Wo gilt die Versicherung?. (Örtlicher Geltungsbereich)
Wo gilt die Versicherung?. Die Versicherung gilt auf der ganzen Erde.
Wo gilt die Versicherung?. (Örtlicher Geltungsbereich) Im Fahrzeug- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (Artikel 17), sowie im Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18) besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa (im geografischen Sinn), den au- ßereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen In- seln, Madeira und den Azoren - auch auf Flug- und Schiffsreisen innerhalb der äußeren Grenzen dieses Geltungsbereiches - eintreten, wenn auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in diesem Gel- tungsbereich erfolgt.
Wo gilt die Versicherung?. Versicherungsschutz besteht ausschließlich an dem in der Polizze genannten versicherten Risikoort (Artikel 27, Punkt 1). Werden die versicherten Sachen von dort entfernt, ruht der Versicherungsschutz.
Wo gilt die Versicherung?. Auf der ganzen Welt.
Wo gilt die Versicherung?. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schadenereig- nisse, die in Europa im geografischen Sinn oder in einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat eingetreten sind.
Wo gilt die Versicherung?. 3.1 Der Versicherungsschutz gilt für: > Ihre im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung / Einfamilienhaus (versicherte Wohnung) in Deutsch- land. > Hierzu gehören auch Balkone, Loggien, Terrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen und Car- ports. Nicht versichert sind Stellplätze innerhalb von Sammel- garagen.
Wo gilt die Versicherung?. Die Versicherung gilt für bewegliche Sachen nur in den Räumen, die im Versicherungsvertrag als Versicherungsort bezeichnet sind. Werden sie daraus entfernt, so ruht der Versicherungs- schutz, ist die Entfernung nicht nur vorübergehend, so erlischt insoweit auch der Versicherungsvertrag.
Wo gilt die Versicherung? a für Schmucksachen und Pelze – an dem in der Police aufgeführten Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder in einem Banksafe. Für Pelze, die zur Übersömmerung gegeben werden, erstreckt sich die Haftung auch auf den auswärtigen Standort in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein; – bei vorübergehenden Aufenthalten und bei Reisen auf der ganzen Welt. b für Bilder an den in der Police bezeichneten, in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein (nicht aber an Ausstellungen).
Wo gilt die Versicherung?. Sie gilt weltweit, aber bei Reisen und Auslandauf- enthalten nicht länger als 24 Monate. Die Haftpflichtversicherung für Gebäudeeigentümer gilt nur in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein sowie den Enklaven Büsingen und Campione.