Versicherungsdauer. Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen.
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Versicherungsdauer. Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen.
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