Common use of Versicherungsschutz Clause in Contracts

Versicherungsschutz. a) Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Mio. €

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Samples: www.campanda.com, www.bender-mobil.de, www.campanda.de

Versicherungsschutz. a) a. Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Mio. €

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Samples: travel-dog-camper.de, www.tom-camper.de

Versicherungsschutz. a) Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 15 Mio. €.

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Samples: www.campanda.fr, rent-a-trip.eu

Versicherungsschutz. a) Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 10 Mio. €

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Samples: www.campanda.at

Versicherungsschutz. a) a. Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Mio. € b. Haftungsfreistellung nach den Grundsätzen eines Teil- bzw. Vollkaskoschutzes mit einem Selbstbehalt pro Schadenfall in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag, soweit die Bedingungen keine volle Haftung des Mieters vorsehen, insbesondere entsprechend Ziff. 13 dieser Vermietbedingungen.

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Samples: www.wohnwagen-bruns.de

Versicherungsschutz. a) Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- Sach-, Vermögens-und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Miomax. 100.000.000,00 . − Haftungsfreistellung nach den Grundsätzen eines Teil- bzw. Vollkaskoschutzes mit einem Selbstbehalt pro Schadenfall in Höhe von 1000,00 €, soweit die Bedingungen keine volle Haftung des Mieters vorsehen, insbesondere entsprechend Ziff. 12 dieser Vermietbedingungen.

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Samples: rb-wohnmobile.de

Versicherungsschutz. a) 4.1 Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Mio. €

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Samples: quadhouse.com

Versicherungsschutz. a) Das Mietfahrzeug ist gemäß gem. den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert, im einzelnen gilt folgendes: Es besteht eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 max. 10 Mio. Euro. Es besteht eine Haftungsfreistellung nach den Grundsätzen eines Teil- bzw. Vollkaskoschutzes mit einem Selbstbehalt pro Schadensfall i.H. der Vereinbarung im Mietvertrag, soweit die Bedingungen keine volle Haftung des Mieters vorsehen, insbesondere entsprechend Ziff. 13 . dieser Vermietbedingungen.

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Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net

Versicherungsschutz. a) Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Mio. Euro

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Samples: www.campcarsschoop.de

Versicherungsschutz. a) Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung Kfz-Versicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung Alle Fahrzeuge sind haftpflichtversichert. Die Deckungssumme beträgt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Vermögensschäden € 100 Mio. Bei Personenschäden beträgt die Versicherungssumme € 15 Mio. je geschädigter Person.

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Samples: autovermietung.adac.de

Versicherungsschutz. a) Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Mio. €.

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Samples: autovermietung.adac.de