Common use of Versicherungsdauer Clause in Contracts

Versicherungsdauer. Der Anspruch auf die Zusatzversicherung ist abhängig vom Vorhandensein der Hauptversicherung. Im Falle der Kündigung, der Herabsetzung der Versicherungsleistung, des Rückkaufs oder der Stornierung der Hauptversicherung endet die Zusatzversicherung automatisch. Die Zusatzprämien für den Zeitraum, der dem Datum des Endes der Zusatzversicherung vorausgeht, stehen der Gesellschaft zur Finanzierung des versicherten Risikos zu. Die Versicherung endet am in den Persönlichen Bedingungen festgelegten Ablaufdatum, ohne dass dabei das Versicherungsjahr überschritten werden kann, in dessen Verlauf der Versicherte das 60 Lebensjahr vollendet.

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Versicherungsdauer. Der Anspruch auf die Zusatzversicherung ist abhängig vom Vorhandensein der Hauptversicherung. Im Falle der Kündigung, der Herabsetzung der Versicherungsleistung, des Rückkaufs oder der Stornierung der Hauptversicherung endet die Zusatzversicherung automatisch. Die Zusatzprämien für den Zeitraum, der dem Datum des Endes der Zusatzversicherung vorausgeht, stehen der Gesellschaft zur Finanzierung des versicherten Risikos zu. Die Versicherung endet am außer bei anders lautenden Bestimmungen in den Persönlichen Bedingungen festgelegten Ablaufdatumin dem Versicherungsjahr, im Laufe dessen der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet, ohne dass dabei das Versicherungsjahr dieses Jahr überschritten werden kann, in dessen Verlauf der Versicherte das 60 Lebensjahr vollendet.

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Versicherungsdauer. Der Anspruch auf die Zusatzversicherung ist abhängig vom Vorhandensein der Hauptversicherung. Im Falle der Kündigung, der Herabsetzung der Versicherungsleistung, des Rückkaufs oder der Stornierung der Hauptversicherung endet die Zusatzversicherung automatisch. Die Zusatzprämien für den Zeitraum, der dem Datum des Endes Ablaufdatum der Zusatzversicherung vorausgeht, stehen der Gesellschaft zur Finanzierung des versicherten Risikos zu. Die Versicherung endet am in den Persönlichen Bedingungen festgelegten Ablaufdatum, ohne dass dabei das Versicherungsjahr überschritten werden kann, in dessen Verlauf der Versicherte das 60 Lebensjahr vollendet.

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Versicherungsdauer. Der Anspruch auf die Zusatzversicherung ist abhängig vom Vorhandensein der Hauptversicherung. Im Falle der Kündigung, der Herabsetzung der Versicherungsleistung, des Rückkaufs oder der Stornierung der Hauptversicherung endet die Zusatzversicherung automatisch. Die Zusatzprämien für den Zeitraum, der dem Datum des Endes Ablaufdatum der Zusatzversicherung vorausgeht, stehen der Gesellschaft zur Finanzierung des versicherten Risikos zu. Die Versicherung endet am in den Persönlichen Bedingungen festgelegten Ablaufdatum, ohne dass dabei das Versicherungsjahr überschritten werden kann, in dessen Verlauf der Versicherte das 60 65 Lebensjahr vollendet. Durch die Auszahlung der Versicherungsleistungen unter dieser Versicherung wird die Zusatzversicherung beendet.

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Versicherungsdauer. Der Anspruch auf die Zusatzversicherung ist abhängig vom Vorhandensein der Hauptversicherung. Im Falle der Kündigung, der Herabsetzung der Versicherungsleistung, des Rückkaufs oder der Stornierung der Hauptversicherung endet die Zusatzversicherung automatisch. Die Zusatzprämien für den Zeitraum, der dem Datum des Endes der Zusatzversicherung vorausgeht, stehen der Gesellschaft zur Finanzierung des versicherten Risikos zu. Die Versicherung endet am in den Persönlichen Bedingungen festgelegten Ablaufdatum, ohne dass dabei das Versicherungsjahr überschritten werden kann, in dessen Verlauf der Versicherte das 60 Lebensjahr vollendet.

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