Versicherungsschutz. Alle vertraglich betreuten Kinder sind auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung / Schule zur GBS-Einrichtung und zurück, sowie während ihres Aufenthaltes in der GBS-Einrichtung ge- mäß den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert.
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Samples: Betreuungsvertrag, Betreuungsvertrag, Betreuungsvertrag
Versicherungsschutz. Alle vertraglich betreuten Kinder sind auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung / Schule zur GBS-Einrichtung und zurück, sowie während ihres Aufenthaltes in der GBS-Einrichtung ge- mäß gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert.
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Samples: Betreuungsvertrag, Betreuungsvertrag, Betreuungsvertrag
Versicherungsschutz. Alle vertraglich betreuten Kinder sind auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung / Schule zur GBS-GBS- Einrichtung und zurück, sowie während ihres Aufenthaltes in der GBS-Einrichtung ge- mäß gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert.
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Samples: Betreuungsvertrag
Versicherungsschutz. Alle vertraglich betreuten Kinder sind auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung / Wohnung/Schule zur GBS-Einrichtung und zurück, sowie während ihres Aufenthaltes in der GBS-Einrichtung ge- mäß gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert. Wegeunfälle sind der GBS-Leitung unverzüglich zu melden, damit eine Unfallanzeige fristgerecht gestellt werden kann.
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Samples: Betreuungsvertrag