Vertragsbedingungen. 2.1 Die Räumlichkeiten der Großen Univer- sitätsaula werden entsprechend den ge- troffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt. Sie dürfen nur gemäß dieser Vereinbarung und nur von dazu Berech- tigten und nur zur vereinbarten Zeit sowie ausschließlich zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe oder jede andere als die vereinbarte Verwen- dung ist von der Universität vor dem ver- einbarten Nutzungsbeginn schriftlich zu genehmigen. Sollte keine schriftliche Ge- nehmigung vorliegen, kann die Universi- tät die Nutzung verweigern, ohne den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt zu verlieren. 2.2 Die Vertragspartnerin/der Vertrags- partner verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse, die ihr/ihm im Zuge der Raum- überlassung durch die Universität bekannt werden. 2.3 Aus Terminvormerkungen kann die Ver- tragspartnerin/der Vertragspartner keinerlei Rechtsansprüche ableiten. 2.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Überlassungszeiten erfolgt eine Nachver- rechnung, wobei jede angefangene Stunde als volle Stunde verrechnet wird. Sollte aus einer Überziehung der Überlassungszeiten ein Schaden für die Universität entstehen (z.B. weil sich dadurch nachfolgende Ver- anstaltungen verschieben), so haftet die Vertragspartnerin/der Vertragspartner im vollen Umfang. 2.5 Sollte ein von der Universität gestelltes Angebot nicht binnen 4 Wochen bzw. nach vereinbarter Frist nach dessen Erhalt von der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner rechtsgültig unterschrieben bei der Univer- sität einlangen, wird die Terminvormerkung automatisch aus dem Terminkalender ge- strichen.
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Samples: General Terms and Conditions
Vertragsbedingungen. 2.1 Die Räumlichkeiten Bitte beachten Sie: Sie können gemäß der Großen Univer- sitätsaula werden entsprechend den ge- troffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestelltEU-Roaming Verordnung 531/2012 in deren Geltungszeitraum und Geltungsbereich Ihre nationalen Tarifkonditionen für Telefonie, SMS, MMS und Daten sowie Ihre national inkludierten Einheiten auch innerhalb der Länder der EU bzw. des EWR nutzen, dafür können wir Ihnen pro Einheit einen festgelegten Aufschlag verrechnen (Detail siehe A1 Entgeltbestimmungen Allgemeiner Teil auf X0.xxx). In diesem Tarif verzichten wir jedoch auf die Aufschlagsverrech- nung gemäß der EU-Roaming-Verordnung bis zum 15.06.2017. Ab die- sem Zeitpunkt finden dann die Regelungen der Vollumsetzungsphase der Roaming-Verordnung, inklusive der Bestimmungen zum Umgang bei einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung, auf diesen Tarif Anwen- dung. Diese teilen wir Ihnen bis spätesten 15.06.2017 in geeigneter Form mit. Im Übrigen gelten alle nationalen Nutzungseinschränkungen des Ta- rifes auch innerhalb der EU/EWR. A1 Business Tarife: Ab 1 Anschluss, nur für Unternehmer i.S.d. KSchG. Grundentgelt Rabatt geht bei vorzeitiger Kündigung, Tarifwechsel und Übertragung verloren. Wenn Sie dürfen nur gemäß dieser Vereinbarung und nur von dazu Berech- tigten und nur zur vereinbarten Zeit sowie ausschließlich zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe oder jede andere als die vereinbarte Verwen- dung ist von der Universität vor dem ver- einbarten Nutzungsbeginn schriftlich zu genehmigen. Sollte keine schriftliche Ge- nehmigung vorliegen, kann Voraussetzungen für die Universi- tät die Nutzung verweigern, ohne den Anspruch A1 Business Tarife nicht mehr erfüllen sind wir berechtigt Sie auf das vereinbarte Entgelt entsprechende Einzeltarifmodell umzustellen. Tarifwechsel: Ein Tarifwechsel ist grundsätzlich nur in zum Zeitpunkt des Wechsels anmeldbare Tarife möglich. Ob und zu verlierenwelchen Bedingungen Sie in einen Tarif wechseln können, entnehmen Sie den jeweiligen Entgeltbe- stimmungen des Zieltarifs.
2.2 Die Vertragspartnerin/der Vertrags- partner verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse, die ihr/ihm im Zuge der Raum- überlassung durch die Universität bekannt werden.
2.3 Aus Terminvormerkungen kann die Ver- tragspartnerin/der Vertragspartner keinerlei Rechtsansprüche ableiten.
2.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Überlassungszeiten erfolgt eine Nachver- rechnung, wobei jede angefangene Stunde als volle Stunde verrechnet wird. Sollte aus einer Überziehung der Überlassungszeiten ein Schaden für die Universität entstehen (z.B. weil sich dadurch nachfolgende Ver- anstaltungen verschieben), so haftet die Vertragspartnerin/der Vertragspartner im vollen Umfang.
2.5 Sollte ein von der Universität gestelltes Angebot nicht binnen 4 Wochen bzw. nach vereinbarter Frist nach dessen Erhalt von der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner rechtsgültig unterschrieben bei der Univer- sität einlangen, wird die Terminvormerkung automatisch aus dem Terminkalender ge- strichen.
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Samples: Vertragsübernahme
Vertragsbedingungen. 2.1 Der Zuschlag soll auf der Basis folgender Vertragsbedingungen erfolgen:
1. [Auftragnehmer], - nachfolgend: Auftragnehmer -
2. VDMA e.V. Baden-Württemberg mit der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg, Kro- nenstraße 3, 70173 Stuttgart - nachfolgend: Auftraggeber -
1. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber im Nachgang eines auf der Basis der Vorschriften der UVgO geführten Vergabeverfahrens den Auftrag, folgende Maß- nahme durchzuführen: Konzeption, Organisation und Durchführung eines Landes- gemeinschaftsstands zum Thema Industrie 4.0 auf der Xxxxxxxx Xxxxx 0000 vom 25.04.-29.04.2022
2. Das im Rahmen des Vergabeverfahrens abgegebene Angebot des Auftragnehmers ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Räumlichkeiten dort aufgeführten Inhalte und angebotenen Leistungen gelten als bindend vereinbart.
3. Zur Aus- und Durchführung des Auftrages treffen Auftragnehmer und Auftragge- ber folgende Regelungen:
1. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Großen Univer- sitätsaula vereinbarten Eckdaten inhaltliche Än- derungen oder Ergänzungen vor. Die Durchführung des Auftrages und wesentli- cher Bestandteile des Auftrages erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftragge- ber. Die Pressearbeit wird mit der Pressestelle des Auftraggebers abgestimmt.
2. Die Mittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Durchführung von wettbewerblichen Vergaben eine Gleichbe- handlung und bestmögliche Transparenz zu gewährleisten.
3. Der Auftragnehmer kann im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Dritten Unter- aufträge erteilen, soweit dadurch keine höheren Aufwendungen entstehen. Die Unterauftragnehmer sind dem Auftraggeber vor ihrer Beauftragung zu benennen.
4. Die Vertragsparteien werden entsprechend sich gegenseitig unverzüglich über alle für die Durch- führung des Projekts erforderlichen Umstände und Sachverhalte informieren.
5. Vergibt der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages Arbeiten an Dritte, so ist er verpflichtet, durch entsprechende Vereinbarungen mit diesen dem Auftragge- ber die gleichen Rechte und Ansprüche zu verschaffen, die der Auftraggeber gegen den ge- troffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestelltAuftragnehmer aus diesem Vertrag hat. Sie dürfen nur gemäß dieser Vereinbarung und nur von dazu Berech- tigten und nur zur vereinbarten Zeit sowie ausschließlich zum vereinbarten Zweck verwendet werdenVertragspartner für den Auftraggeber ist der Auftragnehmer. Eine Weitergabe oder jede andere als die vereinbarte Verwen- dung ist von der Universität vor dem ver- einbarten Nutzungsbeginn schriftlich zu genehmigen. Sollte keine schriftliche Ge- nehmigung vorliegen, Der Auftragnehmer kann die Universi- tät die Nutzung verweigern, ohne den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt zu verlieren.
2.2 Die Vertragspartnerin/der Vertrags- partner verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse, die ihr/ihm im Zuge der Raum- überlassung durch die Universität bekannt werden.
2.3 Aus Terminvormerkungen kann die Ver- tragspartnerin/der Vertragspartner keinerlei Rechtsansprüche ableiten.
2.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Überlassungszeiten erfolgt eine Nachver- rechnung, wobei jede angefangene Stunde als volle Stunde verrechnet wird. Sollte aus einer Überziehung der Überlassungszeiten ein Schaden für die Universität entstehen (z.B. weil sich dadurch nachfolgende Ver- anstaltungen verschieben), so haftet die Vertragspartnerin/der Vertragspartner im vollen Umfang.
2.5 Sollte ein von der Universität gestelltes Angebot Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber nicht binnen 4 Wochen abtreten bzw. nach vereinbarter Frist nach dessen Erhalt von der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner rechtsgültig unterschrieben bei der Univer- sität einlangen, wird die Terminvormerkung automatisch aus dem Terminkalender ge- stricheneingesetzte Dritte übertragen.
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Samples: Vergabeunterlagen
Vertragsbedingungen. 2.1 Der Unterzeichnende meldet sich hiermit zur Teilnahme an der Herbstmesse Solothurn HESO 2022 in Solothurn verbindlich an. Damit anerkennt er gleichzeitig das beiliegende Ausstellungsreglement. Diese Anmeldung stellt eine Offerte unter Abwesenden im Sinne von Art. 5 des Schweiz. Obligationenrechts dar. Ein Anspruch entsteht erst nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalterin: Rythalle Soledurn AG, Herbstmesse Solothurn, 4500 Solothurn, xxxx@xxxx.xx, xxx.xxxx.xx Der Antrag muss bis am 11. Xxxx 2022 erfolgen. Er ist erst gültig mit der gleichzeitigen Anzahlung von CHF 800.– (IBAN-Nr. XX00 0000 0000 0000 0000 0, SWIFT-Code/BIC XXXXXXXXXXX) an die Mietkosten (Mindestmiete). Der Antrag gibt keinen Anspruch auf eine Platzzuteilung. Im Falle der Nichtannahme wird die Anzahlung zurück erstattet. Definitive Standgrössen und Platzzuteilungen werden dem Antragsteller mit der Rechnungsstellung bis spätestens Ende Mai 2022 bestätigt. Mit der Bestätigung ist der Vertrag zustande gekommen. Die Räumlichkeiten Unterlagen für die Bestellung der Großen Univer- sitätsaula technischen Einrichtung und weitere Dokumentationen werden entsprechend den ge- troffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt. Sie dürfen nur gemäß dieser Vereinbarung und nur von dazu Berech- tigten und nur zur vereinbarten Zeit sowie ausschließlich zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe oder jede andere als die vereinbarte Verwen- dung ist von der Universität vor dem ver- einbarten Nutzungsbeginn schriftlich Messeleitung der Rechnung beigelegt. Beachten Sie das Ausstellungsreglement zu genehmigendiesem Vertrag. Sollte keine schriftliche Ge- nehmigung vorliegenDie dort aufgeführten Bestimmungen bilden einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages. Die Mietpreise schliessen folgende generelle Leistungen ein: Technischer Pikettdienst, kann die Universi- tät die Nutzung verweigernInformationsdienst, ohne den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt zu verlierenHeizung, tägliche Reinigung der allge- meinen Hallenflächen, allgemeiner Überwachungsdienst, Werbung, PR.
2.2 Die Vertragspartnerin/der Vertrags- partner verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse, die ihr/ihm im Zuge der Raum- überlassung durch die Universität bekannt werden.
2.3 Aus Terminvormerkungen kann die Ver- tragspartnerin/der Vertragspartner keinerlei Rechtsansprüche ableiten.
2.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Überlassungszeiten erfolgt eine Nachver- rechnung, wobei jede angefangene Stunde als volle Stunde verrechnet wird. Sollte aus einer Überziehung der Überlassungszeiten ein Schaden für die Universität entstehen (z.B. weil sich dadurch nachfolgende Ver- anstaltungen verschieben), so haftet die Vertragspartnerin/der Vertragspartner im vollen Umfang.
2.5 Sollte ein von der Universität gestelltes Angebot nicht binnen 4 Wochen bzw. nach vereinbarter Frist nach dessen Erhalt von der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner rechtsgültig unterschrieben bei der Univer- sität einlangen, wird die Terminvormerkung automatisch aus dem Terminkalender ge- strichen.
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Samples: Exhibitor Agreement
Vertragsbedingungen. 2.1 3.1. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Der gewünschte Xxxxxxxxxxxx darf maximal 9 Monate in der Zukunft liegen. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden (gilt nur für Verbraucher gemäß Ziffer 13).
3.2. Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform.
3.3. Die Räumlichkeiten jeweilige Grundlaufzeit ist abhängig vom Produkt und wird im jeweiligen Vertrag oder in der Großen Univer- sitätsaula werden entsprechend den ge- troffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestelltjeweiligen Bestellstrecke ausgewiesen. Sie dürfen nur gemäß dieser Vereinbarung und nur Die Grundlaufzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von dazu Berech- tigten und nur zur vereinbarten einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit sowie ausschließlich zum vereinbarten Zweck verwendet verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Weitergabe oder jede andere als Bei dem Gaslieferungs- vertrag „EWR*PRO Individual“ gem. Ziffer 2.1.4 und 2.2.2 beginnt die vereinbarte Verwen- dung ist von der Universität vor Grundlaufzeit abwei- chend mit dem ver- einbarten Nutzungsbeginn schriftlich zu genehmigen. Sollte keine schriftliche Ge- nehmigung vorliegen, kann im Gaslieferungsvertrag vereinbarten Lieferbeginn und die Universi- tät Vertragslaufzeiten sowie die Nutzung verweigern, ohne den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt zu verlierenKündigungsfristen sind abweichend im Gasliefervertrag geregelt.
2.2 Die Vertragspartnerin/der Vertrags- partner verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse3.4. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, die ihr/ihm im Zuge der Raum- überlassung durch die Universität bekannt werdensofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3 Aus Terminvormerkungen kann die Ver- tragspartnerin/3.5. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Vertragspartner keinerlei Rechtsansprüche ableitenTextform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes.
2.4 Bei Überschreitung 3.6. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der vereinbarten Überlassungszeiten erfolgt Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündi- gung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeit- punkt erklärt werden. Der Kunde hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine Nachver- rechnungzur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen. Die Kündigung wird nicht wirksam, wobei jede angefangene Stunde als volle Stunde verrechnet wird. Sollte aus einer Überziehung wenn die EWR GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Überlassungszeiten ein Schaden für Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Universität entstehen (z.B. weil sich dadurch nachfolgende Ver- anstaltungen verschieben), so haftet die Vertragspartnerin/Belieferung an der Vertragspartner im vollen Umfangneuen Entnahmestelle möglich ist.
2.5 Sollte ein von 3.7. Die EWR GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Be- achtung der Universität gestelltes Angebot nicht binnen 4 Wochen bzw. nach vereinbarter Frist nach dessen Erhalt von gesetzlichen Regelungen und der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner rechtsgültig unterschrieben bei der Univer- sität einlangen, wird die Terminvormerkung automatisch aus dem Terminkalender ge- strichenvertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Gas Supply Agreement