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Common use of Vertragsabschluss Clause in Contracts

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Vertragsabschluss. (11.1 Für sämtliche Buchungsarten gilt folgendes: a) Grundlage des Vertragsangebots des Kunden an ST sind die Beschreibung des Ferienobjekts, die Ortsbeschreibung und alle ergänzenden von ST bereitgestellten Informationen zum Ferienobjekt und zum Land, soweit diese dem Kunden vor der Buchung vorliegen und diese Vertragsbedingungen. b) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Personen, für die er die Buchung mitvornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und dem Teilnehmer erfolgt gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von ST vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot durch ST, an das wir für die Dauer von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit ST bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist ST die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Zahlung des Preises oder die Inanspruchnahme der Vertragsleistung erklärt. d) Die Eigentümer der Ferienobjekte und Vermittler, insbesondere auch Betreiber von Internetvermittlungsportalen, sind von ST nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von ST hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen. e) Angaben in Gastgeberverzeichnissen der Ferienorte, Hausprospekten, anderen Katalogen oder Verzeichnissen, die nicht von ST herausgegeben werden, sind für ST und die Leistungspflicht von ST nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Erhalt Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von ST gemacht wurden. Entsprechendes gilt für Angaben in Internetportalen, soweit diese nicht selbst von ST veranlasst wurden oder deren Einflussnahme oder Kontrolle nicht unterliegen. f) ST weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken ein Widerrufsrecht nicht besteht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Demnach besteht auch bei Verträgen mit ST über Ferienobjekte kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. 1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen Mail, SMS oder Änderungen zum Vertrag vereinbartper Telefax erfolgt, gilt das Schriftformerfordernis als eingehaltenfür den Vertragsschluss: a) Die Buchung des Kunden ist sein verbindlicher Antrag auf Abschluss des Vertrages mit ST. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch ST zustande. c) Eine Buchungsbestätigung kann auch formlos erfolgen, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Für diesen Fall übermittelt ST eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die jeweilige Erklärung entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht. 1.3 Für Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in elektronischer Formder entsprechenden Anwendung erläutert (siehe Buchungsinformationen). Ihm steht zur Änderung seiner Eingaben, per Fax zur Löschung oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. (2b) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch Mit Betätigung des Buttons, bzw. der Schaltfläche, "zahlungspflichtig buchen“ oder mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung ähnlichen Formulierung bietet der Kunde ST den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). c) Die Übermittlung der Vertragsanmeldung durch Betätigung des o.g. Xxxxxxx begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. XX bleibt frei in der Entscheidung das Vertragsangebot anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt erst durch den Teilnehmer über eine auf Zugang der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, Buchungsbestätigung von ST beim Kunden zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der VeranstaltungStande. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Vertragsbedingungen, Vertragsbedingungen

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen 1.1. Wir bestellen auf der Grundlage unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen jeweils neueste Fassung. Ergänzend gelten, soweit wir darauf hinweisen, unsere erweiterten projektbezogenen kommerziellen Bedingungen und dem Teilnehmer erfolgt insbesondere unsere spezifizierten Technischen Lieferbedingungen, gegebenenfalls mit ihren Ergänzungen für Wirk- und Hilfsstoffe, Bau- und sonstige Arbeiten, Verpackungs- und Versandleistungen sowie für Dokumentationen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Nehmen wir die Lieferung/Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten Ihre Lieferbedingungen angenommen. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünf- tigen Vertragsbeziehungen mit dem Lieferanten. Dem Lieferanten bei Bestellauslö- sung schriftlich spezifiziert zur Kenntnis gebrachte, ergänzende projektspezifische Bestellbedingungen können hier definierten Konditionen ganz oder teilweise wider- sprechen, können solche ergänzen, ersetzen oder stornieren und gelten als überge- ordnet. 1.2. Bestätigt der Lieferant unsere Bestellung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der per E-Mail versendeten Auftragsbestätigungschriftlich, sind wir zum Widerruf berechtigt. 1.3. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Für den Vertragsabschluss (Bestellungen, Bestellungsannahmen usw.), für Lieferabrufe, vertragliche Änderungen und Ergänzungen sowie für alle sonstigen Vereinbarungen gilt grundsätzlich Schriftform. Mündliche oder Änderungen zum Vertrag telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen somit zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für mündliche Nebenabreden. Rechtsge- schäftliche Erklärungen beider Seiten können aber auch in elektronischer Form erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, gilt hat in diesem Fall der Aussteller der Erklärung seinen Namen hinzuzufügen und das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch elektronische Dokument mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommenqualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggfBei einem Vertrag müssen beide Seiten jeweils ein gleichlautendes Dokument mit einer qualifizierten Signatur in vorbezeichneter Weise signieren. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen Bis zum Beweis des Gegenteils ist jede Seite an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustandeeinem solchen digitalen Dokument enthaltenen Erklärungen gebun- den, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt Dokument nach den Anforderungen des Signaturgesetzes digital signiert worden ist. 1.4. Vergütungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten usw. werden nicht gewährt. 1.5. Der Vertragsabschluss ist vom Lieferanten vertraulich zu behandeln und es darf in Werbepublikationen auf die geschäftliche Verbindung mit uns erst nach einer von uns erteilten schriftlichen Zustimmung hingewiesen werden. 1.6. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten. 1.7. Wir können Änderungen des Liefergegenstandes auch nach Vertragsabschluss verlangen, soweit dies für den Lieferanten zumutbar ist. Bei dieser Vertragsände- rung sind die Auswirkungen auf beide Parteien, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefertermine, angemessen zu berücksichtigen. 1.8. Handelsübliche Klauseln sind nach den Incoterms 2010 auszulegen 1.9. Bedingung für die Erteilung des Auftrages ist, 1.9.1. die strikte Einhaltung unserer Spezifikation bzw. Standardbeschreibung ggf. Fertigung genau nach der von uns genehmigten Ausführungsbezeichnung. 1.9.2. die Berechtigung von uns, vom Auftrag zurückzutreten, sofern durch nicht vorauszusehende Markt- oder Wirtschaftsverhältnisse in unseren Absatzvorausset- zungen grundsätzliche Änderungen eintreten. In diesem Falle sind wir bereit, die bis zu diesem Zeitpunkt für uns gelieferte Ware bzw. noch aus dem Teilnehmer eigens hierfür vorhandenen Rohstoff zu fertigender Ware abzunehmen. 1.9.3. Der Lieferant ist verpflichtet, uns Änderungen, die er im Hinblick auf eine erfolgreiche Vertragserfüllung für notwendig oder zweckmässig hält, vorzuschlagen. Nach schriftlicher Zustimmung durch uns, sind diese Änderungen seitens Lieferanten auszuführen. Soweit eine Änderung eine Kostenmehrung oder Kostenminderung und/oder Terminüberschreitung nach sich zieht, ist der Lieferant verpflichtet, hierauf gleichzeitig mit dem Änderungsvorschlag oder unverzüglich nach Eingang des Änderungsverlangens hinzuweisen und ein entsprechendes Nachtragsangebot vorzulegen. Die Änderung gilt in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigtdiesem Fall erst dann als verbindlich vereinbart, wenn über die Vergütung der Mehrkosten oder die Berücksichtigung der Minderkos- ten sowie über den Terminplan eine ergänzende schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen ist.

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Samples: General Purchasing Conditions

Vertragsabschluss. a. Unsere Angebote sind freibleibend (1sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind) und für Nachbestellungen unverbindlich. b. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen c. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an der Kunden erklärt werden. d. Der Vertragsabschluss zwischen erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns vom Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Bei Störungen vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder –termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem beauftragten Unternehmen Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten. Reichen in den vorgenannten Fällen die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen trotz Vornahme aller zumutbaren Anstrengungen zur Beschaffung der Ware nicht aus, so sind wir berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei allen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen; darüber hinaus sind wir von Leistungsverpflichtungen befreit. e. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. f. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. g. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltungzugesandt. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss. LIBMINNA bietet über ihre eigene Website xxx.xxxxxxxx.xx (1„die Website“) Produkte zum Kauf an. Die auf dieser Website dargestellten Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Es handelt sich hierbei um einen unverbindlichen Online-Katalog. Die Angaben zu Waren und Preisen, auch für Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind freibleibend und unverbindlich. Alle zum Kauf angebotenen Artikel sind hinsichtlich ihrer wesentlichen Eigenschaften genau beschrieben. Durch Anklicken der entsprechenden Symbole auf der Website von LIBMINNA erfolgt die Auswahl der Waren durch den Kunden. Dadurch werden die Waren in einen Warenkorb übertragen. Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen Kunde kann auf diese Weise ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Solange sich die Waren im Warenkorb befinden, kann die vom Kunden getroffene Auswahl geändert werden. Durch Anklicken des entsprechenden Symbols für die Bestellung („Zahlungspflichtig bestellen“ oder sinngleiche Formulierung), gibt der Kunde eine verbindliche und dem Teilnehmer erfolgt zahlungspflichtige Bestellung für die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestellung des Kunden stellt ein für den Kunden verbindliches Angebot an LIBMINNA zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der somit abgeschlossene Vertrag begründet einen einmaligen Lieferungsanspruch des Kunden gegen LIBMINNA. Der Vertrag ist mit dem Erhalt der Lieferung der bestellten Waren durch LIBMINNA erfüllt. Eine Bindungsdauer oder Mindestlaufzeit besteht somit nicht. LIBMINNA versendet zu jeder bei ihr eingegangenen Bestellung innerhalb von 3 Werktagen eine schriftliche Bestätigung per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDFKunden bekannt gegebene E-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. Mail- Adresse (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt-Adresse des Kunden“). Diese stellt zugleich die Annahme des Angebots des Kunden durch LIBMINNA dar. Mit der Versendung dieser Bestätigung gilt der Vertrag für LIBMINNA als geschlossen. Vertrags-, Bestell- sowie Geschäftssprache ist Deutsch. Der Vertrag kann ausschließlich in dieser Sprache abgeschlossen werden. LIBMINNA ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Erhält der Kunde nicht innerhalb der obigen Frist eine schriftliche Bestätigung seiner Bestellung, gilt diese als abgelehnt und es kommt kein Vertrag zustande. Eine allfällige Kommunikation durch LIBMINNA mit dem Kunden erfolgt über die E-Mail-Adresse des Kunden. Der Kunde stimmt der elektronischen Kommunikation ausdrücklich zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen während der Vertragslaufzeit • bei Eintritt des Versicherungsfalls Beginn und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der per E-Mail versendeten AuftragsbestätigungEnde des Versicherungsschutzes Hinweis zur Beendigung des Vertrags • Risikofortfall Ihre Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Werden Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Rahmen Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet werden. Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilen, gilt Ihre Zahlung jeweils als rechtzeitig, wenn der Durchführung Beitrag zum angegebenen Fälligkeitstag von uns eingezogen werden kann und Sie der berechtigten Einzie- hung nicht widersprechen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages oder eines Folgebeitrages kann zum Verlust des Versiche- rungsschutzes führen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung der AHB. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden, • die Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz) • die Sie selbst erleiden (Eigenschäden) • die Sie durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, bestimmter Luft- oder Wasserfahrzeuge herbeiführen, weil es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahr- zeuges abschließen muss. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Ziffer 7 Ausschlüsse der AHB sowie den jeweiligen BBR. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfalles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Ver- trag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbe- stimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers der AHB. Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheb- lich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Änderung des Familienstandes, Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes. Bei Eintritt des Versicherungsfalls sind insbesondere Sie verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalls, nach- dem Sie bzw. der Dritte vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden- / Leistungsfalles notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Beispiele für weitere Pflichten: Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informieren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnell- stens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskos- tenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. Übrigens: Ihre erste Schadenmeldung können Sie schnell und einfach telefonisch vornehmen. Über das Gothaer Schaden-Service-Telefon 000 0000-00000 sind wir für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich erreichbar. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrags, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Beachten Sie hierzu auch den Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei ver- späteten oder unterbliebenen Zahlungen“. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrags und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt Dauer und Ende des Vertrags Ergänzungen / Kündigung der AHB. Der Vertrag endet durch Kündigung oder Änderungen Risikofortfall und in weiteren vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt Dauer und Ende des Vertrags / Kündigung der AHB. Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf ohne Verlängerungsvereinbarung endet der Vertrag automatisch zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommenverein- barten Zeitpunkt. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Grundsätzlich erlischt der Veranstalter Versicherungsschutz bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos. Dies ist z.B. beim Verkauf eines Hauses bezüglich der über Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung der Fall (sie- he Ziffer 17 AHB). Eigentumswechsel durch Erbschaft ist kein Risikofortfall. Hier geht die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese Versicherung mit allen Rech- ten und haftet insbesondere auch nicht für Pflichten auf den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der VeranstaltungErben über. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss 1.1 Soweit nicht anders bezeichnet, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich; ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem beauftragten Unternehmen uns und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt Kunden ist die Auftragsbestätigung bzw. der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbe- dingungen. Diese(r) gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wirdMail. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 1.2 Sind vom Kunden eingereichte Unterlagen nicht ausreichend, ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragtspezifiziertes Angebot abzugeben, unterbreiten wir zunächst mündliche oder schriftliche Richtpreisangaben, die Registrierungs- zur Preis- und Anmeldeoptionen für Lieferzeitorientierung dienen, jedoch keinen bindenden Charakter haben. 1.3 Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleran- zen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maß- geblich, soweit nicht die jeweilige VeranstaltungVerwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung und Abweichungen, die über aufgrund rechtlicher Vor- schriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Plattform erstellt wurdenErsetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und soweit sie die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 1.4 Handelsübliche Mengenabweichungen können vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen Kunden nicht beanstandet werden. doo ist nicht der Veranstalter der über Berechnet wird die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltunggelieferte Menge. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers 1.5 Der Kunde darf seine vertraglichen Rechte oder Teile hiervon ohne unsere Zustimmung nicht auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigtDritte übertragen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen Hüthig und dem Teilnehmer Teil- nehmer erfolgt mit dem Erhalt der von Hüthig oder im Namen von Hüthig per E-Mail versendeten AuftragsbestätigungAuftragsbe- stätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalteneingehal- ten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen an- deren Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen von Hüthig angenommenen Anmeldung Anmel- dung durch den Teilnehmer über eine auf der VeranstaltungsVeran- staltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske Anmelde- maske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen Hüthig hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- Regist- rierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige VeranstaltungVer- anstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern Teilneh- mern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln ab- zuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer Teil- nehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige kosten- pflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen Hüthig gesondert die Rechnung Rech- nung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- an- gegebene E-Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend dement- sprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens sei- tens Hüthig und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich aus- schließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten ge- nannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts Be- suchsrechts der Veranstaltung. (3) . Das Absenden der ausgefüllten aus- gefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers Teil- nehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen Hüthig prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen Xxxxxx ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen Hüthig dieses Angebot annimmt an- nimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem Teilnehmer erfolgt Ein Auftrag wird nur mit dem Erhalt der schriftlicher Auftragsbestätung wirksam. Mündliche Sondervereinbarungen müssen per E-Mail versendeten AuftragsbestätigungMail, Fax oder per Brief erfolgen und schriftlich fixiert werden. Werden Hier gelten seitens der Kreativschmiede die allgemeinen Honorarsätze, die im Rahmen Abrechnungsmodus mit einfließen. Sondervereinbarungen werden schriftlich, in Ausnahmefällen mündlich fixiert. Terminvereinbarungen sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Wenn diese auch schriftlich fixiert, gelten in Ausnahmefällen auch mündliche Sondervereinbarungen. Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Durchführung Kunde, so ist die Kreativschmiede berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; es wird der Betrag berechnet, was infolge der Aufhebung des Vertrags Ergänzungen an Aufwendungen erspart oder Änderungen zum durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben wurde. In Ausnahmefällen kann ein möglicher Honorarausfall bereits bei Abschluss des Vertrages verhandt werden. In besonderen Fällen kann die Kreativschmiede aus dem bestehenden Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehaltenscheiden. Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Parteien die jeweilige Erklärung Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhält- nisses nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in elektronischer Formdem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. Jeder Auftrag der Kreativschmiede unterliegt dem Urheberwerkvertrag. Nach deutschem Recht ist das Urheberrecht nicht übertragbar und damit auch nicht veräußerbar. Der Urheber ist aber berechtigt Nutzungsrechte einzuräumen. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, per Fax oder E-Mail übermittelt das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Teilnehmer über eine Urheber vorbehalten bleibt. Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommenwelche Nutzungsarten es sich erstreckt. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen Entsprechendes gilt für die jeweilige VeranstaltungFrage, die über die Plattform erstellt wurdenob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit ob es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung wie weit Nutzungs- recht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail Nutzungsrecht unterliegt. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Kreativschmiede weder im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe Original noch bei der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen Reproduktion verändert werden. doo Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltungunzulässig. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden Angebote oder Ankaufspreise von philoro im Rahmen Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Geschäftspartner dar, ein Verkaufsangebot gegenüber philoro abzugeben. Bei der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbartAbgabe eines Verkaufsangebots für einen beliebigen Artikel im Online-Shop per Telefax, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax Brief oder E-Mail übermittelt gibt der Geschäftspartner mit Zugang des Auftrages bei philoro ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Verkaufsvertrages ab. Gleichzeitig erklärt der Geschäftspartner, dass er das vollständige Eigentum an der zum Verkauf angebotenen Ware besitzt bzw. zum Verkauf berechtigt ist und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung belegt dies im Bedarfsfall durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommenentsprechende Nachweise. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, Der Geschäftspartner sendet daraufhin die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für Ware an die jeweilige VeranstaltungNiederlassung von philoro. Es wird darauf hingewiesen, dass der Geschäftspartner die über Kosten und das Risiko des Versands an philoro zu tragen hat. philoro ist berechtigt, nach Prüfung der eingelangten Ware, längstens jedoch innerhalb von 5 Handelstagen das Verkaufsangebot anzunehmen. Die Ankaufsbestätigung kann per Telefax, Brief oder durch E-Mail erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Ankaufsbestätigung von xxxxxxx beim Geschäftspartner einlangt, gilt das Verkaufsangebot als durch philoro abgelehnt. Wird Ware ohne vorhergehendes schriftliches Verkaufsangebot eingesandt, wird die Plattform erstellt wurdenEinsendung als Verkaufsangebot gewertet, zu vermittelnsofern keine abweichenden Umstände ersichtlich sind. Abrechnung und Auszahlung der Abrechnungssumme gelten als Annahme des Angebotes. Der Geschäftspartner versichert, ggfdass alle von ihm bei der Auftragsabgabe bzw. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und Registrierung im Online-Shop oder bei Auftragsabgabe per Brief, E-Mail oder Telefax getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind philoro unverzüglich mitzuteilen. In dem Fall, dass xxxxxxx das Verkaufsangebot annimmt, ohne dass die Anmeldebestätigungen Ware bereits vom Geschäftspartner an die Teilnehmer jeweilige Niederlassung von philoro versendet wurde, hat der Geschäftspartner nach Annahme des Verkaufsangebotes die Ware auf seine Kosten und sein Risiko innerhalb von 5 Handelstagen an philoro zu versenden. Soweit es Kommt der Geschäftspartner dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, befindet er sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der VeranstaltungVerzug. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen Die Angebote von LifeScan sind freibleibend und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt unverbindlich. Dies gilt auch bei der Übersendung von etwaigen Verkaufsunterlagen, wie bspw. 5. Produktübersichten oder Preislisten. Bestellungen von LifeScan Produkten können schriftlich, per Fax, telefo- nisch, per E-Mail versendeten Auftragsbestätigungoder mündlich erfolgen. Werden im Rahmen Bestellungen gelten als ver- bindliches Vertragsangebot. 6. Ein Vertrag wird mit der Durchführung schriftlichen oder elektronischen Auftrags- bestätigung durch LifeScan oder mit dem Ausstellen der Rechnung durch LifeScan abgeschlossen. Auftragsservice den Retourenwunsch prüfen und abwickeln kann: (a) 1. Artikelnummer/Artikelbezeichnung (b) Menge des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbartArtikels (c) Charge (d) MHD. Der OneTouch® Auftragsservice teilt dem Besteller anschließend mit, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von wie genau mit der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommenRetoure zu verfahren ist. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragtMängel, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind LifeScan innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von LifeScan für die jeweilige Veranstaltung, den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Grundlage der Mängelhaftung von LifeScan ist vor allem die über die Plattform erstellt wurdenBeschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung 2. über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, zu vermittelndie Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von LifeScan (insbesondere in Produktübersichten, ggfPreislisten oder auf der Internet-Homepage von LifeScan) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern Auskünfte über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der LifeScan Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung 3. für die Anmeldebestätigungen an Hinweise oder die Teilnehmer zu versendenhierdurch entstehenden Ergebnisse. Soweit es sich um die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetz- lichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter übernimmt LifeScan keine Haftung. Ist eine kostenpflichtige Veranstaltung handeltLieferung mangelhaft, versendet doo so wird LifeScan sie nach eigenem Ermessen entweder ersetzen oder nachbessern. Unser Recht, die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert Nach- erfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. LifeScan ist berechtigt, die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im PDFVerhältnis zum Mangel angemessenen Teil LifeScan behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller gegenwärtigen und künftigen Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherheit für die Saldoforderung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LifeScan berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch LifeScan liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, LifeScan hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch LifeScan liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. LifeScan ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller LifeScan unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit LifeScan Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, LifeScan die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den LifeScan entstandenen Ausfall. Der Besteller hat LifeScan ebenso unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt LifeScan jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-FormatEndbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der LifeScan Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Rechnung muss nach Maßgabe Befugnis von LifeScan, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. LifeScan verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der dort genannten FälligkeitBesteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werdenZahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. doo ist nicht Ist aber dies der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen VeranstaltungenFall, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.so kann

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln Zahlungsdienstleisterabzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- E-Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Veranstaltungs-Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich einschließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Vertragsabschluss. bietet über die Online-Plattform Produkte (1Schnittmuster digital und auf Papier) zur entgeltlichen Bestellung an. Dabei handelt es sich einerseits um Schnittmuster in digitaler Form sowie Papierschnittmuster die verschickt werden. Die auf der Online-Plattform dargestellten Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Es handelt sich hierbei um einen unverbindlichen Online-Katalog. Alle zur Bestellung angebotenen Produkte sind hinsichtlich ihrer wesentlichen Eigenschaften genau beschrieben. Durch Anklicken der entsprechenden Symbole auf der Online-Plattform erfolgt die Auswahl der Produkte durch den Kunden. Dadurch werden diese in einen Warenkorb übertragen. Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der per E-Mail versendeten AuftragsbestätigungKunde kann auf diese Weise ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Werden Solange sich die Produkte im Rahmen der Durchführung Warenkorb befinden, kann die vom Kunden getroffene Auswahl geändert werden. Durch Anklicken des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen entsprechenden Symbols für die jeweilige VeranstaltungBestellung („entgeltlich bestellen“ oder sinngleiche Schaltfläche), die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln gibt der Kunde eine verbindliche und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail zahlungspflichtige Bestellung der im PDF-FormatWarenkorb enthaltenen Produkte ab. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung Bestellung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske Kunden stellt ein für ihn verbindliches Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustandezustande wenn die bestellten Produkte für den Kunden auf der Online- Plattform freigeschaltet werden. Eine Bestellung ist nur möglich, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt alle im Bestellformular mit * bezeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Wenn Angaben fehlen, oder die Bestellung aus sonstigen Gründen nicht vollständig ist, erhält der Kunde eine Fehlermeldung.Vor dem endgültigen Abschicken der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, seine Bestellung zu prüfen und dies zu korrigieren. Unterstützende Detailinformationen erhält der Kunde direkt im Zuge des Bestellvorganges. Sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist, wird der Kunde darüber durch ein Infofenster „Ihre Bestellung ist abgeschlossen und wurde erfolgreich an uns versendet“ benachrichtigt. Dies stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden durch xxxxxxxxxxxxx.xxx dar. Erst mit der Versendung der Annahmeerklärung oder Freischaltung der bestellten Produkte auf der Online-Plattform gilt der Vertrag für xxxxxxxxxxxxx.xxx als geschlossen. Vertrags-, Bestell- sowie Geschäftssprache ist Deutsch. Der Vertrag kann ausschließlich in diesen Sprachen abgeschlossen werden. Xxxxxxxxxxxxx.xxx ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine allfällige Kommunikation zwischen xxxxxxxxxxxxx.xxx mit dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich Kunden erfolgt über die E-Mail) bestätigt-Adresse des Kunden, die dieser in seiner Bestellung angegeben hat. Der Kunde stimmt der elektronischen Kommunikation ausdrücklich zu. Der Vertragstext wird von xxxxxxxxxxxxx.xxx nicht gespeichert. Wenn der Kunde den Vertragstext nach seiner Bestellung ausdrucken will, kann er dies durch Ausdrucken der Bestellbestätigung samt beigefügten oder darin verlinkten allgemeinen Geschäftsbedingungen tun.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss. während der Vertragslaufzeit • bei Eintritt des Versicherungsfalls Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Hinweis zur Beendigung des Vertrags • Risikofortfall Ihre Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet werden. Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung (1Lastschriftverfahren) erteilen, gilt Ihre Zahlung jeweils als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum angegebenen Fälligkeitstag von uns eingezogen werden kann und Sie der berechtigten Einzie- hung nicht widersprechen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages oder eines Folgebeitrages kann zum Verlust des Versiche- rungsschutzes führen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung der AHB. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden, • die Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz) • die Sie selbst erleiden (Eigenschäden) • die Sie durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, bestimmter Luft - oder Wasserfahrzeuge herbeiführen, weil es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahr- zeuges abschließen muss. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Ziffer 7 Ausschlüsse der AHB sowie den jeweiligen BBR. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfalles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Ver- trag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbe- stimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers der AHB. Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheb- lich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Änderung des Familienstandes, Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes. Bei Eintritt des Versicherungsfalls sind insbesondere Sie verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalls, nach- dem Sie bzw. der Dritte vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden- / Leistungsfalles notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Beispiele für weitere Pflichten: Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informieren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnell- stens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozessko- stenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. Übrigens: Ihre erste Schadenmeldung können Sie schnell und einfach telefonisch vornehmen. Über das Gothaer Schaden-Service-Telefon 000 0000-00000 sind wir für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich erreichbar. Der Vertragsabschluss zwischen Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrags, jedoch nicht vor dem beauftragten Unternehmen vereinbarten Zeitpunkt. Beachten Sie hierzu auch den Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei ver- späteten oder unterbliebenen Zahlungen“. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrags und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt Dauer und Ende des Vertrags / Kündigung der AHB. Der Vertrag endet durch Kündigung oder Risikofortfall und in weiteren vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt Dauer und Ende des Vertrags / Kündigung der AHB. Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf ohne Verlängerungsvereinbarung endet der Vertrag automatisch zum verein- barten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Grundsätzlich erlischt der Versicherungsschutz bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos. Dies ist z. B. beim Verkauf eines Hauses bezüglich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung oder beim Verkauf sämtlicher Tiere bei einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Fall (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Privat-Haftpflichtversicherung besteht nach dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt Tod des Versicherungsnehmers der per E-Mail versendeten AuftragsbestätigungVersicherungsschutz für den mitversicherten Ehegatten oder Partner sowie mitversicherte Kinder bis zur nächsten Beitragsfälligkeit unverän- dert fort. Werden Zahlt der überlebende Ehegatte oder Partner den nächsten Beitrag, wird dieser automatisch Vertragspartner und führt die Versicherung weiter (siehe BBR A II. 3. und A V. 1 und 2.). Haben Sie im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum einer Privat-Haftpflichtversicherung auch eine Berufs-Haftpflichtversicherung (z. X. Xxxxxx- Haftpflicht) abgeschlossen und Sie geben diesen Beruf auf, wird nur die Berufs-Haftpflicht aus dem Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Formatausge- schlossen. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die VeranstaltungsPrivat-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der VeranstaltungHaftpflichtversicherung bleibt weiter bestehen. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Vertragsabschluss. (1a) Die avg stellt dem Kunden unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx ein Online-Bestellformular zur Verfügung. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Vertragsabschluss zwischen Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button die Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. b) Die avg schickt daraufhin dem beauftragten Unternehmen und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail versendeten Auftragsbestätigungzu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Werden Die automatische Emp- fangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der avg eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. c) Der Rahmenvertrag sowie die Einzelverträge für ÖPNV und Carsharing kommen mit Abgabe der Bestellbestätigung zustande, die postalisch mit den Abokarten für ÖPNV und Carsharing versandt wird. Sofern der Kunde das Carsharing-Angebot im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen Mobil-Flat zum ersten Mal nutzt, ist zur Prüfung der Bestellung die Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B im Kundencenter der swa in Augs- burg am Hohen Weg 1 oder Änderungen zum Vertrag vereinbartam Königsplatz erforderlich. Der Einzelvertrag Xxxxxxxxxx kommt somit in diesem Fall erst nach Vorlage der Fahrerlaubnis zustande. Der Ein- zelvertrag für das swa-Rad kommt erst nach Registrierung bei der Nextbike-GmbH zustande. d) Der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder Vertragsbedingungen und Bestellbestä- tigung) wird dem Kunden von der avg auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wirdoder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. (2e) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, Der Vertragsschluss erfolgt in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltungdeutscher Sprache. (3f) Das Absenden Die swa Carsharing-GmbH behält sich bei Neukunden die Durchführung einer Boni- tätsprüfung vor. Näheres ergibt sich aus den Datenschutzhinweisen der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.swa Carsha- ring GmbH.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen . Unsere Lieferungen und dem Teilnehmer erfolgt Leistungen an Personen, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, erfolgen ausschließlich aufgrund der nach- stehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. 2. Die vertragsgegenständliche Ware ist auf die aus eigener Erzeugung be- schränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist. 3. Unsere Angebote sind freibleibend. 4. Bestellungen des Käufers in jeder Form gelten nur bei ausdrücklicher Er- klärung durch uns als angenommen, es sei denn, mit dem Erhalt Käufer ist Ab- weichendes vereinbart. Ebenso bedarf ein nach Vertragsabschluss über- mitteltes Änderungsverlangen des Käufers unserer Bestätigung. 5. Unsere auf Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen gerich- teten Erklärungen bedürfen entweder der per E-Mail versendeten AuftragsbestätigungSchriftform oder der Textform. Werden Dokumente, die von uns im Rahmen der Durchführung teilautomatisierten elektroni- schen Auftragsdatenverarbeitung maschinell erstellt werden, sind auch ohne Unterschrift gültig. 6. Ein Rahmenvertrag über eine feste Liefermenge verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung der gesamten Liefermenge innerhalb des Vertrags Ergänzungen vereinbarten Zeitraums; Abrufe des Käufers oder Änderungen zum Vertrag vereinbartLiefereinteilungen in- nerhalb der vereinbarten Vorlaufzeiten gelten als Bestimmung des Leis- tungszeitpunktes für die jeweiligen Teilmengen. 7. Ein Rahmenvertrag, der lediglich Preise für unbestimmte Liefermengen innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, aber keine Abnahmepflichten des Käufers beinhaltet, begründet für uns keine Lieferverpflichtungen; Liefer- verpflichtungen entstehen erst bei verbindlichen Einzelverträgen, deren Abschluss vorbehalten bleibt. 8. Soweit mit dem Käufer vereinbart ist, dass ihm die selbständige Entnahme oder Abforderung von Waren aus einem von uns beim Käufer vorgehalte- nen oder aus einem sonstigen von uns zu beliefernden Warenlager gestat- tet ist, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn – vorbehaltlich etwaiger anderslautender Vereinbarungen – die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von Vorhaltung der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem Waren im Rahmen des Angebots bestehenden Lieferverhältnisses als dauerhaftes Verkaufsangebot, welches spätestens durch die berechtigte Entnahme oder Abforderung der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüftWare aus dem Warenlager – gleichviel, ob sie dieses Angebot annehmen möchtedie Entnahme durch den Käufer oder durch uns im Auftrag des Käufers erfolgt – als angenommen gilt. Das beauftragte Unternehmen ist Wir behalten uns vor, die Befugnis des Käu- fers zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustandeEntnahme oder Abforderung von Waren aus solchen Warenlagern jederzeit aus wichtigem Grunde – insbesondere bei Gefährdung bestehen- der oder zukünftiger Kaufpreisforderungen, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigtbei Abrechnungsunstimmig- keiten, bei Gefährdung der Ware oder bei Beendigung der Lieferbeziehung – zu widerrufen.

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Samples: General Terms and Conditions

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem Teilnehmer erfolgt Alle Verträge des Teilnehmers mit dem Erhalt SVV bedürfen zu ih- rer Wirksamkeit der per E-Mail versendeten AuftragsbestätigungSchriftform mit Unterschrift bei- der Vertragsparteien. Werden im Rahmen der Durchführung Durch- führung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis Schriftformerforder- nis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen von SVV angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der VeranstaltungsVeranstal- tungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen SVV hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versendenver- senden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung Ver- anstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils mit der Anmelde- bestätigung ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- E-Mail die Rechnung im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen be- glichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Veranstaltungs-Webseite angebotenen VeranstaltungenVer- anstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich ver- antwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung Nicht- erfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens SVV und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung Registrie- rung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Veranstaltungs- Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen je- weiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots Ange- bots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. (3) Veran- staltung. Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske Anmelde- maske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss Ab- schluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen SVV prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen SVV ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen SVV dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer Teilneh- mer in Textform (ein- schließlich einschließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss Wie kommt das Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Unternehmen T-Mobile und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt Kunden zustande? 2.1. Der Rahmenvertrag beginnt, sobald der per EKunde mittels Serviceantrag bestellt (Angebot) und T-Mail versendeten AuftragsbestätigungMobile ihre Leistungen für den Kunden bereitstellt (Annahme), z.B. durch Freischaltung des M2M-Service Portals oder Aktivierung der ersten SIM-Karte. 2.2. Werden Bei der Anmeldung benötigt der Kunde Nachweise a. seiner Identität (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis), b. seiner Bankverbindung im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehaltenSEPA-Raum, wenn er T-Mobile für seine Zahlungen eine Einziehungsermächtigung erteilt, c. seiner Unternehmenseigenschaft (durch Firmenbuchauszug, Gewerbeberechtigung etc.), d. eventuell einer Spezialvollmacht, wenn ein Dritter (z.B. Angestellter) für den Kunden abschließen soll. 2.3. T-Mobile kann die jeweilige Erklärung Bestellung des Kunden durch Mitteilung an ihn ablehnen, a. wenn er in elektronischer Formeinem früheren oder aktuellen Vertragsverhältnis bei T-Mobile mit Zahlungen im Rückstand ist, b. wenn er Daten zu seiner Person oder Kreditwürdigkeit falsch oder unvollständig angibt, c. wenn begründeter Verdacht auf Missbrauch der Leistungen von T-Mobile besteht, d. wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dagegen sprechen oder e. wenn begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. 2.4. Bevor T-Mobile das Angebot des Kunden annimmt, per Fax prüft T-Mobile seine Kreditwürdigkeit durch anerkannte und rechtlich befugte Unternehmen, die in Punkt 14.4 aufgezählt werden. 2.5. Wenn T-Mobile Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden (etwa durch eine Bonitätsauskunft) hat, dann kann T-Mobile den Vertragsabschluss oder E-Mail übermittelt und die Vertragserfüllung von der anderen Seite bestätigt wirdordnungsgemäßen Einrichtung oder Abwicklung a. eines Bankeinziehungsauftrages, b. einer angemessenen Sicherheitsleistung, c. einer Vorauszahlung abhängig machen. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch 2.6. Wenn T-Mobile das Angebot des Kunden annimmt, aktiviert T-Mobile für den Teilnehmer über eine auf der VeranstaltungsKunden den M2M- Serviceportal-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggfZugang bzw. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versendenersten M2M-Anschluss binnen angemessener Zeit, nachdem T-Mobile alle für eine ordnungsgemäße Anmeldung notwendigen Unterlagen/Dokumente erhalten hat. Soweit es sich um Bei individuell vereinbarten Produkten kann eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail Aktivierung im PDF-FormatEinzelfall länger dauern. 2.7. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem Sollte im Rahmen Rahmenvertrag des Angebots Kunden die Nutzung des M2M-Serviceportals beinhaltet sein, so werden Verträge über einzelne M2M-Anschlüsse vom Kunden ausschließlich elektronisch über das M2M- Serviceportal geschlossen. Für die Nutzung des M2M-Serviceportals erhält der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich Kunde Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort). Der Inhaber dieser Zugangsdaten kann damit im Namen des Besuchsrechts der VeranstaltungKunden Einstellungen ändern, zusätzliche Leistungen bestellen oder Leistungen abbestellen. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für M2m Mobilfunkdienstleistungen

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen Vertrag kommt zustande, sobald der Auftrag des Auftraggebers durch die Stadtwerke Kiel in Textform angenommen wurde. Der Wohngebäude-Kurzcheck umfasst die Bewertung des energetischen Zustands der Heizungsanlage nach DIN EN 15378. Zudem werden die Einhaltung der Trinkwasserverordnung, die Restnutzungsdauer der Anlage sowie Maßnahmen zur Optimierung der Heizungspumpen und dem Teilnehmer erfolgt Nachrüstpflichten gemäß EnEV überprüft. Es wird außerdem eine Sichtprüfung auf vorhandene Bleileitungen vorgenommen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Bestimmung des Wirkungsgrads der Heizungsanlage mittels Ultraschallwärmemengenmessung zu beauftragen. Alle durchgeführten Maßnahmen werden schriftlich dokumentiert. Die Stadtwerke Kiel wird den Wohngebäude-Kurzcheck gemäß Terminabsprache mit dem Erhalt Auftraggeber bzw. dessen Ansprechpartner durchführen. Die Stadtwerke Kiel erbringt Ihre Leistung unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft. Der Mitarbeiter der per E-Mail versendeten AuftragsbestätigungStadtwerke Kiel, der die Erstellung der Heizlastberechnung vornimmt, verfügt über eine entsprechende Fachkunde. Werden Die Stadtwerke Kiel wird die ihr im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten Informationen und/oder den Wohngebäude-Kurzcheck selbst ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertrags Ergänzungen Vertrages verwenden, diese streng vertraulich behandeln sowie diese Dritten nicht zugänglich machen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, sofern und soweit die Offenlegung der Informationen zur Durchführung des Vertrages und/oder Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist. Sie erstreckt sich ebenfalls nicht auf solche Informationen, die bei Vertragsschluss bereits bekannt waren oder der Öffentlichkeit bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren oder im Nachhinein ohne Verschulden eines Beteiligten der Öffentlichkeit bekannt oder zugänglich gemacht werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über die Dauer der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages hinaus. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Stadtwerke Kiel alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Auskünfte und Unterlagen (Zeichnungen, statische Unterlagen, Checklisten u. ä.) unentgeltlich und rechtzeitig – spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss – zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber hat der Stadtwerke Kiel nach vorheriger Absprache Zugang zum Vertrag vereinbartObjekt zu ermöglichen. Die Haftung der Stadtwerke Kiel sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt das Schriftformerfordernis nicht für die Haftung für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Xxxxxxx aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die Stadtwerke Kiel bei Abschluss des Vertrages als eingehaltenmögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, wenn Körper- oder Gesundheitsschäden. Die Vergütung für die jeweilige Erklärung in elektronischer FormDurchführung des Wohngebäude-Kurzchecks bezieht sich auf jeweils ein Objekt. Die jeweils gültigen Preise der Produkte „Kurzcheck Basic“, per Fax oder E-Mail übermittelt „Kurzcheck Thermo“ und „Kurzcheck Premium“ sowie die damit verbundenen Leistungen können der Website xxx.xxxxxxxxxx-xxxx.xx/xxxxxxxxx entnommen werden. Die von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann Stadtwerke Kiel erbrachten Leistungen werden nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch Übersendung des Wohngebäude-Kurzchecks an den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-FormatAuftraggeber abgerechnet. Die Rechnung muss ist zwei Wochen nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der VeranstaltungZugang beim Auftraggeber fällig. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss. Durch das Absenden einer Online-Bestellung (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen d.h. durch die Auswahl des Produkts, das Ausfüllen der abgefragten Daten und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt das Bestätigen der Bestellung durch den Kunden über das auf der Webseite von Xxxxxx Electronic zur Verfügung gestellte Online-Formular), durch eine Bestellung per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbartMail, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt Post sowie durch eine telefonische Bestellung stellt der Kunde ein verbindliches Angebot, welches erst von Conrad Electronic angenommen werden muss. Für registrierte Kunden ist es möglich, qualifizierte Warenkörbe und von Produkte per Schnellbestellung zu bestellen, ohne den Checkoutprozess zu durchlaufen. Mit dem Klick auf "Jetzt kostenpflichtig bestellen" wird die Bestellung unter denen in der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf Schnellbestellung angegebenen Konditionen ausgelöst. Mit der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommenSchnellbestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo Xxxxxx Electronic ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungenverpflichtet, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages darKunden anzunehmen. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtetGegebenenfalls wird Xxxxxx Electronic den Kunden unverzüglich darüber informieren. Ein Vertrag über Waren kommt durch tatsächliche Lieferung der bestellten Ware zustande, wobei hier eine automatisierte Bestätigung über das Einlangen einer Bestellung (d.h. des Angebots des Kunden) keine Annahmeerklärung ist. Bei Dienstleistungen (z.B. Aufstellservice, An- und Abschlussservice, Altgeräte-Rücknahmeservice, Rücksendeservice) kommt der Vertrag durch die Bestätigung der Bestellung des Kunden durch Xxxxxx Electronic zustande. Ein Vertrag über die Reparatur eines Gerätes kommt durch die Unterfertigung und Rücksendung des schriftlichen Reparaturangebotes durch den Kunden an Xxxxxx Electronic zustande. Conrad speichert den Vertragstext nicht. Nach dem Abschicken Ihrer Bestellung senden wir Ihnen eine Bestelleingangsbestätigung, die auch unsere AGB beinhaltet, zu. Bitte speichern Sie sich die Bestelleingangsbestätigung und die AGB selbst, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt Sie sie zu einem späteren Zeitpunkt einsehen wollen. Die aktuelle Version unserer AGB können Sie jederzeit unter xxx.xxxxxx.xx einsehen und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigtabspeichern. Ihre früheren Bestellungen können Sie im Bereich „Meine Bestellungen“ einsehen, wenn Sie sich als Kunde registriert und sich über die Website mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss. Damit Sky mich über Sonderevents, den Abruf von kostenlosen Werbemitteln und ähnliche, aktuelle Angebote aus dem Bereich Pay TV informiert, willige ich ein, dass meine bei Vertragsschluss angegebenen Daten sowie diesbezügliche Änderungen (1z.B. Name, Adresse) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen über die Vertragslaufzeit hinaus bis zu meinem Widerruf zu Marketing-, Analyse- und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der Meinungsforschungszwecken genutzt werden können, um mich hierfür per Post, Telefon, E-Mail versendeten Auftragsbestätigungund SMS zu kontaktieren. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbartDiese Einwilligung kann ich jederzeit bei Sky, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalteninsbesondere per Post, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine an x0x@xxx.xx oder im Geschäftskundenportal auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommenxxxxxxxx.xxx.xx widerrufen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragtIch versichere, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen dass ich für die jeweilige Veranstaltungöffentliche Ausstrahlung keine Eintrittsgelder von den Besuchern meiner Betriebsstätte erheben werde. Ich verpflichte mich hiermit, nur die zur Vorführung in meiner Betriebsstätte im Vertrag vereinbarten Sender vorzuführen, und nehme zur Kenntnis, dass andere Sendungen nicht öffentlich vorgeführt werden dürfen. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn Sky nach meiner Unterschrift die Smartcard aktiviert. Einer ausdrücklichen Bestätigung des Vertragsschlusses durch Sky bedarf es nicht. Vor der Freischaltung des Signals liegt keine Annahme des Angebotes durch Sky vor. Sky behält sich vor, im Einzelfall innerhalb von 4 Wochen vom Vertrag zurückzutre- ten. Soweit ich Fernsehsignale über die digitale Plattform erstellt wurdeneines Kabelnetzbetreibers (wie beispielsweise der Vodafone Kabel Deutschland GmbH) empfange, schließe ich mit meiner Unterschrift gleichzeitig einen Vertrag mit diesem Kabelnetzbetreiber über die leihweise Überlassung der Smartcards zu vermitteln, ggfden beiliegenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen ab. den Zahlungsverkehr Weiterhin bestätige ich mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln meiner Unterschrift meine Berechtigung zum Vertragsabschluss namens und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-FormatAuftrage des Vertragspartners (falls Unter- zeichner abweichend von Vertragspartner). Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für Von den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens umseitig abgedruckten AGB von Sky und ggf. der, jeweils des Kabelnetzbetreibers sowie von dem angehängten SEPA-Mandat habe ich Kenntnis genommen und akzeptiere diese als Vertragsbestandteil. Die Vereinbarungen dieses Vertrages gehen den Regelungen in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalterden angehängten AGB vor. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem Die Vereinbarungen im Rahmen Feld „SONSTIGES“ in diesem Vertrag gehen den Regelungen des Angebots übrigen Vertrages vor. ✗ Ort/Datum/Unterschrift des Vertragspartners XXXX-Xxxxxxxxxxxxxxxxx Vertragspartner / Betriebsstätte / Postleitzahl und Ort Durchschrift für Kunden Ich ermächtige die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift ein- zuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des Besuchsrechts der Veranstaltungbelasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.

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Samples: Abonnementvertrag Für Cafeteria/Aufenthaltsraum Im Seniorenheim

Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss Vertrag zwischen dem beauftragten Unternehmen Kunden und dem Teilnehmer Anbieter kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und Auftragsannahme der Delica AG zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt mit über die Website xxx.xxxx-xxxxx.xxx. Der Kunde kann ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online- Warenkorbsystem des Webshops abgeben. Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im »Warenkorb« abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche kann der Kunde den »Warenkorb« aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Beim Aufrufen der Seite »Zur Kasse«, und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen, werden abschließend alle Bestelldaten angezeigt. Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion »zurück« des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Erhalt Absenden der Bestellung über die Schaltfläche «zahlungspflichtig bestellen» gibt der Kunde ein verbindliches Angebot beim Anbieter ab. Der Kunde erhält zunächst eine automatische Bestätigung am Bildschirm über den erfolgten Eingang seiner Bestellung beim Anbieter, die noch nicht zum Vertragsschluss führt. Die Delica AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail versendeten Auftragsbestätigungübermittelt. Werden Sollte der Kunde binnen fünf Werktagen keine solche Vertragsbestätigung erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. Anfragen des Kunden zum Kauf von Ware oder zur individuellen Angebotserstellung außerhalb des Online-Warenkorbsystems, die zum Beispiel telefonisch an den Anbieter übermittelt werden, sind unverbindlich. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbartZusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt automatisiert über den Webshop. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn dass die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich ihm beim Anbieter hinterlegte E-Mail) bestätigt-Adresse zutreffend ist und der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt wird. Es gelten die Datenschutzrichtlinien der Datenschutzerklärungen des Anbieters.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsabschluss. a. Unsere Angebote sind freibleibend (1sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind) und für Nachbestellungen unverbindlich. b. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen c. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an der Kunden erklärt werden. d. Der Vertragsabschluss zwischen erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns vom Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Bei Störungen vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder –termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem beauftragten Unternehmen Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten. Reichen in den vorgenannten Fällen die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen trotz Vornahme aller zumutbaren Anstrengungen zur Beschaffung der Ware nicht aus, so sind wir berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei allen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen; darüber hinaus sind wir von Leistungsverpflichtungen befreit. e. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. f. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. g. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wirdzugesandt. (2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. (3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-Mail) bestätigt.

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