Common use of Vertragsabschluss Clause in Contracts

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt und tritt mit Unterschrift durch alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu haben. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechter. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ ❑

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Samples: Arbeitsvertrag

Vertragsabschluss. 1 2.1 Allgemein Der Vertrag zwischen Ihnen und Thur- gau Travel kommt mit der schriftlichen Reisebestäti- gung von uns respektive von Ihrem Reisebüro zustande. Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt Bestätigung geht Ihre schriftliche, telefonische, elektronische oder persönliche Anmeldung voraus, an die Sie während 10 Arbeitstagen gebunden bleiben. Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, die Allgemeinen Vertrags- und tritt Reisebedingungen von Thurgau Travel zur Kenntnis genommen zu haben und diesen zuzu- stimmen. 2.2 Parteien Für den Fall, dass Sie bei uns Reiseleis- tungen für mehrere Personen anfragen und anmelden, kommen die betreffenden Verträge mit Unterschrift unserer Reisebe- stätigung an Sie zugleich je mit allen diesen Personen und Thurgau Travel zustande. Sie haften uns gegenüber persönlich solidarisch für die Erfüllung der Vertrags- pflichten durch alle Parteien in Kraftdie von Ihnen angemeldeten Personen. Unsere gegenseitige Kommunikation für diese Personen läuft ausschliesslich über Sie. 2.3 Mindestteilnehmerzahl Für das Zustandekom- men des Vertrags mit Thurgau Travel nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl gilt im Übrigen Ziffer 7.2 die- ser AGB. 2.4 Beförderungsbestimmungen Schiffe, die als fah- rende Hotels dienen, sind Privateigentum einer Reede- rei. Es gelten die Beförderungsbestimmungen der je- weiligen Reederei. Die Vertragsparteien bestätigenSicherheit des Schiffes und aller an Bord befindlichen Personen hat höchste Priorität. Reisende müssen sich jederzeit so verhalten, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten dass die Sicherheit und Privatsphäre anderer sich an Bord befin- denden Personen respektiert wird. Im Falle einer Evaku- ierung müssen Sie selbständig in der Lage sein, das Schiff zu haben. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4)verlassen. Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher dies nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt Fall ist, muss der Ausbildner zusätzlich sind Sie dazu verpflichtet, dies nachweisbar vor Ihrer Buchung Thurgau Travel mitzuteilen, damit gemeinsam eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke sendenLö- sung gesucht werden kann. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni GenfBitte beachten Sie dazu auch unsere «Wichtige Hinweise – Rollstühle/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechter. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner Rollatoren»1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die AssistenzzeitKapitän hat das Hausrecht. Ihm, seinen Offizieren undanderen Besatzungsmitgliedern ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ jederzeit Folge zu leisten2. Der Ausbildner ist minBeförderer kann aus sicherheitstechni- schen oder gesundheitlichen Gründen einzelnen Gästen die Weiterführung der Reise verweigern, eine befristete Quarantäne erwirken, das Verlassen des Schiffes verbie- ten oder erzwingend. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowieUnter diesen Umständen wird die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die AbgrenzungHaftung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ Thurgau Travel ausgeschlossen.

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Samples: Reisebedingungen

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt 2.1. Mit dem Vertragspartner kommt nur dann ein Vertrag zustande, wenn eine schriftliche Bestätigung des Vertragspartners über eine schriftliche Bestellung der Feldbacher per Brief, E-Mail oder Fax bei Feldbacher einlangt. Bis zum Zustandekommen des Vertrages behält sich Feldbacher eine Änderung oder einen Widerruf der Bestellung vor, ohne dass dieser daraus Kosten oder sonstige Nachteile entstehen. Irrtümer bezüglich der Lieferung bzw. Leistung können von Feldbacher auch nach der schriftlichen Bestätigung des Vertragspartners berichtigt werden. 2.2. Weicht die Bestätigung von der ursprünglichen Bestellung von Feldbacher ab, so hat der Vertragspartner auf diesen Umstand in schriftlicher Form ausdrücklich hinzuweisen und tritt mit Unterschrift durch alle Parteien in Kraftvor der Lieferung bzw. Leistung die Zustimmung von Feldbacher einzuholen. Ohne eine solche Zustimmung kann Feldbacher jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner haftet für den aus dem Rücktritt bei Feldbacher entstandenen Schaden. 2.3. Die Vertragsparteien bestätigenden Anfragen oder Bestellungen von Feldbacher angeschlossenen Beilagen wie z.B. Pläne, je ein unterschriebenes Exemplar Entwürfe, Daten, Muster, Rezepturen, Spezifikationen, Formen, Modelle, Schablonen, Druckvorlagen oder Proben, verbleiben im ausschließlichen Eigentum von Feldbacher und dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet und Dritten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Feldbacher nicht zugänglich gemacht werden. Die Beilagen sind Feldbacher unaufgefordert spätestens mit der Übersendung der Rechnung oder auf deren jederzeitiges Verlangen und auf Kosten des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu habenVertragspartners zurückzustellen. Bis zur Rückstellung der Beilagen trägt der Vertragspartner die Gefahr für die Beschädigung, die Unbrauchbarkeit, den Verlust oder die unzulässige Verwendung. Die von Feldbacher überlassenen Muster sind stets Typ-Muster, nicht Auswahlmuster für die Lieferung. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl2.4. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an Für die Kontaktperson der regionalen AufsichtskommissionErstellung von Angeboten, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der ApothekenführungAngebotsunterlagen (z.B. BetriebsablauPlänef, Marketintechnische Spezifikationen usw.) und Kostenvoranschlägen leistet Feldbacher keine Vergütung. Mit Xxxxxxx der Bestellung der Feldbacher erklärt der Vertragspartnerg, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatzdass er über alle zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechter. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des LeitfadensAusführung der Bestellung erforderlichen Angaben, Daten, Beschreibungen, Pläne, technischen Spezifikationen und sonstigen Erfordernisse für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und RolleErfüllung des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ Vertrages mit Feldbacher verfügt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt und tritt mit Unterschrift durch alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu haben. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügAngebote der WegaTec Informationssysteme GmbH sind freibleibend und unverbindlicht, in Papier oder elektronischer Ford. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung der WegaTec Informationssysteme GmbH maßgeblich. Auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der WegaTec Informationssysteme GmbH zu Standem, überwenn der Vertragspartner die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle ArzneimittelinformationeWare, bzwn. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie indie Leistung angenommen bzw. mit der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - GaleniNutzung der Warek/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ Leistung begonnen hat.❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein LaboWerden der WegaTec Informationssysteme GmbH nach Vertragsabschlußr, inklusive den nötigen GerätschafteTatsachenn, Apparatureinsbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekanntn, Utensiliendie nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, daß der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist WegaTec Informationssysteme GmbH berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Kunden nach dessen Xxxx Zug um Zug Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und Rohstoffeim Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutretenn, welcheswobei die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten HerstellungspraxisRechnungen für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu FachliteratuDienstleistungen der WegaTec Informationssysteme GmbH die über ihre Pflichten als Verkäufer hinausgehenr, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den fürz. B. die ErreichungÜbernahme von Beratungs- und Planungsleistungen bedürfen der Lernziele erforderlichen Hilfsmittelnbesonderen Vereinbarung und Chemikalien. ❑ werden gegen Vergütung übernommen.❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem AssistierendenWünsche des Kunden zur nachträglichen Reduzierungen oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und - sofern es sich nicht um Lagerware handelt - nur insoweit berücksichtigt werden, als Vorlieferant bereit ist die MöglichkeiWaren zurückzunehmen. In jedem Fall ist die WegaTec Informationssysteme GmbH berechtigtt, pharmazeutische Dienstleistungefür ordnungsgemäß mit ihrem Einverständnis zurückgeschickte Ware von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskostenn, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, inPrüfung und Neuverpackungen zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Apotheke umzusetzeIrrtumsanfechtung hat WegaTec Informationssysteme GmbH gemn.§ 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihr entstandenen Schadens.❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglichtSoweit die WegaTec Informationssysteme GmbH Dienste oder Leistungen ohne Entgelt anbietet, behält sich die WegaTec Informationssysteme GmbH vor, diese auch ohne Vorankündigung einzustellen, ohne das dem AssistierendeKunden hieraus Ansprüchen, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommeinsbesondere Minderungs-n, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. BetriebsablauErstattungs- oder Schadenersatzansprüchef, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechteerwachsenr. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt Die Angebote von ZETKA sind, falls nicht anders vermerkt, freibleibend und tritt mit Unterschrift unverbindlich und gelten 30 Tage. Mündliche Absprachen, Zusagen, Vereinbarungen und Garantien von ZETKA oder deren Erfüllungsgehilfen werden erst durch alle Parteien eine schriftliche Bestätigung von ZETKA verbindlich. Zeichnungen, Maße, Eigenschaftsbeschreibungen oder sonstige Daten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Entsprechende Erklärungen enthalten im Zweifel keine Garantieübernahme. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich und im Einzelnen als solche bezeichnet werden. Maßgeblich sind in Kraftdiesem Zusammenhang ausschließlich schriftliche Erklärungen über die Übernahme einer Garantie. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen neben der Produktbeschreibung keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Bestellungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher Erklärung durch ZETKA als angenommen. Das Schweigen auf ein solches Angebot stellt grundsätzlich keine Annahme dar. Storniert der Kunde einen erteilten Auftrag, kann ZETKA unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Auftragswertes des stornierten Auftrags für die entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern und ähnlichen Informationen sowie sonstigen Unterlagen - nachfolgend als Informationen bezeichnet - behält sich ZETKA Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ZETKA. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu haben. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche Informationen dürfen nur für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“Vertragsverhandlungen genutzt werden; Kontaktperson siehe Leitfaden 4)das Urheberrecht verbleibt bei ZETKA. Falls Jede weitere Nutzung ist ausgeschlossen. Soweit ZETKA der Auftrag nicht erteilt wird, sind die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegtInformationen unverzüglich auf Verlangen von ZETKA zurückzugeben. ZETKA ist berechtigt, welcher nicht alle betreffenden Daten aus der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsamGeschäftsbeziehung mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sieKunden im Lernzielkatalog erwähnt sinSinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichernd, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungenverarbeiten oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechteverarbeiten zu lassenr. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag Der Verkäufer ist an von ihm abgegebene Angebote bis zum Ablauf von 20 Kalendertagen ab Eingang des Angebotes unter Ausschluss jeglicher Widerrufsmöglichkeiten gebunden. 2.Aufträge seitens GEBR. DÜHR GMBH sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen, wobei Aufträge mittels web-basierender Art und/o- der Telefax der Schriftform genügen. Mündliche Vereinbarungen oder mündliche Abänderungen oder Ergänzungen von Aufträgen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch GEBR. DÜHR GMBH. 3.Der Verkäufer verpflichtet sich, von Xxxx. Dühr GmbH erteilte Aufträge, einschließlich der Lieferterminbestätigung, innerhalb von 7 Tagen noch einmal schriftlich zurück zu bestätigen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist hat Xxxx. Dühr GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 4.Gebr. Dühr GmbH ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise sofort zurückzutreten, − wenn durch Einwirkung von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Un- ruhen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, Transportstörungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen) die Durchführung des Vertrages nachhaltig gestört wird; − wenn über das Vermögen des Verkäufers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder nach lokalem Recht gleichartigen Ver- fahrens gestellt wird dreifach ausgefertigt und tritt mit Unterschrift durch alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen5.Der Verkäufer verpflichtet sich, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu haben. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an soweit erforderlich, die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich Lieferun- gen ausreichenden Export-Kontingente und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4)notwendigen Export-Doku- mente bei den zuständigen Behörden zu beschaffen. Falls Der Verkäufer hat außerdem bei Auftragsannahme sicherzustellen, dass er über die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich notwen- digen Betriebsmittel und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die AusbildungsapothekeBetriebshilfsmittel verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationezur Erfüllung des Auftrages notwendig sindn. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis§ 3 1.Maßgeblich für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechter. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens fürVertrages sind die Assistenzzeit und ist informiert überAngaben in den schrift- lichen oder mittels web-basierender Art und/oder Telefax übermittelten Auftrag von Xxxx. Dühr GmbH. 2.Der Verkäufer sichert zu, dass die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50%zu liefernde Ware den in der Ausbildungsapotheke tätiEU gel- tenden gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen Normen entsprichtg. ❑ ❑ Das gleiche gilt hinsichtlich der Verpackung3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierend3.Der Verkäufer sichert zu, dass die Waren, die nach von Gebre. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sicDühr GmbH vorgegebenen Mustern produziert werdenh, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integriereanerkannten Re- geln der Technik entsprechenn. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ § 4

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Samples: Einkaufsbedingungen

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt Wie kommt unser Vertrag zustande? 2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen wowww! und tritt mit Unterschrift dem Kunden kommt durch alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar Anbotstellung des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu habenKunden und durch ausdrückliche Annahme dieses Anbots durch wowww! oder der Bereitstellung z.B. Übermittlung der wowww!-Sim-Karte oder Aktivierung unserer Leistungen für Sie zustande. 2 2.2 Entscheidet sich der Kunde für einen wowww! Tarif mit Anmeldung, hat er via Anmeldeformular Name, Geburtsdatum, inländische Wohnadresse, E- mailadresse und eine gültige und aufrechte Bankverbindung im Europäischer Zahlungsraum (SEPA). samt Einziehungsermächtigung bekanntzugeben bzw. zu erteilen. Der Ausbildner sendet Kunde nimmt zur Kenntnis, dass wowww! eine Kopie Überprüfung seiner Bonität vor Vertragsabschluss vornimmt. Alle Details zur hiermit verbundenen In welchen Fällen können wir Ihre Anmeldung ablehnen? 2.3 Entscheidet sich der Kunde, welcher zuvor einen Tarif mit Wertkarte abgeschlossen hat, für einen Vertragstarif, hat er via Kontomanager Name, Geburtsdatum, inländische Wohnadresse, E-Mailadresse und eine aufrechte Kontoverbindung im Europäischen Zahlungsraum samt Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) bekanntzugeben bzw. zu erteilen. wowww! ist berechtigt, zur Überprüfung der Angaben des Kunden einen geringfügigen Betrag (€ 0,10) gemäß den jeweiligen EBs für Vertragstarife vom Konto des Kunden abzubuchen. Dieser Betrag wird dem Kunden auf seiner ersten Rechnung gutgeschrieben bzw. bei Ablehnung der Vertragsfortsetzung durch wowww! rücküberwiesen. Nach erfolgreicher Abbuchung und bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen durch den Kunden wird der bestehende Anschluss als Tarif mit Anmeldung freigeschaltet. Hinweis: Wechselt der Kunde von wowww! mit Wertkarte zu wowww! mit Anmeldung, so endet der Wertkartenvertrag (inklusive der noch verfügbaren Einheiten) mit dem Zeitpunkt der Freischaltung des Anmeldetarif. 2.4 wowww! kann das Angebot des Kunden für den jeweiligen Dienst ablehnen, insbesondere, wenn einer der folgenden Gründe (Ablehnungsgründe) vorliegt: a. Bestehen begründeter Zweifel betreffend die Identität des Kunden; b. Vorliegen eines begründeten Verdachts des derzeitigen oder zukünftigen Missbrauches (z.B.: sollte ein Kunde bereits durch Missbrauch auffällig geworden sein und einen neuen Vertrag beantragen); x. Xxxxxxxx Rechtsfähigkeit. x. xxx Xxxxx minderjährig oder offensichtlich geschäftsunfähig ist und keine schriftliche Genehmigung und Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegt; e. Zahlungsverzug gegenüber uns aus einem früherem oder noch aufrechtem Vertragsverhältnis; f. Es bestehen begründete Zweifel an der Bonität, z.B. die Bonitäts-Auskunft fällt negativ aus, es wurde ein außergerichtlicher Sanierungsversuch unternommen, es wurde ein Konkurs- oder Sanierungs-Verfahren über das Vermögen eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. g. Wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wurde in den letzten drei Jahren ein Vertrag mit Ihnen von uns gekündigt (vgl Pkt. 34); h. Bei der Bestellung wurden unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht oder die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, hiervon mitumfasst ist auch der Fall, dass der Kunde die Retournierung des unterzeichneten Vertrags samt Ausweiskopie unterlässt. 2.5 Bitte beachten Sie: Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ablehnungsgründe (Pkt 2.4.) können wir statt der Ablehnung des Vertrags den Vertragsabschluss auch von einer Sicherheit oder Vorauszahlung abhängig machen und/oder den Leistungsumfang beschränken, z.B. auf Mehrwert- und Roamingleistungen (inklvgl hierzu Pkt. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für2.6 Alle öffentlichen Gebühren und Abgaben, die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügmit dem Vertragsabschluss verbunden sein könnent, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitungwerden von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden GeschlechteIhnen übernommenr. 2.7 Bitte beachten Sie: Die Aktivierung der SIM-Karte kann erst nach Identifizierung des Kunden sowie Registrierung seiner Stammdaten (§ 160 Abs. 3 Z 5 lit. a, b und g: Familienname, Vorname, akademischer Grad und Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Name bzw. Bezeichnung bei juristischen PersonenB) Anforderungskataloggemäß § 166 Abs 2 TKG erfolgen. 2.8 Gültig für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ Tarife mit Wertkarte:

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt und tritt mit Unterschrift durch alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu haben. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule Universität gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“Auf- sichtskommission Basel; Kontaktperson inkl. Email-Adresse, siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke Ausbil- dungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz Basel zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ Basel in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ Basel zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region Re- gion der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechter. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ ❑

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Samples: Arbeitsvertrag Für Die Assistenzzeit

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der WAREX spol. s r.o. (nachfolgend „Verkäufer“) durch den Käufer zustande und tritt mit Unterschrift der Unterzeichnung eines verbindlichen Handelsdokuments (Bestellung, Kaufvertrag oder Werkvertrag) durch alle beide Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu haben. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie Vor der Wirksamkeit des Vertrags (inklhat der Käufer nur dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verzögerung der Lieferung des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer länger als 1 Monat im Vergleich zu dem im Vertrag festgelegten Termin andauert. Anhang) und Andere Eigentumsrechte als die Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen vor der Wirksamkeit des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4)Vertrags stehen dem Käufer nicht zu. Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke sendenWAREX spol. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzws r.o. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer KopieWirksamkeit des Vertragsnur dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Käufers wesentlich verschlechtern oder wenn solche Umstände in Hinsicht auf den Käufer bekannt werden, unter welchen WAREX spol. s r.o. den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. Änderungen des Vertrags bedürfen der regionalen Aufsichtskommission zugestelltSchriftform, die von beiden Parteien unterzeichnet werden (Siehe Art. 15 des Vertragsmuss). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein LaboGegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind die Bedingungenr, inklusivezu denen WAREX spol. s r.o. Produkte (Wohn-, Sanitär-, Lagercontainer und technologische Container) oder Modulbauten (nachfolgend „Produkte“) samt Zubehör in neuem und gebrauchtem Zustand an Kunden liefert. Unter Zubehör der mobilen Module verstehen wir äußere, abnehmbare Komponenten, die dazu dienen, die Moduleinheiten betriebsbereit zu machen, d. h. Fäkalientanks (bei Sanitärmodulen), Treppen usw. Unter Zubehör ist nicht die Innenausstattung der mobilen Module zu verstehen, die als Teil des Moduls angesehen wird (bei Sanitärmodulen: Toiletten, Duschen, Waschbecken; bei Wohnmodulen: demontierbare Innentrennwände). Der Käufer nimmt den nötigen GerätschafteGegenstand des Kaufvertrags (KV) – Module/Container oder das Werk – montierte Containerbaugruppen, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellungstets von der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ bevollmächtigten Person des Verkäufers aufgrund des Abnahmeprotokolls ab.❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu FachliteratuAGB sind Bestandteil jedes Angebotsr, ComputeWerkvertrags oder Kaufvertrags (nachfolgend „Vertrag“)r, Internederen Gegenstand die Lieferungt, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die ErreichungHerstellung oder Montage von Produkten der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und ChemikalieWAREX spoln. ❑ ❑ s r.o4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechteistr. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/FunktionKunde erklärt, dass er sich vor dem Abschluss des Vertrags mit dem Verkäufer mit dem Inhalt dieser AGB vertraut gemacht hat und Rolle des Assistierenden im Teamdass er mit ihnen einverstanden ist und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ sie vorbehaltlos akzeptiert.❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich,Bei Unstimmigkeiten gehen Bestimmungen des Vertrags den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ AGB vor.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf, Lieferung Und Montage Von Wohn , Sanitär , Lager Und Technologischen Modulen/Containern

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt und tritt mit Unterschrift durch alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu haben. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende Durch den Erwerb von Eintrittskarten bei Ticket Scharf kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Besuch der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mitVeranstaltung ausschließlich zwischen dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der AusbildungsapothekeKartenkäufer und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllejeweiligen Veranstalter zustanden. Es ist BestandteilMöglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe ArVeranstalterst. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sieTicket Scharf vermittelt nur im Lernzielkatalog erwähnt sinAuftrag und in Namen des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag. Ticket Scharf weist den Kartenkäufer darauf hind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierendedass insbesondere für Tonband-n, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommeFilm-n, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der ApothekenführungFoto- oder Videoaufnahmen, für geltende Einlassbeschränkungen (z.B. BetriebsablauMindestalter)f, Marketinoder für das Mitbringen von Gegenständen aller Art (z.B. Regenschirmeg, PersonalführunGlasbehälter, Waffeng) ❑ ❑ die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und der Veranstaltungsstätte gelten6. Dem Assistierenden steht bei BedarfAlle Ansprüche, die den Veranstaltungsbesuch betreffen, z.B. die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten. Entsprechend trägt der Kartenkäufer bzw. der Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters. Mit der Bestellung von Eintrittskarten beauftragt der Kartenkäufer Ticket Scharf mit der Abwicklung des Kartenkaufes und, falls ausgewählt, dem Versand. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kartenkäufer aus, sobald er sein, in die Bestellmaske eingegebenes Angebot, durch Anklicken des Buttons "Bezahlen und kaufen“ per E-Mail versendet. Voraussetzung hierfür ist stets, dass der jeweilige Kartenkäufer auch bestätigt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von Ticket Scharf Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Der Kartenkäufer erhält von Ticket Scharf automatisch ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechter. B) AnforderungskatalogBestätigungsmail für den Ausbildner Eingang des Angebots. Alternativ kann das Angebot vom Kartenkäufer auch telefonisch, persönlich, per Fax oder per E-Mail bei einem unserer Tickethotline-Mitarbeiter abgegeben werden. Ticket Scharf behält sich vor, bei persönlich oder telefonisch abgegebenen Angeboten diese schriftlich vom Kartenkäufer bestätigen zu lassen. Ticket Scharf prüft anschließend, ob die bestellte Anzahl von Tickets in der ausgewählten Preiskategorie noch vorhanden ist. Erst mit dem separaten persönlichen Antwortmail, in dem dem Kartenkäufer die Transaktionsnummer durch Ticket Scharf mitgeteilt wird, kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenkäufer und dem jeweiligen Vertragspartner (=Veranstalter) zustande. Ticket Scharf behält sich vor, die Transaktionsnummer alternativ telefonisch, persönlich oder per Fax zu übermitteln1. Der Ausbildner kenntbestätigte Xxxxxx ist sofort und unverzüglich innerhalb von 5 Werktagen zur Zahlung fällig. Ist dagegen die bestellte Anzahl in der ausgewählten Preiskategorie nicht mehr vorhanden, so wird der Kartenkäufer hiervon in Kenntnis gesetzt und kann seinerseits ein neues Angebot abgeben. Sofern der Veranstalter der Firma Ticket Scharf zur Abwicklung des geschlossenen Vertrages keine Eintrittskarten zur Verfügung stellen kann, weil das Kontingent der Eintrittskarten erschöpft ist, die Veranstaltung verlegt wird bzw. ausfällt, oder aus sonstigen Gründen die Eintrittskarten nicht zur Verfügung stehen, kann Ticket Scharf die Bestellung nicht mehr im Auftrag des Veranstalters ausführen. Ticket Scharf wird den InhaltKartenkäufer im Auftrag des LeitfadensVeranstalters hierauf hinweisen. Es können dann sowohl Ticket Scharf für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ den Veranstalter, als auch der Kartenkäufer von dem Vertrag zurücktreten2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowiebereits gezahlte Betrag wird dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ Kartenkäufer dann unverzüglich erstattet.

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Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt und tritt Durch den Vertragsabschluss mit Unterschrift durch alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigender BG ESCD Dresden mbH, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu haben. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildnereiner Vorverkaufsstelle oder dem online-Ausweises bis Ende Anbieter über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets erhält der ersten Woche nach Antritt Kunde das Recht zum Besuch der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4entsprechenden Veranstaltung(en). Falls Indem die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegtBG ESCD Dresden mbH dem Käufer Zutritt gewährt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie erfüllt er seine ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfülleBesucherrechtsn. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertragsje Ticket nur eine Person zugangsberechtigt. Die angegebenen Ticketpreise enthalten die zurzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusätzlich berechnen die Vorverkaufsstellen und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Aronline-Anbieter entsprechende Vorverkaufsgebührent. 15 des VertragsDiese können direkt beim Verkäufer angefragt werden). 4.1 Berechtigung: Ermäßigungsberechtigungen gibt es für drei Kategorien, die Sitzplatzkategorie 1 ist ausgenommen – Ermäßigt (Xxxxxxx, Studenten, Schwerbehinderte, Rentner ab 65 Jahre, Inhaber Dresden PassA) Anforderungskatalog fürund Kind (von 6 bis inklusive 14 Jahre). Kinder unter 6 Jahren erhalten freien Zugang, haben jedoch keinen Sitzplatzanspruch. 4.2 Soll beim Ticketkauf eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden, so sind die Ausbildungsapothekaktuellen Ermäßigungsnachweise, wie z.B. Studenten- oder Schwerbehindertenausweis, zum Kauf der Eintrittskarte sowie zum Besuch der Veranstaltung vorzuzeigen. Kann ein Nachweis nicht beim Einlass auf Wunsch des Personals vorgelegt werden, so kann der Zutritt zur Arena verweigert werden oder es muss vor Ort die Differenz zum Normalpreis gezahlt werden, um zutrittsberechtigt zu sein.e 5.1 Die Eislöwen-Dauerkarte berechtigt den Kunden, alle DEL2-Hauptrunden-Heimspiele der Dresdner Eislöwen in der JOYNEXT Arena (Xxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx) zu besuchen1. Die Ausbildungsapotheke verfügEislöwen- Premium-Dauerkarte berechtigt den Kundent,alle Heimspiele – inkl. Vorbereitung und Finalrunde – der Dresdner Eislöwen in Papier oder elektronischer Forder JOYNEXT Arena (Magdeburger Str. 10m, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformatione01067 Dresden) zu besuchenn. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie inDauerkarte ist übertragbar; bei Ermäßigungen muss der SchwangerschaftErmäßigungsanspruch durch den Nutzer nachgewiesen werden. Sitzplatzkarten bieten einen fest reservierten Sitzplatz. Es erfolgt kein Ersatz für nicht besuchte Spiele. Eine Mehrfachnutzung pro Spieltag ist ausgeschlossen. Bei Verlust kann die Jahreskarte gegen entsprechenden Identitäts-Nachweis und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ einen Kostenbeitrag i.H.v. 10,00 Euro ersetzt werden2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden GeschlechteDauerkarte ist jeweils eine Saison gültigr. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑

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Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt und tritt 1.1 Eberspächer bestellt ausschließlich auf Grundlage ihrer Allgemeinen Einkaufsbe- dingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Eberspächer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Nimmt Eberspächer die Lieferung/Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abge- leitet werden, dass Eberspächer die Lieferbedingungen des Lieferanten annimmt. Bei der Abgabe von Angeboten hat der Lieferant das Einverständnis mit Unterschrift durch den Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Eberspächer zu erklären. Wenn eine solche ausdrückliche Erklärung unterbleibt, gilt die Ausführung der Bestellung in jedem Fall als Anerkennung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Eberspächer. Diese Allgemeinen Einkaufs- bedingungen gelten auch für alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu habenzukünftigen Vertragsbeziehungen mit dem Lieferan- ten. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende 1.2 Erstellt der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form Lieferant aufgrund einer Anfrage von Eberspächer ein Angebot, so hat er sich dabei genau an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich Anfrage von Eberspächer zu halten und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertragsim Falle von Xxxxx- xxxxxxx ausdrücklich darauf hinzuweisen). A) Anforderungskatalog für1.3 Nimmt der Lieferant die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügBestellung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zu- gang schriftlich ant, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechteso ist Eberspächer zum Widerruf berechtigtr. B) Anforderungskatalog1.4 Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder tele- fonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für den Ausbildner mündliche Nebenabreden und Änderun- gen des Vertrages1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens fürAusgeführte Leistungen oder Lieferungen ohne schriftlichen Auftrag werden nicht anerkannt. Bestellungen, Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Er- gänzungen können - nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung - auch durch Daten- fernübertragung oder durch maschinell lesbare Datenträger erfolgen. Bei formlosem Geschäftsabschluss gilt die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehrBestellung als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt und tritt 1.1 Eberspächer bestellt ausschließlich auf Grundlage ihrer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Eberspächer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Nimmt Eberspächer die Lieferung/Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, dass Eberspächer die Lieferbedingungen des Lieferanten annimmt. Bei der Abgabe von Angeboten hat der Lieferant das Einverständnis mit Unterschrift durch den Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Eberspächer zu erklären. Wenn eine solche ausdrückliche Erklärung unterbleibt, gilt die Ausführung der Bestellung in jedem Fall als Anerkennung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Eberspächer. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu habenzukünftigen Vertragsbeziehungen mit dem Lieferanten. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende 1.2 Erstellt der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form Lieferant aufgrund einer Anfrage von Eberspächer ein Angebot, so hat er sich dabei genau an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich Anfrage von Eberspächer zu halten und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertragsim Falle von Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen). A) Anforderungskatalog für1.3 Nimmt der Lieferant die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügBestellung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang schriftlich ant, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechteso ist Eberspächer zum Widerruf berechtigtr. B) Anforderungskatalog1.4 Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für den Ausbildner mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens fürAusgeführte Leistungen oder Lieferungen ohne schriftlichen Auftrag werden nicht anerkannt. Bestellungen, Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen können - nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung - auch durch Datenfernübertragung oder durch maschinell lesbare Datenträger erfolgen. Bei formlosem Geschäftsabschluss gilt die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehrBestellung als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt und tritt mit Unterschrift durch alle Parteien in Kraft(1) Für jeden Anschluss ist ein schriftlicher Anschlussvertrag ge- mäß § 8 des Tiroler Kanalisations- gesetzes TiKG 2000, XXXX.Xx. Die Vertragsparteien bestätigen1/2001, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu habenabzuschließen. 2 (2) Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form Kanalbenützer hat den Abschluss eines Vertrages mit den Stadtwerken zum Anschluss an die Kontaktperson öffentliche Kanalisation und zur Einleitung von Abwässern, Misch- wässern oder Niederschlagswäs- sern in die öffentliche Kanalisation bei den Stadtwerken zu beantra- gen. Im Antrag sind Art und Um- fang der regionalen Aufsichtskommissionbeabsichtigten Abwas- sereinleitungen bekannt zu geben. (3) Der Kanalbenützer hat dem Antrag ein detailliertes Projekt – auf Verlangen der Stadtwerke von einem befugten Xxxxxxxx erstellt – beizuschließen. Bei Einleitung von Abwasser, dessen Beschaf- fenheit nicht nur geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht (insbesondere Abwasser aus Gewerbe- und Industriebe- trieben), hat das Projekt auch die einzubringenden Stoffe, die Frach- ten, die Abwassermengen sowie andere Einleitungs- und Überwa- chungsgegebenheiten und die Mitteilung im Sinne des § 32b Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959 zu umfassen. (4) Jede Änderung in Art und Um- fang der Abwassereinleitung be- darf einer schriftlichen Änderung des Vertrages. (5) Der Antrag auf Abschluss eines Vertrages wird durch schriftliche Erklärung der Stadtwerke ange- nommen. Wenn der Kanalbenüt- zer Konsument ist, wird durch diese Regelung die Wirksamkeit mündlicher Zusagen von befugten Vertretern der Stadtwerke nicht berührt. Der Vertrag gilt als Zu- stimmung des Kanalisationsunter- nehmens im Sinne des § 32b Was- serrechtsgesetz 1959 und als An- schlussvertrag im Sinne des TiKG 2000. (6) Die Zustimmung zur Einleitung von Abwässern in die öffentliche Kanalisation der Stadtwerke kann, soweit erforderlich, befristet erteilt sowie an Bedingungen geknüpft werden. (7) Die Stadtwerke können die Übernahme von Abwässern, Mischwässern und Niederschlags- wässern einschränken und/oder von der Erfüllung von weiteren oder anderen Bedingungen ab- hängig machen, wenn dies auf Grund einer geänderten rechtli- chen Situation, im Hinblick auf die einschlägigen Gesetze und Ver- ordnungen sowie die behördli- chen Bewilligungen für die öffent- liche Kanalisation erforderlich ist, sowie weiters, wenn dies die Ka- pazität und Leistungsfähigkeit der bestehenden öffentlichen Kanali- sation erforderlich macht (Ände- rungsvorbehalt). Bei Kanalbenüt- zern, die Konsumenten sind, müs- sen die Änderungen der Leistun- gen der Stadtwerke für den Kon- sumenten zumutbar sein. (8) Die Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen sind in den Geschäfts- räumlichkeiten der Stadtwerke, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4)dem Kundenverkehr die- nen, aufgelegt. Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie Sie werden jedem Kunden vor Abschluss des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke sendenVertra- ges ausgefolgt. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des VertragsAbweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen von Kanalbenützern wird aus- drücklich widersprochen). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechter. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Öffentliche Kanalisation

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt 2.1. Der AG kann sein Interesse an der Anmietung eines Busses mÄndlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Telefax und tritt – soweit das BU dies auf seiner Internetseite vorsieht – online mit Unterschrift durch alle Parteien einem entsprechenden Anfragefor- mular Äbermitteln. 2.2. Das BU unterrichtet den AG auf der Grundlage der Äbermittelten Angaben Äber die zur VerfÄgung stehenden Fahrzeuge, die Preise, Leistungen und sonstigen Konditionen. Diese Unterrichtung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des BU an den AG dar. Gleichzeitig unterrichtet das BU den AG Äber die Form einer eventuellen Auftragserteilung. 2.3. Mit der Auftragserteilung bietet der AG dem BU den Abschluss eines Mietver- trages verbindlich an. Soweit in Kraftder Unterrichtung des BU Äber die Vertrags- konditionen keine bestimmte Form ausdrÄcklich vorgegeben ist, kann die Auf- tragserteilung mÄndlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder – soweit vom BU so vorgesehen – online erfolgen. 2.4. Wird seitens des BU die Möglichkeit einer verbindlichen Onlinebuchung Äber die Internetseite des BU angeboten, so informiert das BU den AG im Inter- netauftritt Äber die einzelnen Schritte zur verbindlichen Buchung und den wei- teren Ablauf des Vertragsabschlusses. Die Vertragsparteien bestätigenOnlinebuchung wird in diesem Fall seitens des AG durch Anklicken des Buttons "Zahlungspflichtig buchen" in dem Sinne verbindlich, je dass der AG durch Anklicken dieses Buttons dem BU ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu habenverbindliches Vertragsangebot auf Abschluss eines Mietvertrages un- terbreitet, welches im Falle der Annahme dieses Vertragsangebotes durch den BU zum zahlungspflichtigen Vertragsabschluss mit dem AG fÄhrt. Die Regelungen in Ziff. 2.3 bis 2.7 gelten fÄr diesen Buchungsablauf entsprechend. 2 2.5. An das mit der Auftragserteilung erfolgende Vertragsangebot ist der AG, soweit keine andere Frist ausdrÄcklich vereinbart ist, 7 Werktage gebunden. 2.6. Grundlage des Vertragsangebots des AG an das BU sind die Angaben zum Fahrzeug, zu Preisen und Leistungen in der Unterrichtung Äber die Vertrags- konditionen nach Ziff. 2.2 sowie diese Vertragsbedingungen. 2.7. Der Ausbildner sendet Vertrag kommt fÄr das BU und den AG rechtsverbindlich mit Zugang der Auftragsbestätigung des BU beim AG zu Stande. 2.8. Unterbreitet das BU, gegebenenfalls nach vorheriger Klärung der VerfÄgbar- keit der vom AG gewÄnschten oder in Aussicht genommenen Mietomnibus- leistungen, ein ausdrÄcklich als verbindlich bezeichnetes Angebot, so kommt der Vertrag abweichend von den Regelungen in Ziff. 2.1 bis 2.3 und 2.5 bis 2.7 wie folgt zu Stande: a) In diesem Fall stellt das Angebot des BU das verbindliche Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages auf der Grundlage der in diesem Angebot bezeichneten Preise und Leistungen und dieser MOB dar. b) Der Vertrag kommt rechtsverbindlich dadurch zu Stande, dass der AG dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Ünderungen in der vom BU vorgegebenen Form annimmt und dem BU diese Annahmeerklärung innerhalb einer gegebenenfalls vom BU vorge- gebenen Frist zugeht. Das BU ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ver- spätet eingehende Annahmeerklärungen anzunehmen. Es wird davon den AG unverzÄglich unterrichten. c) Das BU wird dem AG den Eingang seiner Annahmeerklärung bestätigen. Der Vertrag ist in diesem Fall jedoch rechtsverbindlich bereits mit Ein- gang der Annahmeerklärung des AG beim BU abgeschlossen und die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages damit nicht vom Zugang dieser Ein- gangsbestätigung beim AG abhängig. 2.9. Bei Gruppen, Behörden, Vereinen, Institutionen und Firmen ist Auftraggeber und Vertragspartner des BU ausschließlich die jeweilige Gruppe, Behörde usw., bzw. der jeweilige Rechtsträger, soweit die Auftragserteilung nicht aus- drÄcklich fÄr eine Kopie des Vertrags (inklandere natÄrliche oder juristische Person oder Personen- mehrheit als AG erfolgt oder sich aus den Umständen ergibt, dass die Auf- tragserteilung in deren Namen erfolgen soll. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen AufsichtskommissionDie Person, welche für fÄr eine Gruppe, Behörde, einen Verein, eine Institution oder eine Firma den Auftrag erteilt, hat fÄr die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich Verpflichtungen des AG, fÄr den sie handelt, wie fÄr ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen, soweit sie diese besondere Einstandspflicht durch ausdrÄckliche und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügt, in Papiergesonderte Erklä- rung Äbernommen hat oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführunggesetzlichen Bestimmungen (z.B. Betriebsablauf, Marketing, PersonalführunÅ 179 BGBg) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechteals Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hatr. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑

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Samples: Mietomnibusbedingungen

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt und tritt mit Unterschrift durch alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu haben. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügSämtliche Angebotet, in Papier oder elektronischer Fordie infolge einer vom GP gesendeten Anfrage unterbreitet werdenm, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern siestellen kein Angebot im Lernzielkatalog erwähnt sinSinne des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches dard, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeitsondern gelten lediglich als eine Einladung zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden GeschlechteVerhandlungenr. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der AusbildnerGP hat die Bestellung in einer von AWILUX annehmbaren Form abzugeben (Computerausdruck KLAES, AWICal, Bestellformular von AWILUX); die Bestellung ist minvon einer für die Vertretung des GP befugten Person zu unterschreibend. 50% inIn der Ausbildungsapotheke tätiBestellung hat der GP folgende Informationen anzugeben: Daten zur Identifizierung der Bestellung, technische Beschreibung der bestellten Waren, Menge, Sortiment, Farben, technische Bedingungen der bestellten Waren, genaue Firma und Adresse des GP und der Lieferort, individuelle Anweisungen zu der Lieferung und der Verpackung der Ware (z. B. Besonderheiten der Entladung, die notwendige Bereitstellung eines Gabelstaplers), ggfg.eine Ermächtigung zur Abholung durch Dritte, sonstige Anmerkungen. Die Bestellung des GP stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches dar, sondern gilt lediglich als eine Einladung zu Verhandlungen.❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehrAWILUX bestätigt die vom GP abgegebene Bestellung, indem an die E-Mail-Adresse des GP eine Bestellungsbestätigung (weiter „BB“) mit den Verkaufskonditionen, u. a. der Bestellungsnummer, dem Preis und den Zahlungskonditionen gesendet wird. Nach der Auftragseinplanung im Produktionszyklus wird der GP darüber hinaus, oft in einer gesonderten E-Mail, über das vorgeschlagene Abgangs-/Abholungsdatum informiert. Die von AWILUX generierte BB gilt als 2 AssistierendAngebot im Sinne des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuchese.Die BB ist für AWILUX 30 Tage ab ihrem Versenden verbindlich, es sei denn, in der BB wird auf einen anderen Termin hingewiesen.❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam überVertrag zwischen dem GP und AWILUX wird zum Zeitpunkt der Bestätigung der BB vom GP wirksam. Zwecks Bestätigung der BB hat der GP AWILUX eine Erklärung mit folgendem Inhalt zu senden (per Post oder per E-Mail): „Hiermit bestätige und bestelle ich die Bestellung Nr. K bzw. A “. Dieser Erklärung sind eine Datei mit der endgültigen Version der BB sowie ein Formular mit den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen ApothekenmitarbeiterPktn. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integriere2 genannten Daten (weiter „Bestätigung der BB“) beizufügenn. Die AufgabenBestätigung der BB muss von einer zur Vertretung des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalteGP befugten Person unterschrieben (handelt es sich dabei um einen Bevollmächtigten, ist der Bestätigung der BB die Vollmachtsurkunde beizufügen) bzwn. ❑ ❑ ❑ von der vereinbarten E-Mail-Adresse des GP (falls die Bestätigung der BB per E-Mail gesendet wird) gesendet werden. Die Bestätigung der BB hat der GP immer an seinen Ansprechpartner bei der Kundenserviceabteilung von AWILUX (weiter „KSA“) zu senden.❑ 5. Der Ausbildner engagiert sicWeicht die BB von dem Inhalt der vom GP angegebenen Bestellung abh,erfolgt der Vertragsabschluss auf den Assistierenden möglichst baldvon AWILUX in der BB vorgeschlagenen Konditionen. Mit dem Versenden der BB akzeptiert der GP die in der BB genannten technischen und finanziellen Konditionen sowie den Ausführungstermin. Wird die Bestätigung der BB nach BeginnAblauf von 24 Stunden nach dem Versenden der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführeBB an den GP abgegeben, wird der Vertrag auf den Konditionen aus der BB abgeschlossen, dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass AWILUX den Ausführungstermin einseitig ändern darfn. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regelnneue Ausführungstermin wird unter Berücksichtigung der guten Abgabepraxis einführen. ❑ laufenden Produktionskapazitäten von AWILUX vereinbart.❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen inGP haftet für die Richtigkeit der pharmazeutischen Herstellungabgegebenen Bestellung, insbesondere der technischen Beschreibung, der Abmessungen, des Ausstattungsstandards, der technischen Eigenschaften, des Lieferorts, der individuellen Anweisungen zu der Lieferung und der Verpackung der Ware (Galenik) und kann somit den Assistierenden beiz. B. Besonderheiten der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützeEntladung, die notwendige Bereitstellung eines Gabelstaplers), ggfn.der Ermächtigung zur Abholung durch Dritte, sonstiger Anmerkungen.❑ 7.Eine Korrektur der Bestellung nach der Bestätigung der BB ist ausschließlich durch individuelle Vereinbarungen mit dem Ansprechpartner bei der KSA möglich. 8. Es wird angenommen, dass der GP über erforderliches Fachwissen verfügt, deswegen werden die vom GP gesendeten Bestellungen von AWILUX nicht bewertet, und zwar insbesondere nicht in Bezug auf die Möglichkeit zu ihrer nachträglichen korrekten Nutzung sowie ihrer „Eignung“ für den GP oder den Kunden. AWILUX überprüft die Möglichkeit zur Auftragsausführung ausschließlich in Hinsicht auf die Übereinstimmung mit der Technologie. 9. Die Bestätigung der BB ist gleichbedeutend mit der Erklärung des GP über seine Fähigkeit, sämtlichen mit der abgegebenen Bestellung verbundenen Verpflichtungen gegenüber AWILUX nachzugehen. 10. Der Ausbildner engagiert sicGP nimmt zur Kenntnish,dass AWILUX berechtigt ist, die Vertragsausführung bis zu dem Zeitpunkt einzustellen, an dem der GP alle Informationen und sämtliche erforderlichen zusätzlichen Erklärungen liefert. In diesem Fall ist der in der BB angegebene Ausführungstermin für AWILUX nicht verbindlich und AWILUX ist berechtigt, diesen Termin einseitig zu ändern. Der neue Ausführungstermin wird unter Berücksichtigung der laufenden Produktionskapazitäten von AWILUX vereinbart. 11. Der GP nimmt zur Kenntnis, dass AWILUX die Vertragsausführung auch von der Tatsache abhängig macht, ob der GP alle überfälligen und laufenden Verbindlichkeiten gegenüber AWILUX beglichen hat und/oder die von AWILUX geforderten Vorauszahlungen getätigt hat bzw. eine von AWILUX bestimmte Zahlungssicherung geleistet hat. Sollte diesen Verpflichtungen nicht nachgegangen werden, steht AWILUX unabhängig von den Assistierendenim Art. III. 4. der AVB festgelegten Berechtigungen das Recht zu, vom Vertrag (im Ganzen oder zum Teil) zurückzutreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der GP Verbindlichkeiten gegenüber AWILUX hat bzw. wenn der GP, dem ein Handelskredit gewährt wurde, das Limit dieses Kredits überschritten hat bzw. wenn AWILUX begründete Zweifel inBezug auf die wesentlichen AspekteZahlungsfähigkeit des GP hat. AWILUX darf das vertragliche Recht zum Vertragsrücktritt nicht später als innerhalb von 3 Monaten ab dem Versenden der Betriebsführung inkBB von AWILUX ausübenl. Mitarbeiterführung einzuführenZu ihrer Wirksamkeit bedarf die Kündigung der Schriftform, wobei auch die E-Mail-Form an die E-Mail- Adresse des GP zulässig ist. Als Nachweis für die Zustellung der Kündigung per E-Mail gilt die Sendebestätigung der E-Mail an die E-Mail-Adresse des GP. 12. AWILUX behält sich das Eigentumsrecht und die Urheberrechte zu Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Berechnungen sowieanderen Unterlagen, die dem Assistierenden Einblick in unternehmerische AspekteGP vor und Strategien zu gewähreim Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss geliefert bzwn.bereitgestellt wurden, vor.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Vertragsabschluss. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüber- lassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäksbedingungen und die schrikliche Annahmeerklärung des Auf- traggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Aukraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Aukraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt und tritt mit Unterschrift durch alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu haben. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. AusbildnerArbeitnehmerüberlassungsgesetz [im Folgenden: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des VertragAÜG]s). A) Anforderungskatalog für2.2 Sofern der Aukraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und / oder Wertsachen zu über- tragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Vereinbarung treffen. 2.3 Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die AusbildungsapothekArbeitsverträge, die er mit den beim Aukraggeber eingesetzten Zeitarbeit- nehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk einschließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird.e 2.4 Der Aukraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeit- nehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbe- ginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Aukraggeber selbst oder einem mit dem Aukraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist. 2.5 Der Aukraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Aukraggeber tätig war1. Die Ausbildungsapotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form,Andernfalls informiert der Aukraggeber den Personaldienstleister über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationekürzere Unterbrechungn. Die Apotheke verfügt,Vorangegangene Einsätze werden in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie indiesem Falle bei der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - ArzneimittelVereinbarung der Phytotherapie undEinsatzdauer berücksichtigt. 2.6 Sofern der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährtPersonaldienstleister dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sieAukraggeber Arbeiter im Lernzielkatalog erwähnt sinSinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässtd, inbestätigt der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem AssistierendeAukraggebern, Einblicke in alle Lerninhaltedass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechter. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner Baubetriebe-Verordnung erbracht werden1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit undAukraggeber ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sicverpflichteth, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-TeamPersonal- dienstleister über eine Änderung unverzüglich zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ informieren.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt Wie kommt unser Vertrag zustande? 2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen goood und tritt mit Unterschrift dem Kunden kommt durch alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar Anbotstellung des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu habenKunden und durch ausdrückliche Annahme dieses Anbots durch goood oder der Bereitstellung z.B. Übermittlung der goood-Sim-Karte oder Aktivierung unserer Leistungen für Sie zustande. 2 Der Ausbildner sendet 2.2 Entscheidet sich der Kunde für einen goood Tarif mit Anmeldung, hat er via Anmeldeformular Name, Geburtsdatum, inländische Wohnadresse, E- mailadresse und eine Kopie gültige und aufrechte Bankverbindung im Europäischer Zahlungsraum (SEPA). samt Einziehungsermächtigung bekanntzugeben bzw. zu In welchen Fällen können wir Ihre Anmeldung ablehnen? 2.3 Entscheidet sich der Kunde, welcher zuvor einen Tarif mit Wertkarte abgeschlossen hat, für einen Vertragstarif, hat er via Kontomanager Name, Geburtsdatum, inländische Wohnadresse, E-Mailadresse und eine aufrechte Kontoverbindung im Europäischen Zahlungsraum samt Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) bekanntzugeben bzw. zu erteilen. goood ist berechtigt, zur Überprüfung der Angaben des Kunden einen geringfügigen Betrag (€ 0,10) gemäß den jeweiligen EBs für Vertragstarife vom Konto des Kunden abzubuchen. Dieser Betrag wird dem Kunden auf seiner ersten Rechnung gutgeschrieben bzw. bei Ablehnung der Vertragsfortsetzung durch goood rücküberwiesen. Nach erfolgreicher Abbuchung und bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen durch den Kunden wird der bestehende Anschluss als Tarif mit Anmeldung freigeschaltet. Hinweis: Wechselt der Kunde von goood mit Wertkarte zu goood mit Anmeldung, so endet der Wertkartenvertrag (inklusive der noch verfügbaren Einheiten) mit dem Zeitpunkt der Freischaltung des Anmeldetarif. 2.4 goood kann das Angebot des Kunden für den jeweiligen Dienst ablehnen, insbesondere, wenn einer der folgenden Gründe (Ablehnungsgründe) vorliegt: a. Bestehen begründeter Zweifel betreffend die Identität des Kunden; b. Vorliegen eines begründeten Verdachts des derzeitigen oder zukünftigen Missbrauches (z.B.: sollte ein Kunde bereits durch Missbrauch auffällig geworden sein und einen neuen Vertrag beantragen); x. Xxxxxxxx Rechtsfähigkeit. x. xxx Xxxxx minderjährig oder offensichtlich geschäftsunfähig ist und keine schriftliche Genehmigung und Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegt; e. Zahlungsverzug gegenüber uns aus einem früherem oder noch aufrechtem Vertragsverhältnis; f. Es bestehen begründete Zweifel an der Bonität, z.B. die Bonitäts-Auskunft fällt negativ aus, es wurde ein außergerichtlicher Sanierungsversuch unternommen, es wurde ein Konkurs- oder Sanierungs-Verfahren über das Vermögen eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. g. Wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wurde in den letzten drei Jahren ein Vertrag mit Ihnen von uns gekündigt (vgl Pkt. 34); h. Bei der Bestellung wurden unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht oder die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, hiervon mitumfasst ist auch der Fall, dass der Kunde die Retournierung des unterzeichneten Vertrags samt Ausweiskopie unterlässt. 2.5 Bitte beachten Sie: Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ablehnungsgründe (Pkt 2.4.) können wir statt der Ablehnung des Vertrags den Vertragsabschluss auch von einer Sicherheit oder Vorauszahlung abhängig machen und/oder den Leistungsumfang beschränken, z.B. auf Mehrwert- und Roamingleistungen (inklvgl hierzu Pkt. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für2.6 Alle öffentlichen Gebühren und Abgaben, die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügmit dem Vertragsabschluss verbunden sein könnent, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ ❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welches die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ ❑ 3. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden Zugang zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowie zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ ❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem Assistierenden die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzen. ❑ ❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem Assistierenden, Einblicke in alle Lerninhalte der Assistenzzeit zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitungwerden von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden GeschlechteIhnen übernommenr. 2.7 Bitte beachten Sie: Die Aktivierung der SIM-Karte kann erst nach Identifizierung des Kunden sowie Registrierung seiner Stammdaten (§ 160 Abs. 3 Z 5 lit. a, b und g: Familienname, Vorname, akademischer Grad und Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Name bzw. Bezeichnung bei juristischen PersonenB) Anforderungskataloggemäß § 166 Abs 2 TKG erfolgen. 2.8 Gültig für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ ❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen in der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützen. ❑ ❑ 7. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden in die wesentlichen Aspekte der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ Tarife mit Wertkarte:

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt und tritt mit Unterschrift durch alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu haben. 2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags). A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke 1. Die Ausbildungsapotheke verfügAlle Angebote von MSP sind freibleibend. Angaben in Katalogent, in Papier oder elektronischer ForProspekten etc sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhaltm, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fünf Jahre alt) - Interaktionen (< fünf Jahre alt) - Pharmakotherapiewenn in der Schwangerschaft und Stillzeit; Kinderdosierungen - Galenik/Magistralrezeptur - Arzneimittel der Phytotherapie und der Komplementärmedizin ❑ ❑ ❑ Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.❑ 2. Die Ausbildungsapotheke verfügt über ein Labor, inklusive den nötigen Gerätschaften, Apparaturen, Utensilien und Rohstoffen, welchesEin Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung oder die Herstellung der Rezepturen nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen zulässt. ❑ Lieferung/Leistung durch MSP zustande.❑ 3.Lieferfristen und -termine bzw Instandsetzungsfristen und -termine von MSP sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe. Die Ausbildungsapotheke gewährt dem Assistierenden ZugangVereinbarung fixer Termine hat im Unternehmergeschäft schriftlich zu Fachliteratur, Computer, Internet, Labor, technischer Infrastruktur, Geräten, sowieerfolgen. Liefer-/Instandhaltungsfristen beginnen frühestens mit Vertragsabschluss zu den für die Erreichung der Lernziele erforderlichen Hilfsmitteln und Chemikalien. ❑ laufen.❑ 4. Die Ausbildungsapotheke bietet dem AssistierendenÄnderungen und Verbesserungen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen, die Möglichkeiauf neuen Erfahrungen und/oder neuen wissenschaftlichen Ergebnissen basierent, pharmazeutische Dienstleistungebleiben ausdrücklich vorbehalten. Kommt es zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung zu Änderung der technischen Normen oder des Standes der Technikn, sofern sieist MSP berechtigt die Leistung entsprechend der Änderung vorzunehmen, gleichwohl es MSP weiterhin freisteht die Leistung wie vertraglich vereinbart (Normenstand / Stand der Technik im Lernzielkatalog erwähnt sind, in der Apotheke umzusetzeZeitpunkt Vertragsabschluss) zu erfüllenn.Preissteigerungen bis zu 15% aus diesem Grund gelten als vom Vertragspartner akzeptiert.❑ 5. Die Ausbildungsapotheke ermöglicht dem AssistierendeHinsichtlich der Schneelasten auf welche standardmäßig die Photovoltaikanlage ausgerichtet sein mussn, Einblicke in alle Lerninhaltewird die PV-Anlage anhand der Assistenzzeitjeweiligen Herstellervorgaben montiert und ausgerichtet. Auf lokale Bedingungen bzw. Schneebelastungen hat der Vertragspartner MSP gesondert hinzuweisen. Ist der Vertragspartner Unternehmer hat dieser Hinweis schriftlich zu bekommen, insb. in die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung (z.B. Betriebsablauf, Marketing, Personalführung) ❑ ❑ 6. Dem Assistierenden steht bei Bedarf ein Arbeitsplatz zur Aufarbeitung von Hintergrundarbeiten zur Verfügung. ❑ ❑ Bemerkungen oder Alternativlösungen für nicht erfüllte Kriterien: ∗ Sämtliche in diesem Text verwendeten Begriffe beziehen sich auf die beiden Geschlechteerfolgenr. B) Anforderungskatalog für den Ausbildner 1. Der Ausbildner kennt den Inhalt des Leitfadens für die Assistenzzeit und ist informiert über die aktuellen Studieninhalte inkl. Lernzielkatalog. ❑ ❑ 2. Der Ausbildner ist mind. 50% in der Ausbildungsapotheke tätig. ❑ ❑ 3. Der Ausbildner betreut nicht mehr als 2 Assistierende. ❑ ❑ 4. Der Ausbildner informiert das Apothekenteam über den Eintritt sowie die Stellung/Funktion und Rolle des Assistierenden im Team und die Abgrenzung gegenüber anderen Apothekenmitarbeitern. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden vollumfänglich ins Apotheken-Team zu integrieren. Die Aufgaben des Assistierenden wurden besprochen und schriftlich festgehalten. ❑ ❑ ❑ ❑ 5. Der Ausbildner engagiert sich, den Assistierenden möglichst bald nach Beginn der Assistenzzeit in die Bedienung und Kundenbetreuung einzuführen. Der Ausbildner muss den Assistierenden in die Patientenbetreuung (Rx und OTC) gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis einführen. ❑ “.❑ 6. Der Ausbildner verfügt über Kompetenzen inInhalt der pharmazeutischen Herstellung (Galenik) und kann somit den Assistierenden beiAuftragsbestätigung ist vom Vertragspartner zu prüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abweichungen zu der Entwicklung seiner Fähigkeiten in diesem Bereich unterstützevon ihm übermittelten Nachricht unverzüglich zu rügenn.Im Unternehmergeschäft hat die Rüge schriftlich zu erfolgen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem von MSP bestätigten Inhalt zustande.❑ 7. Der Ausbildner engagiert sicVertragspartner wird ausdrücklich in Kenntnis gesetzth, den Assistierenden indass die wesentlichen Aspektegewillkürten Vertreter von MSP nicht berechtigt sind, Vereinbarungen zu treffen, die von diesen AVLB abweichen. Generell bedürfen solche Absprachen im Unternehmergeschäft der Betriebsführung inkl. Mitarbeiterführung einzuführen sowie dem Assistierenden Einblick in unternehmerische Aspekte und Strategien zu gewähren. ❑ schriftlichen Bestätigung durch MSP.

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Samples: Allgemeine Verkauf Und Lieferbedingungen