Common use of Versehensklausel Clause in Contracts

Versehensklausel. Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird. Handelt es sich um die Anzeige eines Umstandes, aufgrund dessen ein Zuschlagsbeitrag zu entrichten ist, so hat der Versicherungsnehmer den Zuschlagsbeitrag ab dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem der Umstand eingetreten ist. Dies gilt nicht für vorvertragliche Anzeigepflichten (Versehensklausel).

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Versehensklausel. Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird. Handelt es sich um die Anzeige eines Umstandes, aufgrund dessen ein Zuschlagsbeitrag eine Zuschlagsprämie zu entrichten ist, so hat der Versicherungsnehmer den Zuschlagsbeitrag die Zuschlagsprämie ab dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem der Umstand eingetreten ist. Dies gilt nicht für vorvertragliche Anzeigepflichten (Versehensklausel).

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Samples: www.allstern.com, syncro24.de

Versehensklausel. Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder o- der unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis Ver- säumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen Er- kennen unverzüglich nachgeholt wird. Handelt es sich um die Anzeige eines Umstandes, aufgrund dessen ein Zuschlagsbeitrag Zu- schlagsbeitrag zu entrichten ist, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer den Zuschlagsbeitrag ab dem Zeitpunkt zu entrichtenent- richten, an dem der Umstand eingetreten ist. Dies gilt nicht für vorvertragliche Anzeigepflichten (Versehensklausel).

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Versehensklausel. Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende die Abgabe einer Anzeige oder gibt er fahrlässig die eine unrichtige Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht weiterhin Versicherungsschutzso wird der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung nicht frei, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem ein Versehen beruht und nach dem seinem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird. Handelt es sich um die Anzeige eines Umstandes, aufgrund dessen ein Zuschlagsbeitrag eine Zuschlagsprämie zu entrichten ist, so hat der Versicherungsnehmer den Zuschlagsbeitrag muss diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt zu entrichtenbezahlt werden, an dem der dieser Umstand eingetreten ist. Dies gilt nicht für vorvertragliche Anzeigepflichten (Versehensklausel).

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Versehensklausel. Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen ObliegenheitOblie- genheit, besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich un- verzüglich nachgeholt wird. Handelt es sich um die Anzeige eines Umstandes, aufgrund dessen ein Zuschlagsbeitrag zu entrichten ist, so hat der Versicherungsnehmer den Zuschlagsbeitrag Zu- schlagsbeitrag ab dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem der Umstand eingetreten ist. Dies gilt nicht für vorvertragliche Anzeigepflichten (Versehensklausel).

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