Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei- trags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der Beitragszahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegerenten Zusatzversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Fondsgebundene Rückdeckungsversicherung
Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei- trags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend ent- sprechend der Beitragszahlungsweise einen MonatMo- nat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Fondsgebundene Direktversicherung, Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung
Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei- trags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten ist entsprechend der Beitragszahlungsweise einen ein Monat, ein Vierteljahr bzw. Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr; bei Einmal- beitragsversicherungen ist die Versicherungsperiode ein Jahr. Eine Beitragsfreistellung des Vertrags hat keine Auswirkung auf die Dauer der Versicherungsperiode.
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Samples: Kapital Bildende Lebensversicherung, Vertragsbestimmungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung Und Die Lebenslange Fondsgebundene Lebensversicherung
Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei- trags- und ist der Zeitraum, für den der Beitrag berechnet wird. Bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der Beitragszahlungsweise entspricht sie dem Versiche- rungsjahr. Bei unterjähriger Beitragszahlung dauert sie entspre- chend jeweils einen Monat, ein Vierteljahr bzw. oder ein halbes Jahr.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei- trags- Einmalbeitrags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der Beitragszahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei- trags- Einmalbeitrags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entsprechend der Beitragszahlungsweise Beitragszahlungs- weise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode umfasst Zeitraum, nach welchem die Beiträge berechnet werden. Sie hängt von der vereinbarten Zahlweise ab, d.h. bei Einmalbei- trags- und Jahreszahlung jährlicher Beitragszahlung um- fasst sie ein Jahr, ansonsten entsprechend der Beitragszahlungsweise bei unterjähriger Beitragszahlung beträgt sie einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Ihre Urkunde über den Versicherungsvertrag. Sie gibt Auskunft über die wesentlichen Vertragsinhalte. Sie benötigten diese Urkunde, wenn Sie Ihre Ansprüche auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag geltend machen.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Risikolebensversicherung
Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei- trags- Monatsbeiträgen ei- nen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und Jahreszahlung bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag umfasst die Versiche- rungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, ansonsten entsprechend der Beitragszahlungsweise einen Monat, höchstens je- doch ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
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