Versand und Gefahrenübergang. 5.1 Mit Übergabe der Produkte an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes von CSV, und zwar auch auf CSVs eigenem Lkw, geht die Gefahr auf den Kunden über. 5.2 Versandweg und Beförderungsart sind CSVs Xxxx unter Ausschluss jeder Haftung überlassen. CSV versichert jedoch auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten den Transport. Etwaige Schäden sind dann durch Be- scheinigung des Frachtführers zu belegen, andernfalls entfällt die Ersatzpflicht. 5.3 Versandfertig angemeldete Produkte müssen unverzüglich abgerufen werden. Andernfalls ist CSV berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern. 5.4 Bei Abholung von Produkten dürfen laut Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr (GüKG) nur Fahrer bzw. Frachtführer eingesetzt werden, die die Voraussetzungen des § 7b GüKG erfüllen. Ausländische Fahrer aus Drittstaaten benötigen eine gültige Arbeitsgenehmigung. Die Fahrzeuge dieser Fahrer werden nur beladen, wenn CSV eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglau- bigten Übersetzung in deutscher Sprache nach § 7b Abs.1 Satz 2 GüKG auf Verlangen vorgelegt wird. Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens der vor- stehend genannten Voraussetzungen entstehen, werden von CSV nicht übernommen. Ebenso übernimmt CSV keine Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens von geeigneten Fahrzeugen oder fehlender Ladungssicherungsmittel entste- hen.
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Versand und Gefahrenübergang. 5.1 Mit a. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk Osnabrück auf Gefahr und Kosten des Kunden, es sei denn es ist ausdrücklich einzelvertraglich etwas anderes vereinbart (INCOTERMS). Sofern der Kunde keine Weisungen zur Versendungsform erteilt, liegt die Xxxx des Versandweges und der Versandmittel bei uns. Hat der Kunde eine Versendungsform mitgeteilt und beauftragt hierzu ein Speditionsunternehmen, so hat er dies ausschließlich per Frachtvertrag vorzunehmen, ein Nachweis hierzu muss ggf. erbracht werden. Die betriebssichere Verladung muss durch den (beauftragten) Frachtführer sichergestellt werden. Unser Verladepersonal übernimmt keine Haftung für mögliche Folgeschäden und hat die betriebssichere Verladung nicht sicher zu stellen.
b. Wir der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wir berechnen pro m² Lagergebühr 34,80€ pro Tag. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
c. Im Übrigen geht die Gefahr mit Übergabe der Produkte Ware an die Bahn, den einen Spediteur oder den Frachtführer Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes von CSVunseres Lagers auf den Kunden über, und zwar auch auf CSVs eigenem Lkw, geht die Gefahr auf den Kunden über.
5.2 Versandweg und Beförderungsart sind CSVs Xxxx unter Ausschluss jeder Haftung überlassen. CSV versichert jedoch auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten den Transport. Etwaige Schäden sind dann durch Be- scheinigung des Frachtführers zu belegen, andernfalls entfällt die Ersatzpflicht.
5.3 Versandfertig angemeldete Produkte müssen unverzüglich abgerufen werden. Andernfalls ist CSV berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern.
5.4 Bei Abholung von Produkten dürfen laut Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr (GüKG) nur Fahrer bzw. Frachtführer eingesetzt werden, die die Voraussetzungen des § 7b GüKG erfüllen. Ausländische Fahrer aus Drittstaaten benötigen eine gültige Arbeitsgenehmigung. Die Fahrzeuge dieser Fahrer werden nur beladendann, wenn CSV eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglau- bigten Übersetzung in deutscher Sprache nach § 7b Abs.1 Satz 2 GüKG auf Verlangen vorgelegt wird. Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens der vor- stehend genannten Voraussetzungen entstehen, werden von CSV nicht übernommen. Ebenso übernimmt CSV keine Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens von geeigneten Fahrzeugen oder fehlender Ladungssicherungsmittel entste- henAuslieferung durch unsere LKW erfolgt.
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Versand und Gefahrenübergang. 5.1 Mit Übergabe 6.1. Lieferungen von voestalpine erfolgen nach der Produkte an die Bahnjeweils einzelvertraglich zu vereinbarenden Incoterm Klausel 2020. Der Gefahren-und Risikoübergang erfolgt im Einklang mit der jeweiligen Incoterm Klausel 2020. Sofern nicht anders vereinbart, den Spediteur oder den Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes von CSV, und zwar auch erfolgen Lieferungen FCA Kindberg auf CSVs eigenem Lkw, geht die Gefahr auf den Kunden überBasis der Incoterms 2020.
5.2 Versandweg 6.2. Verladungen am Standort Kindberg erfolgen mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung immer durch den von voestalpine beauftragten Verladebetrieb. In diesem Zusammenhang behält sich voestalpine jedenfalls das Recht vor, nach entsprechender Prüfung im Einzelfall die Beladung von nicht betriebssicheren oder für den Transport ungeeigneten Transportmitteln (z. B. mangelhafter Gesamtzustand, fehlende Ladungssicherungsmittel, etc.) abzulehnen. Im Übrigen gelten die Verladerichtlinien der voestalpine und Beförderungsart sind CSVs Xxxx die Richtlinien der Selbstabholung, beide abrufbar unter Ausschluss jeder Haftung überlassen_Self_collection_of_pipe.pdf.
6.3. CSV versichert jedoch auf ausdrücklichen voestalpine ist, sofern nicht anders vereinbart, zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.
6.4. Sofern gemäß der vereinbarten Incoterm Klausel die Entladung im Verantwortungsbereich des Käufers liegt, hat die Entladung jeweils ohne unnötige Verzögerung, vollständig und schriftlichen Wunsch ohne Beschädigung/ besondere Verunreinigung des Kunden und auf seine Kosten den TransportTransportmittels zu erfolgen. Etwaige Schäden durch lose Stoffe verursachte besondere Verunreinigungen oder Verpackungsstoffe sind dann durch Be- scheinigung des Frachtführers entsprechend zu belegen, andernfalls entfällt die Ersatzpflichtentfernen. Reine Verpackungsstoffe werden grundsätzlich nicht von voestalpine zurückgenommen.
5.3 Versandfertig angemeldete Produkte müssen 6.5. Unabhängig von der vereinbarten Incoterm Klausel sind uns sämtliche Transportschäden durch den Käufer mitzuteilen und uns unverzüglich abgerufen werden. Andernfalls ist CSV berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen eine Sachverhaltsdarstellung samt Fotos zu lagernübermitteln.
5.4 Bei Abholung von Produkten dürfen laut Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr (GüKG) nur Fahrer bzw. Frachtführer eingesetzt werden, die die Voraussetzungen des § 7b GüKG erfüllen. Ausländische Fahrer aus Drittstaaten benötigen eine gültige Arbeitsgenehmigung. Die Fahrzeuge dieser Fahrer werden nur beladen, wenn CSV eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglau- bigten Übersetzung in deutscher Sprache nach § 7b Abs.1 Satz 2 GüKG auf Verlangen vorgelegt wird. Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens der vor- stehend genannten Voraussetzungen entstehen, werden von CSV nicht übernommen. Ebenso übernimmt CSV keine Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens von geeigneten Fahrzeugen oder fehlender Ladungssicherungsmittel entste- hen.
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Versand und Gefahrenübergang. 5.1 Mit Übergabe 2.1 Die Lieferung hat an den von uns angegebenen Bestimmungsort (Versandanschrift gemäß Versandkennziffer) und zu dem in der Produkte Bestellung genannten Liefertermin zu erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, gehen die Versand- und Verpackungskosten zu Lasten des Lieferanten. Mehrkosten einer beschleunigten Beförderung zur Einhaltung eines Liefertermins trägt der Lieferant.
2.2 Bei vereinbarter Preisstellung ab Werk oder ab Lager des Lieferanten ist zu den jeweils niedrigsten Kosten zu versenden, soweit wir keine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben haben.
2.3 Die gelieferte Ware ist verpackt anzuliefern, sofern ihre Natur eine Verpackung bei der Beförderung erfordert. Die Verpackung muss beförderungssicher sein sowie den für die gewählte Transportart geltenden Beförderungsbestimmungen und etwaigen gesetzlichen oder in unserer Bestellung genannten Verpackungsvorschriften entsprechen. Verpackungsmaterial (Leihgebinde) wird von uns nur dann zurückgeliefert, wenn es durch Aufdruck des Eigentümers als solches erkennbar ist. Mehrkosten wegen einer nicht eingehaltenen Versand- oder Verpackungsvorschrift trägt der Lieferant.
2.4 Der Versand der Ware erfolgt bis zum Eintreffen am Bestimmungsort auf Gefahr des Lieferanten, es sei denn, der Transport wird mit unseren eigenen Fahrzeugen oder von einem durch uns bestimmten Transportunternehmen durchgeführt. Trifft die Sendung in beschädigter Verpackung am Bestimmungsort ein bzw. wird sie in beschädigter Verpackung an die Bahn, den Spediteur unseren Fahrer oder den Frachtführer spätestens jedoch mit von uns bestimmten Transportunternehmer ausgeliefert, so sind wir berechtigt, die Sendung ohne inhaltliche Prüfung zurückzuweisen. Die Kosten einer eventuellen Rücksendung fallen dem Verlassen des Werkes von CSV, und zwar auch auf CSVs eigenem Lkw, geht die Gefahr auf den Kunden überLieferanten zur Last.
5.2 Versandweg 2.5 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein mit Angabe der in unserer Bestellung angegebenen Produktbezeichnung sowie Bestell- und Beförderungsart sind CSVs Xxxx unter Ausschluss jeder Haftung überlassen. CSV versichert jedoch auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten den Transport. Etwaige Schäden sind dann durch Be- scheinigung des Frachtführers zu belegen, andernfalls entfällt die ErsatzpflichtProduktnummern beizufügen.
5.3 Versandfertig angemeldete Produkte müssen unverzüglich abgerufen werden2.6 Der Lieferant steht dafür ein, dass die gelieferte Ware den Bestimmungen der Verordnung EG Nr. Andernfalls ist CSV berechtigt1907/2006 zur Registrierung, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagernThe Users of the General Terms and Conditions of Purchase are Beiersdorf AG and its subsidiaries. They are intended to clearly define the rights and obligations between the User and the Supplier in connection with purchasing. Unless otherwise provided, they apply to all orders placed by the User in connection with purchasing.
5.4 Bei Abholung von Produkten dürfen laut Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr (GüKG) nur Fahrer bzw. Frachtführer eingesetzt werden, die die Voraussetzungen des § 7b GüKG erfüllen. Ausländische Fahrer aus Drittstaaten benötigen eine gültige Arbeitsgenehmigung. Die Fahrzeuge dieser Fahrer werden nur beladen, wenn CSV eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglau- bigten Übersetzung in deutscher Sprache nach § 7b Abs.1 Satz 2 GüKG auf Verlangen vorgelegt wird. Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens der vor- stehend genannten Voraussetzungen entstehen, werden von CSV nicht übernommen. Ebenso übernimmt CSV keine Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens von geeigneten Fahrzeugen oder fehlender Ladungssicherungsmittel entste- hen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Versand und Gefahrenübergang. 5.1 Mit Übergabe 2.1 Die Lieferung hat an den von uns angegebenen Lieferort (Versandanschrift gemäss Versandkennziffer) und zu dem in der Produkte an Bestellung genannten Liefertermin zu erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, gehen die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen Versand- und Verpackungskosten zu Lasten des Werkes von CSV, und zwar auch auf CSVs eigenem Lkw, geht die Gefahr auf den Kunden überLieferanten. Mehrkosten einer beschleunigten Beförderung zur Einhaltung eines Liefertermins trägt der Lieferant.
5.2 Versandweg und 2.2 Bei vereinbarter Preisstellung ab Werk oder ab Lager des Lieferanten ist zu den jeweils niedrigsten Kosten zu versenden, soweit wir keine bestimmte Beförderungsart sind CSVs Xxxx unter Ausschluss jeder Haftung überlassen. CSV versichert jedoch auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten den Transport. Etwaige Schäden sind dann durch Be- scheinigung des Frachtführers zu belegen, andernfalls entfällt die Ersatzpflichtvorgeschrieben haben.
5.3 Versandfertig angemeldete Produkte müssen unverzüglich abgerufen werden2.3 Die gelieferte Ware ist verpackt anzuliefern, sofern ihre Natur eine Verpackung bei der Beförderung erfordert. Andernfalls ist CSV berechtigtDie Verpackung muss beförderungssicher sein sowie den für die gewählte Transportart geltenden Beförderungsbestimmungen und etwaigen gesetzlichen oder in unserer Bestellung genannten Verpackungsvorschriften entsprechen. Verpackungsmaterial (Leihgebinde) wird von uns nur dann zurückgeliefert, sie wenn es durch Aufdruck des Eigentümers als solches erkennbar ist. Mehrkosten wegen einer nicht eingehaltenen Versand- oder Verpackungsvorschrift trägt der Lieferant.
2.4 Der Versand der Ware erfolgt bis zum Eintreffen am Bestimmungsort auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern.
5.4 Bei Abholung Lieferanten, es sei denn, der Transport wird mit unseren eigenen Fahrzeugen oder von Produkten dürfen laut Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr (GüKG) nur Fahrer einem durch uns bestimmten Transportunternehmen durchgeführt. Trifft die Sendung in beschädigter Verpackung am Bestimmungsort ein bzw. Frachtführer eingesetzt werdenwird sie in These General Terms and Conditions of Purchase of the Swiss Beiersdorf AG and its subsidiaries define the rights and obligations between a Swiss Beiersdorf-company as buyer and the Supplier as seller in connection with purchasing. Unless otherwise provided, die die Voraussetzungen des § 7b GüKG erfüllen. Ausländische Fahrer aus Drittstaaten benötigen eine gültige Arbeitsgenehmigung. Die Fahrzeuge dieser Fahrer werden nur beladen, wenn CSV eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglau- bigten Übersetzung they apply to all orders placed by a Swiss Beiersdorf-company in deutscher Sprache nach § 7b Abs.1 Satz 2 GüKG auf Verlangen vorgelegt wird. Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens der vor- stehend genannten Voraussetzungen entstehen, werden von CSV nicht übernommen. Ebenso übernimmt CSV keine Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens von geeigneten Fahrzeugen oder fehlender Ladungssicherungsmittel entste- henconnection with purchasing.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Versand und Gefahrenübergang. 5.1 Mit Übergabe (a) Der Versand der Produkte an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen bestellten Ware erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Werkes von CSV, und zwar auch auf CSVs eigenem LkwAuftraggebers ab Lager des Auftragnehmers bzw. Lager des Vorlieferanten des Auftragnehmers.
(b) Wird der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden Auftraggebers über.
5.2 Versandweg und Beförderungsart sind CSVs (c) Die Gefahrtragung für zurückgeschickte Ware liegt, bis zum Eingang der zurückgesendeten Xxxx unter Ausschluss jeder Haftung überlassen. CSV versichert jedoch auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch beim Auftragnehmer, beim Auftraggeber, sofern der Grund der Rücksendung nicht ein Verschulden des Kunden und auf seine Kosten den Transport. Etwaige Schäden sind dann durch Be- scheinigung des Frachtführers zu belegen, andernfalls entfällt die ErsatzpflichtAuftragnehmers ist.
5.3 Versandfertig angemeldete Produkte müssen unverzüglich abgerufen werden. Andernfalls ist CSV berechtigt(d) Die Xxxx der Versandart und Verpackung steht dem Auftragnehmer frei, sie auf Kosten und Gefahr sofern nicht eine andere ausdrückliche Weisung des Kunden Auftraggebers vorliegt, ohne dass dafür eine Haftung, außer für den Fall der groben Fahrlässigkeit, übernommen wird.
(e) Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen zu lagerneine Transportversicherung für Rechnung des Auftraggebers schließen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nur bei schriftlicher Anweisung durch den Auftraggebers.
5.4 (f) Bei Abholung einer Mehrzahl von Produkten dürfen laut Gesetz Liefergegenständen ist der Auftragnehmer zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr Erbringung von Teillieferungen berechtigt.
(GüKGg) nur Fahrer bzw. Frachtführer eingesetzt werdenDer Kunde ist verpflichtet, die die Voraussetzungen versandfertige Ware abzunehmen.
(h) Expresskosten oder Sonderwünsche (Bahnexpress, Schnellpaket) u. a. gehen zu Lasten des § 7b GüKG erfüllen. Ausländische Fahrer aus Drittstaaten benötigen eine gültige Arbeitsgenehmigung. Die Fahrzeuge dieser Fahrer werden nur beladen, wenn CSV eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglau- bigten Übersetzung in deutscher Sprache nach § 7b Abs.1 Satz 2 GüKG auf Verlangen vorgelegt wird. Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens der vor- stehend genannten Voraussetzungen entstehen, werden von CSV nicht übernommen. Ebenso übernimmt CSV keine Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens von geeigneten Fahrzeugen oder fehlender Ladungssicherungsmittel entste- henAuftraggebers.
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Samples: General Terms and Conditions
Versand und Gefahrenübergang. 5.1 Mit Übergabe 4.1. Sofern sich aus der Produkte Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung "ab Standort" vereinbart. Der Versand der Waren erfolgt auf Kosten des Kunden und – soweit keine Weisung erteilt ist – an die BahnAdresse des Kunden, wie sie im Bestellschein angegeben ist.
4.2. Tsm behält sich das Recht vor, den Versand nicht vom Firmensitz, sondern von einem anderen Ort eigener Xxxx innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. dem Auslieferungslager des ausländischen Lieferanten vorzunehmen.
4.3. Verpackungs-, Versand- und Rücksendekosten hat der Kunde zu tragen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt tsm Transportmittel und Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. Auf Wunsch und auf Rechnung des Kunden wird die Lieferung/Leistung gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasser- schäden sowie sonstige sichtbare Risiken versichert.
4.4. Xxxxxxx, die bei einer Versendung entstehen, hat der Unternehmer tsm zu erstatten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung/Leistung geht mit der Übergabe an den Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person auf den Unternehmer über. Etwaig geltende Haftungshöchstgrenzen des Frachtführers bleiben ungeachtet. Soweit tsm gegen den Frachtführer, Spediteur oder andere Dritte deswegen Ersatzansprüche zustehen, tritt tsm diese an den Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes von CSVUnternehmer ab, sobald der Schaden ausgeglichen ist. Im Verhältnis zur tsm trägt der Unternehmer alle Transportgefahren und zwar auch auf CSVs eigenem Lkwunabhängig vom Verschulden.
4.5. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe auf den Kunden Verbraucher über.
5.2 Versandweg und Beförderungsart sind CSVs Xxxx unter Ausschluss jeder Haftung überlassen4.6. CSV versichert jedoch auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten den Transport. Etwaige Schäden sind dann durch Be- scheinigung des Frachtführers zu belegenDer Übergabe steht es gleich, andernfalls entfällt die Ersatzpflichtwenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
5.3 Versandfertig angemeldete Produkte müssen unverzüglich abgerufen werden4.7. Andernfalls Zur Abwicklung eines Zollverfahrens ist CSV berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern– auch bei Versendung – ausschließlich der Kunde verpflichtet.
5.4 Bei Abholung von Produkten dürfen laut Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr (GüKG) nur Fahrer bzw. Frachtführer eingesetzt werden, die die Voraussetzungen des § 7b GüKG erfüllen. Ausländische Fahrer aus Drittstaaten benötigen eine gültige Arbeitsgenehmigung. Die Fahrzeuge dieser Fahrer werden nur beladen, wenn CSV eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglau- bigten Übersetzung in deutscher Sprache nach § 7b Abs.1 Satz 2 GüKG auf Verlangen vorgelegt wird. Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens der vor- stehend genannten Voraussetzungen entstehen, werden von CSV nicht übernommen. Ebenso übernimmt CSV keine Kosten aufgrund von Nichtverladung, die wegen des Fehlens von geeigneten Fahrzeugen oder fehlender Ladungssicherungsmittel entste- hen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen