Common use of Vermögensschäden Clause in Contracts

Vermögensschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden • durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, • aus planender, beratender, bau- oder montagebegleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit, • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, • aus Vermittlungsgeschäften aller Art, • aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveran- staltung, • aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung, • aus Rationalisierung und Automatisierung, • aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbs- rechts, • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen, • aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammen- hang stehen, • aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behörd- lichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers oder aus sonstiger bewusster Pflicht- verletzung, • aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen, • aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).

Appears in 4 contracts

Samples: www.lbn.de, www.lbn.de, www.lbn.de

Vermögensschäden. Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen VermögensschädenVermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB aus Versiche- rungsfällen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden während der Wirksamkeit der Versicherung eingetre- ten sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden • Haftpflichtansprüche aus - Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte SachenSachen oder geleistete Arbeiten entstehen; - Schäden durch Immissionen (z. B. Geräusche, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenGerüche, • aus Erschütte- rungen); - planender, beratender, bau- oder montagebegleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit, • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, • aus Vermittlungsgeschäften aller Art, • aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveran- staltung, • aus Anlage-; - Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-Versicherungs , Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen GeschäftenGeschäf- ten, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung, • aus Rationalisierung und Automatisierung, • aus ; - der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber- rechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbs- rechts, • aus Wettbewerbsrechts; - der Vergabe von Lizenzen und Patenten; - Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen; - Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen sowie aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige fehlerhafter und/oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe un- terlassener Kontrolltätigkeit; - Tätigkeiten im Zusammen- hang stehenZusammenhang mit Datenverarbeitung, • aus Rationali- sierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; - bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behörd- lichen Vorschriftenbehördlichen Vor- schriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers Auftraggebers oder aus von sonstiger bewusster Pflicht- verletzung, • aus dem Pflichtverletzung; - Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen, • aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen)Wertsachen sowie von Scheck- und Kreditkarten.

Appears in 3 contracts

Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de

Vermögensschäden. Versichert Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen VermögensschädenVermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB aus Versicherungsfällen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden Schäden • durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, sonstigen Leistungen entstehen; • aus planender, beratender, bau- oder montagebegleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher gut- achterlicher Tätigkeit, ; • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, • aus Vermittlungsgeschäften aller Art, • aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveran- staltung, • aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung, • aus Rationalisierung und Automatisierung, ; • aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutz- und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbs- rechts, Wettbewerbsrechts; • aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten; • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbunde- ne Unternehmen; • aus Vermittlungsgeschäften aller Art • aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit – Rationalisierung und Automatisierung; – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung; – Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; • aus bewußtem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; • aus Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen sowie von Scheck- und Kreditkarten; • aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rungGeschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammen- hang Zusammenhang stehen, • aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behörd- lichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers oder aus sonstiger bewusster Pflicht- verletzung, • aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen, • aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen). Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.

Appears in 2 contracts

Samples: www.aidworkerinsurance.com, www.aidworker.de

Vermögensschäden. Versichert Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht im Rahmen des Versicherungsnehmers Versicherungsvertrages wegen VermögensschädenVermögensschäden im Sinne der Ziff. 2 AHB aus Schadenereignissen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden • Haftpflichtansprüche aus Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte SachenSachen oder geleistete Arbeiten entstehen; Schäden durch ständige Immissionen (z.B. Geräusche, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenGerüche, • aus Erschütterungen); planender, beratender, bau- oder montagebegleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit; Unterschlagung; der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; Nichteinhaltung von Fristen, • aus Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, • aus Vermittlungsgeschäften aller Art, • aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveran- staltung, • aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung, • aus Rationalisierung und Automatisierung, • aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbs- rechts, • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen, • aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammen- hang stehen, • aus Reiseveranstaltung; bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behörd- lichen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflicht- verletzung, • aus dem Pflichtverletzung; Abhandenkommen von XxxxxxSachen, auch z. X. xxx Xxxxz.B. von Geld, Wertpapieren bargeldlosem Zahlungsmitteln, Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden, Schmucksachen und sonstigen Wertsachen, • aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen); der Vergabe von Lizenzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.neubacher-marine.de

Vermögensschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden • durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, • aus planender, beratender, bau- oder montagebegleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit, • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, • aus Vermittlungsgeschäften aller Art, • aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveran- staltung, • aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung, • aus Rationalisierung und Automatisierung, • aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbs- rechts, • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen, • aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- Lei- tungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammen- hang Zusammenhang stehen, • aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behörd- lichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers oder aus sonstiger bewusster Pflicht- verletzung, • aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen, • aus ; Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- scheGeräusche, Gerüche, ErschütterungenErschüt- terungen).

Appears in 1 contract

Samples: www.lbn.de

Vermögensschäden. Versichert Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht im Rahmen des Versicherungsnehmers Versicherungsvertrages wegen VermögensschädenVermögensschäden im Sinne der Ziff. 2 AHB aus Schadenereignissen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden Haftpflichtansprüche aus Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte SachenSachen oder geleistete Arbeiten entstehen; • Schäden durch ständige Immissionen (z.B. Geräusche, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenGerüche, Erschütterungen); aus planender, beratender, bau- oder montagebegleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit; Unterschlagung; • der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; • Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; • Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, • aus Vermittlungsgeschäften aller Art, • aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveran- staltung, • aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung, • aus Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbs- rechts, • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen, • aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammen- hang stehen, • aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behörd- lichen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflicht- verletzung, Pflichtverletzung; aus dem Abhandenkommen von XxxxxxSachen, auch z. X. xxx Xxxxz.B. von Geld, Wertpapieren bargeldlosem Zahlungsmitteln, Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden, Schmucksachen und sonstigen Wertsachen, ; aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen)der Vergabe von Lizenzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.neubacher-marine.de

Vermögensschäden. Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen VermögensschädenVermögensschäden im Sinne von 2.a. AHB wegen Versicherungsfällen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden • Schäden durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) Dritten hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, • ; aus planender, beratender, bau- oder montagebegleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit, • ; aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, • ; aus Vermittlungsgeschäften aller Art, • ; aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveran- staltung, • Reiseveranstaltung; aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung, • ; aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbs- rechts, • Wettbewerbsrechts; aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen, • ; aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rungGeschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammen- hang Zusammenhang stehen, • ; aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behörd- lichen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflicht- verletzung, • Pflichtverletzung; aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen, • aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).

Appears in 1 contract

Samples: www.ov-boerse.de

Vermögensschäden. Versichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen VermögensschädenVermögensschäden im Sinne von 2a. AHB wegen Versicherungsfällen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Eingeschlossen ist die gutachterliche und beratende Tätigkeit, die im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit steht. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden • Schäden durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) Dritten hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, • ; aus planender, beratender, bau- oder montagebegleiten- der, montageleitender oder prüfender oder sowie gutachterlicher Tätigkeit, soweit diese nicht im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen, aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, aus Vermittlungsgeschäften aller Art, aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveran- staltungReiseveranstaltung, aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung, aus Rationalisierung und oder Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, - wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbs- rechtsWettbewerbsrechts, aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen, aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rungGeschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / oder Organe im Zusammen- hang Zusammenhang stehen, aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behörd- lichen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers oder aus sonstiger bewusster Pflicht- verletzungPflichtverletzung, aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen; aus Ansprüchen von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Sozialhilfeträgern und dergleichen, die daraus hergeleitet werden, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen – einschließlich der Verschreibung von Medikamenten – für die Erzielung des Heilerfolgs nicht notwendig oder unwirtschaftlich waren oder aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen)sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ruv.de

Vermögensschäden. Versichert Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen VermögensschädenVermögensschäden im Sinne der Ziff. 2 AHB wegen Versicherungsfällen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden • Schäden - durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, • ; - aus planender, beratender, bau- oder montagebegleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit, • ; - aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, • ; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art, • ; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveran- staltung, • Reiseveranstaltung; - aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung Kas- senführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung, • ; - aus Rationalisierung und Automatisierung; - aus Datenerfassung, - speicherung, -sicherung, -wiederherstellung; - aus Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; - aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber- rechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbs- rechts, • Wettbewerbsrechts; - aus der Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen, • Kosten- anschlägen; - aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehemaliges oder gegenwärtige Mitglieder gegenwärtiges Mitglied von Vorstand, Geschäftsfüh- rungGeschäftsführung, AufsichtsratAuf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer anderen vergleichbaren Leitungs- und Auf- sichtsgremien oder Aufsichtsgremien / Organe Organen im Zusammen- hang Zusammenhang stehen, • ; - aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behörd- lichen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers Auftragge- bers oder aus sonstiger bewusster Pflicht- verletzung, • Pflichtverletzung; - aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen, • aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).

Appears in 1 contract

Samples: www.innofima.de

Vermögensschäden. Versichert Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen VermögensschädenVermögensschäden im Sinne der Ziffer 2 AHB wegen Versicherungsfällen, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden • Schäden – durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, • ; – aus planender, beratender, bau- oder montagebegleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit, • ; – aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen, • ; – aus Vermittlungsgeschäften aller Art, • ; – aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveran- staltung, • Reiseveranstaltung; – aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung Kassen- führung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung, • ; – aus Rationalisierung und Automatisierung; – aus Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung; – aus Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; – aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbs- rechts, • Wettbewerbsrechts; – aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- Xxxxxxxx und Kostenanschlägen, • Kosten(vor)an- schlägen; – aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehemaliges oder gegenwärtige Mitglieder gegenwärtiges Mitglied von Vorstand, Geschäftsfüh- rungGeschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer anderen vergleichbaren Leitungs- und Aufsichtsgremien oder Aufsichtsgremien / Organe Organen im Zusammen- hang Zusammenhang stehen, • ; – aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behörd- lichen Vorschriftenbehördlichen Vor- schriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflicht- verletzung, • bewußter Pflichtverletzung; – aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren Wert- papieren und Wertsachen, • aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).

Appears in 1 contract

Samples: www.medi-learn.de