Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge (a) von Blitzeinwirkung (b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt "A" 2. ABE 2011 an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren eingetreten ist.
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Samples: Photovoltaik Programm
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
(a) von Blitzeinwirkung
(b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt "A" 2. ABE 2011 A § 2 an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren eingetreten ist.
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Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung Ver- änderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
(a) von BlitzeinwirkungBlitzeinwirkung oder
(b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt "A" 2. ABE 2011 Ab- schnitt A § 2 an dem Datenträger oder der DatenverarbeitungsanlageDatenverarbei- tungsanlage, auf dem diese gespeichert waren waren, eingetreten ist.
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Samples: Besondere Vereinbarungen Zur Versicherung Von Netzgekoppelten Photovoltaikanlagen
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
(a) von BlitzeinwirkungÜber- oder Unterspannung durch Blitz;
(b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt "A" 2. A § 2 ABE 2011 der Continentale an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren waren, eingetreten ist.
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Samples: Elektronikversicherung
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
(a) von Blitzeinwirkung
(b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt "A" 2. ABE 2011 A § 2 an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren waren, eingetreten ist.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
(a) von Blitzeinwirkung
(b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt "A" 2. A § 2 ABE 2011 an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren eingetreten ist.
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Samples: Versicherungsvertrag
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
(a) von BlitzeinwirkungBlitzeinwirkung oder
(b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt "A" 2. ABE 2011 A § 2 an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren eingetreten ist.
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Samples: Elektronikversicherung
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
(a) von Blitzeinwirkung
(b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt "A" 2. A § 2 Mecklenburgische ABE 2011 2021 an dem Datenträger oder der DatenverarbeitungsanlageDaten- verarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren eingetreten ist.
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Samples: Elektronik Versicherung
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
(a) von Blitzeinwirkung
(b) oder infolge eines dem Grunde nach versicherten ver- sicherten Schadens gemäß Abschnitt "A" 2. ABE 2011 A § 2 ABM 2019 an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren waren, eingetreten ist.
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Samples: Versicherung Von Maschinen
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolgeeingetreten ist
(a) von Blitzeinwirkung
(b) oder infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt "A" 2. A § 2 ABE 2011 der Continentale an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren eingetreten ist.waren;
b) durch:
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Samples: Elektronikversicherung
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
(a) von Blitzeinwirkungx. xxx Xxxxxxxxxxxxxxx oder
(b) oder b. eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß Abschnitt "A" 2. ABE 2011 den dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren eingetreten ist.
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Samples: Maschinenversicherung
Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der VerlustVer> lust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme infolge
(a) von BlitzeinwirkungBlitzeinwirkung oder
(b) oder eines dem Grunde nach versicherten Schadens gemäß ge> mäS Abschnitt "A" 2. A § 2 ABE 2011 2013 an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren eingetreten ist.
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Samples: Elektronik Versicherungsbedingungen