Vertragsbeginn. Versicherungsbeginn ist das auf der Versicherungspolice vereinbarte Datum. Der Vertragsabschluss ist jederzeit, auch während des Kalenderjahres, möglich.
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Samples: Kollektivunfallversicherung (Ku) Für Nicht Uvg/Uversg Unterstellte Personen, Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)