Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge a) von Blitzeinwirkung b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt A § 2 ABE an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren eingetreten ist.
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Samples: Versicherungsvertrag
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
a) von Blitzeinwirkung
b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt A § 2 Mecklenburgische ABE 2021 an dem Datenträger oder der DatenverarbeitungsanlageDaten- verarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren eingetreten ist.
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Samples: Elektronik Versicherung
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
a) von Blitzeinwirkung
b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt A § 2 ABE an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren eingetreten ist.
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Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
a) von Blitzeinwirkung
b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt A § 2 ABE an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren waren, eingetreten ist.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
a) von BlitzeinwirkungBlitzeinwirkung oder
b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt A § 2 ABE an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren eingetreten ist.
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Samples: Elektronikversicherung
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
a) von BlitzeinwirkungÜber- oder Unterspannung durch Blitz;
b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt A § 2 ABE 2011 der Continentale an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren waren, eingetreten ist.
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Samples: Elektronikversicherung
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung Ver- änderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
a) von BlitzeinwirkungBlitzeinwirkung oder
b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt Ab- schnitt A § 2 ABE an dem Datenträger oder der DatenverarbeitungsanlageDatenverarbei- tungsanlage, auf dem diese gespeichert waren waren, eingetreten ist.
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Samples: Besondere Vereinbarungen Zur Versicherung Von Netzgekoppelten Photovoltaikanlagen