Was ist ein Unfall?. 1. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
1.1 Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei Bemühungen zur Rettung von Menschen- und Tierleben oder im Zuge rechtmäßiger Verteidigung erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten.
1.2 Bei Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe wird der Begriff der Plötzlichkeit auch dann angenommen, wenn die versicherte Person durch besondere Umstände den Einwirkungen von Gasen oder Dämpfen mehrere Stunden lang unfreiwillig ausgesetzt war. Ausgeschlossen bleiben jedoch Berufskrankheiten. Gesundheitsschädigungen durch Ertrinken oder Ersticken sowie tauchtypische Gesundheits- schädigungen sind versichert, auch wenn kein Unfallereignis festgestellt werden kann.
1.3 Gesundheitsschädigungen, die aufgrund akuter Mangeldurchblutung des Herzmuskels entstanden sind (insbesondere Herzinfarkt), sind versichert, wenn ein überwiegender Kausalzusammenhang mit einer unmittelbaren Verletzung der betreffenden Koronararterie besteht und diese Verletzung durch eine direkte mechanische Einwirkung von außen auf den Brustkorb verursacht worden ist. Gesundheitsschädigungen, die aufgrund akuter Mangeldurchblutung des Gehirns entstanden sind (insbesondere Schlaganfall), sind versichert, wenn ein überwiegender Kausalzusammenhang mit einer unmittelbaren Verletzung oder einem Verschluss des betreffenden Blutgefäßes besteht und diese durch eine direkte mechanische Einwirkung von außen verursacht worden sind. Herzinfarkt oder Schlaganfall ohne direkte mechanische Einwirkungen gilt in keinem Fall als Unfallfolge.
1.4 Bandscheibenhernien jeder Art sind versichert, wenn sie durch eine erhebliche direkte Gewalteinwirkung auf das jeweilige Segment der Wirbelsäule verursacht werden und • diese durch Kraft und Richtung in der Lage war, eine gesunde Bandscheibe zu zerreißen, die bildgebende Untersuchung nach dem Unfall (wie MRT, Röntgen) keine degenerativen Veränderungen zeigt und es sich nicht um eine Verschlimmerung von vor dem Unfall bestandenen Krankheitserscheinungen handelt; oder • Frakturen ober- oder unterhalb der geschädigten Bandscheibe vorliegen; oder • es zu Bänderrissen im Bereich der Wirbelsäule mit Wirbelverrenkungen gekommen ist.
1.5 Bauch- und Unterleibsbrüche jeder Art sind versichert, wenn sie durch eine von außen kommende mechanische Einwirkung direkt herbeigeführt worden sin...
Was ist ein Unfall?. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
1.1.2.1 Als Unfall gelten auch — das Ertrinken sowie der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden wie x. X. Xxxxxxxxxxxxxxxx oder Trommelfellverletzung; — Gesundheitsschäden durch Erfrierungen; — Gesundheitsschäden durch Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches; — unfreiwillig erlittener Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug.
1.1.2.2 Nimmt die versicherte Person bei recht- mäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Ge- sundheitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversi- chert.
1.1.2.3 Ein Unfall liegt auch vor, wenn die versi- cherte Person unfreiwillig Gesundheitsschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Staubwolken, Säuren und Ähnliches erleidet, sofern es sich nicht um Gesundheitsschäden handelt, die als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten.
1.1.2.4 Mitversichert sind unfreiwillige Gesund- heitsschädigungen der versicherten Person als Folge von Vergiftungen durch die Einnahme von Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war (z. B. Nahrungsmittelvergiftungen).
1.1.2.5 Als Unfall gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung verursachte
a) Bauch- und Unterleibsbrüche,
b) Verrenkungen von Gelenken,
c) Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken,
d) sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule. Diese Erweiterung gilt nicht für Schädigungen von Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz und Blutungen innerer Organe einschließlich Gehirnblutungen.
1.1.2.6 Nicht oder falsch verabreichte Medi- kamente infolge Entführung/Geiselnahme Werden infolge einer Entführung oder Geiselnahme Medikamente nicht oder falsch verabreicht, gilt auch dies als Unfall.
Was ist ein Unfall?. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person der Bemühung zur Rettung von Menschenleben oder Sachen erleidet, gelten als unfreiwillig und fallen somit unter den Versicherungsschutz.
Was ist ein Unfall?. Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn Sie und/oder eine andere im Antrag genannte versicherte Person sich verletzen, weil Sie stolpern, ausrutschen, stürzen oder ähnliches, oder von anderen verletzt werden. Keine Unfälle dagegen sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle, Herzinfarkte). Einzelheiten entnehmen Sie bitte Xxxxxx 1 der AUB 2008.
Was ist ein Unfall? rungsschutz ebenfalls mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Bei schuldhaftem Verzug besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Für den Zahlungsverzug mit einem Teil der ersten oder einmaligen Prämie gilt § 39a VersVG (siehe Anhang).
Was ist ein Unfall?. Welche Erweiterungen gelten darüber hinaus? Der Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrages. Er umfasst Unfälle der versicherten Person in der ganzen Welt. Wenn im Vertrag keine abweichende Regelung getroffen worden ist, gilt er 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Die Unfalldirektversicherung leistet • bei den in Ziffer 2 genannten Verletzungen • und im Todesfall als Folge eines Unfalls. Der Versicherungsschutz ist abhängig von der mit uns vereinbarten Versicherungssumme und Produktlinie. Welche der Produktlinien Basis, Plus oder Premium Sie mit uns vereinbart haben, können Sie, ebenso wie die Versicherungssumme, dem Versicherungsschein entnehmen. Sollte das gleiche Unfallereignis mehrere Verletzungen (und ggf. den Unfalltod) verursachen, ist unsere Leistung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was ist ein Unfall? a) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
b) Als Unfall gelten auch folgende Ereignisse: plötzlich auftretende Meniskusschädigungen und Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln.
Was ist ein Unfall?. (Begriff des Unfalles)
Was ist ein Unfall?. Der Unfall ist ein plötzlich auf den Körper einwirkendes unfreiwilliges und gesundheitsschädigendes Ereignis.
Was ist ein Unfall?. Ein „Unfall“ ist – ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt (Unfallereignis) und – durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädi- gung erleidet. Gesundheitsschäden, die sich die versicherte Person zuzieht, weil sie sich rechtmäßig verteidigt (bspw. Notwehr), gelten immer als unfrei- willig erlitten. Das Gleiche gilt für Gesundheitsschäden, die sich die versicherte Person bei Rettungsbemühungen zuzieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um die Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen geht.