Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind noch sich aus solchen von dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person verursachten Schäden herleiten. Als Sachen gelten auch Geld und geldwerte Zeichen.
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Samples: mailo.de, mailo.de, www.ensure-online.de
Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Ver- letzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden sind Sach- schäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen von dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person verursachten Schäden herleiten. Als Sachen gelten auch Geld und geldwerte Zeichen.
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Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden Personen- schäden noch Sachschäden sind sind, noch sich aus solchen – von dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person Person, für die er einzu- treten hat, verursachten – Schäden herleiten. Als Sachen gelten auch Geld und geldwerte Zeichen. Als Vermögensschäden gelten auch Schäden aus dem Verlust, der Veränderung oder der Nichtverfügbarkeit von elektro- nischen Daten Dritter sowie Schäden aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
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Samples: www.sv-sachsen.de, www.sparkasse-leipzig.de
Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden Personen-, noch Sachschäden sind sind, noch sich aus solchen von dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person verursachten Schäden herleiten. Als Sachen gelten auch Geld und geldwerte Zeichen. Als Vermögensschäden gelten auch Schäden aus dem Verlust, der Veränderung oder der Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten Dritter sowie Schäden aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
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Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Körperverletzung oder Schädigung der Gesundheit von Personen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben oder Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind noch sich unmittelbar aus solchen von dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person verursachten Schäden herleiten. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und Geld, geldwerte ZeichenZeichen oder sonstige in Wertpapiere verbriefte Vermögenswerte. Im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gelten der Verlust, die Veränderung, Blockade oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen als auch physischen Daten als Vermögensschaden. Dies schließt auch immaterielle Schäden (insbeson- dere Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter) ein.
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Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind sind, noch sich aus solchen von dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person verursachten Schäden herleiten. Als Sachen gelten auch Geld und geldwerte Zeichen.
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Samples: www.ensure-online.de
Vermögensschäden. 1.1 Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden sind (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Ab- handenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen von dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person Person, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten. Als Sachen gelten auch Geld und insbesondere Geld, geldwerte ZeichenZeichen oder sonstige in Wertpapiere verbriefte Vermögenswerte.
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