Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Es gilt Ziffer A 2.1. Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware ein nicht freigegebenen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
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Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet bearbei- tet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen Einsatzvorausset- zungen und -bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Es gilt Ziffer A 2.1. Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz Ein- satz von Pflegesoftware ein in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen Verände- rungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
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Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen Einsatz- voraussetzungen und -bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Es gilt Ziffer A 2.1. Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware ein in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
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Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline)ein. Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen und-bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Es gilt Ziffer A 2.1. Von der Hotline werden Ansprechstellewerden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware ein in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
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Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Es gilt Ziffer A 2.1. Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware ein in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
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Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden Kun- den im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Es gilt Ziffer A 2.1. Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware ein in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
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