Common use of Versand und Gefahrenübergang Clause in Contracts

Versand und Gefahrenübergang. 5.1 Soweit Versand vereinbart wird, erfolgt dieser nach Xxxx von EVVA unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Frachtführer, Bahn, Kurier- und Paketdienste etc.), die jedenfalls als genehmigt gelten. Bei Warenlie- ferungen gehen Gefahr und Zufall auf den Kunden über, sobald die Waren an ihn bzw. an den Transporteur übergeben werden. Dem Kunden stehen diesfalls auch Ansprüche gegen den Transporteur zu. Der Abschluss einer Transportversiche- rung erfolgt nur über schriftlichen Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Ord- nungsgemäß angebotene, zur Verfügung gestellte bzw. erbrachte Lieferungen und Leistungen sind anzunehmen, da andernfalls Annahmeverzug eintritt. An- nahmeverzug des Kunden hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Forderungen von EVVA. Der Gefahrenübergang erfolgt in jedem Fall spätestens mit Eintritt des Verzuges. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlech- terung der Ware geht spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug ist.

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Versand und Gefahrenübergang. 5.1 Soweit Versand vereinbart wird, erfolgt dieser nach Xxxx von EVVA unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, FrachtführerFracht- führer, Bahn, Kurier- und Paketdienste etc.), die jedenfalls als genehmigt gelten. Bei Warenlie- ferungen Warenlieferungen gehen Gefahr und Zufall auf den Kunden über, sobald die Waren an ihn bzw. an den Transporteur übergeben werden. Dem Kunden stehen diesfalls auch Ansprüche gegen den Transporteur Trans- porteur zu. Der Abschluss einer Transportversiche- rung Transportversicherung erfolgt nur über schriftlichen Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Ord- nungsgemäß Ordnungsgemäß angebotene, zur Verfügung gestellte bzw. erbrachte Lieferungen und Leistungen sind anzunehmen, da andernfalls Annahmeverzug eintritt. An- nahmeverzug Annahmeverzug des Kunden hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Forderungen von EVVA. Der Gefahrenübergang erfolgt in jedem Fall spätestens spä- testens mit Eintritt des Verzuges. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlech- terung Verschlechterung der Ware geht spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug Schuld- nerverzug ist.

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Versand und Gefahrenübergang. 5.1 Soweit Versand vereinbart wird, erfolgt dieser nach Xxxx von EVVA ESSECCA unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Frachtführer, Bahn, Kurier- und Paketdienste etc.), die jedenfalls als genehmigt gelten. Bei Warenlie- ferungen gehen Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch ESSECCA an den Transporteur auf den Kunden über, sobald dem in diesem Fall auch die Waren an ihn bzw. an den Transporteur übergeben werden. Dem Kunden stehen diesfalls auch Ansprüche gegen den Transporteur zuzustehen. Der Abschluss einer Transportversiche- rung Transportversicherung erfolgt nur über schriftlichen Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Ord- nungsgemäß Ordnungsgemäß angebotene, zur Verfügung gestellte bzw. erbrachte Lieferungen und Leistungen sind anzunehmen, da andernfalls Annahmeverzug eintritt. An- nahmeverzug Annahmeverzug des Kunden hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Forderungen von EVVAESSECCA. Der Gefahrenübergang erfolgt in jedem Fall spätestens mit Eintritt des Verzuges. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlech- terung Verschlechterung der Ware geht spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug ist.

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