Common use of Versicherungsschutz, Versicherungsfall Clause in Contracts

Versicherungsschutz, Versicherungsfall. A4-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Schadens- ersatz- und Regressansprüche des Dienstherrn. Schadensereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadensverursachung, die zum Schadensereignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: media.barmenia.de, barmenia-direkt.de

Versicherungsschutz, Versicherungsfall. A4A3-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie der Versi- cherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses Schadenereignisses (VersicherungsfallVersi- cherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf Grund aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz Schadensersatz in Anspruch genommen werdengenom- men wird. Dies gilt auch für Schadens- ersatz- und Regressansprüche des Dienstherrn. Schadensereignis Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung Schä- digung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der SchadensverursachungSchadenverursachung, die zum Schadensereignis Schadener- eignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: Ver Wahrungsvertrag, www.volkswohl-bund.de

Versicherungsschutz, Versicherungsfall. A4A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie der Versi- cherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf Grund auf- grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz Schadensersatz in Anspruch genommen werdenwird. Dies gilt auch für Schadens- ersatz- und Regressansprüche des Dienstherrn. Schadensereignis Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten Drit- ten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der SchadensverursachungSchadenverursachung, die zum Schadensereignis Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de

Versicherungsschutz, Versicherungsfall. A4A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie der Versi- cherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses eintretenden Schadenereignisses (VersicherungsfallVersi- cherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf Grund aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz Schadensersatz in Anspruch genommen werdengenom- men wird. Dies gilt auch für Schadens- ersatz- und Regressansprüche des Dienstherrn. Schadensereignis Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der SchadensverursachungSchadenverursachung, die zum Schadensereignis Schadener- eignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: cdn.website-editor.net

Versicherungsschutz, Versicherungsfall. A4A5-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Schadens- ersatz- und Regressansprüche des Dienstherrn. Schadensereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadensverursachung, die zum Schadensereignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: barmenia-direkt.de

Versicherungsschutz, Versicherungsfall. A4A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie der Versiche- rungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses Schadenereignisses (VersicherungsfallVersiche- rungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden erge- benden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf Grund aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz Schadensersatz in Anspruch genommen werdengenom- men wird. Dies gilt auch für Schadens- ersatz- und Regressansprüche des Dienstherrn. Schadensereignis Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung Schä- digung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt Zeit- punkt der SchadensverursachungSchadenverursachung, die zum Schadensereignis Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: www.volkswohl-bund.de