Was ist ein Unfall? Musterklauseln

Was ist ein Unfall?. 1. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet oder stirbt. 2. Als Unfall gelten auch folgende Ereignisse: – Plötzliche Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an den Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie plötzliche Meniskusverletzungen. Hinsichtlich abnützungsbedingter Einflüsse mit Krankheitswert findet Art. 10 AUVB, Sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, Anwendung. – Ertrinken – Erfrierungen, wenn diese im Zusammenhang mit einem Unfallereignis entstehen – Unfälle, die durch die durch Sekundenschlaf beim Lenken eines Kfz verursacht werden – Unfälle, die durch Schlafwandel verursacht werden – Gesundheitsschädigung infolge unabsichtlicher Einnahme von für den Verzehr nicht vorgesehener Stoffe – Gesundheitsschädigung infolge Einnahme von verdorbenen Lebensmitteln – Gesundheitsschädigung infolge Verschluckens von festen Stoffen und Kleinteilen bei Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr – Bei Vergiftungen durch Einatmen schädlicher Stoffe (Gase oder Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren oder ähnlich schädliche Stoffe) wird der Begriff der Plötzlichkeit des Unfallereignisses auch dann angenommen, wenn die versicherte Person den Einwirkungen innerhalb eines Zeitabschnitts von bis zu sieben Tagen ausgesetzt war. Ausgenommen davon bleiben jegliche allmähliche Einwirkungen sowie Einwirkungen von nuklearen, chemischen oder biologischen Kampfstoffen. – Gesundheitsschädigung, die die versicherte Person bei Bemühungen zur Rettung von Menschenleben und/oder Sachen erleidet – eine Infektionskrankheit, welche durch von Tieren verursachte Hautverletzungen (Tierbiss, Insektenstich) übertragen wurde. Ein bloßes Einatmen oder Eindringen von Infektionserregern ohne derartiges Ereignis steht nicht unter Versicherungsschutz. Als Unfall gelten ebenfalls Impffolgeschäden von Schutzimpfungen, die als Behandlung bzw. Vorbeugung gegen versicherte Infektionskrankheiten verabreicht wurden, wenn die versicherte Person dadurch eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Eine Leistung wird bei den beiden vorgenannten Unfällen vom Versicherer nur einmalig und nur für Tod oder dauernde Invalidität erbracht. Diese Gesundheitsschädigung muss innerhalb von 15 Tagen nach Durchführung der Schutzimpfung – aber frühestens 15 Tage nach Beginn und spätestens 15 Tage nach...
Was ist ein Unfall?. 1. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 1.1 Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei Bemühungen zur Rettung von Menschen- und Tierleben oder im Zuge rechtmäßiger Verteidigung erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten. 1.2 Bei Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe wird der Begriff der Plötzlichkeit auch dann angenommen, wenn die versicherte Person durch besondere Umstände den Einwirkungen von Gasen oder Dämpfen mehrere Stunden lang unfreiwillig ausgesetzt war. Ausgeschlossen bleiben jedoch Berufskrankheiten. Gesundheitsschädigungen durch Ertrinken oder Ersticken sowie tauchtypische Gesundheits- schädigungen sind versichert, auch wenn kein Unfallereignis festgestellt werden kann. 1.3 Gesundheitsschädigungen, die aufgrund akuter Mangeldurchblutung des Herzmuskels entstanden sind (insbesondere Herzinfarkt), sind versichert, wenn ein überwiegender Kausalzusammenhang mit einer unmittelbaren Verletzung der betreffenden Koronararterie besteht und diese Verletzung durch eine direkte mechanische Einwirkung von außen auf den Brustkorb verursacht worden ist. Gesundheitsschädigungen, die aufgrund akuter Mangeldurchblutung des Gehirns entstanden sind (insbesondere Schlaganfall), sind versichert, wenn ein überwiegender Kausalzusammenhang mit einer unmittelbaren Verletzung oder einem Verschluss des betreffenden Blutgefäßes besteht und diese durch eine direkte mechanische Einwirkung von außen verursacht worden sind. Herzinfarkt oder Schlaganfall ohne direkte mechanische Einwirkungen gilt in keinem Fall als Unfallfolge. 1.4 Bandscheibenhernien jeder Art sind versichert, wenn sie durch eine erhebliche direkte Gewalteinwirkung auf das jeweilige Segment der Wirbelsäule verursacht werden und • diese durch Kraft und Richtung in der Lage war, eine gesunde Bandscheibe zu zerreißen, die bildgebende Untersuchung nach dem Unfall (wie MRT, Röntgen) keine degenerativen Veränderungen zeigt und es sich nicht um eine Verschlimmerung von vor dem Unfall bestandenen Krankheitserscheinungen handelt; oder • Frakturen ober- oder unterhalb der geschädigten Bandscheibe vorliegen; oder • es zu Bänderrissen im Bereich der Wirbelsäule mit Wirbelverrenkungen gekommen ist. 1.5 Bauch- und Unterleibsbrüche jeder Art sind versichert, wenn sie durch eine von außen kommende mechanische Einwirkung direkt herbeigeführt worden sin...
Was ist ein Unfall?. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person der Bemühung zur Rettung von Menschenleben oder Sachen erleidet, gelten als unfreiwillig und fallen somit unter den Versicherungsschutz.
Was ist ein Unfall?. Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn Sie und/oder eine andere im Antrag genannte versicherte Person sich verletzen, weil Sie stolpern, ausrutschen, stürzen oder ähnliches, oder von anderen verletzt werden. Keine Unfälle dagegen sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle, Herzinfarkte). Einzelheiten entnehmen Sie bitte Xxxxxx 1 der AUB 2008.
Was ist ein Unfall? rungsschutz ebenfalls mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Bei schuldhaftem Verzug besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Für den Zahlungsverzug mit einem Teil der ersten oder einmaligen Prämie gilt § 39a VersVG (siehe Anhang).
Was ist ein Unfall?. (Begriff des Unfalles)
Was ist ein Unfall?. Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, welches unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Unfälle sind auch: ✓ Verrenkungen von Gliedern ✓ Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln ✓ Meniskusverletzungen ✓ Unfälle infolge von Herzinfarkt bzw. Schlaganfall ✓ Folgen der Kinderlähmung und FSME durch Zeckenbiss (andere Krankheiten gelten nicht als Unfälle; übertragbare Krankheiten auch nicht als Unfallfolgen). Welche Deckungen können versichert werden? ✓ Beruf und Freizeit ✓ Beruf mit Einschluss des Wegrisikos ✓ Beruf ohne Wegrisiko ✓ Dienstreisen Was ist nicht versichert? Nicht versichert sind z. B. Unfälle 🗶 als Luftfahrzeugführer (Pilot) oder Besatzungsmitglied 🗶 bei motorsportlichen Wettbewerben 🗶 bei nordischen und alpinen Skisportwettbewerben 🗶 bei vorsätzlichen, gerichtlich strafbaren Handlungen 🗶 im Zusammenhang mit Kriegsereignissen bzw. inneren Unruhen 🗶 durch Einwirkung von chemischen, biologischen oder Nuklearwaffen 🗶 durch radioaktive Strahlen 🗶 infolge wesentlicher Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente 🗶 durch Gesundheitsschäden bei Heilmaßnahmen Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Die Leistungen sind bei jedem Unfall begrenzt mit der vereinbarten Versicherungssumme bzw. den vereinbarten Höchstbeträgen (z.B.: Taggeld). ! Bei Invalidität: Körperfunktionen, die schon vor dem Unfall beeinträchtigt waren, reduzieren die Leistungen aus dem Unfall – abhängig von ihrem Einfluss. Das gilt auch für Krankheiten und Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden haben.
Was ist ein Unfall?. Jede plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen Integrität zur Folge hat und objektiv festgestellt werden kann.
Was ist ein Unfall? a) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. b) Als Unfall gelten auch folgende Ereignisse: plötzlich auftretende Meniskusschädigungen und Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln.
Was ist ein Unfall?. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Un- freiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Gesundheitsschädigungen, die der Versicherte bei der rechtmäßigen Verteidigung oder der Bemühung zur Rettung von Menschenleben oder Sachen erleidet, gelten als unfreiwillig und fallen somit unter den Versicherungsschutz. Auch Erfrierungen, Sonnenbrände und Sonnenstiche, die als Folge eines Unfalls im Sinne der Ziffer 1.3 GUB 2008 auftreten, sind vom Versicherungsschutz erfasst.