Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion, e) Wasser, Feuchtigkeit, f) Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen vorhergese- hen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei wo- bei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie SchwelenSchwellen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.
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Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Elektronikversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.
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Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.
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Samples: Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronik Versicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (SachschadenSachscha- den) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungSachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) 2.1.1 Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz DritterUngeschicklichkeit, Fahrlässigkeit;
b) Konstruktions-2.1.2 Überspannung, Material- oder AusführungsfehlerInduktion, Kurzschluss;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) 2.1.3 Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung Explosion sowie Schwelen, Glimmen, SengenSen- gen, Glühen oder Implosion,Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen infolge eines dieser Ereignisse);
e) 2.1.4 Wasser, Feuchtigkeit,
f) Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung;
2.1.5 Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus;
2.1.6 höhere Gewalt;
2.1.7 Konstruktions- , Material- oder Ausführungsfehler.
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Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter versicherte Sachen durch Diebstahl, EinbruchdiebstahlEinbruch- diebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen vor- hersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung Leis- tung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, Eisgang oder Überschwemmung.
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Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen Zer- störungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen Sa- chen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder we- der rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen er- forderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens entsprechenden Verschuldens ent- sprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Wasser oder Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, oder Überschwemmung.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Pauschalen Elektronikversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen erforder- lichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens entsprechenden Verschuldens entspre- chenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit Ungeschicklichkeit, Sabotage, Vandalismus oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom Überstrom, Induktion oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, Hagel, Wind-, Schneedruck oder Überschwemmung;
g) Tierverbiss;
h) höhere Gewalt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen unvorher- gesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden Sach- schäden durch
(a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
(b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
(c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
(d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
(e) Wasser, Feuchtigkeit,;
(f) Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.
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Samples: Photovoltaik Programm
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende eintreten- de Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (SachschadenSach- schaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch DiebstahlDieb- stahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen Fachwis- sen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet scha- det und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/FlugkörpersLuft- fahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, Eisgang oder Überschwemmung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) a. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;,
b) b. Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;,
c) c. Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;,
d) d. Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen,
x. Xxxxxx-, Öl- oder Schmiermittelmangel,
f. Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/FlugkörpersLuftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sowie SchwelenLadung. Dies gilt jedoch nicht für Baubüros, GlimmenBaucontainer, SengenBaubuden, Glühen oder ImplosionBaubaracken, Werkstätten, Magazine, Labors und Gerätewagen,
e) Wasser, Feuchtigkeit,
f) Sturmx. Xxxxx, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub Einbruchdiebstahl oder PlünderungRaub. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte aus- geübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei . Dabei schadet nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese Fahrlässigkeit, die den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn der Zeitpunkt, von dem an der Sachschaden für den Versicherungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war, innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer liegt. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
(a) ⇒ Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
(b) ⇒ Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
(c) ⇒ Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
(d) ⇒ Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
(e) ⇒ Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
(f) ⇒ Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,Ladung;
e(g) Wasser, Feuchtigkeit,
f) ⇒ Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, oder Überschwemmung.
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Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende eintre- tende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben ha- ben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen erforder- lichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens entsprechenden Verschuldens entspre- chenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
e) Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
f) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/FlugkörpersLuft- fahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie SchwelenLadung. Dies gilt jedoch nicht für Baubüros, GlimmenBaucontainer, SengenBaubuden, Glühen oder Implosion,Baubaracken, Werkstätten, Magazine, Labors und Geräte- wagen;
e) Wasser, Feuchtigkeit,
fg) Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, oder Überschwemmung.
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Samples: Maschinen Und Kaskoversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen Beschädi- gungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten Repräsen- tanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte aus- geübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei . Dabei scha- det nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese Fahrlässigkeit, die den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Der Versiche- rer leistet Entschädigung, wenn der Zeitpunkt, von dem an der Sachschaden für den Versicherungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkenn- bar war, innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer liegt. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) BrandVersagen von Mess-, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall Regel- oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,Sicherheitseinrichtungen;
e) WasserWasser-, Feuchtigkeit,Öl- oder Schmiermittelmangel;
f) Zerreißen infolge Fliehkraft;
g) Überdruck oder Unterdruck;
h) Sturm, Frost, Frost oder Eisgang, Überschwemmung.
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Samples: Maschinenversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/FlugkörpersLuftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, Eisgang oder Überschwemmung.
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Samples: Elektronikversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen unvorherge> sehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (SachschadenXxxxxxxxxxx) und bei Abhandenkommen Abhan> denkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, EinbruchdiebstahlEin> bruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer Versicherungs> nehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden Sach> schäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-Konstruktions>, Material- Material> oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung La> dung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder o> der Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, oder Überschwemmung.
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Samples: Elektronik Versicherungsbedingungen
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder PlünderungSach- schaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen könnenmüssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
e) Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel;
f) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/FlugkörpersLuftfahr- zeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie SchwelenLadung; dies gilt jedoch nicht für Baubüros, GlimmenBaucontainer, SengenBaubuden, Glühen oder Implosion,Bauba- racken, Werkstätten, Magazine, Labors und Gerätewagen;
e) Wasser, Feuchtigkeit,
fg) Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung.
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Samples: Maschinenversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer Ver- sicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter versicher- ter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet scha- det und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu Verhältniszu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch:
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner sei- ner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.
Appears in 1 contract
Samples: Photovoltaikversicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen Beschädi- gungen oder Zerstörungen von versicher- ten versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens entsprechenden Verschuldens entsprechen- den Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, Eisgang oder Überschwemmung.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherung
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicher- ten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter versi- cherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz DritterDrit- ter;
b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
d) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,;
e) Wasser, Feuchtigkeit,;
f) Sturm, Frost, Eisgang, oder Überschwemmung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung