Vermögensschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Vermögensschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers Versiche- rungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
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Samples: Widerrufsrecht