Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung zugrundeliegender Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
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Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung zugrundeliegender Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
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Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 Nr. 2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung Prämienberechnung zugrundeliegender Umstand Um- stand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / und/ oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb inner- halb der Versicherungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
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Samples: makler.keinesorgen.de
Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige sons- tige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 Nr. 2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung Prämienberechnung zugrundeliegender Umstand Um- stand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / und/ oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode werterhöhend verändertverän- dert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode auch insoweit VersicherungsschutzVersicherungs- schutz.
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Samples: www.volkswohl-bund.de
Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt Zeit- punkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt Wir passen den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung Baukos- tenentwicklung an (siehe § 10.2 Ziffer 11.2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung Prä- mienberechnung zugrundeliegender Umstand (FlächeFlä- che, Gebäudetyp, Bauausführung und / und/ oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode Versicherungs- periode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
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Samples: www.vpv.de
Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein Versicherungs- schein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersicherungs- falles. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt Wir passen den Versicherungsschutz bis zur Höchstentschädigung (siehe Ziffer 2) an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 b)Ziffer 5). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung zugrundeliegender Prämienberechnung zugrunde liegender Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / und/oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
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Samples: ssl.askuma.de
Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung zugrundeliegender Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
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Samples: degenia.de
Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören auch Architektengebühren Architektenge- bühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 sie- he Nr. 2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung zugrundeliegender Prämienberechnung zugrundeliegen- der Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / und/ oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
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Samples: www.helberg.info