Was ist ein Unfall?. 1. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet oder stirbt.
Was ist ein Unfall?. Ein Unfall liegt etwa vor, wenn Sie sich verletzen, weil Sie stolpern, ausrutschen, stürzen oder ähnliches, oder von anderen verletzt werden. Keine Unfälle dagegen sind in der Regel Krankheiten und Abnut- zungserscheinungen (z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle, Herzinfarkte). Ein- zelheiten entnehmen Sie bitte Xxxxxx 1 der beigefügten AUB 2011.
Was ist ein Unfall? rungsschutz ebenfalls mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Bei schuldhaftem Verzug besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Für den Zahlungsverzug mit einem Teil der ersten oder einmaligen Prämie gilt § 39a VersVG (siehe Anhang).
Was ist ein Unfall?. 1.4 Welche Erweiterungen gelten darüber hinaus? Der Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrages. Er umfasst Unfälle der versicherten Person in der ganzen Welt. Wenn im Vertrag keine abweichende Regelung getroffen worden ist, gilt er 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Die Unfalldirektversicherung leistet • bei den in Ziffer 2 genannten Verletzungen • und im Todesfall als Folge eines Unfalls. Der Versicherungsschutz ist abhängig von der mit uns vereinbarten Versicherungssumme und Produktlinie. Welche der Produktlinien Basis, Plus oder Premium Sie mit uns vereinbart haben, können Sie, ebenso wie die Versicherungssumme, dem Versicherungsschein entnehmen. Sollte das gleiche Unfallereignis mehrere Verletzungen (und ggf. den Unfalltod) verursachen, ist unsere Leistung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was ist ein Unfall?. Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, welches unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Unfälle sind auch: ✓ Verrenkungen von Gliedern ✓ Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln ✓ Meniskusverletzungen ✓ Unfälle infolge von Herzinfarkt bzw. Schlaganfall ✓ Folgen der Kinderlähmung und FSME durch Zeckenbiss (andere Krankheiten gelten nicht als Unfälle; übertragbare Krankheiten auch nicht als Unfallfolgen). Welche Deckungen können versichert werden? ✓ Beruf und Freizeit ✓ Beruf mit Einschluss des Wegrisikos ✓ Beruf ohne Wegrisiko ✓ Dienstreisen Was ist nicht versichert? Nicht versichert sind z. B. Unfälle 🗶 als Luftfahrzeugführer (Pilot) oder Besatzungsmitglied 🗶 bei motorsportlichen Wettbewerben 🗶 bei nordischen und alpinen Skisportwettbewerben 🗶 bei vorsätzlichen, gerichtlich strafbaren Handlungen 🗶 im Zusammenhang mit Kriegsereignissen bzw. inneren Unruhen 🗶 durch Einwirkung von chemischen, biologischen oder Nuklearwaffen 🗶 durch radioaktive Strahlen 🗶 infolge wesentlicher Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente 🗶 durch Gesundheitsschäden bei Heilmaßnahmen Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Die Leistungen sind bei jedem Unfall begrenzt mit der vereinbarten Versicherungssumme bzw. den vereinbarten Höchstbeträgen (z.B.: Taggeld). ! Bei Invalidität: Körperfunktionen, die schon vor dem Unfall beeinträchtigt waren, reduzieren die Leistungen aus dem Unfall – abhängig von ihrem Einfluss. Das gilt auch für Krankheiten und Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden haben.
Was ist ein Unfall?. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Un- freiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Gesundheitsschädigungen, die der Versicherte bei der rechtmäßigen Verteidigung oder der Bemühung zur Rettung von Menschenleben oder Sachen erleidet, gelten als unfreiwillig und fallen somit unter den Versicherungsschutz. Auch Erfrierungen, Sonnenbrände und Sonnenstiche, die als Folge eines Unfalls im Sinne der Ziffer 1.3 GUB 2008 auftreten, sind vom Versicherungsschutz erfasst.
Was ist ein Unfall?. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfrei- willigkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person der Bemühung zur Rettung von Menschen- leben oder Sachen erleidet, gelten als unfreiwillig und fallen somit unter den Versicherungs- schutz.
Was ist ein Unfall?. Der Unfall ist ein plötzlich auf den Körper einwirkendes unfreiwilliges und gesundheitsschädigendes Ereignis.
Was ist ein Unfall?. Ein „Unfall“ ist – ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt (Unfallereignis) und – durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädi- gung erleidet. Gesundheitsschäden, die sich die versicherte Person zuzieht, weil sie sich rechtmäßig verteidigt (bspw. Notwehr), gelten immer als unfrei- willig erlitten. Das Gleiche gilt für Gesundheitsschäden, die sich die versicherte Person bei Rettungsbemühungen zuzieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um die Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen geht.
Was ist ein Unfall?. (Begriff des Unfalles)