Common use of Versicherte Gefahren und Schäden Clause in Contracts

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.ruv.de, huebener-ag.eu, www.kuenstler-fairsicherung.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Verschul- dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.continentale.de, www.continentale.de, makler.continentale.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: ergo-versicherung.at, ergo-versicherung.at, ergo-versicherung.at

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten versicher- ten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Verschul- dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.continentale.de, www.continentale.de, makler.continentale.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.ruv.de, Seite

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.subal.com, www.fotofairsicherung.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: partner.easy.eu, www.voba-breisgau-nord.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter versicherte Sachen durch Diebstahl, EinbruchdiebstahlEinbruch- diebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen vor- hersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung Leis- tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.uvw.de, www.uvw.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.ganghofer.com, produktrechner.bosch-my-insurance.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten versicher- ten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen vorhergese- hen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei wo- bei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: jessenlenz.eu, www.mactrade.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub Einbruchdiebstahl oder PlünderungRaub. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte aus- geübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei . Dabei schadet nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese Fahrlässigkeit, die den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn der Zeitpunkt, von dem an der Sachschaden für den Versicherungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war, innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer liegt. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: ergo-versicherung.at, durchblicker.at

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (SachschadenSachscha- den) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungSachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.aktivas.de, www.dinkel-foto.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungVerluste von versicherten Sachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch.

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Samples: www.rosa-photovoltaik.de, www.rosa-photovoltaik.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.hofmann.stapler.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen Beschädi- gungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden entsprechen- den Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.mecklenburgische.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen Be- schädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten oder im Falle der Versicherung für fremde Rechnung zusätz- lich der Versicherte, der zum Zeitpunkt des Eintritts des Sachschadens die Gefahr trägt, oder dessen Repräsentanten, weder rechtzeitig vorhergesehen haben vor-hergesehen haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei . Dabei schadet nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese Fahrlässig- keit, die den Versicherer dazu berechtigt, berechtigt seine Leistung Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch.

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Samples: www.gdv.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durchdurch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;

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Samples: mailo.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen unvor­ hergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von an versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungSach­ schaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Ver­ sicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet scha­ det und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ver­ schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durchkür­ zen.

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Samples: www.recura.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende ein- tretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer, die mitversicherten Unternehmen oder seine deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch.

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Samples: www.xxv24.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durchdurch a, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;

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Samples: www.ruv.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und sowie bei Abhandenkommen versicherter versi- cherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenhaben, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden ent- sprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.frankfurter-volksbank.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten oder im Falle der Versicherung für fremde Rechnung zusätzlich der Versicherte, der zum Zeitpunkt des Eintritts des Sachschadens die Gefahr trägt, oder dessen Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei . Dabei schadet nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese Fahrlässigkeit, die den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch.

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Samples: www.ruv.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Auftraggeber oder seine die beauftragten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch.

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Samples: Wohngebäudeantrag

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende eintre- tende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben ha- ben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen erforder- lichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden entspre- chenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.sporthaus-kohlen.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer Ver- sicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.swu.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungSachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.aktivas.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende eintre- tende Beschädigungen oder Zerstörungen von an versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen Fach- wissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: cdn.website-editor.net

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet gemäß Abschnitt "A" § 2 Nr. 1 ABE 2011 Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.rosa-photovoltaik.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende eintreten- de Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (SachschadenSach- schaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch DiebstahlDieb- stahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen Fachwis- sen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet scha- det und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: sv-makler.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende eintreten- de Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungSach- schaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer, die mitversicherten Unternehmen oder seine deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer Versi- cherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch.

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Samples: sv-makler.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen erfor- derlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Verschul- dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.gefa-bank.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.gefa-bank.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende eintreten- de Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (SachschadenSach- schaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch DiebstahlDieb- stahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen Fachwis- sen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet scha- det und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: sv-makler.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungVerluste von versicherten Sachenen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch.

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Samples: Seite

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen Beschädi- gungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungVerluste von versicherten Sachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine die mitversicher- ten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben ha- ben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch.

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Samples: www.harder-logistics.com

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen Beschä- digungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten Re- präsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenkön- nen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden entsprechen- den Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.agcofinance.com

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten ver- sicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben vorher- gesehen haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch:

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Samples: vsv.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten versicher- ten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter versi- cherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: Maklervertrag

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungBestandteile. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Auftraggeber oder seine die beauftragten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch.

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Samples: Seite

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

Appears in 1 contract

Samples: Seite

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von an versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen erforder- lichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden entspre- chenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: makler.keinesorgen.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungSach- schaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Auftraggeber oder seine die beauftragten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden entspre- chenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch.

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Samples: Verbraucher Information

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen unvorherge- sehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig recht- zeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigtbe- rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden Sach- schäden durch

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Samples: www.diebayerische.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter versicher- ter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet scha- det und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu Verhältniszu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch:

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Samples: www.mvk-versicherung.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungSach- schaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.eventassec.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten versi- cherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder seine sein Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben vor- hergesehen haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte ausge- übte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen vorherse- hen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden Sachschä- den durch

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Samples: www.helvetia.com

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten versi- cherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen vorhergese- hen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit Tätig- keit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer Ver- sicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden Sachschä- den durch

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen unvorherge> sehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (SachschadenXxxxxxxxxxx) und bei Abhandenkommen Abhan> denkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, EinbruchdiebstahlEin> bruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Versicherungs> nehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden Sach> schäden durch

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Samples: www.interlloyd.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten ver- sicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen Unvor- hergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen vorhergese- hen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenkön- nen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: vsv.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen unvorher- gesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden Sach- schäden durch

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Samples: www.xxv24.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: Seite

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende ein- tretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Auftraggeber oder seine die beauftragten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen vorherse- hen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch.

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Samples: www.gev-versicherung.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen Zer- störungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen Sa- chen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder we- der rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen er- forderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden ent- sprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.bca.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungBestandteile. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Auftraggeber oder seine die beauftragten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch.

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Samples: Seite

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten versi- cherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden Sachschä- den durch

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungVerluste von versicherten Sachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten oder im Falle der Versicherung für fremde Rechnung zusätzlich der Versicherte, der zum Zeitpunkt des Eintritts des Sachschadens die Gefahr trägt, oder dessen Repräsentanten, weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei . Dabei schadet nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese Fahrlässigkeit, die den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Der Versicherer leistet Entschädigung geleistet für Sachschäden durchSchäden an Lieferungen und Leistungen, die der Versicherungsnehmer oder ein Versicherter der Art nach ganz oder teilweise erstmalig ausführt (Prototypen oder Erstausführungen) nur, soweit sie als Einwirkung von außen entstanden sind.

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Samples: www.ruv.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen unvor- hergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen Zer- störungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub Einbruchdiebstahl oder PlünderungRaub. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder we- der rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen erfor- derlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenkön- nen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.bllv-wd.de

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (SachschadenSach- schaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub Dieb- stahl oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine sei- ne Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: www.flugschulen.at

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (SachschadenSach- schaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch DiebstahlDieb- stahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine sei- ne Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzenVorsatz schadet. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com