Common use of Versehensklausel Clause in Contracts

Versehensklausel. Unterlässt der Versicherungsnehmer die Abgabe von Anzeigen, gibt unrichtige Anzeigen ab oder erfüllt sonstige Obliegenheiten nicht, wird der Versicherer nicht von seiner Leistung befreit, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf Fahrlässigkeit beruht und nach ihrem Erkennen unverzüglich nachgeholt worden ist. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Rechtsschutzfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Davon unberührt bleibt das Recht des Versicherers, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen. Anzeigen und Erklärungen sind, soweit keine gesetzliche Schriftform verlangt ist und soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, in Textform abzugeben.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag, www.kuv24-manager.de