Serienschäden Musterklauseln

Serienschäden. Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller - aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, - aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurden, sofern diese Pflichtverletzungen demselben Sachverhalt zuzuordnen sind und miteinander in rechtlichem, wirtschaftlichem oder zeitlichem Zusammenhang stehen, als ein Versicherungsfall. Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt der Geltendmachung der einzelnen Haftpflichtansprüche als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch geltend gemacht wurde.
Serienschäden. Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller
Serienschäden. 1. Von einem Serienschaden ist auszugehen, wenn bei einer Lieferung bei mehr als 5 % der Produkte einer Charge gleiche Fehler vorliegen. Der Serienschaden erfasst insbesondere auch Produkte aus der betreffenden Charge, die schon verarbeitet, umgebildet oder sonst verbaut wurden.
Serienschäden. Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Deckungs- summe die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versiche- rungsfälle durch • dieselbe Umwelteinwirkung, • mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zu- sammenhang besteht, • mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umweltein- wirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.
Serienschäden. 8. Zeitliche Bestimmungen zum Ver- sicherungsschutz
Serienschäden. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versiche- rungsfälle – durch dieselbe Umwelteinwirkung, – durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusam- menhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen.
Serienschäden. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge- treten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach- lichem und zeitlichem, Zusammenhang oder - auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.
Serienschäden. Mehrere während der Wirksamkeit des Vertrages unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren eintretende Versicherungsfälle
Serienschäden. Abweichend von Ziffer 1.1.3 Absatz 5 d) gelten mehrere während der Wirk- samkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle als ein Versiche- rungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese • auf derselben Ursache, • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem oder zeitlichem Zusammenhang oder • auf dem Austausch, der Übermittlung oder Bereitstellung elektroni- scher Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
Serienschäden. Serienschäden sind wiederholt auftretende Gewährleistungsschadensfälle mit gleicher Fehler- ursache. Um einen Serienschaden handelt es sich, wenn bei einer Charge oder der gesamten Ware einer Lieferung der vereinbarte maximale ppm-Wert um das 15fache überschritten wird. Im Falle von Serienschäden werden alle zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt.