Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen. 2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat. 2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen. 2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen. 2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist. 2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Besondere Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert1. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen VollmachtPlattform ist in die Rubriken „Sofort-Kaufen“, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen„24h Auktion“, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes „Kundenauktion“ und “Katalogauktion” (im Folgenden Gestattung“Rubriken”) abhängig machen aufgeteilt. In diesen werden Fahrzeuge einzeln präsentiert und beschrieben (im Folgenden: “Inserat”). In jedem Inserat kann der Händler nach den Vertrag für die jeweilige Rubrik geltenden Regeln Kaufangebote abgeben. Bei den Inseraten handelt es sich nicht um ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags, sondern lediglich um die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots durch den Händler (sog. invitatio ad offerendum).
2. Der Händler ruft in den jeweiligen Rubriken die einzelnen Fahrzeuge auf und gibt bei Interesse ein Angebot nach den Regelungen der jeweiligen Rubrik durch Angabe eines Kaufpreises für das betreffende Fahrzeug ab. Es handelt sich hierbei um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Kunden auch betreffenden Verkäufer. Der Händler ist an sein abgegebenes Angebot bis zum Ablauf von 7 Tagen nach Ende der jeweiligen Gebotsfrist gebunden (im Folgenden „Bindungsfrist“). Sollte das Ende der Bindungsfrist auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fallen, so gilt als letzter Tag der Bindungsfrist der darauffolgende Werktag.
3. Erhält der Händler innerhalb der Bindungsfrist keine Mitteilung über das Zustandekommen des Kaufvertrages, entfällt die Bindungswirkung seines Angebots.
4. Mit der Annahme des Angebots durch den betreffenden Verkäufer kommt der Kaufvertrag zwischen dem betreffenden Verkäufer und dem Händler zustande. Dem Händler wird das Zustandekommen des Vertrages vorbehaltlich Abs. 5 innerhalb der Bindungsfrist durch Übersendung einer Kaufbestätigung per E-Mail mitgeteilt. Mit Zugang der Kaufbestätigung beim Händler treten diejenigen Wirkungen ein, die im Folgenden an den Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstelltgeknüpft sind.
5. Es kann vorkommen, dass keine Gestattung vorgelegen hatinnerhalb der Bindungsfrist die Übergabe der Fahrzeugdokumente mit dem Vorverkäufer oder einem finanzierenden Kreditinstitut noch nicht abgeschlossen ist und daher dem jeweiligen Verkäufer das Fahrzeug noch nicht endgültig zur Verfügung steht. Sollte das inserierte Fahrzeug innerhalb der Bindungsfrist auf der Plattform im Profil des Händlers in der Übersicht „Meine bevorstehenden Käufe“ angezeigt werden, verlängert sich die Bindungsfrist auf insgesamt 30 Tage. Die Abs. 2, Satz 3 und 4, Abs. 3 und Abs. 4 gelten entsprechend.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt6. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem zustande gekommenen Kaufvertrag unterliegen den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis jeweils zum Router) abhängig zu machenZeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden aktuellen Verkaufsbedingungen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Sales Contracts
Vertragsabschluss. 2.1 [1] Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer dem Kunden Kataloge, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produkt- beschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen der Verkäufer sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Solche Unter- lagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt ins- ist, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeg- lichen Abzug, zahlbar. Zahlungen haben in der bei der Bestellung vereinbarten Währung zu erfolgen. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt stets der Kunde die anfallenden Bankspesen. Sofern der Verkäufer ausnahmsweise Wechsel und Schecks als Zahlungsmittel akzeptiert, werden diese nur erfüllungshalber akzeptiert. [4] Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so stehen dem Ver- käufer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, dem Verkäufer Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. [5] Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis durch man- gelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so kann der Verkäufer Vorkasse verlangen. Im Übrigen ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Frist- setzung – zum Rücktritt vom Vertrag kommt berechtigt. [6] Der Kunde trägt sämtliche Kosten für Rücklieferungen, die nicht durch eine mangelhafte Lieferung durch den schriftlichen Auftrag des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellenVerkäufer veranlasst wurden.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss. (zu § 2 der AVBWasserV)
2.1 Die WRG liefert Wasser aufgrund eines privatrechtlichen Versorgungsvertrags. Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag wird mit dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten des Kunden anzuschließenden Grundstücks oder dem ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigten ab- geschlossen. Im Ausnahmefall kann der Vertrag auch mit anderen Nutzungsberechtigten („Kundenauftrag“z. X. Xxxxxx, Pächter) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Standeabgeschlossen wer- den, spätestens aber konkludent durch Erbringung wenn sich der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss Eigentümer zur Verfügung stellenErfüllung des Vertrags mit- verpflichtet.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland habenTritt an die Stelle eines Hauseigentümers eine Gemein- schaft von Wohneigentümern im Sinne des Wohnungseigentums- gesetzes, so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Eigentümer abgeschlossen. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiertJeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner. Die gustav internet kann Wohnungseigentümer verpflichten sich, den Vertragsschluss von Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte aus dem Versorgungsvertrag für die Wohnungs- eigentümer mit dem RZV RG bzw. der Vor- lage einer schriftlichen VollmachtWRG wahrzunehmen und personelle Änderungen, des Mietvertrages und/die die Haftung der Wohnungseigentümer berühren, unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Vertreter nicht be- nannt, so sind die vom RZV RG oder des Personalausweises abhängig machender WRG an einen Wohnungs- eigentümer abgegebenen Erklärungen auch für die übrigen Eigen- tümer rechtswirksam. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machenDas Gleiche gilt, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von das Eigentum an dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zu- steht (im Folgenden Gestattung) abhängig machen Gesamthandeigentum und den Vertrag mit dem Kunden auch Miteigentum nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hatBruchteilen).
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werdenWohnt der Kunde nicht im Inland, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig so hat er einen Zustellungs- bevollmächtigten zu machenbenennen.
2.4 Sofern beim Kunden Die WRG ist - entsprechend der in Ziffer 1.2 genannten Satzung - weder zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese Versorgung von Grundstücken außerhalb der im Eigentum Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die ein wirtschaftlich vertretbarer Anschluss nicht möglich ist, noch zur Versorgung von gustav internet; Betrieben, wenn es dem Unternehmen zumutbar ist, diesen Bedarf einzuschränken oder anderweitig zu decken, verpflichtet. Die WRG ist jedoch - wenn dies technisch möglich ist - grundsätzlich zum Vertragsabschluss und zur Versorgung bereit, sofern keine Gründe in der Person des Anschlussnehmers liegen und der Anschlussnehmer neben den Kosten nach §§ 9 und 10 AVBWasserV die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) für diesen Anschluss und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernenVersorgung zusätzlich entstehenden Mehrkosten übernimmt und Sicherheit leistet.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet Der Antrag auf Abschluss eines Vertrages muss auf einem Vor- druck gestellt werden, der bei der WRG anzufordern ist. Das Vertragsverhältnis entsteht mit der Bestätigung des Auftrags. Hinsichtlich aller bei Inkrafttreten dieser Ergänzenden Be- dingungen bestehenden Lieferverhältnisse, wird bei tatsäch- licher Entnahme von Wasser zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ein Vertragsverhältnis angenommen. Dem Antrag ist neben den Vertragsabschluss von detaillierten Angaben zum Bedarf ein Lageplan im Maßstab 1:500 beizufügen, der Zahlung von Sicherheitsleistungen die Flurstücksnummern, die Hausnummern, die Baulinien, die Bebauung, die Wegeanlagen und die Höhenlage der anschließenden und der an sie angrenzenden Grundstücke ausweist. Weiterhin sind eine Grundrissskizze des Keller- geschosses oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machendes Schachtbauwerkes, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei in dem Kunden erkennbar istdie Ab- sperrvorrichtung gesetzt werden soll und ein Grundbuchauszug bzw. Eigentumsnachweis beizufügen. Auf Verlangen der WRG ist ein Sanitärschema vorzulegen. Im Antrag ist anzugeben, inwieweit sich auf dem Grundstück Eigengewinnungsanlagen befinden.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den WRG nimmt nicht am Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgeset- zes zum Anschluss- und/oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werdenVersorgungsverhältnis mit Verbrau- chern teil.
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Samples: Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avbwasserv)
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag des Kunden („KundenauftragKun- denauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet novanetz vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung Auftragsbestätigung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internetnova- netz. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet novanetz den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen Infor- mationen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet novanetz kann den Vertragsschluss von der Vor- lage Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende weitergehende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet novanetz kann den Vertragsab- schluss Vertragsabschluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen hausinternen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich außerordentlich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet novanetz können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit Vertragslauf- zeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- ferntnovanetz entfernt, steht xxxxxx internet novanetz ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet Novanetz ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt Haus- übergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen verbundenen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internetnovanetz; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet novanetz ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses Vertragsverhältnisses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet novanetz den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen Sicher- heitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges Zahlungsverzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 . Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen Rahmen- bedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern Netzbetreibern geltenden InterconnectionInter- connection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz Telekommuni- kationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Vertragsabschluss. 2.1 (§ 2 AVBWasserV)
1.1 Die Stadtwerke schließen den Netzanschluss- bzw. Versorgungsvertrag grundsätzlich mit dem Eigentümer des anzuschließenden bzw. zu versorgenden Grundstückes ab. In Ausnahmefällen kann der Vertrag auch mit dem Nutzungsberechtigten, z.B. Mieter, Pächter, Erbbauberechtigten, Nießbraucher, abgeschlossen werden.
1.2 Steht das Eigentum an dem versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zu (Gemeinschaft von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Ge- samthandeigentum, Miteigentum nach Bruchteilen), so wird der Versorgungsvertrag mit der Ge- meinschaft der Eigentümer abgeschlossen. Jeder Eigentümer haftet als Gesamtschuldner. Die Eigentümer sind verpflichtet, den Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, mit Wirkung für und gegen je- den Eigentümer mit den Stadtwerken abzuschließen und personelle Änderungen, die die Haf- tung der Eigentümer berühren, den Stadtwerken unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die an einen Eigentümer der Gemeinschaft abgegebenen Erklärungen der Stadtwerke auch für die übrigen Eigentümer rechtswirksam.
1.3 Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag Antrag auf Anschluss eines Grundstücks/Gebäudes an das Wasserversorgungsnetz ist auf einem besonderen Vordruck unter Beifügung einer Grundrisszeichnung des Kunden („Kundenauftrag“) Kellergeschosses und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit eines amtlichen Lageplans des Grundstückes mit maßgerechter Eintragung
1.4 Teilt der Kunde ein Verbraucher istden Stadtwerken den Beginn der Wasserentnahme nicht oder nicht unverzüglich mit oder ist aus einem anderen vom Kunden zu vertretende Umstand der zu Beginn der Was- serentnahme vorhandene Stand des Wassermengenzählers nicht feststellbar, wird so sind die gustav internet Stadt- werke berechtigt, dem Versorgungsvertragsverhältnis als Anfangszählerstand den Kunden entsprechend den Vorgaben letzten ihr be- kannten Stand des Wassermengenzählers zugrunde zu legen; der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss Nachweis eines anderen Zäh- lerstands zu Beginn seiner Wasserentnahme ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hatgestattet.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avbwasserv)
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder dadurch zustande, dass die DATEL den schriftlichen Auf- trag eines Kunden bestätigt. Mündliche Vereinbarungen und Zu- sagen in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die DATEL wirksam. So- fern in einem Auftrag des mehrere Leistungen zusammen angeboten werden und der Kunde mehrere beantragt, kommt über jede ein- zelne Leistung ein gesonderter Vertrag zustande.
2.2 Die DATEL kann den Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden („Kundenauftrag“) und davon abhängig machen, dass dieser der DATEL eine Einverständniserklärung desjenigen Grundstückseigentümers oder sonst dinglich Berechtigten vorlegt, dessen Grundstück durch die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Einrichtung bzw. Freischaltung der Multimediadose und/oder die Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internetLeistungen der DATEL betroffen wird (Grundstückseigentümererklärung). Soweit Bringt der Kunde ein Verbraucher istdie Grundstückseigentümererklärung bei, stellt die DATEL dem Grundstückseigentümer oder dem sonst dinglich Berechtigten eine Gegenerklärung aus. Wechseln der Grundstückseigentümer oder der sonst dinglich Berechtigte während der Laufzeit des Vertrages, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, eine entsprechende Grundstückseigentümererklärung des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des neuen Eigentümers bzw. des sonst dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und unverzüglich beibringen oder dafür sorgen, dass die der DATEL vorliegende Grundstückseigentümererklärung auch den neuen Eigentümer oder dinglich Berechtigten rechtlich bindet.
2.3 Ist die Inanspruchnahme der vertraglich geschuldeten Leistung von der Grundstückseigentümererklärung nach Ziffer 2.2 oder von weiteren vertraglich vereinbarten Voraussetzungen abhän- gig, sind die gegenseitigen vertraglichen Leistungen erst ge- schuldet, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte die Grundstückseigentümererklärung und/oder die weiteren vertrag- lich vereinbarten Voraussetzungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsabschluss vorliegen, kann die DATEL den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernenDer Kunde muss volljährig sein.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Breitbandkabelanschluss
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für die Vermittlung von Seereisen von Reiseveranstaltern durch MOREPEP in Style als Vermittler. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen MOREPEP und dem Kunden, für den schriftlichen Auftrag des Kunden MOREPEP auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages („Kundenauftrag“§§ 671, 631 BGB) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung tätig wird. Dessen Vertragsinhalt besteht ausschließlich in der vertraglichen Leistung durch gustav internetordnungsgemäßen Vermittlung eines Pauschalreisevertrages über eine Seereise. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, MOREPEP wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der nach Art. 250 §§ 541 bis 3 EGBGB, 55 TKGauch durch Übergabe des geeigneten Formblattes des Reiseveranstalters zur Pauschalreise, informieren und erfüllt damit zugleich die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellenVerpflichtungen des Reiseveranstalters nach § 651d Abs. 1 S. 1 BGB.
2.2 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde MOREPEP den Abschluss eines Vermittlungsvertrages auf der Basis dieser Allgemeinen Vermittlungsbedingungen verbindlich an. Gleichzeitig stellt die Anmeldung des Kunden ein Angebot auf Abschluss eines Pauschalreisevertrages mit dem jeweiligen Seereiseveranstalter dar. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vermittlungsvertrag mit MOREPEP kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch MOREPEP zustande, der vermittelte Vertrag durch die Annahme des Reiseveranstalters der Seereise als Vertragspartner des Kunden, über die MOREPEP den Kunden mit der schriftlichen Reisebestätigung informiert. Die Reisebestätigung wird dem Kunden als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als Anhang einer E-Mail) ausgehändigt. Diese entspricht den Anforderungen des Art. 250 § 6 EGBGB.
2.3 Der vermittelte Pauschalreisevertrag wird nur zwischen dem Kunden und dem Partnerveranstalter geschlossen. Die Erbringung der reisevertraglichen Leistungen obliegt vorbehaltlich § 651v Abs. 3 BGB nicht MOREPEP, sondern dem gegenüber dem Kunden benannten Reiseveranstalter der Seereise. Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein sich daher mit sämtlichen Ansprüchen aus dem Pauschalreisevertrag an den Veranstalter richten, dessen Allgemeine Reisebedingungen für ihn gelten. Dort können gesonderte Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, Umbuchung, Stornierung oder andere Einzelheiten geregelt sein. MOREPEP ist gem. § 651v Abs. 4 BGB bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen und einen Wohnsitz wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Deutschland haben. Der Anschluss Kenntnis setzen, ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtetbefugt, die verbliebenen Einrichtungen und/Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter zu überprüfen oder Sachen zu entfernenanzuerkennen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss. 2.1 Der § 1 Zustandekommen und maßgebliche Bedingungen
(1) Die mietweise Überlassung von Räumen und Einrichtungen bedarf eines schriftlichen Vertrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ergänzenden Anlagen 1-2 sowie jeweils gültigen Preislisten sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende Allgemeine Bedingungen des Mieters werden dem Vertrag kommt durch nicht zugrunde gelegt.
(2) Aus der Vormerkung der Räumlichkeiten für bestimmte Termine kann kein Anspruch auf den schriftlichen Auftrag späteren Abschluss eines Mietvertrages hergeleitet werden. Mieter und Vermieter verpflichten sich jedoch, eine geplante anderweitige Inanspruchnahme oder einen Verzicht auf den vornotierten Termin unverzüglich mitzuteilen.
(3) Im Rahmen einer Optionsvereinbarung kann sich der Vermieter verpflichten, die genannten Räumlichkeiten bis zu dem in der Vereinbarung genannten Termin verbindlich zu reservieren. § 2 Vertragsgegenstand Gegenstand des Kunden („Kundenauftrag“) Vertrages sind die im Mietvertrag bezeichneten Hallen, Räume, Anlagen und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internetEinrichtungen des Gesamtobjekts. Diese werden dem Mieter zum vereinbarten Veranstaltungszweck überlassen. Soweit nicht anders vertraglich vereinbart wurde, werden dem Mieter die Verkehrsflächen (Flure, Zugangswege, Garderoben) ebenfalls als Vertragsgegenstand überlassen. Der Mieter hat die Mitbenutzung der Kunde Toiletten durch andere Mieter zu dulden. § 3 Rechtsverhältnisse (1)Der im Vertrag bezeichnete Xxxxxx gilt für die in den gemieteten Räumlichkeiten bzw. auf dem gemieteten Gelände durchzuführende Veranstaltung als Veranstalter. (2)Der Mieter (Veranstalter) verpflichtet sich gegenüber der Stadt Sulz (Vermieter) auf allen Drucksachen seinen Namen und seine vollständige Firmierung deutlich sichtbar anzubringen, um kenntlich zu machen, wer „Veranstalter“ ist und dass ein Verbraucher Rechtsverhältnis zwischen Veranstaltungsbesucher und Mieter besteht, nicht etwa zwischen Besuchern oder anderen Dritten und dem Vermieter. § 4 Mietdauer
(1) Das Mietobjekt wird lediglich für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit gemietet. Mietüberschreitungen sind kostenpflichtig, bedürfen der Zustimmung des Vermieters und verpflichten zum Schadenersatz mindestens in Höhe der Entgelte laut Preisliste.
(2) Als Veranstaltungsdauer gilt der Zeitraum zwischen Öffnung und Schließung der benutzten Räume. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung zu dem im Mietvertrag genannten Zeitpunkt beendet ist. § 5 Benutzungsentgelt, Miet- und Nebenkosten
(1) Für die Überlassung der Räume, Einrichtungen, Hilfsmittel und technischen Geräte werden die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Mieten und Entgelte erhoben; diese ergeben sich aus der Preisliste (Anlage 3). Zu allen in der Preisliste festgelegten Entgelte, die der gesetzlichen Mehrwertsteuer unterliegen oder durch Ausübung der Umsatzsteueroption unterliegen können, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellenjeweilige gültige Umsatzsteuerbetrag hinzugerechnet.
2.2 (2) Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, muss der Mieter eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Mietkosten leisten – diese muss spätestens 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf eines der angegebenen Konten des Vermieters eingegangen sein.
(3) Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein Vermieter ist berechtigt, vom Mieter eine angemessene Sicherheitsleistung/ Kaution zu verlangen. Eine Verpflichtung des Vermieters zu verzinslichen Anlage der in Geld geleisteten Sicherheit besteht nicht.
(4) Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen.
(5) Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
(6) In den Grundmieten sind die Kosten für Heizung, Wasser und einen Wohnsitz in Deutschland habenGrundreinigung (Sonderreinigung wird nach Personalaufwand berechnet) enthalten. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiertStromverbrauch wird nach Zählerstand abgerechnet.
(7) Anstelle von Einzelabrechnungen können auch Pauschalentgelte vertraglich vereinbart werden. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht(8)Für Proben, des Mietvertrages Vorbereitungs- oder Aufräumarbeiten vor und/oder nach dem Veranstaltungstag wird die Miete für einen Folgetag berechnet, sofern eine Zeitdauer von drei Stunden überschritten wird.
(9) Veranstaltungen der Stadt Sulz a.N. und ihrer Einrichtungen sind kostenfrei; es erfolgt eine haushaltsinterne Verrechnung. § 6 Rücktritt des Personalausweises abhängig machenXxxxxxx
(1) Führt der Mieter aus einem vom Vermieter nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin durch oder tritt er vom Mietvertrag zurück bzw. Ein Kunde kann keine weiterge- hende kündigt ihn, so ist er zur Zahlung einer Ausfallentschädigung (Stornogebühr) verpflichtet.
(2) Im Mietvertrag können andere Vomhundertsätze und andere Fristen für die Anzeige des Ausfalls im Sinne von Abs. 1 bestimmt werden. (3)Abweichend von Abs. 1 trägt jeder Vertragspartner für den Fall, dass die vertraglich vereinbarte Veranstaltung auf Grund einer nicht voraussehbaren höheren Gewalt nicht stattfinden kann, die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. (4)Vertraglich erstattungspflichtige Kosten, mit denen der Vermieter für den Mieter in Vorlage getreten ist, sind dem Vermieter jedoch zu ersetzen. § 7 Rücktritt des Vermieters
(1) Der Vermieter ist unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
a) der Mieter trotz Abmahnung und Nachfristsetzung entweder die von ihm zu erbringenden Zahlungen (Miete, Nebenkosten, Sicherheitsleistung) nicht Schadensersatzansprüche geltend machenrechtzeitig entrichtet hat oder sonstigen vertraglich übernommenen Pflichten nicht nachkommen ist,
b) über das Vermögen des Mieters das Konkursverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse abgelehnt ist,
c) der Mieter den Veranstaltungszweck ohne Zustimmung des Vermieters ändert oder eine nicht zulässige Untermietung oder Überlassung an Dritte bekannt wird,
d) auf Grund dem Vermieter nach Vertragsabschluss bekannt gewordener Umstände bei Durchführung der Veranstaltung, wenn er den Anschluss wider Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Personen- oder Sachschäden drohen oder die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht erteilt werden.
(2) Die Vertragsparteien können im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstelltvereinbaren, dass keine Gestattung vorgelegen hater der nach Abs. 1a) erforderlichen Abmahnung oder Nachfristsetzung nicht bedarf.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet (3) Der Rücktritt ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig dem Xxxxxx gegenüber unverzüglich zu machenerklären.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Mietvertrag
Vertragsabschluss. 2.1 2.1. Der Vertrag Abschluss des Energieliefervertrages kommt entweder mit der fristgerechten Annahme eines Angebots Xxxxxxxx durch den schriftlichen Auftrag Kunden oder dadurch zustande, dass das vom Kunden rechtsverbindlich gestellte Angebot durch Gutmann binnen 14 Tagen angenommen wird. Xxxxxxx ist berechtigt das Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen sowie die Vertragsannahme vom Erlag einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Voraus- zahlung gemäß Punkt 12.8. abhängig zu machen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit eines Grundversorgungsvertrags.
2.2. Der Kunde erhält durch den Vertrag das Recht für seine Anlage mit den im Vertrag genannten Zählpunkt (en) den Bedarf an Energie von Xxxxxxx zu beziehen, welche diese im vereinbarten Ausmaß in der Regelzone, welche der Zählpunkt des Kunden zugeordnet ist, zur Verfügung stellt. Die technische Funktionalität der Versorgung („Kundenauftrag“Spannung, Frequenz, Ausfallsicherheit etc.) liegt ausschließlich im Aufgabenbereich des Netzbetreibers und die darauffolgende Annahmeerklärung ist von Gutmann unbeeinflussbar, aber gesetzlich geregelt.
2.3. Der Beginn der Energieversorgung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung Gutmann erfolgt bei einer Neuanmeldung gemäß der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit Vereinba- rung, bei einem Lieferantenwechsel nach Abschluss des Wechselprozesses, wobei der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellenentsprechenden Kündi- gungstermine und Fristen bei seinen bisherigen Lieferanten berücksichtigen muss.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben2.4. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann Für den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen VollmachtFall, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag dass mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigeneine Gesamtrechnung von Energie und Netz vereinbart wird, wenn bevollmächtigt der Kunde im Rahmen des Vertragsabschlusses Gutmann mit dem Netzbetreiber das Vorleistungsmodell zu vereinbaren. Danach legt der Netzbetreiber seine Rechnung an Xxxxxxx, die ihrerseits eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen Rechnung über Energielieferung und Netznutzung an den Endverbraucher ausstellt. Der Kunde zahlt mit schuldbefreiender Wirkung die Netzentgelte an Gutmann. Teilzahlun- gen des Kunden gelten anteilig den Entgelten für Energielieferung und für das Netz gewidmet. Unabhängig von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht diesem Vorleistungsmodell verbleibt der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages Kunde aber weiterhin Schuldner des Netzbetreibers für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machenNetzrechnungen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Gas
Vertragsabschluss. 2.1 8 Die Voraussetzung für die Kartenausgabe ist der Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der Bank. Der Vertrag kommt wird für 3 Jahre in schriftlicher Form abgeschlossen. § 10
1. Sollte der Kunde innerhalb von einem Monat vor dem Tag, an dem der Vertrag erlischt, keine schriftliche Erklärung über sein Nichteinverständnis zur Vertragsverlängerung an die Bank einreichen, so wird der Vertrag auf weitere 3 Jahre verlängert. Der Vertrag kann mehrmals verlängert werden.
2. Die in Abs. 1 genannte Erklärung des Kunden, erfolgt in schriftlicher Form und ist durch den schriftlichen Auftrag Personen, die zu Willenserklärungen im Rahmen der Vermögensrechte und -pflichten im Namen des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung berechtigt sind, zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellenunterzeichnen.
2.2 Der Kunde muss bei 3. Bei dem Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz mit mehr als einem Kunden ist die in Deutschland habenAbs. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen1 genannte Erklärung durch alle Kunden zu unterzeichnen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider darf die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutztErklärung ausschließlich aufgrund der Vollmachten von anderen Kunden abgeben.
4. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von Die in Abs. 1 genannte Erklärung ist an die Filiale per Einschreibebrief mit Rückschein oder persönlich dem Einverständnis des Eigentümers bzwMitarbeiter der Filiale gegen Empfangsbescheinigung zuzustellen. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit Als Tag der Zustellung der Erklärung gilt der Tag an dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen der Mitarbeiter der Filiale die Erklärung empfangen hat.
2.3 1. Der Vertrag wird von Personen unterschrieben, die berechtigt sind, Willenserklärungen im Bereich der Vermögensrechte und -pflichten im Namen des Kunden abzugeben.
2. Bei der Ausgabe der ersten Karte durch die Bank muss der Kunde in der Filiale zwei unterschriebene Ausfertigungen des Vertrags einreichen; eine Ausfertigung wird nach der Unterzeichnung durch die Bank dem Kunden überreicht. Nach der Unterzeichnung des Vertrags steht dem Kunden das Recht zu, weitere Anträge auf die Ausgabe der Karte zu stellen. Die Dienstleistungen Anzahl der Karten ist nicht begrenzt.
1. Der Kunde kann vom Vertrag innerhalb von gustav internet können nur genutzt werden14 Tagen nach dem Datum des Erhalts der ersten Karte zurücktreten, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegtsoweit keine Transaktion unter Verwendung irgendeiner der ausgegebenen Karten durchgeführt wurde. Ist dies nicht Die Bestimmungen des § 10 Abs. 2-4 werden einschlägig angewendet.
2. Bei Vertragsrücktritt hat der Fall oder werden Kunde die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während ausgegebenen Karten an die Bank zurückzugeben. Die Bank sperrt die Karten mit dem Datum, an dem ihr der Vertragsrücktritt des Kunden vorgelegt wird.
3. Bei dem Vertragsrücktritt in der in Abs. 1 festgelegten Frist steht der Bank das Recht zu, den Kunden mit der Gebühr für die Kartenausgabe gemäß dem Vertrag zu belasten. Die Bank erstattet dem Kunden die Gebühr für die jährliche Kartennutzung. Der Kunde hat in der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von 30 Tage vor dem Beginn jedes nächsten Jahres der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtetVertragslaufzeit, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernenin § 4 genannten Dokumente der Bank zuzuleiten.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Vertragsabschluss. 2.1 3.1. MIV d.d. und der Käufer können ihre Beziehungen ausnahmsweise der in Artikel 2 beschriebenen Methode des Angebots und der Angebotsannahme durch einen Sonderkaufvertrag regeln.
3.2. Auf den in Artikel 3.1 genannten Sonderkaufvertrag, gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen wie in Artikel 1 beschrieben.
3.3. Sämtliche Sonderkaufverträge zwischen MIV d.d. und den Kunden werden in schriftlicher Form abgefasst.
3.4. Solche Sonderkaufverträge müssen alle auf dieses individuelles Kaufgeschäft anwendbare kaufmännischen Einzelbestimmungen des Vertrages enthalten und sie können auch auf das Angebot Bezugnehmen, das deren Bestandteil ist.
3.5. Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machengilt als abgeschlossen, wenn er von den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutztvertretungsberechtigten Personen, beiden oder allen Vertragsparteien unterzeichnet wird.
3.6. xxxxxx internet kann Der Vertrag gilt als rechtsgültig unterzeichnet, wenn er von der benannten verantwortlichen Person eigenhändig oder durch qualifizierte elektronische Signatur unterzeichnet wurde. Der Vertrag gilt auch in den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzwFällen als rechtsgültig unterzeichnet, wenn er durch ein elektronisches Zertifikat unterschrieben wird, das MIV d.d. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und laut einem besonderen Beschluss der Geschäftsführung als zuverlässig betrachtet wird. EU VAT NR. HR95240603723 Vorstandsvorsitzender: Xxxxxxx Xxxxxxx XX0000000000000000000
3.7. Die Vertragsparteien unterzeichnen den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigenin einer für beide Seiten ausreichenden Anzahl von Ausfertigungen, wenn grundsätzlich eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstelltAusfertigung für jede Vertragspartei, und die Vertragsparteien werden einander die Originale der unterzeichneten Verträge zustellen, so dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen jede Vertragspartei mindestens ein Originalexemplar besitzt, der von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar vertretungsberechtigten Personen beider Vertragsparteien unterzeichnet ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst3.8. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle Geschäftskooperationsverträge, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen Rahmenverträge, Produktvertriebsverträge und den mit ähnliche Vereinbarungen, deren wesentlicher Gegenstand der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen der MIV d.d. ist.
3.9. Zur Klarstellung: In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen umfasst der Begriff „ Vertragsverhältnis “ jedes Schuldverhältnis zwischen MIV d.d. und dem Käufer oder Partner, unabhängig davon, ob dieses Schuldverhältnis, dass aus einem Kaufvertrag, einer bestätigten Bestellung aufgrund des Angebots, einer Kooperationsvereinbarung, einem Rahmenkaufvertrag, Produktvertriebsvertrag oder einer anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen ähnlichen vertraglichen Vereinbarung entstanden ist und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen deren Gegenstand der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werdenVerkauf von MIV d.d.Produkten wäre.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder dadurch zustande, dass die DATEL den schriftlichen Auf- trag eines Kunden bestätigt. Mündliche Vereinbarungen und Zu- sagen in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die DATEL wirksam. So- fern in einem Auftrag des mehrere Leistungen zusammen angeboten werden und der Kunde mehrere beantragt, kommt über jede ein- zelne Leistung ein gesonderter Vertrag zustande.
2.2 Die DATEL kann den Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden („Kundenauftrag“) und davon abhängig machen, dass dieser der DATEL eine Einverständniserklärung desjenigen Grundstückseigentümers oder sonst dinglich Berechtigten vorlegt, dessen Grundstück durch die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Einrichtung bzw. Freischaltung eines geeigneten Übergabepunktes und/oder die Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internetLeistungen der DATEL betroffen wird (Grundstückseigentümer- erklärung). Soweit Bringt der Kunde ein Verbraucher istdie Grundstückseigentümererklä- rung bei, stellt die DATEL dem Grundstückseigentümer oder dem sonst dinglich Berechtigten eine Gegenerklärung aus. Wechseln der Grundstückseigentümer oder der sonst dinglich Berechtigte während der Laufzeit des Vertrages, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, eine entsprechende Grundstückseigentümererklärung des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des neuen Eigentümers bzw. des sonst dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und unverzüglich beibringen oder dafür sorgen, dass die der DATEL vorliegende Grundstückseigentümererklärung auch den neuen Eigentümer oder dinglich Berechtigten rechtlich bindet.
2.3 Ist die Inanspruchnahme der vertraglich geschuldeten Leistung von der Grundstückseigentümererklärung nach Ziffer 2.2 oder von weiteren vertraglich vereinbarten Voraussetzungen abhän- gig, sind die gegenseitigen vertraglichen Leistungen erst ge- schuldet, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte die Grundstückseigentümererklärung und/oder die weiteren vertrag- lich vereinbarten Voraussetzungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsabschluss vorliegen, kann die DATEL den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernenDer Kunde muss volljährig sein.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Breitbandkabelanschluss
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt Angebote von XXXX sind freibleibend. Anzahl, Qualifikation sowie Einsatzdauer der ZeitarbeitnehmerInnen werden über Anforderung des Beschäftigers gesondert schriftlich durch Einzel- oder Sammelverträge vereinbart. Nach formloser Anfrage bzw. Angebot von Seiten der FALK erhält der Beschäftiger eine gegenzuzeichnende Auftragsbestätigung von XXXX, soweit geeignete ZeitarbeitnehmerInnen mit der gewünschten Qualifikation für die vorgesehene Tätigkeit im gewünschten Einsatzzeitraum zur Verfügung stehen. Xxxx XXXX der Anforderung nicht bzw. nicht in gewünschtem Umfang nachkommen, setzt sie den Beschäftiger davon unverzüglich in Kenntnis. XXXX wählt für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignete ZeitarbeitnehmerInnen aus und stellt diese dem Beschäftiger zu vereinbarten Konditionen und Terminen zur Verfügung. Die Anforderung durch den schriftlichen Auftrag des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung Beschäftiger bezieht sich mangels Sondervereinbarung nicht auf konkrete Personen. XXXX ist daher berechtigt, dem Beschäftiger überlassene ZeitarbeitnehmerInnen jederzeit durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland habenzumindest gleich qualifizierte Personen auszutauschen. Der Anschluss ist Einsatz der ZeitarbeitnehmerInnen beim Beschäftiger für Privatkunden konzipiertandere Zwecke oder Orte als die vorgesehene Tätigkeit darf nur nach Vereinbarung mit FALK erfolgen. Der Einsatz für höherwertige Arbeiten als zunächst vereinbart verpflichtet den Beschäftiger zu adäquat erhöhtem Stundensatz. Der Einsatz für Tätigkeiten unter dem vereinbarten Niveau vermindert das Entgelt von XXXX nicht. Selbiges gilt sinngemäß für den Einsatz von ZeitarbeitnehmerInnen an anderem Ort als zunächst vereinbart, soweit daraus ein erhöhter Entlohnungsanspruch der ZeitarbeitnehmerInnen (zB höheres Taggeld, Reisespesen oä.) resultiert. Xxxxxx die Auftragsbestätigung nicht unterzeichnet worden sein, kommt das Vertragsverhältnis durch Aufnahme der Tätigkeit der ZeitarbeitnehmerInnen beim Beschäftiger zustande. ZeitarbeitnehmerInnen haben sich vor Aufnahme und nach Beendigung ihrer Tätigkeit beim Beschäftiger zu melden. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hatmindestens verrechnete Überlassungsdauer beträgt einen Tag.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Überlassung Von Arbeitskräften
Vertragsabschluss. 2.1 3 § 4 § 5
1. Sollteder Kundeeinen Monatvordem Tag, andemder Vertragerlischt, keineschriftliche Erklärungüberseinfehlendes Einverständnismitder Vertragsverlängerung an die Bank einreichen, so wird der Vertrag automatisch um eine weitere Zeitperiode verlängert, für welche die Karte ausgegeben wurde. Auf diese Art und Weise kann der Vertrag mehrmals verlängert werden.
2. Die in Abs. 1 genannte Erklärung des Kunden erfolgt in schriftlicher Form und soll durch Personen, die zur Abgabe von Willenserklärungen im Bereich der Vermögensrechte und -pflichten im Namen des Kunden ermächtigt sind, unterzeichnet werden.
3. Bei dem Vertragsabschluss mit mehr als einem Kunden soll die in Abs. 1 genannte Erklärung durch alle Kunden unterzeichnet werden. Ein Kunde darf die Erklärung ausschließlich aufgrund der Vollmachten von anderen Kunden abgeben.
4. Die in Abs. 1 genannte Erklärung ist an die Filiale per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich dem Mitarbeiter der Filiale gegen Empfangsbescheinigung zuzustellen. Als Tag der Zustellung der Erklärung gilt der Tag des Empfangs der Erklärung durch den Mitarbeiter der Filiale.
1. Die Bank bereitet vor und übermittelt dem Kunden für die Unterschriftsleistung zwei Ausfertigungen des Vertrags (soweit der Vertrag nicht früher abgeschlossen worden war).
2. Der Vertrag kommt ist von Personen zu unterschreiben, die ermächtigt sind, Willenserklärungen im Bereich der Vermögensrechte und -pflichten im Namen des Kunden abzugeben.
3. Zusammen mit dem ersten Antrag auf die Kartenausgabe hat der Kunde an die Filiale zwei unterschriebene Ausfertigungen des Vertrags zu überreichen. Eine Ausfertigung wird nach der Unterschriftsleistung durch die Bank dem Kunden überreicht.
4. Die Übermittlung des Vertrags durch den schriftlichen Auftrag Kunden erfolgt spätestens mit der Überreichung des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung ersten durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben ausgefüllten Antrags an die Bank.
1. Nach der §§ 54Unterzeichnung des Vertrags steht dem Kunden das Recht zu, 55 TKG, weitere Anträge auf die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung Ausgabe der Karte zu stellen.
2.2 2. Der Kunde, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Abschnitts XIV der vorliegenden Geschäftsbedingungen, haftet vollumfänglich gegenüber der Bank für alle Verpflichtungen, die infolge der Nutzung der auf seinen Antrag ausgegebenen Karten entstanden sind.
1. Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiertkann vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum des Erhalts der ersten Karte zurücktreten, soweit keine Transaktion mit irgendeiner der ausgegebenen Karten durchgeführt wurde.
2. Die gustav internet kann Erklärung des Kunden über den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen VollmachtRücktritt vom Vertrag soll gemäß den in § 5 Abs. 2-4 festgelegten Form und Modus angefertigt und abgegeben werden, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider bevor die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzwAbs. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar 1 genannte Frist abgelaufen ist.
2.6 3. Bei Vertragsrücktritt soll der Kunde die ausgegebenen Karten an die Bank zurückgeben. Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch Bank sperrt die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusstKarten mit dem Datum des Erhalts der in Abs. 2 genannten Erklärung.
4. Bei dem Vertragsrücktritt innerhalb der in Abs. 1 festgelegten Frist steht der Bank das Recht zu, den Kunden mit der Gebühr für die durch das TKG sowie Kartenausgabe gemäß dem Vertrag zu belasten. Die Bank erstattet dem Kunden die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur Gebühr für Elektrizitätdie Kartennutzung zurück, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werdensoweit eine solche Gebühr vom Kunden erhoben wurde.
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Samples: Geschäftsbedingungen Der Zahlungskarte Visa Business Debitkarte Paywave
Vertragsabschluss. (zu § 2 der AVBWasserV)
2.1 Die Gesellschaft liefert Wasser aufgrund eines privatrechtlichen Versorgungsvertrages. Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag wird mit dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten des Kunden anzuschließenden Grundstücks oder dem ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigten abgeschlossen. Im Ausnahmefall kann der Vertrag auch mit dem Nutzungsberechtigten („Kundenauftrag“z. X. Xxxxxx, Pächter) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Standeabgeschlossen werden, spätestens aber konkludent durch Erbringung wenn sich der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss Eigentümer zur Verfügung stellenErfüllung des Vertrages verpflichtet.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland habenTritt an die Stelle eines Hauseigentümers eine Gemeinschaft von Wohneigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Eigentümer abgeschlossen. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiertJeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner. Die gustav internet kann Wohnungseigentümergesellschaft verpflichtet sich, den Vertragsschluss Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte aus dem Versorgungsvertrag für die Wohnungseigen- tümer mit dem Verband wahrzunehmen und personelle Änderungen, die die Haftung der Wohnungseigentümer berühren, unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machendem Verband an einen Wohnungseigentümer abgegebenen Erklärungen auch für die übrigen Eigentümer rechtswirksam. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machenDas gleiche gilt, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von das Eigentum an dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht (im Folgenden Gestattung) abhängig machen Gesamthandseigentum und den Vertrag mit dem Kunden auch Miteigentum nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hatBruchteilen).
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werdenWohnt der Kunde nicht im Inland, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig so hat er einen Zustellungsbevollmächtigten zu machenbenennen.
2.4 Sofern beim Kunden Jedes Grundstück erhält einen eigenen Anschluss an die Haupt- oder Versorgungsleitung. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte Gebäude, so kann die Gesellschaft unter Berücksichtigung der berechtigten Interes- sen des Anschlussnehmers für jedes dieser Gebäude die für Grundstücke maßgeblichen Bedingungen anwenden, insbesondere dann, wenn ihm eine eigene Hausnummer zugeteilt wird. abschluss und zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber Versorgung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss oder die verbliebenen Einrichtungen und/Versorgung wegen der Lage des Grundstückes oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen, die auch in der Person des Anschlussnehmers liegen können, unzumutbar ist. Die Gesellschaft ist jedoch – wenn dies technisch möglich ist – grundsätzlich zum Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machenund zur Versorgung bereit, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar istder Anschlussnehmer neben den Kosten nach §§ 9 und 10 AVBWasserV die für diesen Anschluss und die Versorgung zusätzlich entstehenden Mehrkosten übernimmt.
2.6 Die Vertragserfüllung Der Antrag auf Abschluss eines Vertrages muss auf einem Vordruck gestellt werden, der bei der Gesellschaft anzufordern ist. Das Vertragsverhältnis entsteht mit der Bestätigung des Auftrags. Hinsichtlich aller bei Inkrafttreten dieser Ergänzenden Bedingungen bestehenden Lieferver- hältnisse wird maßgeblich durch bei tatsächlicher Entnahme von Wasser zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ein Vertragsverhältnis angenommen. Dem Antrag ist neben den detaillierten Angaben zum Bedarf ein Lageplan im Maßstab 1 : 500 beizufügen, der die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusstFlurstücksnummern, die durch das TKG sowie Hausnummern, die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen Baulinien, die Bebauung, die Wegeanlagen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen die Höhenlage der anschließenden und den ider an sie angrenzenden Grundstücke ausweist. Auf Verlangen der Gesellschaft ist ein Sanitär- schema beizufügen. Im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen Antrag ist anzugeben, inwieweit sich auf dem Grundstück Eigengewin- nungsanlagen befinden.
2.7 Der Kunde ist verpflichtet, dem Wasserversorgungsunternehmen Änderungen von preislichen Bemessungsgrundlagen unverzüglich mitzuteilen.
2.8 Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, dem zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen für die Berechnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werdenSchmutzwassergebühren die festgestellte Menge des Frischwasserbezuges mitzuteilen.
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Samples: Ergänzende Bedingungen Zu Den Allgemeinen Bedingungen Für Die Wasserversorgung (Avbwasserv)
Vertragsabschluss. 2.1 1. Der Vertragsabschluss durch die Parteien kann wie folgt zustande kommen:
a. durch Unterzeichnung eines schriftlich fixierten Vertrags durch die Parteien, oder
b. durch Aufgabe einer Bestellung, die vom Lieferanten zu bestätigen und anzunehmen ist. Der mit der Bestellung zusammenhängende Schriftverkehr kann in schriftlicher Form per Post, E-Mail oder Fax erfolgen.
2. Der Lieferant ist nicht an eine Bestellung gebunden, die von ihm nicht angenommen wurde, wobei das Ausbleiben einer Antwort des Lieferanten keinesfalls als Annahme der Bestellung zu werten ist.
3. Jede Bestellung muss mindestens folgende Daten enthalten:
a. Daten des Käufers, vor allem die USt-ID-Nr., sowie Adresse und genaue Lieferadresse (mit Postleitzahl), falls die Lieferadresse von der Adresse des Geschäftssitzes / des Ortes der wirtschaftlichen Tätigkeit des Käufers abweicht, außerdem deutlich lesbaren Vor- und Zunamen sowie Telefonnummer des für die Durchführung des Vertrags zuständigen Ansprechpartners,
b. deutlich lesbaren Vor- und Zunamen, Ausweisnummer, Telefonnummer der Person, die vom Käufer ermächtigt wurde, den Erhalt des Produkts im Namen des Käufers zu bestätigen,
c. ausführliche Angaben zum bestellten Produkt (technische Spezifikation, Menge, etc.)
d. Unterschrift des Käufers oder Unterschrift der Person/Personen, die zur Aufgabe der Bestellung berechtigt ist/sind,
e. gewünschten Liefertermin und Lieferkonditionen.
4. Der Vertrag kommt durch gilt als abgeschlossen, nachdem der Lieferant die Bestellung des Käufers gemäß den schriftlichen Auftrag des Kunden („Kundenauftrag“) in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen Bestimmungen bestätigt hat.
2.3 5. Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werdenBestellungen werden vom Kundenservice an Werktagen rund um die Uhr angenommen. Die Bestellungen, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegtdie bis 12.00 Uhr beim Kundenservice eingehen, gelten als am gleichen Werktag eingelangt. Ist dies nicht der Fall oder werden Bei Bestellungen, die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- ferntnach 12.00 Uhr eingehen, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigtwird davon ausgegangen, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machendass sie am nächsten Werktag angenommen wurden.
2.4 Sofern 6. Der Käufer kann die Bestellung zu folgenden Bedingungen ändern oder annullieren:
a. Eine Änderung oder Annullierung der Bestellung für Standardprodukte ist binnen 24 Stunden ab Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden zur Inbetriebnahme Käufer möglich;
b. bei Änderung der Bestellung beginnt die Lieferfrist ab Aufgabe der geänderten Bestellung;
c. wird die Bestellung für Produkte mit Standardmaßen nach Ablauf der in Pkt. IV.6 lit. a genannten Frist geändert oder annulliert, hat der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur Nettowertes der Bestellung an den Verkäufer zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.zahlen;
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Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt Mit der Unterzeichnung des Vertragsangebotes der eEnergie Solutions GmbH durch den schriftlichen Auftrag des Kunden Besteller („Kundenauftrag“Leistungsempfänger) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung kommt zwischen den Parteien der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiertVertrag zustande. Die gustav internet Unterzeichnung kann den Vertragsschluss auch in digitaler Form erfolgen zum Beispiel. Die erzeugte PDF-Datei oder auf Wunsch auch der Papierausdruck zur Angebotsannahme per Unterschrift erhalten Sie von der Vor- lage einer schriftlichen VollmachteEnergie Solutions GmbH per E-Mail oder entsprechend per Post. Abbildungen, des Mietvertrages und/Leistungsbeschreibungen, Maße, Gewichte oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte sonstige Leistungs- und Verbrauchsdaten in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, kaufmännischen Bestätigungsschreiben, Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Veröffentlichungen, insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machenauch auf unserer Homepage, dienen nur der generellen Information; sie sind nur dann verbindlich, wenn er den Anschluss wider dies von der eEnergie Solutions GmbH ausdrücklich schriftlich erklärt oder vereinbart wurde; gleichwohl liegt darin noch keine Garantie oder zugesicherte Beschaffenheit, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart oder von der eEnergie Solutions GmbH schriftlich erklärt oder bestätigt wurde. Berechnungen, welche die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzteEnergie Solutions GmbH zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit von Anlagen erstellt, sind beispielhaft und unverbindlich; es handelt sich ausschließlich um Modellrechnungen, denen bestimmte Parameter, wie unter anderem eine mögliche jährliche Sonneneinstrahlung, denkbare Marktzinsen und gegebenenfalls auch steuerliche Verhältnisse, als Annahme zugrunde gelegt werden; darin liegt aber keine Garantie oder zugesicherte Beschaffenheit, es sei denn, dies wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss von der eEnergie Solutions GmbH schriftlich erklärt oder bestätigt worden. Ebenso wenig stellen die genannten Berechnungen eine Geschäftsgrundlage des zwischen der eEnergie Solutions GmbH und dem Besteller abgeschlossenen Vertrages dar. Etwaige steuerliche Auswirkungen aus der Anschaffung und dem Betrieb der Anlage sind eben so wenig wie Auswirkungen von etwaigen Finanzierungen im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzwFall dieses Vertragsabschlusses Gegenstand der Beratung und etwaiger Modellrechnungen. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird Hierzu empfehlt die eEnergie Solutions GmbH ausdrücklich Beratung durch einen Steuerberater oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hatsonstiger qualifizierter Berater.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Vertragsabschluss. 2.1 Der 1 Voraussetzungen und Verfahren für einen Vertragsabschluss
(1) Das WVU schließt gemäß § 9 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung auf Antrag ei- nen Vertrag kommt durch über die Wasserversorgung mit dem Anschlussnehmer zu den schriftlichen Auftrag nachstehenden Bedingungen ab, sofern auch die übrigen Voraussetzungen dieser Satzung vorliegen (An- schluss- und Versorgungsvertrag). Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer oder der dinglich Nutzungsberechtigte im Sinne des Kunden § 2 Nr. 4 der Allgemeinen Wasserversor- gungssatzung.
(„Kundenauftrag“2) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung Ist der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher istAnschlussnehmer eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Woh- nungseigentümergesetzes (WEG), wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. In diesem Fall haftet jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Stadt Sinzig als Gesamtschuldner. Hinsichtlich der Vertretung gelten die gustav internet Regelungen des § 2 Nr. 4 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung.
(3) Der Anschlussnehmer stellt beim WVU einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages auf einem besonderen Vordruck, der beim WVU erhältlich ist. Mit der Unterzeichnung des An- trages bzw. Vertrages erkennt der Anschlussnehmer die AVBWasserV sowie diese ZVBWasser als Vertragsinhalt an. Der Anschlussnehmer trägt die Kosten des Antragsver- fahrens.
(4) Wird Wasser entnommen, ohne dass ein schriftlicher Antrag gestellt wurde, erfolgt die Ver- sorgung ebenfalls zu den Kunden entsprechend den Vorgaben Bedingungen der §§ 54, 55 TKGAVBWasserV sowie dieser ZVBWasser auf Grund eines faktischen Vertragsverhältnisses Diese ZVBWasser können einschließlich der Anlagen, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiertBestandteil der ZVBWasser sind, geändert oder ergänzt werden. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers Änderungen bzw. Ergänzungen werden vom Stadtrat be- schlossen und öffentlich bekannt gemacht. Sie gelten damit als zugegangen und werden Be- standteil des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen Anschluss- und den Vertrag Versorgungsvertrages mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hatWVU.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Vertragsabschluss. 2.1 Angebote und Preisangaben des Verkäufers im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen sind freibleibend und unverbindlich. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Bestellformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Bestellformulars an die E-Mailadresse x-xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt Der Vertrag über den Installationsservice mit der von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Angebots zustande. Grundlage für das Angebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den schriftlichen Auftrag Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort („Kundenauftrag“) und insb. auch auf die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, ausreichende Dimensionierung des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzAbestehenden Hausanschlusses) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werdenMöglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann AnwendungSollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, sollte dass die Möglichkeit eines Anschlusses der beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Installationsservice nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn der Kunde das Angebot nicht annimmt. In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, in diesen AGB und Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Käufer ein verbindliches Angebot. Bei Annahme des Angebots durch den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werdenKäufer, werden die Kosten des Elektromobilitäts-Checks, in der Rechnungslegung gutgeschrieben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kauf Und Den Installationsservice Einer Wallbox
Vertragsabschluss. 2.1 Der 2.1. Ein Vertrag kommt durch zustande, sobald der Auftragnehmer die Bestellung bzw. den schriftlichen Auftrag des Kunden Auftraggebers schriftlich („Kundenauftrag“per E-Mail, Telefax oder Brief) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen angenommen hat.
2.3 Die Dienstleistungen 2.2. Der Auftragnehmer stimmt zu, dass seine persönlichen Daten – wie in der Datenschutzrichtlinie angegeben – zur Erfüllung des Auftrages, zum Zweck der Kundenbetreuung und für die Zusendung von gustav internet können nur genutzt Werbematerial gespeichert und verarbeitet werden.
2.3. Auf Auftragnehmer ist dazu berechtigt die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers jederzeit zu überprüfen.
2.4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine Zahlstelle (Bank Konto) sowie Zustellanschrift im Inland bekannt zu geben.
2.5. Der Auftragnehmer hat das Recht vom Auftraggeber (oder öffentlichen Stellen) amtliche Dokumente einzufordern, welche insbesondere über die Identität und Rechts- bzw. Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers Aufschluss geben.
2.6. Neukunden, sofern es sich dabei um eingetragene Unternehmen handelt, sind verpflichtet bei Vertragsabschluss einen Firmenbuchauszug vorzuweisen, welcher nicht älter als ein halbes Jahr ist. Verbraucher im Sinne des KSchG und Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintragung müssen bei Bestellung bzw. Auftragserteilung eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung Kopie eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machenamtlichen Lichtbildausweises vorweisen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden2.7. Als Vertragssprache wird Deutsch festgelegt
2.8. Xxxxxx, verbleiben diese die Verbraucher im Eigentum Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu 14 Kalendertagen von einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen bzw. bei physischer Zustellung von Waren mit der Bundesnetzagentur für ElektrizitätÜbergabe der Ware vom Transportpartner an den Empfänger (Samstage, GasSonn- und Feiertage zählen mit) zur Verfügung. Es genügt, Telekommunikation, Post wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Preises nur Zug um Zug gegen allfällige Zurückstellung bereits empfangener Leistungen statt. Empfangene Leistungen sind so weit wie möglich zurückzustellen und Eisenbahnen dürfen vom Auftraggeber nicht mehr (BNetzAauch nicht teilweise) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden verwendet bzw. in Anspruch genommen werden oder Gerichte vorgegeben sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird vom Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt einbehalten. Allfällige Kosten der Zurückstellung gehen zu Lasten des Kunden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann AnwendungRücktrittsrecht besteht jedoch nicht, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird oder Waren nach Kundenspezifikationen im Sinne des § 5f Z 3 KSchG angefertigt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag schri lichen Au rag des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav hugo internet vorwiegend vorwie- gend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung schri licher Au ragsbestätigung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav hugo internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende weitergehende Rechte insbesondere insbeson- dere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche der vertraglichen Regelung für geschäftliche geschä liche Zwecke nutzt. xxxxxx hugo internet kann den Vertragsab- schluss Vertragsabschluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen hausinternen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich außerordentlich kündigen, wenn eine vorliegende vorlie- gende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav hugo internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx hugo internet ent- ferntentfernt, steht xxxxxx hugo internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen ver- bundenen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav hugo internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav hugo internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses Vertragsverhältnisses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx hugo internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung Bürgscha serklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Telecommunications
Vertragsabschluss. 2.1 Der (§ 2 AVBWasserV); Hausanschluss (§ 10 AVBWasserV)
1.1. Das WVU schließt den Versorgungsvertrag grundsätzlich mit dem Eigentümer oder dem Erbbauberechtigten des zu versorgenden Grundstücks ab. In begründeten Ausnahme- fällen kann der Vertrag auch mit dem Nutzungsberechtigten des Grundstücks (Mieter, Pächter, Nießbraucher) abgeschlossen werden; in diesem Fall hat sich der Eigentümer oder Erbbauberechtigte zur Erfüllung des Vertrages mitzuverpflichten.
1.2. Tritt an die Stelle eines Grundstückseigentümers eine Gemeinschaft von Wohnungsei- gentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15.03.1951, so kommt durch der Versorgungsvertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zustande. Die WEG verpflichtet sich, den schriftlichen Auftrag Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, mit Wirkung für und gegen die WEG mit dem WVU abzuschließen. Wird ein Bevollmächtigter nicht benannt, so sind die an einen Wohnungseigentümer abgegebenen Erklärungen des Kunden WVU auch für die übrigen Eigentümer wirksam.
1.3. Steht das Eigentum an dem angeschlossenen Grundstück nicht einem Grundstücksei- gentümer, sondern mehreren Personen gemeinschaftlich zu („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu StandeGesamthandseigentum o- der Miteigentum nach Bruchteilen), spätestens aber konkludent durch Erbringung kommt der vertraglichen Leistung durch gustav internetVersorgungsvertrag mit der Gemein- schaft der Eigentümer zustande. Soweit der Kunde ein Verbraucher Jeder Miteigentümer haftet als Gesamtschuldner.
1.4. Jedes Grundstück, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, bzw. jedes Ge- bäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben ist über einen eigenen Hausan- schluss an das Wasserversorgungsnetz anzuschließen, soweit keine berechtigten Inte- ressen des Anschlussnehmers entgegenstehen.
1.5. Die Herstellung sowie Veränderungen des Hausanschlusses auf Veranlassung des An- schlussnehmers sind unter Verwendung der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss vom WVU zur Verfügung stellengestellten Vordru- cke zu beantragen. Es sind ein amtlicher Lageplan, aus dem die Lage des Gebäudes hervorgeht, ein Außengestaltungsplan mit Eintragung der geplanten Trassenführung je Sparte, sowie die genehmigten, maßstäblichen Geschosspläne (Keller und Erdge- schoss) mit geländebezogenen Höhen bezogen auf „Normal Null“ (Meereshöhe), aus denen sich die Lage des Hausanschlussraums ergeben, beizufügen. Die Pläne sind grundsätzlich in Papierform einzureichen; in Ausnahmefällen können sie nach vorheriger Absprache mit dem WVU auch in elektronischer Form eingereicht werden. Bei gewerb- lich genutzten Grundstücken sind außerdem der maximale stündliche Wasserverbrauch und der Feuerlöschbedarf anzugeben.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben1.6. Der Anschluss ist Anschlussnehmer hat die Kosten für Privatkunden konzipiertdie Herstellung oder Änderung des Hausan- schlusses nach Maßgabe des § 10 AVBWasserV in Verbindung mit Ziffer 2 dieser er- gänzenden Bedingungen sowie Baukostenzuschüsse nach Maßgabe des § 9 AVBWas- serV in Verbindung mit Ziffer 3 dieser ergänzenden Bedingungen zu zahlen.
1.7. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von Kosten für Aufgrabungen und Wiederverfüllung des Leitungsgrabens im Grundstück des Anschlussnehmers werden vom WVU übernommen. Die Kosten für die (Wieder-)Herstellung der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, Oberfläche im Grundstück des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machenAnschlussnehmers sind vom Anschlussnehmer zu tragen.
1.8. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte Der Hausanschluss muss zugänglich sein. Er darf insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird überbaut oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hatüberpflanzt werden.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt1.9. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet Das WVU ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machenHausanschluss abzutrennen, wenn das Versorgungsver- hältnis beendet wird.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Wasserversorgungsvertrag
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt durch 1. Die KDÜ schließt einen Versorgungsvertrag mit dem jeweiligen Eigentümer des ange- schlossenen Grundstückes ab; daneben können Dritte, insbesondere Mieter, Pächter, Erbbauberechtigte und Nießbraucher in den Versorgungsvertrag einbezogen werden, was aber einer schriftlichen Auftrag Vereinbarung zwischen der KDÜ, dem Kunden und dem Dritten bedarf. Als Grundstück im Sinne dieser Bedingungen gilt, ohne Rücksicht auf die Grundbuchbe- zeichnung, jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, insbesondere, wenn es sich dabei um ein zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmtes Gebäude handelt. Jedes dieser Grundstücke muss einen eigenen Anschluß an das Versorgungsnetz der KDÜ haben.
2. Die KDÜ schließt den Versorgungsvertrag ab, wenn das zu versorgende Grundstück in- nerhalb der bebauten Ortslage an eine Straße mit einer Ortsnetzleitung unmittelbar an- grenzt, es sei denn, dass - ein Anschluss des Kunden Grundstückes wegen seiner besonderen Lage oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen unzumutbar ist oder - die Abwässer des zu versorgenden Grundstückes zu einer Gefährdung der Wasser- gewinnung führen können. Erfolgt trotzdem ein Anschluss, so hat der Antragsteller die für diesen Anschluss und seine Versorgung zusätzlich erwachsenden Kosten zu übernehmen und auf Verlangen hierfür Sicherheit zu leisten. Bei Anschlüssen, die über Privatgrundstücke führen, die nicht dem Anschlussnehmer ge- hören, erfolgt ein Anschluss ferner nur, wenn dingliche Sicherheiten zu Gunsten des Ver- sorgungsunternehmens auf diesen Grundstücken eingetragen werden.
3. Tritt an die Stelle eines Hauseigentümers eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. Je- der Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner. Die Wohnungseigentümergemein- schaft verpflichtet sich, den Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, für und gegen die Woh- nungseigentümer mit der KDÜ abzuschließen, insbesondere personelle Veränderungen, die die Haftung der Wohnungseigentümer berühren, der KDÜ unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die an einen Wohnungseigentümer abgegebenen Erklärungen auch für die übrigen Eigentümer rechtswirksam. Das gleiche gilt, wenn das Eigentum an dem versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht („Kundenauftrag“) Gesamthandeigentum und Miteigentum nach Bruchteilen), un- abhängig davon, wer den Anschluss und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung Versorgung beantragte.
4. Ist dem Kunden die Versorgung seines Grundstückes ganz oder teilweise mit Eigenwasser erlaubt und hat die KDÜ auf seinen Antrag hin Maßnahmen getroffen, um ihm beim Ausfall der Eigenwasserversorgung die benötigte Bedarfsmenge zur Verfügung stellen zu Standekönnen, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit so hat der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet zur Deckung der Vorhaltekosten einen Bereitstellungspreis nach der Anlage 1 zu den Kunden entsprechend den Vorgaben Ergänzenden Bedingungen zu zahlen.
5. Bedarf der §§ 54, 55 TKGKunde der ständigen Versorgung mit Wasser oder leitet er das Wasser zuläs- sigerweise an Dritte weiter, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellender ständigen Versorgung bedürfen, so hat er für die Ver- sorgungsstörungen Vorsorgemaßnahmen zu treffen, insbesondere einen Wasservorrat bereitzuhalten und mögliche Schäden versicherungsmäßig abzudecken.
2.2 a) Das Versorgungsverhältnis bleibt bis zur ordnungsgemäßen Kündigung bestehen.
b) Davon unabhängig kann im Falle des Eigentumswechsels der Kunde aus dem Ver- sorgungsvertrag entlassen werden, sobald er den Nachweis der grundbuchmäßigen Umschreibung der Eigentumsverhältnisse durch Vorlage eines aktuellen Grundbuch- auszuges erbringt. Die Entlassung aus dem Versorgungsvertrag erfolgt dann zum Zeitpunkt der Um- schreibung im Grundbuch. Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist hat den entsprechenden Zählerstand der KDÜ schriftlich mitzuteilen, ansonsten haftet er der KDÜ für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage Messeinrichtung zum Ende des Verbrauchsjahres angezeigten Verbrauch.
c) Soll der Erwerber des Grundstückes bereits vor der grundbuchmäßigen Umschreibung in den Versorgungsvertrag einbezogen werden, bedarf dies einer schriftlichen Vollmachtgesonderten schrift- lichen Vereinbarung zwischen der KDÜ, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein dem Altkunden und dem Neukunden.
d) Wird der KDÜ der Eigentumswechsel nicht angezeigt, kommt der Versorgungsvertrag auch mit dem Neueigentümer als Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machendadurch zustande, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall dass Wasser von dem Einverständnis Neueigentümer oder Dritten aus dem Verteilungsnetz der KDÜ entnommen wird. Alt- und Neueigentümer haften beide als Gesamtschuldner für den Verbrauch des Eigentümers bzw. Ver- brauchsjahres der grundbuchmäßigen Umschreibung und die Folgejahre bis zur jewei- ligen ordnungsgemäßen Beendigung des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hatVertrages.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht e) Im Falle des Eigentumswechsels hat der Fall oder werden Altkunde der KDÜ seine neue Anschrift und die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss Anschrift des Neueigentümers (bei Abweichung von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum RouterVerbrauchsstelle) abhängig zu machenunver- züglich mitzuteilen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Supplementary Conditions for Water Supply Contracts
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt durch 1.1 Die WIESAUPLAST Deutschland GmbH & Co. KG (nachfolgend WIP ge- nannt) bestellt ausschließlich auf Grundlage ihrer Allgemeinen Einkaufs- bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn WIP diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Nimmt WIP die Liefe- rung/Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hie- raus in keinem Fall abgeleitet werden, dass WIP die Lieferbedingungen des Lieferanten annimmt. Bei der Abgabe von Angeboten hat der Liefe- rant das Einverständnis mit den Allgemeinen Einkaufsbedingungen von WIP zu erklären. Wenn eine solche ausdrückliche Erklärung unterbleibt, gilt die Ausführung der Bestellung in jedem Fall als Anerkennung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen von WIP. Diese Allgemeinen Ein- kaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen mit dem Lieferanten.
1.2 Erstellt der Lieferant aufgrund einer Anfrage von WIP ein Angebot, so hat er sich dabei genau an die Anfrage von WIP zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen.
1.3 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang schriftlich an, so ist WIP zum Widerruf berechtigt.
1.4 Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für mündli- che Nebenabreden und Änderungen des Vertrages. Ausgeführte Leis- tungen oder Lieferungen ohne schriftlichen Auftrag des Kunden („Kundenauftrag“) werden nicht aner- kannt. Bestellungen, Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergän- zungen können - nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung - auch durch Datenfernübertragung oder durch maschinell lesbare Datenträger erfolgen. Bei formlosem Geschäftsabschluss gilt die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellenBestellung als kaufmännisches Bestätigungsschreiben.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch den schriftlichen Auftrag das Angebot von PEAG Personal nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Kunden mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Kunden ist bekannt, dass für PEAG Personal keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Kunden nicht zurückgereicht wird („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet§ 12 Abs. Soweit 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).
2.2. Sofern der Kunde ein Verbraucher istbeabsichtigt, wird die gustav internet dem Zeitarbeitnehmer (hier und nachfolgend: m/w/d) den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit PEAG Personal eine gesonderte Vereinbarung treffen.
2.3. PEAG Personal ist Mitglied des Personalausweises abhängig machenInteressenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. PEAG Personal erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die sie mit den beim Kunden eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk einschließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird.
2.4. Ein Der Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machensichert zu, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss dass kein im Einzelfall von Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Zeitarbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird selbst oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim einem mit dem Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese konzernmäßig im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (Sinne des § 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst2.5. Der Kunde sichert zu, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den dass kein im TKRahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Zeitarbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Kunden tätig war. Andernfalls informiert der Kunde PEAG Personal über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt.
2.6. Sofern PEAG Personal dem Kunden Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Kunde, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben Verordnung erbracht werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann AnwendungDer Kunde ist verpflichtet, sollte PEAG Personal über eine Änderung unverzüglich zu informieren.
2.7. Sofern der von PEAG Personal überlassene Zeitarbeitnehmer in diesen AGB und den Beseinem Betrieb des Kunden eingesetzt werden soll, der im Kernbereich der Fleischwirtschaft tätig ist, muss der Kunde vor Einsatzbeginn nachweisen, dass die Überlassung im Sinne des §6a Abs. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden2 GSA Fleisch zulässig ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag des Kunden („Kundenauftrag“) 1.1. Bestellungen, Vereinbarungen und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machenÄnderungen sind nur verbindlich, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall sie von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes LSG Building Solutions GmbH (im Folgenden Gestattungder „Besteller") abhängig machen schriftlich erteilt oder bestätigt werden. Der Schriftwechsel ist mit der bestellenden Einkaufsabteilung zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, soweit dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die im Vertrag festgelegten Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die bestellende Einkaufsabteilung in Form eines Nachtrages zum Vertrag.
1.2. Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, dem Besteller die Annahme der Bestellung und v. a. die Liefertermine innerhalb von 3 Tagen zu bestätigen. Geht die Auftragsbestätigung nicht innerhalb dieser Frist zu, so ist der Besteller berechtigt, ohne Angabe von Gründen und ohne daraus ableitbare Ansprüche des Auftragnehmers vom Vertrag zurückzutreten.
1.3. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Waren und Leistungen durch den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigenBesteller. Durch die Annahme oder Ausführung des Auftrages erkennt der Auftragnehmer an, dass die Lieferung oder Leistung ausschließlich zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erfolgt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragnehmers haben keine Geltung, selbst dann nicht, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird diese unwidersprochen bleiben oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegtin Kenntnis solcher Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos angenommen wird. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss Veränderungen und von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages Bestellung abweichende Bedingungen des AN gelten als nicht gesetzt. Eine Annahme der Abweichung durch Schweigen der AG oder eines Beitrages für die Modernisierung vorbehaltslose Abnahme der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen Lieferung oder Leistung ist ausgeschlossen. Sämtliche Verzögerungen, Mehrkosten und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusstSpesen, die durch eine eigenmächtige Änderung der Bestellung oder der Bedingungen entstehen, gehen zu Lasten des AN.
1.4. Der Auftragnehmer hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Er darf den Besteller nur mit dessen schriftlicher Zustimmung Dritten gegenüber als Referenz benennen.
1.5. Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorgänge erforderlichen Daten werden an zentraler Stelle bei LSG Building Solutions GmbH automatisch verarbeitet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei jeder Korrespondenz immer die LSG Building Solutions GmbH – Bestellnummer und das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen Datum der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werdenAuftragsvergabe anzugeben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsabschluss. 2.1 (zu § 2 AVB Wasser V)
(1) Die DESWA liefert Wasser aufgrund eines privatrechtlichen Versorgungsvertrages.
(2) Der Vertrag Antrag auf Wasserversorgung erfolgt auf einem besonderen Vordruck. Mit der Bestätigung des Antrages kommt durch der Versorgungsvertrag zustande.
(3) Für den schriftlichen Auftrag des Kunden („Kundenauftrag“) Anschluss und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung Versorgung von Anschlussnehmern außerhalb des Bevölkerungsbedarfs können zwischen der DESWA sowie dem betreffenden Kun- den gesonderte Verträge abgeschlossen werden, die von Festlegungen der AVB Wasser V abweichen können.
(4) Die DESWA schließt den Versorgungsvertrag mit dem Eigentümer des zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internetversorgen- den Grundstücks ab. Soweit der Kunde ein Verbraucher istIst das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden Erbbauberechtigten abgeschlossen. In Ausnahmefällen kann der Vertrag auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigenmit dem Nutzungsberechtigten, z.B. Mieter, Pächter, Nießbraucher, ab- geschlossen werden (vgl. § 8 Abs. 5 AVB Wasser V), wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder der Eigentümer sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hatzur Erfüllung des Vertrages mit verpflichtet.
2.3 (5) Steht das Eigentum an dem versorgten Grundstück einer Gemeinschaft von Eigen- tümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes zu, so wird der Versorgungs- vertrag mit dem Verband der Wohnungseigentümer abgeschlossen.
(6) Steht das Eigentum an dem versorgten Grundstück mehreren Personen gemein- schaftlich zu (Gesamthandseigentum und Miteigentum nach Bruchteilen), wird der Versorgungsvertrag mit der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen. Jeder Eigen- tümer haftet als Gesamtschuldner. Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werdenEigentümergemeinschaft verpflichtet sich, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegtPerson zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte die sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, mit Wirkung für und gegen alle Eigentümer mit der DESWA abzuschließen und personelle Änderungen, die die Haftung der Eigentümer berühren, der DESWA unverzüglich mitzuteilen. Ist dies Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die an einen Wohnungseigentümer abgegebe- nen Erklärungen der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist DESWA auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machenübrigen Eigentümer rechtswirksam.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese (7) Wohnt der Kunde nicht im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur Inland, so hat er einen Zustellungsbevollmächtigten zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernenbenennen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag Das Vertragsverhältnis kommt durch den schriftlichen Auftrag das Angebot des Kunden („Kundenauftrag“) Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darauffolgende schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internetden Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein Einsatz eines Zeitarbeitnehmers vor Abschluss eines wirksamen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags oder vor einer Konkretisierung des zu überlassenden Zeitarbeitnehmers im Sinn des § 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG n.F.* stellt ab dem 1. April 2017 einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 AÜG n.F. dar und einen Wohnsitz hat zu unterbleiben. (* AÜG n.F. = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Deutschland habender ab dem 1. April 2017 geltenden Fassung).
2.3 Der Auftragnehmer verzichtet beim Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags auf den Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers im Sinn des § 151 Satz 1 BGB, so dass ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bereits mit Gegenzeichnung (Unterzeichnung) des bereits zuvor durch den Auftragnehmer unterzeichneten Vertrags durch den Auftraggeber wirksam wird. Der Anschluss Auftraggeber wird gleichwohl eine Ausfertigung des von ihm gegengezeichneten Vertrags umgehend an den Auftragnehmer im Original zurücksenden. Der Auftraggeber darf den zu überlassenden Zeitarbeitnehmer erst nach Gegenzeichnung (Unterzeichnung) des zuvor vom Auftragnehmer unterzeichneten Arbeitnehmerüberlassungsvertrags tätig werden lassen.
2.4 Der Auftragnehmer verleiht nur Zeitarbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Auftragnehmer stehen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG n.F.).
2.5 Eine Überlassung der Zeitarbeitnehmer des Auftragnehmers durch den Auftraggeber an Dritte ist für Privatkunden konzipiertverboten (Verbot des Kettenverleihs – § 1 Abs. Die gustav internet kann 1 Satz 3 AÜG n.F.).
2.6 Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages Umgang mit Geld und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machenWertsachen zu übertragen, wenn wird er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag vorab mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn Auftragnehmer eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstelltgesonderte Vereinbarung treffen.
2.7 Der Auftragnehmer erklärt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden in die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtetArbeitsverträge, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den er mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für ElektrizitätBetrieb des Auftraggebers eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben die iGZ/DGBTarifverträge vollständig in ihrer jeweils gültigen Fassung einbezogen werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann AnwendungDer Auftragnehmer stellt dadurch sicher, sollte dass der in § 9 Nr. 2 AÜG
2.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor jeder Überlassung zu prüfen, ob der Zeitarbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist. Trifft das zu, so teilt der Auftraggeber diesen AGB Befund dem Auftragnehmer unverzüglich mit. Die Vertragsparteien haben angesichts der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen (Equal Treatment) sodann Gelegenheit, zu entscheiden, ob die Überlassung wie geplant durchgeführt werden soll und den Besggf. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werdendie Überlassungsverträge anzupassen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss. 2.1 1.1 Der Vertrag Mieter gibt unter Einreichung des Antragsformulars seinen Antrag auf Abschluss eines Mietvertrages gegenüber dem Veranstalter ab. An dieses Angebot ist der Mieter bis zur Annahme durch den Veranstalter gebunden, spätestens jedoch bis 8 Wochen vor der Veranstaltung.
1.2 Mit Abgabe des Antrages erkennt der Mieter diese allgemeinen Geschäfts- und Ausstellungsbedingungen des Ausstellungsortes als verbindlich an.
1.3 Der verbindliche Mietvertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag die schriftliche Zulassung des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland habenVeranstalters gegenüber dem Mieter rechtswirksam zustande. Der Anschluss Veranstalter ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, unter den Vertragsabschluss von jeweiligen örtlichen und sachlichen Gegebenheiten der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung Messe abweichend vom Antrag Art und Umfang des beantragten Standes abzuändern, Auflagen hinsichtlich der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig Aufstellung und Ausgestaltung des Standes zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht. Ein Rechtsanspruch des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar istAntragsstellers auf Abschluss eines Mietvertrages besteht nicht. Dem Veranstalter steht es insbesondere frei, den Kreis der Aussteller im Hinblick auf die Messe einzuschränken. Ein Anspruch des Mieters auf Vereinbarung einer Konkurrenzklausel durch Ausschluss von Wettbewerbern besteht nicht.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch 1.4 Der Veranstalter kann einseitig von dem abgeschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung gegenüber dem Mieter zurücktreten, wenn die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusstpersönlichen und sachlichen Voraussetzungen in der Person des Mieters, welche dem Mietvertrag zugrunde liegen, nicht oder nicht mehr gegeben sind.
1.5 Der Mieter ist zur Untervermietung und zur Gebrauchsüberlassung an Dritte nicht berechtigt. Verstößt der Mieter gegen dieses Verbot, ist er verpflichtet, dem Veranstalter 50 % der Gesamtmiete zusätzlich zu zahlen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei einer nicht genehmigten Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werdensofortige Räumung des Ausstellungsstandes zu verlangen.
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Samples: Mietvertrag
Vertragsabschluss. 2.1 2.1. Unsere Bestellung gilt frühestens als verbindlich, wenn wir diese schriftlich erklären oder bestä- tigen. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Verkäufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuwei- sen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht ge- schlossen.
2.2. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Die Bestellung kann darüber hinaus auch per E- Mail oder Telefax erfolgen. Unser Schweigen auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklä- rungen des Verkäufers gilt nur dann als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wir erwarten eine vorbehaltlose schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers mit Angabe unserer Bestell- und Materialnummer/Bezeich- nung innerhalb von drei Werktagen nach Bestell- datum, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich auf eine Auftragsbestätigung verzichtet haben. Eine verspätete Annahme des Angebots gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns.
2.3. Angebote und Kostenvoranschläge des Verkäu- fers sind kostenfrei abzugeben, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2.4. Die Bestellung steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung che- mischer Stoffe (REACH) sowie der Einhaltung der Vorgaben der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) und der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) vom 19.04.2013 sowie der Nichtverwendung von Konfliktmaterialen gemäß „Dodd-Frank Act“. Der Vertrag kommt Verkäufer bestätigt, dass die vorstehenden Vorgaben eingehalten sind. Der Verkäufer wird den Auftraggeber von allen Verbindlichkeiten, Ausgaben und Schäden freistellen, die durch den schriftlichen Auftrag des Kunden Verkäufer, aufgrund einer von diesem zu vertretenden Verletzung der vorgenannten Vorschriften, verursacht worden sind.
2.5. Der Verkäufer hat uns vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, falls die bestellte Ware nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Verkehrs- fähigkeit („KundenauftragExportkontrolle“) und unterliegt. Unterliegt die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Standebestellte Ware einer Exportkontrolle, spätestens verneint der Verkäufer dies aber konkludent durch Erbringung oder unterlässt er die Information nach Satz 1, ist der vertraglichen Leistung durch gustav internetAuftraggeber berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Weiterhin ist der Kunde ein Verbraucher istVerkäufer verpflichtet, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKGAuftraggeber von Forderungen Dritter (z.B. Schadensersatz; Bußgelder) freizustellen, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellendarauf beruhen, dass die bestellte Ware einer Exportkontrolle unterliegt, soweit den Auftraggeber kein eigenes Verschulden trifft. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die unterlassene oder fehlerhafte Information nach Satz 1 nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
2.2 2.6. Bei Vertragsabschluss über eine Kalibrierleis- tung gilt: Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiertVerkäufer erklärt, dass es sich um eine akkreditierte Kalibrierung handelt (DIN EN ISO/IEC 17025). Die gustav internet kann den Vertragsschluss von Lieferung hat einschließlich Kalibrierschein mit mindestens folgenden Anga- ben zu erfolgen: VDE Inventarnummer, Gegenstand, Hersteller, Typ, Seriennummer, richtiger Wert, angezeigter Wert, Messunsicherheit, Messabweichungen, Umgebungsbedingungen, verwendete Normale, Bestätigung der Vor- lage einer schriftlichen VollmachtRückführbarkeit und Messun- sicherheitsangabe nach DIN EN ISO/IEC 17025, Angabe des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machenKalibrierverfahrens, Datum, Stempel und Unterschrift. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss Sollte im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag eine akkreditierte Kalibrierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 nicht möglich sein, so ist dies vorher mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hatAuftraggeber abzu- stimmen.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Vertragsabschluss. 2.1 1. Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag Antrag des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellenParkplatznutzers auf Erteilung einer Dauerparkberechtigung oder einer Parkerlaubnis kann online oder schriftlich erfolgen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein 2. Mit der Bereitstellung des Online-Systems myPBW zur Beantragung einer Dauerparkberechtigung oder einer Parkerlaubnis und einen Wohnsitz in Deutschland habenVerwaltung der Daten des Parkplatznutzers macht die PBW dem Parkplatznutzer noch kein rechtsverbindliches Angebot, sondern gibt ihm unverbindlich die Möglichkeit, eine Dauerparkberechtigung oder eine Parkerlaubnis zu beantragen.
3. Ein Vertrag über die Erteilung einer Dauerparkberechtigung oder einer Parkerlaubnis kommt mit der Annahmeerklärung der PBW zustande.
4. Erfolgt der Vertragsantrag des Parkplatznutzers online, gibt der Parkplatznutzer durch Betätigen des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ ein rechtsverbindliches Angebot zum Erwerb einer Dauerparkberechtigung oder einer Parkerlaubnis ab.
5. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiertParkplatznutzer erhält von der PBW unverzüglich per E-Mail eine Bestätigung des Eingangs des Angebots. Diese Bestätigung stellt jedoch noch nicht die Annahme des Angebots durch die PBW dar.
6. Die gustav internet PBW nimmt das Angebot an, indem sie den Parkplatznutzer zeitnah per E-Mail über das Zustandekommen des Vertrags informiert. Die Annahmeerklärung der PBW kann den Vertragsschluss von stattdessen auch konkludent, z.B. durch Übersendung eines Zugangsmittels erfolgen. Zugangsmittel werden in der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, Regel postalisch versendet. Die zeitliche Dauer des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere Postwegs liegt nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzwEinflussbereich der PBW.
7. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (Der Parkplatznutzer kann sein Angebot im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hatRahmen seines unten unter Teil D. dieser EB dargestellten Widerrufsrechts widerrufen.
2.3 8. Für bestimmte Parkierungsobjekte bietet die PBW Nutzern an, sich mit ihrem Kundenkonto auf einer Warteliste vormerken zu lassen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme auf die Warteliste. Durch die Aufnahme auf die Warteliste bekunden die wartelistenberechtigten Personen ihr Interesse an einem Vertragsabschluss. Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern Aufnahme auf die Warteliste ist kostenlos und unverbindlich. Aus der Aufnahme auf die Warteliste erwächst kein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrags. Aus der Aufnahme auf die Warteliste erwächst auch kein Anspruch auf eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegtvorrangige Berücksichtigung bei der Vergabe einer Dauerparkberechtigung/Parkerlaubnis oder darauf bei der Vergabe eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten. Ist dies Auskünfte über die Platzierung auf der Warteliste werden nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machenerteilt.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Vertragsabschluss. 2.1 8 Zustand der Mietsache
(1) Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag Mieter hat offensichtliche und für ihn bei der Übergabe erkennbare Mängel des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche Mietobjekts unverzüglich schriftlich geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden (2) Veränderung am Mietobjekt und an Einbauten sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern und Plakaten bedürfen der vorherigen schriftlichen – gegebenenfalls kostenpflichtige – Zustimmung des Vermieters (Anlage 2 Richtlinien zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum Ausschmückung von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet Räumen). Der Mieter ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder von ihm eingebrachten Sachen bis zur Beendigung der Mietzeit zu entfernenentfernen und den ursprünglichen Zustand der Mietgegenstände wieder herzustellen. § 9 Nutzungsauflagen
(1) Die Nutzung der Räumlichkeiten darf nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks und Umfangs erfolgen. Beabsichtigte Nutzungsänderungen (z. B. Änderung des Programms) der Veranstaltung sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und dürfen nur mit dessen schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden. In allen Fällen ist der Vermieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des Mietzinses zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen (2) Eine Überlassung oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko Untervermietung des Zahlungs- verzuges bei Mietobjekts – ganz oder teilweise – an Dritte ist dem Kunden erkennbar istMieter nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vermieters gestattet. Diese ist mindestens drei Wochen vor Beginn einzuholen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Zusicherung.
2.6 (3) Der Mieter hat dem Vermieter bei Vertragsabschluss einen Verantwortlichen zu benennen, der insbesondere während der Benutzung des Mietobjekts anwesend und für den Vermieter jederzeit erreichbar sein muss. Der Vermieter kann die Stellung eines professionellen Sicherheitsdienstes verlangen. § 10 Veranstaltungsablauf
(1) Die Vertragserfüllung gemieteten Räumlichkeiten und Flächen dürfen lediglich zu dem im Mietvertrag angegebenen Zweck benutzt werden.
(2) Während der Veranstaltung führt der Vermieter die Oberaufsicht. Den Anweisungen des städtischen Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Das zur Abwicklung von Veranstaltungen erforderliche Einlass- und Aufsichtspersonal, Kassierer, Saalordner, Garderobenpersonal, Feuer- und Sanitätswache stellt der Mieter auf seine Kosten.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Räume, Geräte und Einrichtungen jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit und Verkehrssicherheit für den gewollten Zweck durch seine Beauftragten zu prüfen. Schadhafte Geräte und Einrichtungen dürfen nicht benutzt werden. Mängel sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Erfolgt keine Mitteilung, gelten die überlassenen Räume, Geräte und Einrichtung als ordnungsgemäß übergeben.
(4) Der Mieter verpflichtet sich zur Beachtung des Gesetzes zum Schutz der Jugend, zur Einhaltung der Sperrstunden in den Veranstaltungsräumen sowie des Landesnichtraucherschutzgesetzes.
(5) Die Dekoration ist Sache des Mieters. Die Richtlinien für die Ausschmückung von Räumen sind einzuhalten (Anlage 2).
(6) Bei Verstoß gegen Vertragsbestimmungen, die Benutzungsordnung oder die Hausordnung kann der Vermieter vom Mieter die sofortige Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, die Räumung und Instandsetzung auf kosten und Gefahr des Mieters durchführen zu lassen.
(7) Der Mieter bleibt in solchen Fällen zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet, er haftet auch für etwaigen Verzugsschaden. Der Mieter kann dagegen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. § 11 Bestuhlung
(1) Der Bestuhlungsplan wird maßgeblich unter Berücksichtigung des geplanten Bühnenaufbaus sowie der einschlägigen Bestimmung der Versammlungsstättenverordnung rechtzeitig vor Beginn des Kartenverkaufs vom Vermieter in Absprache mit dem Mieter erstellt. § 12 Werbung
(1) Die Werbung für die Veranstaltung ist alleinige Sache des Mieters. In den Räumen und auf dem Gelände des Vermieters bedarf sie der besonderen Einwilligung des Vermieters.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass wildes Plakatieren verboten ist und den Mieter zum Schadenersatz verpflichtet. Plakatiergenehmigungen sind beim städt. Ordnungsamt erhältlich. § 13 Kartenverkauf
(1) Der Kartenvorverkauf und der Kartenverkauf obliegen dem Mieter.
(2) Karten dürfen höchstens in der Zahl der für die Veranstaltung baupolizeilich maximal zulässigen Personenzahl, begrenzt durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusstVorgaben des Bestuhlungsplanes (§ 11) ausgegeben werden.
(3) Dem Vermieter stehen auf Anforderung für jede Veranstaltung max. vier Dienstplatzkarten zur Verfügung. § 14 Behördliche Erlaubnisse und gesetzliche Meldepflicht
(1) Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller gesetzlichen Meldepflichten und die Einholung erforderlicher Genehmigungen. Insbesondere ist er verpflichtet, die durch Veranstaltung ordnungsgemäl3 bei der GEMA anzumelden: GEMA – Bezirksdirektion Augsburg Xxxxxxxxx Xxxxxx 0-0 00000 Xxxxxxxx Tel. 0821 - 50 30 80 Fax 0821 - 00 00 000
(2) Der Vermieter kann rechtzeitig vor der Veranstaltung den Nachweis der Anmeldungen und Erlaubnisse nach Abs. 1 verlangen.
(3) Auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung, der Versammlungsstättenverordnung, etc. sei ausdrücklich hingewiesen. § 15 Bewirtschaftung Die Bewirtschaftung mit Speisen und Getränken obliegt dem Mieter, er ist nicht an einen bestimmten Lieferanten / Caterer gebunden. Eine Gestattung ist beim städt. Ordnungsamt erhältlich. § 16 Hausordnung Dem Vermieter steht in allen Räumen und auf dem Gelände das TKG alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetzes dem Mieter zusteht. Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigten. Die Anlage 1 Hausordnung ist zu beachten. § 17 Technische Einrichtung des Mietobjekts (1)Technische Einrichtungen dürfen nur vom Personal des Vermieters oder dessen Beauftragten bedient werden; dies gilt auch für ein Anschließen an das Licht- oder Kraftnetz mit Ausnahme an den vorgesehenen Anschlussvorrichtungen. (2)Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt insbesondere auch für die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen Notausgänge. Beauftragten des Vermieters sowie der Aufsichtsbehörde muss jederzeit Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden. § 18 Fluchtwege Notausgänge und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen die nach dem Bestuhlungsplan vorgesehenen Fluchtwege müssen unverstellt und den jederzeit frei zugänglich bleiben. § 19 Sicherheitsbestimmungen
(1) Eine Verwendung von unverwahrtem Licht oder Feuer ohne Einverständnis des Vermieters ist verboten.
(2) Spiritus, Öl, Gas oder ähnliches zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken darf nicht verwendet werden. Bei allen Koch- und Heizvorgängen ist auf strengste Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften zu achten.
(3) Alle Vorschriften bzgl. Bauaufsicht und Feuerlöschwesen des VDE sowie der Ordnungsämter müssen vom Mieter eingehalten werden.
(4) Das Rauchen ist an allen Stellen und zu allen Zeiten im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen gesamten Gebäude gesetzlich verboten. Rauchen im gesamten Gebäude (auch im WC, in den Umkleidekabinen oder in den Treppenhäusern) löst Feueralarm aus. Die Kosten für die Folgen (Feuerwehreinsatz, etc.) trägt der Bundesnetzagentur für ElektrizitätMieter. Besonders weisen wir auf den § 35 der VstättVO hin. § 20 Lärmschutz
(1) Der Mieter hat bei den jeweiligen Veranstaltungen die zulässigen Immissionsschutzrichtwerte und die jeweils bestehende städtische Polizeiverordnung zum Schutz vor Lärmbelästigung einzuhalten.
(2) Etwaige Schadensersatzansprüche, Gasdie aus Verstößen gegen Abs. 1 entstehen, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und treffen ausschließlich den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werdenMieter.
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Samples: Mietvertrag
Vertragsabschluss. 2.1 [1] Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer dem Kunden Kataloge, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produkt- beschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen der Verkäufer sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Solche Unter- lagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt ins- sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeglichen Abzug, netto zahlbar. Zahlungen haben in der bei der Bestellung vereinbarten Währung zu erfolgen. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt stets der Kunde die anfallenden Bankspesen. Sofern der Verkäufer ausnahmsweise Wechsel und Schecks als Zahlungsmittel akzeptiert, werden diese nur erfüllungshalber akzeptiert. [4] Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so stehen dem Ver- käufer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, dem Verkäufer Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. [5] Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis durch man- gelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so kann der Verkäufer Vorkasse verlangen. Im Übrigen ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Frist- setzung – zum Rücktritt vom Vertrag kommt berechtigt. [6] Der Kunde trägt sämtliche Kosten für Rücklieferungen, die nicht durch eine mangelhafte Lieferung durch den schriftlichen Auftrag des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellenVerkäufer veranlasst wurden.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt durch den 1. Die Bestellung gilt erst dann als endgültig angenommen und unwiderruflich, wenn dem Geschäftspartner die schrift- liche Auftragsbestätigung oder die Rechnung über die in Ausführung der Bestellung erfolgenden Lieferung oder die Lieferung aus der Bestellung zugeht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Auftrag des Kunden („Kundenauftrag“) Bestätigung von Pöttinger.
2. Die in Preislisten, Katalogen, Prospekten und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung anderen Veröffentlichungen bekanntgegebenen Maße, Gewichte, Leis- tungen, Preise und dergleichen sind unverbindlich.
3. Angebote von Pöttinger sind stets freibleibend: Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
4. Pöttinger behält sich jederzeitige Änderungen der Konstruktion vor, ohne verpflichtet zu Standesein, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKGsolche Änderungen in Erzeugnisse einzubauen, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellender Konstruktionsänderung fertiggestellt worden sind. Als vertraglich zugesichert gel- ten nur solche Eigenschaften des Liefergegenstandes, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet sind.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben5. Der Anschluss Geschäftspartner ist für Privatkunden konzipiertan die Auftragsbestätigung von Pöttinger gebunden. Die gustav internet kann den Vertragsschluss Bestehen begründete Zweifel an der Zah- lungsunfähigkeit, so ist Pöttinger berechtigt, entweder die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Xxxxxx die Auftragsbestätigung von Pöttinger von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmachtoder mündlichen, des Mietvertrages und/telefonischen oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machentelegrafischen Bestellung ab, so gilt die Abweichung auch dann als vom Geschäftspartner genehmigt, wenn Pöttinger nicht innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Auftragsbestätigung eine anders lautende Antwort des Geschäftspartners zugeht.
7. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, den Kaufgegenstand weder direkt, noch indirekt, in gleicher oder veränderter Form in das Ausland oder in ein anderes als das umseitig bezeichnete Verkaufsgebiet weiter zu veräußern. Im Falle des Verstoßes verpflichtet sich der Geschäftspartner, eine dem Mäßigungsrecht nicht unterliegende Konventionalstrafe von 20 % des Bruttoverkaufspreises zu bezahlen; diese Verpflichtung hat er bei sonstiger Fälligkeit der gleichen Konventio- nalstrafe seinerseits den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss Wiederverkäufern im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hatÜbertretungsfalle aufzuerlegen.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabschluss von der Zahlung von Sicherheitsleistungen oder aber einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen, sofern das Risiko des Zahlungs- verzuges bei dem Kunden erkennbar ist.
2.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetrei- bern geltenden Interconnection-Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in diesen AGB und den Bes. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
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