Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatz- voraussetzungen und -bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Die Pflege Von Standardsoftware
Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline)ein. Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatz- voraussetzungen und -bedingungen Einsatzvoraussetzungen und-bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Es gilt Ziffer A 2.1. Von der Hotline werden Ansprechstellewerden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware in nicht freigegebenen Umgebungen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet bearbei- tet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatz- voraussetzungen Einsatzvorausset- zungen und -bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Es gilt Ziffer A 2.1. Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz Ein- satz von Pflegesoftware in nicht freigegebenen Umgebungen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen Verände- rungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
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Samples: Vergütungsvereinbarung
Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatz- voraussetzungen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Es gilt Ziffer A 2.1. Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware in ein nicht freigegebenen Umgebungen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragliche Leistungen. Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatz- voraussetzungen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der Pflegesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Es gilt Ziffer A 2.1. Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegesoftware in nicht freigegebenen Umgebungen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.
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