- stenanschlägen;
6.15.2.10. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Schäden im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11mit Umweltbeeinträchtigungen gemäss Art. aus bewusstem Abweichen 6 AVB; – Ansprüche des Bauherrn, anderer am Bau Beteiligter und von gesetzlichen oder behördli- chen VorschriftenLieferanten; – Konventionalstrafen; – Ansprüche wegen Immissionen (Lärm, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. aus dem Abhandenkommen von XxxxxxEr- schütterungen, auch z. X. xxx XxxxStaub, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheSchmutzwasser, Gerüche, ErschütterungenGe- rüche usw.).
c. Die Leistungen der Gesellschaft für alle Vermö- gensschäden, die im Zusammenhang mit ein und derselben Baustelle eintreten, sind im Rahmen der für Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten und allfällig weitere versicherte Kosten zusammen festge- legten Versicherungssumme auf die in der Po- lice für Vermögensschäden festgesetzte Versi- cherungssumme beschränkt. Die Versiche- rungssumme für Vermögensschäden gilt zudem als Einmalgarantie pro Versicherungsjahr, d. h. sie wird für alle im gleichen Versicherungsjahr eintretenden Vermögensschäden zusammen höchstens einmal vergütet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen von Art. 9 B Ziff. 1 – 4 AVB.
d. In teilweiser Abänderung von Ziff. 8 hiernach hat der Versicherte bei Vermögensschäden pro betroffene Baustelle den in der Police verein- barten besonderen Selbstbehalt zu tragen.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Unternehmungen Des Baugewerbes
Vermögensschäden. 6.15.15.1. Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen VermögensschädenVermögensschäden aus Schadenereignissen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
6.15.25.2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen VermögensschädenHaftpflichtansprüche aus
6.15.2.15.2.1. Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen;
6.15.2.25.2.2. aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
5.2.3. planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.35.2.4. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tung;
6.15.2.6. aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.75.2.5. aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsUrheberrechten;
6.15.2.95.2.6. aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.105.2.7. aus PflichtverletzungenRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehemalige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
5.2.8. Tätigkeiten im Zusammenhang stehenmit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
6.15.2.115.2.9. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.125.2.10. aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Insurance Policy
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.19.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.19.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auf- traggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.6.1 Versichert ist die deine gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.6.2 Vom deinem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen Vermögensschädenwegen Vermögenss- chäden
6.15.2.1. a. durch vom Versicherungsnehmer von dir (oder in seinem deinem Auftrag oder für seine deine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. b. aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. c. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. d. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. e. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. f. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. g. aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. h. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. i. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. j. aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. k. aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.6.3 Die Versicherungssumme für Vermögensschäden entspricht je Versicherungsfall der in deinem Versicherungsschein vereinbarten Deckungssumme. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Versicherungssumme.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 6.15.18.1 Abweichend zu Ziff. Versichert 5.11 BB Amt CIF4ALL 2021 ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen Vermögensschäden, die weder we- der durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mitversichert.
6.15.2. 8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen An- sprüche wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. 8.2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. 8.2.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontagelei- tender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. 8.2.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter-nehmen;
6.15.2.4. 8.2.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. 8.2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungÜbersetzung;
6.15.2.6. 8.2.6 aus Reiseveranstaltungen;
8.2.7 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-Grund- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. aus 8.2.8 aus
(1) Rationalisierung und Automatisierung;,
6.15.2.8. (2) Datenerfassung, -speicherung, -sicherung,
(3) Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten.
8.2.9 aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutzrech- ten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. 8.2.10 aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. 8.2.11 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat Bei- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. 8.2.12 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftragge- bers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;Auftraggebers oder
6.15.2.12. 8.2.13 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;auch
6.15.2.138.3 Versichert ist – abweichend von Ziff. 8.2 BB Amt CIF4ALL 2021und Ziff. 7.16 AHB CIF4ALL 2021 – die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus Schäden der Ver- letzung von Datenschutzgesetzen durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen)Verwendung personenbezogener Daten.
8.4 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall
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Samples: Insurance Agreement
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.15.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.15.3 Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall 5 Mio. EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.15.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen VermögensschädenVermögens- schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher gutach- terlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungso- wie Reiseveranstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung Kassenfüh- rung sowie aus Untreue oder UnterschlagungUnterschla- gung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTer- minen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit Tätig- keit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mit- glieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer ver- gleichbarer Leitungs- oder AufsichtsgremienAufsichtsgremi- en/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen gesetzli- chen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auf- traggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, ErschütterungenErschütterun- gen).
A1-6.15.3 Für Vermögensschäden nach A1-6.15 gilt die im Versicherungsschein angegebene Pau- schalversicherungssumme.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.16.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.16.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. A1-6.16.2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. A1-6.16.2.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. A1-6.16.2.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. A1-6.16.2.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. A1-6.16.2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. A1-6.16.2.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. A1-6.16.2.7 aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. A1-6.16.2.8 aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts, davon ausgenommen sind fahrlässige Verletzungen des Kunsturheberrechtsgesetzes (Recht am eigenen Bild);
6.15.2.9. A1-6.16.2.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. A1-6.16.2.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. A1-6.16.2.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. A1-6.16.2.12 aus dem Abhandenkommen von XxxxxxSachen, auch z. X. xxx Xxxxzum Beispiel von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. A1-6.16.2.13 aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. zum Beispiel Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.16.3 Die Entschädigungsleistung für Vermögensschäden des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1Eingeschlossen sind gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Vermögensschäden im Sinne von Ziff. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen Vermögensschäden2.1 AHB, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.soweit es sich handelt um Schäden
6.15.23.3.3.1 aus für Dritte erstellter fehlerhafter Software. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen Vermögensschäden
6.15.2.1. durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tung;
6.15.2.6. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. aus der Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Ko- stenanschlägen;
6.15.2.10. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Hierzu zählen auch Schäden im Zusammenhang stehenmit Soft- ware-Handel sowie -Implementierung und -Pflege für Dritte;
6.15.2.11. 3.3.3.2 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen Vorschriftenfür Dritte vorgenommener fehlerhafter IT-Analyse, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers oder -Organisation, -Einweisung und -Schulung sowie aus sonstiger bewusster Pflichtverletzungdamit verbundenen Beratungsleistungen;
6.15.2.12. 3.3.3.3 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxxfür Dritte vorgenommener fehlerhafter Netzwerkplanung, auch z. X. xxx Xxxx-installation, Wertpapieren -integration und Wertsachen-pflege sowie aus damit verbundenen Beratungsleistungen;
6.15.2.13. 3.3.3.4 aus Schäden durch ständige Emissionen der versicherten Tätigkeit als Provider für - die Zugangsvermittlung ins Internet (z. B. GeräuscheAccess Providing); - das Bereithalten fremder Inhalte (z. B. Host Providing) sowie - falls vereinbart - - das Bereithalten eigener Inhalte (z. B. Content Providing); - das Zur-Verfügung-Stellen von Anwendungsprogrammen, Gerücheauf die über das Internet zugegriffen wer- den kann (Application Service Providing); - den Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken.
3.3.3.5 Auf Ziff. 3.4.2.1 wird hingewiesen. Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich. Versicherungsschutz besteht insoweit auch - abweichend von Ziff. 1.1, Erschütterungen)1.2 und 7.3 AHB - für auf Sach- mängeln beruhende Schadenersatzansprüche Dritter im gesetzlichen Umfang, wenn der Versicherungs- nehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaften seiner Er- zeugnisse, Arbeiten und IT-Leistungen dafür verschuldensunabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhanden sind.
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Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.19.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungs- nehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- Per- sonen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.19.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReisever- anstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbewerbs- rechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer ver- gleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedin- gungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.19.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungs- nehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- Perso- nen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.19.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte herge- stellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveran- staltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbewerbs- rechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedin- gungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster bewuss- ter Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. B1-6.15.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. B1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungÜbersetzung;
6.15.2.6. f) aus Reiseveranstaltungen;
g) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler Zahlungs- vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. h) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. i) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. j) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftrag- gebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. m) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. n) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.15.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.15.3 Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall 50 Mio. EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 6.15.1. Versichert 8.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen VermögensschädenVermögensschÅden im Sinne von Teil B Ziffer 2.1 AHB wegen VersicherungsfÅllen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden wÅhrend der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
6.15.2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen 8.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen VermögensschädenAnsprÄche wegen SchÅden
6.15.2.1. 8.2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für fÄr seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenLeis- tungen;
6.15.2.2. 8.2.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prÄfender oder gutachterlicher TätigkeitTÅtigkeit;
6.15.2.3. 8.2.3 aus RatschlägenRatschlÅgen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. 8.2.4 aus Vermittlungsgeschäften VermittlungsgeschÅften aller Art;
6.15.2.5. 8.2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReisever- anstaltung;
6.15.2.6. 8.2.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-GrundstÄcks-, Leasing- oder ähnlichen Åhnlichen wirtschaftlichen GeschäftenGeschÅften, aus Zahlungsvorgängen al- ler ZahlungsvorgÅngen aller Art, aus Kassenführung KassenfÄhrung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;; zes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht ande- rer Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschafts- gesetzes vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten.
6.15.2.7. 8.2.7 aus Rationalisierung und Automatisierung;, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wieder- herstellung; Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektroni- scher Daten; durchsetzen, weil dieser zahlungs- bzw. leistungsunfÅhig ist (Forderungsausfall gemÅß Ziffer 10.3), so stellt ihn der Ver- sicherer unter den nachgenannten Leistungsvoraussetzun- gen so, als hÅtte auch der Schadenersatzpflichtige beim Versicherer eine Privat-Haftpflichtversicherung mit den die- sem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingun- gen und Risikobeschreibungen abgeschlossen, wobei hier- fÄr Teil B Ziffern 3.1.2 und 4 AHB nicht gelten und die Aus-
6.15.2.8. 8.2.8 aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Na- mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheber- rechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. 8.2.9 aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlÅgen;
6.15.2.10. 8.2.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit TÅtigkeit als ehemalige ehemali- ge oder gegenwärtige gegenwÅrtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGe- schÅftsfÄhrung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer ver- gleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. 8.2.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedin- gungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. 8.2.12 aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. aus Schäden 8.2.13 durch ständige stÅndige Emissionen (z. B. GeräuscheGerÅusche, GerücheGerÄche, ErschütterungenErschÄtterungen).
8.3 Die Versicherungssumme betrÅgt je Versicherungsfall 50.000,-- Euro. Die Gesamtleistung fÄr alle VersicherungsfÅlle eines Versi- cherungsjahres betrÅgt das Doppelte dieser Versicherungs- summe.
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Samples: Verbraucherinformation Zur Sach , Haftpflicht Und Unfallversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.15.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.15.3 Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall 40 Mio. EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.15.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Ver- sicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch Personennoch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.11. durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auf- trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige sonsti- ge Leistungen;
6.15.2.22. aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.33. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.44. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.55. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReisever- anstaltung;
6.15.2.66. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.77. aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.88. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbe- werbsrechts;
6.15.2.99. aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.1010. aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGe- schäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer ver- gleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.1111. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedin- gungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster bewuss- ter Pflichtverletzung;
6.15.2.1212. aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.1313. aus Schäden durch ständige Emissionen (z. z.B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen). Hauptsitz focus Assekuradeur GmbH Xxxxxxxxxxxxxx 0 Kontakt Tel.: +00 (00)000 0000-00 Fax: +00 (00)000 0000-00 Geschäftsführer Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Rechtssitz der Gesellschaft Wildau Amtsgericht Brandenburg
A1-6.15.3 Für Vermögensschäden nach A1-6.15 gilt die im Versicherungsschein angegebene Pauschalversicherungs- summe.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. 6.8.1 Versichert ist die Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen VermögensschädenVermögens- schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden Sachschä- den entstanden sind.
6.15.2. 6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReisever- anstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbe- werbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGe- schäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer ver- gleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedin- gungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster bewuss- ter Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
6.8.3 Versichert ist – abweichend von A1-6.8.2 und A1-7.9 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten. Versichert sind – abweichend von A1-7.3 – gesetzliche Haft- pflichtansprüche wegen Vermögensschäden von Versicher- ten (Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Per- sonen) untereinander.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. 6.7.1 Versichert ist die Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen VermögensschädenVermö- gensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. 6.7.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen Ansprü- che wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer von Ihnen (oder in seinem Ihrem Auftrag oder für seine Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReisever- anstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbe- werbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Aufsichtsgremien/ Or- gane im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Wassersporthaftpflicht Versicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.15.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.15.3 Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall 30 Mio. EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.19.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungs- nehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- Perso- nen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.19.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auf- trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige sons- tige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReisever- anstaltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbe- werbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Orga- ne im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedin- gungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster bewuss- ter Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx XxxxB. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.36.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen VermögensschädenVermögens- schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.36.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermon- tageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher gutachterli- cher Tätigkeit;
6.15.2.3. c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen Wei- sungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter- nehmen;
6.15.2.4. d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirt- schaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTermi- nen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit Tätig- keit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mit- glieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer vergleich- barer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Aufsichtsgremien / Or- gane im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen gesetz- lichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auf- traggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).z.
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Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.8.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene UnternehmenUnter- nehmen;
6.15.2.4. d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveranstaltung;
6.15.2.6. f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue Un- treue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- Kar- tell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- Lei- tungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anwei- sungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflichtverlet- zung;
6.15.2.12. l) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und WertsachenWert- sachen;
6.15.2.13. m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
A1-6.8.3 Versichert ist – abweichend von A1-6.8.2 und A1-7.9 – die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten. Versichert sind – abweichend von A1-7.3 – gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermö- gensschäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) unterei- nander.
A1-6.8.4 Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall … EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt … EUR. Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers: …
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.15.1 Versichert ist die Deine gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ausge- schlossen sind Ansprüche we- gen Vermögensschädenwegen Vermö- gensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer von Dir (oder in seinem Deinem Auftrag oder für seine Deine Rechnung von Dritten) hergestellte her- gestellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prü- fender prüfender oder gutachterlicher gut- achterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungaus Reiseveranstaltungen;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung Kassen- führung sowie aus Untreue oder UnterschlagungUnter- schlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und AutomatisierungAutomati- sierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, GeschäftsführungGe- schäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang Zusammen- hang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen ge- setzlichen oder behördli- chen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster be- wusster Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung Superior
Vermögensschäden. 6.15.1. A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungs- nehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
6.15.2. A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche we- gen wegen Vermögensschäden
6.15.2.1. (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte herge- stellte oder gelieferte Sa- chenSachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
6.15.2.2. (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitendermontageleiten- der, prü- fender prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
6.15.2.3. (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirt- schaftlich wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
6.15.2.4. (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
6.15.2.5. (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstal- tungReiseveran- staltung;
6.15.2.6. (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen al- ler aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
6.15.2.7. (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
6.15.2.8. (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Ur- heberrechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsWettbe- werbsrechts;
6.15.2.9. (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor- und Ko- stenanschlägenKostenanschlägen;
6.15.2.10. (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Auf- sichtsratAufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
6.15.2.11. (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördli- chen be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen Bedin- gungen des Auftragge- bers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster bewuss- ter Pflichtverletzung;
6.15.2.12. (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
6.15.2.13. (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheGeräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
Appears in 1 contract
Samples: Private Tierhalterhaftpflicht