Versicherungsumfang. Das Pflegetagegeld kann für die Leistungsarten ambulante und vollstationäre Pflege mit jeweils einem Tagessatz ver- einbart werden. Der Tagessatz ist in vollen Eurobeträgen zu vereinbaren. Ein vereinbarter Tagessatz muss mindestens 10,– Euro betragen. Der Tagessatz für die Leistungsart ambulante Pflege darf nicht höher sein als der Tagessatz für die Leis- tungsart vollstationäre Pflege. Wird für die Leistungsart ambulante Pflege kein Pflegetagegeld vereinbart, ist für diese Leistungsart der Tagessatz mit 0,– Euro anzugeben. Die Höhe der vereinbarten Tagessätze für die Leistungsar- ten ambulante und vollstationäre Pflege ergibt sich aus der Tarifbezeichnung. Die Zahl hinter dem ersten Schrägstrich bezeichnet den vereinbarten Tagessatz für die Leistungs- art ambulante Pflege in Euro; die Zahl hinter dem zweiten Schrägstrich den vereinbarten Tagessatz für die Leistungs- art vollstationäre Pflege in Euro.
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Versicherungsumfang. Das Pflegetagegeld kann für die Leistungsarten ambulante ambulan- te und vollstationäre Pflege mit jeweils einem Tagessatz ver- einbart vereinbart werden. Der Tagessatz ist in vollen Eurobeträgen zu vereinbaren. Ein vereinbarter Tagessatz muss mindestens 10,– Euro betragen. Der Tagessatz für die Leistungsart ambulante Pflege darf in der vereinbarten Tarifstufe nicht höher sein als der Tagessatz für die Leis- tungsart Leistungsart vollstationäre PflegePfle- ge. Wird für die Leistungsart ambulante Pflege kein Pflegetagegeld Pfle- getagegeld vereinbart, ist für diese Leistungsart der Tagessatz Tages- satz mit 0,– Euro anzugeben. Die Höhe der vereinbarten Tagessätze für die Leistungsar- ten Leistungs- arten ambulante und vollstationäre Pflege ergibt sich aus der Tarifbezeichnung. Die Zahl hinter dem ersten Schrägstrich Schräg- strich bezeichnet den vereinbarten Tagessatz für die Leistungs- art Leis- tungsart ambulante Pflege in Euro; die Zahl hinter dem zweiten Schrägstrich den vereinbarten Tagessatz für die Leistungs- art Leistungsart vollstationäre Pflege in Euro.
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Versicherungsumfang. Das Pflegetagegeld kann für die Leistungsarten ambulante und vollstationäre Pflege mit jeweils einem Tagessatz ver- einbart werden. Der Tagessatz ist in vollen Eurobeträgen zu vereinbaren. Ein vereinbarter Tagessatz muss mindestens 10,– Euro betragen. Der Tagessatz für die Leistungsart ambulante Pflege darf in der vereinbarten Tarifstufe nicht höher sein als der Tagessatz für die Leis- tungsart Leistungsart vollstationäre Pflege. Wird für die Leistungsart ambulante Pflege kein Pflegetagegeld Pflegeta- gegeld vereinbart, ist für diese Leistungsart der Tagessatz mit 0,– Euro anzugeben. Die Höhe der vereinbarten Tagessätze für die Leistungsar- ten ambulante und vollstationäre Pflege ergibt sich aus der Tarifbezeichnung. Die Zahl hinter dem ersten Schrägstrich bezeichnet den vereinbarten Tagessatz für die Leistungs- art ambulante Pflege in Euro; die Zahl hinter dem zweiten Schrägstrich den vereinbarten Tagessatz für die Leistungs- art vollstationäre Pflege in Euro.
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