Versicherte Leistungsarten Musterklauseln

Versicherte Leistungsarten. Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirt- schaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat, Firma, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen) Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Firmen-Vertrag-Rechtsschutz Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt- Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mit- versicherten Familienangehörigen Erweit...
Versicherte Leistungsarten. Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden im Folgenden oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben. Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versicherungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.