Common use of Versehensklausel Clause in Contracts

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, die im Rahmen des Vereines liegen und weder nach den Allgemeinen noch Besonderen Bedingungen des Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Ver- säumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag von Gefahreneintritt an zu entrichten. Die Bestimmungen der Versehensklausel gelten nicht für die Umwelt- versicherung (Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadensversiche- rung).

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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, die im Rahmen des Vereines Betriebes liegen und weder nach den Allgemeinen noch Besonderen Bedingungen des Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Ver- säumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag von Gefahreneintritt an zu entrichten. Die Bestimmungen der Versehensklausel gelten nicht für die Umwelt- versicherung (Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadensversiche- rung).

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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, Risiken die im Rahmen des Vereines Betriebes liegen und weder nach den Allgemeinen noch Besonderen Bedingungen des Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Ver- säumnisses Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag von Gefahreneintritt an zu entrichten. Die Bestimmungen der Versehensklausel gelten nicht für die Umwelt- versicherung (Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadensversiche- rung).Versicherung. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die persönliche gesetzliche Haftpflicht

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Samples: www.aidworkerinsurance.com, www.aidworker.de

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich versehent- lich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene einge- tretene Risiken, die im Rahmen des Vereines versicherten Betriebes liegen und weder nicht nach den Allgemeinen noch Besonderen Bedingungen des Versicherungsbedingungen die- ses Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Ver- säumnisses dem Versäumnis bewusst geworden ist, ist unverzüglich die entsprechende Anzeige entsprechenden Anzeigen zu erstatten und den die danach zu vereinbarenden Beitrag von Gefahreneintritt vereinbarende Prämie vom Risikoeintritt an zu entrichtenzahlen. Die Bestimmungen der Versehensklausel gelten Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt nicht für die Umwelthaftpflichtversicherung (Ziffer 5) und die Umwelt- versicherung schadenversicherung (Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadensversiche- rungZiffer 6).

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Samples: www.wifo-marketingportal.com, aporisk.de

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch - abweichend von Ziffer 1.16.1 Nr. 2 Satz 3 - auf versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene entstandene Risiken, die im Rahmen des Vereines versicherten Betriebes liegen und weder nach den dem Allgemeinen Risiko noch Besonderen Bedingungen des nach dem Betriebsrisiko dieses Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Ver- säumnisses Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag von vom Gefahreneintritt an zu entrichten. Die Bestimmungen Eine versehentlich verspätete Abgabe der Versehensklausel gelten nicht für die Umwelt- versicherung (Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadensversiche- rung)Schadenmeldung beeinträchtigt den Versicherungsschutz nicht.

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete, gemeldete nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, die im Rahmen des Vereines versicherten Betriebes liegen und weder nach den Allgemeinen Bedingungen noch den Besonderen Bedingungen des Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Ver- säumnisses Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag von Gefahreneintritt an zu entrichten. Die Bestimmungen der Versehensklausel gelten nicht für Kein Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Umwelthaftpflichtrisikos und des Umweltschadenrisikos, soweit es sich um Anlagen handelt, die Umwelt- versicherung in Anhang 1 und 2 des Umwelthaftungsgesetzes (Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadensversiche- rung)UmweltHG) genannt sind.

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Samples: tbo-versicherungsmakler.de

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, die im Rahmen des Vereines Betriebes liegen und weder nach den Allgemeinen noch Besonderen Bedingungen des Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Ver- säumnisses Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag von Gefahreneintritt an zu entrichten. Die Bestimmungen der Versehensklausel gelten nicht für die Umwelt- versicherung Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadensversiche- rungUmweltschadensversicherung).

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Samples: www.fotofairsicherung.de

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, die im Rahmen des Vereines Betriebes liegen und weder nach den Allgemeinen noch Besonderen besonderen Bedingungen des Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Ver- säumnisses Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag von Gefahreneintritt an zu entrichten. Die Bestimmungen der Versehensklausel gelten nicht für die Umwelt- versicherung Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadensversiche- rungUmweltschadenversicherung).

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, die im Rahmen des Vereines liegen und weder nach den Allgemeinen noch Besonderen besonderen Bedingungen des Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Ver- säumnisses Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag von Gefahreneintritt an zu entrichten. Die Bestimmungen der Versehensklausel gelten nicht für die Umwelt- versicherung Umweltversicherung (Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadensversiche- rungUmweltschadensversicherung).

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de