Vermögensschäden. 9.1Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. 9.2Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden - durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen; - aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit; - aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; - aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-. Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung; - aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; - aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheber- rechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; - aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; - aus Pflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts- führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammen- hang stehen; - aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; - aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen; - durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 9.1Mitversichert ist Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus Sonder- eigentum kann den einzelnen Wohnungseigentümern nur im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sindeiner von ihnen gesondert abzuschließenden Privat- Haftpflichtversicherung gewährt werden. 9.2Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden - ◼ durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige sonstigen Leistungen; - ◼ aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit; - ◼ aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich wirt- schaftlich verbundene Unternehmen; - ◼ aus Vermittlungsgeschäften Vermittlergeschäften aller Art; - ◼ aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; - ◼ aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-. , Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zahlungs- vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung; - ◼ aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; - ◼ aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheber- rechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; - ◼ aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenVor-, Kosten- anschlägen; - ◼ aus Pflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts- führungGeschäftsführung, AufsichtsratAuf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer vergleichbaren Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Aufsichtsgremien / Organe im Zusammen- hang Zusammenhang stehen; - ◼ aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers Auftragsgebers oder aus sonstiger vorsätzlicher bewusster Pflichtverletzung; - ◼ aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen; - ◼ aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Vermögensschäden. 9.1Mitversichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne Sin- ne der Ziffer 2.1 AHB wegen aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. 9.2Ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden - • durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten Arbei- ten oder sonstige Leistungensonstigen Leistungen entstehen; - • aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher gutachterlicher Tätigkeit; - • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; - aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anlage-, Kredit-, Versicherungs-. , Grundstücks-, Leasing- oder Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung; - aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; - • aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutz- und Urheber- rechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; - • aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten; • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenanschlä- gen; - • aus PflichtverletzungRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehemalige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts- führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Weisungen an wirtschaftlich verbun- dene Unternehmen; • aus Vermittlungsgeschäften aller Art • aus Tätigkeiten im Zusammen- hang stehenZusammenhang mit – Rationalisierung und Automatisierung; - – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung; – Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; • aus bewusstem bewußtem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen VorschriftenVorschrif- ten, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher bewusster Pflichtverletzung; - • aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und WertsachenWertsachen sowie von Scheck- und Kreditkarten; - durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche• aus Pflichtverletzungen, Gerüchedie mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, Erschütterungen)Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen. Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Vermögensschäden. 9.1Mitversichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 2 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. 9.2Ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden - – durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen; - – aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit; - – aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; - – aus Vermittlungsgeschäften aller Art; - – aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; - – aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-. , Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung Kassen- führung sowie aus Untreue und Unterschlagung; - – aus Rationalisierung und Automatisierung, ; – aus Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, ; – aus Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; - – aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheber- rechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; - – aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- Xxxxxxxx und KostenanschlägenKosten(vor)an- schlägen; - – aus PflichtverletzungPflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige ehemaliges oder gegenwärtige Mitglieder gegenwärtiges Mitglied von Vorstand, Geschäfts- führungGeschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer anderen vergleichbaren Leitungs- und Aufsichtsgremien oder Aufsichtsgremien/Organe Organen im Zusammen- hang Zusammenhang stehen; - – aus bewusstem bewußtem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen VorschriftenVor- schriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher bewußter Pflichtverletzung; - – aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren Wert- papieren und Wertsachen; - durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Wasserfahrzeugen sowie sonstigen schwimmenden oder festen Gegenständen, Gerüchedie als Folge eines Zusammenstoßes oder navigatorischen Verschuldens eintreten, Erschütterungen)wenn und soweit ein Kaskover- sicherer des Versicherungsnehmers zur Ersatzleistung verpflichtet ist. Das Wassersportfahrzeug darf nur von einem berechtigten Führer gebraucht werden. Berechtigter Führer ist, wer das Wassersportfahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Wassersportfahrzeug nicht von einem unberechtigten Führer gebraucht wird. Der Führer des Wassersportfahrzeugs darf das Wassersportfahrzeug nur mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Wassersportfahrzeug nicht von einem Führer benutzt wird, der nicht die erforderliche behördliche Erlaubnis hat.
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Vermögensschäden. 9.1Mitversichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. 9.2Ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden - • durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungensonstigen Leistungen entstehen; - • aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher gut- achterlicher Tätigkeit; - • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; - aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anlage-, Kredit-, Versicherungs-. , Grundstücks-, Leasing- oder Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und UnterschlagungUnter- schlagung; - aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; - • aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutz- und Urheber- rechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; - • aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten; • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; - • aus PflichtverletzungRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehemalige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts- führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Weisungen an wirtschaftlich verbunde- ne Unternehmen; • aus Vermittlungsgeschäften aller Art • aus Tätigkeiten im Zusammen- hang stehenZusammenhang mit – Rationalisierung und Automatisierung; - – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung; – Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; • aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher bewusster Pflichtverletzung; - * Außengebiete, die unter der Hoheitsgewalt der USA stehen. Hierunter fallen z. B. Puerto Rico, die Jungfer-Inseln und Guam. • aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und WertsachenWertsachen sowie von Scheck- und Kreditkarten; - durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche• aus Pflichtverletzungen, Gerüchedie mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, Erschütterungen)Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen. Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Vermögensschäden. 9.1Mitversichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne Sin- ne der Ziffer 2.1 AHB wegen aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. 9.2Ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden - • durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten Arbei- ten oder sonstige Leistungensonstigen Leistungen entstehen; - • aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher gutachterlicher Tätigkeit; - • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; - aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anlage-, Kredit-, Versicherungs-. , Grundstücks-, Leasing- oder Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung; - aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; - • aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutz- und Urheber- rechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; - • aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten; • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und KostenanschlägenKostenanschlä- gen; - • aus PflichtverletzungRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehemalige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts- führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe Weisungen an wirtschaftlich verbun- dene Unternehmen; • aus Vermittlungsgeschäften aller Art • aus Tätigkeiten im Zusammen- hang stehenZusammenhang mit – Rationalisierung und Automatisierung; - – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung; – Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; • aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen VorschriftenVorschrif- ten, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher bewusster Pflichtverletzung; - • aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und WertsachenWertsachen sowie von Scheck- und Kreditkarten; - durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche• aus Pflichtverletzungen, Gerüchedie mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, Erschütterungen)Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen. Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Samples: www.dr-walter.com
Vermögensschäden. 9.1Mitversichert 4.1.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. 9.2Ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden - – durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige LeistungenLeistungen entstehen; - – durch Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen); – aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher gutachterlicher Tätigkeit; - – aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; - aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anlage-, Kredit-, Versicherungs-. , Grundstücks-, Leasing- Leasing oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung; - aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; - – aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutz- und Urheber- rechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; - – aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten; – aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; - – aus PflichtverletzungRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehemalige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts- führung, Aufsichtsrat, Beirat Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen sowie aus fehlerhafter und/oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe unterlassener Kontrolltätigkeit; – aus Vermittlungsgeschäften aller Art; – aus Tätigkeiten im Zusammen- hang stehenZusammenhang mit – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung; - – Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; – Rationalisierung und Automatisierung; – Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; – aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher bewusster Pflichtverletzung; - – aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen; - durch ständige Emissionen (z. B. GeräuscheWertsachen sowie von Scheck- und Kreditkarten. – aus Pflichtverletzungen, Gerüchedie mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Erschütterungen)Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen.
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Samples: dema-makler.de
Vermögensschäden. 9.1Mitversichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 AHB wegen aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. 9.2Ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche Haftpflichtansprüche wegen Schäden - • durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungensonstigen Leistungen entstehen; - • aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher gut- achterlicher Tätigkeit; - • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; - aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anlage-, Kredit-, Versicherungs-. , Grundstücks-, Leasing- oder Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und UnterschlagungUnter- schlagung; - aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; - • aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Persönlichkeits- und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten Schutz- und Urheber- rechten Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; - • aus der Vergabe von Lizenzen und Patenten; • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; - • aus PflichtverletzungRatschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbunde- ne Unternehmen; * Außengebiete, die mit unter der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von VorstandHoheitsgewalt der USA stehen. Hierunter fallen z. B. Puerto Rico, Geschäfts- führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe die Jungfer-Inseln und Guam. • aus Vermittlungsgeschäften aller Art • aus Tätigkeiten im Zusammen- hang stehenZusammenhang mit – Rationalisierung und Automatisierung; - – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung; – Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; • aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher bewusster Pflichtverletzung; - • aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und WertsachenWertsachen sowie von Scheck- und Kreditkarten; - durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche• aus Pflichtverletzungen, Gerüchedie mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegen- wärtige Mitglieder von Vorstand, Erschütterungen)Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen. Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Samples: www.aidworker.de
Vermögensschäden. 9.1Mitversichert Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der des § 1 Ziffer 2.1 3 AHB wegen aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. 9.2Ausgeschlossen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden Haftpflichtansprüche aus - Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer Versicherten (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder sonstige Leistungenentstehen; - aus Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen); - planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit; - aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; - aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-. , Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung; - aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; - aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheber- rechten sowie des Kartell- oder WettbewerbsrechtsUrheberrechten; - aus der Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen; - aus PflichtverletzungRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehemalige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts- führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammen- hang stehenWeisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; - aus bewusstem Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; - bewußtem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher bewußter Pflichtverletzung; - aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch x.z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen; - durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen). Versicherungssumme 200.000 EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle je Versicherungsjahr beträgt das Doppelte dieser Summe.
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