Versicherte Interessen. Die Versicherung gemäß 6.1 b. und 6.1 c. sowie 6.2 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers. In den Fällen von 6.2 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung ist jedoch für die Höhe des Versicherungswerts nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.
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Versicherte Interessen. Die Versicherung gemäß 6.1 b. b) und 6.1 c. c) sowie 6.2 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers. In den Fällen von 6.2 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung ist jedoch für die Höhe des Versicherungswerts nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.
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