Vertragsabschluss, -partner, Verjährung Musterklauseln

Vertragsabschluss, -partner, Verjährung. 2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung. 2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Campinggastes durch Europa-Park Resort zustan- de. Europa-Park Resort steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung. 1. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht dem Hotel frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel wird in der Regel die Zimmerbuchung in Textform bestätigen. Ist dies wegen der Kurzfristigkeit der Buchung nicht möglich, kommt der Vertrag mit der mündlichen Zusage durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über das Anklicken des Buttons
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots – welches vom Hotel an den Kunden auf seinen Wunsch hin erstellt wurde – zustande; Kunde und Hotel sind die Vertragspartner. Dem Hotel steht es frei, die Buchung des Zimmers in Textform zu bestätigen.
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Ruperti-Hotel GmbH & Xx.XX übermittelt eine schriftliche Bestätigung, durch deren Annahme durch den Kunden der Vertrag zu Stande kommt. Es bedarf hierzu keiner Rückbestätigung durch den Kunden.
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Ho- telangebotes durch den Kunden zustande. Die Zimmerbuchung soll in Textform bestätigt werden.