Common use of Versicherungsperiode Clause in Contracts

Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der Beitrag berechnet wird. Die Versicherungsperiode um- fasst bei Versicherungen mit Einmalbeitrag ein Jahr, bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung entspre- chend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr. Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person den Mittel- punkt ihrer Lebensbeziehungen hat. – Rentenzahlung (Absatz (1)) – Kapitalabfindung (Absatz (3))

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Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der Beitrag berechnet wird. Die Versicherungsperiode um- fasst bei Versicherungen mit Einmalbeitrag ein Jahr, bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung entspre- chend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr. Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person den Mittel- punkt ihrer Lebensbeziehungen hat. – Rentenzahlung (Absatz (1)) – Kapitalabfindung (Absatz (3)).

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Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der Beitrag berechnet wird. Die Versicherungsperiode um- fasst bei Versicherungen mit Einmalbeitrag ein Jahr, bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung entspre- chend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr. Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person den Mittel- punkt ihrer Lebensbeziehungen hat. – Rentenzahlung (Absatz (1)) bis (8)) – Kapitalabfindung Teilkapitalauszahlung (Absatz (39))

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Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der Beitrag berechnet wird. Die Versicherungsperiode um- fasst bei Versicherungen mit Einmalbeitrag ein Jahr, bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung entspre- chend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr. Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person den Mittel- punkt ihrer Lebensbeziehungen hat. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten sowohl für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung ↑ als auch für Versicherungen mit Einmalbeitrag↑. - Rentenzahlung (Absatz (1)) - Kapitalabfindung (Absatz (3))

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Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der Beitrag berechnet wird. Die Versicherungsperiode um- fasst bei Versicherungen mit Einmalbeitrag ein Jahr, bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung entspre- chend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr. Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person den Mittel- punkt ihrer Lebensbeziehungen hat. – Rentenzahlung (Absatz (1)) – Kapitalabfindung (Absatz (38)))

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