Common use of Versicherungsumfang Clause in Contracts

Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung zugrundeliegender Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.

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Samples: degenia.de, online-protokoll.de, degenia.de

Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung zugrundeliegender Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com, www.v-aktuell.de

Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 Nr. 2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung Prämienberechnung zugrundeliegender Umstand Um- stand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / und/ oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb inner- halb der Versicherungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.

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Samples: makler.keinesorgen.de

Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige sons- tige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 Nr. 2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung Prämienberechnung zugrundeliegender Umstand Um- stand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / und/ oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode werterhöhend verändertverän- dert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode auch insoweit VersicherungsschutzVersicherungs- schutz.

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt Zeit- punkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt Wir passen den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung Baukos- tenentwicklung an (siehe § 10.2 Ziffer 11.2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung Prä- mienberechnung zugrundeliegender Umstand (FlächeFlä- che, Gebäudetyp, Bauausführung und / und/ oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode Versicherungs- periode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.

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Samples: www.vpv.de

Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein Versicherungs- schein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersicherungs- falles. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt Wir passen den Versicherungsschutz bis zur Höchstentschädigung (siehe Ziffer 2) an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 b)Ziffer 5). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung zugrundeliegender Prämienberechnung zugrunde liegender Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / und/oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.

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Samples: ssl.askuma.de

Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung zugrundeliegender Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.

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Samples: degenia.de

Versicherungsumfang. a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören auch Architektengebühren Architektenge- bühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 sie- he Nr. 2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung zugrundeliegender Prämienberechnung zugrundeliegen- der Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / und/ oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.

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Samples: www.helberg.info