Common use of Vertragsbeginn Clause in Contracts

Vertragsbeginn. 3.1 Soweit der Kunde im Internet das vom Diensteanbieter zu diesem Zweck bereitgestellte Antragsformular ausfüllt und an den Diensteanbieter online übersendet, kommt der Ver- trag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mittels Übersendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse, spätes- tens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Telekom- munikationsleistung durch den Kunden, zustande. Die Be- stätigung des Eingangs der Bestellung durch den Kunden stellt keine Annahme durch den Diensteanbieter dar. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 3.2 Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss bei einem Händler vor Ort stellt, kommt der Vertrag mit Aus- händigung der Vertragsunterlagen durch den Händler, spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsleistung durch den Kunden, zustande. 3.3 Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss über die Kundenhotline des Diensteanbieters stellt, kommt der Vertrag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mit- tels Übersendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail, spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsleistung durch den Kunden, zustande. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch den Kunden stellt keine Annahme durch den Diensteanbieter dar. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 3.4 Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden anzunehmen. Der Diensteanbieter ist insbesondere berechtigt, die Annahme des Antrages davon abhängig zu machen, dass eine positive Auskunft über die Kreditwürdig- keit des Kunden erteilt wird. Der Diensteanbieter behält sich ausdrücklich vor, den Antrag nicht anzunehmen, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, die sich aus einem früheren oder einem noch bestehenden an- deren Vertragsverhältnis mit dem Diensteanbieter ergeben, der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit oder über Daten gemacht hat, die für die Feststellung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder wenn auf anderem Wege Umstände bekannt geworden sind, die zu begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden führen. 3.5 Beantragt der Kunde die Portierung einer Rufnummer von einem dritten Mobilfunkanbieter zu dem Diensteanbieter, so kommt der Vertrag mit dem Diensteanbieter abweichend von 3.1 – 3.3 im Zeitpunkt der tatsächlichen Portierung zu- stande. Wenn dem Kunden, soweit dies technisch möglich ist, auf dessen Wunsch vor dem Portierungstermin für den Zeitraum bis zur Portierung eine alternative Rufnummer zu- gewiesen wurde, ist abweichend davon der Zeitpunkt der Zuweisung dieser alternativen Rufnummer zugleich der Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages. 3.6 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass nur zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Tarife vereinbart werden können. Diese gelten dann ab dem Zeitpunkt der Portierung. 3.7 Der Diensteanbieter stellt dem Kunden einen persönli- chen, Kennwort-geschützen Online-Bereich zur Verfügung (Servicewelt), in dem der Kunde seinen Vertrag verwalten, Zusatzdienste beauftragen, Einstellungen verändern und Rechnungen einsehen kann. Der Kunde bestimmt den zuvor genannten Bereich als Vorrichtung zum Empfang elektroni- scher Post, insbesondere rechtsverbindlicher Dokumente. Eine Löschung bzw. nachträgliche Änderung der Dokumente durch den Diensteanbieter ist ausgeschlossen. Sobald der Diensteanbieter den Kunden per Email oder SMS benachrich- tigt, dass eine Mitteilungen oder Erklärungen in der Service- welt vorliegt, wird der Kunde diese unverzüglich abrufen.

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Samples: Vertragsübernahme, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsbeginn. 3.1 a) Soweit der Kunde im Internet das vom Diensteanbieter zu diesem Zweck bereitgestellte Antragsformular ausfüllt und an den Diensteanbieter online übersendet, kommt der Ver- trag Vertrag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mittels Übersendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse, spätes- tens spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Telekom- munikationsleistung Telekommunika- tionsleistung durch den Kunden, zustande. Die Be- stätigung des Eingangs der Bestellung durch den Kunden stellt keine Annahme durch den Diensteanbieter dar. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 3.2 b) Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss bei einem Händler vor Ort stellt, kommt der Vertrag mit Aus- händigung Aushän- digung der Vertragsunterlagen durch den Händler, spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsleistung Telekommunika- tionsleistung durch den Kunden, zustande. 3.3 c) Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss über die Kundenhotline des Diensteanbieters stellt, kommt der Vertrag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mit- tels Übersendung mittels Über- sendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail, spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsleistung Telekommunika- tionsleistung durch den Kunden, zustande. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch den Kunden stellt keine Annahme durch den Diensteanbieter dar. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 3.4 2. Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden anzunehmen. Der Diensteanbieter ist insbesondere berechtigt, die Annahme des Antrages davon abhängig zu machen, dass eine positive Auskunft über die Kreditwürdig- keit des Kunden erteilt wird. Der Diensteanbieter behält sich ausdrücklich vor, den Antrag nicht anzunehmen, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, die sich aus einem früheren oder einem noch bestehenden an- deren Vertragsverhältnis mit dem Diensteanbieter ergeben, der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit oder über Daten gemacht hat, die für die Feststellung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder wenn auf anderem Wege Umstände bekannt geworden sind, die zu begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden führen. 3.5 a) Beantragt der Kunde die Portierung einer Rufnummer von einem dritten Dritten Mobilfunkanbieter zu dem Diensteanbieter, so kommt der Vertrag mit dem Diensteanbieter abweichend von 3.1 – 3.3 III.1. im Zeitpunkt der tatsächlichen Portierung zu- standezustande. Wenn dem Kunden, soweit dies technisch möglich ist, auf dessen Wunsch vor dem Portierungstermin für den Zeitraum bis zur Portierung eine alternative Rufnummer zu- gewiesen zugewiesen wurde, ist abweichend davon der Zeitpunkt der Zuweisung dieser alternativen Rufnummer zugleich der Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages. 3.6 b) Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass nur zum Zeitpunkt Zeit- punkt der Bestellung gültige Tarife vereinbart werden könnenkön- nen. Diese gelten dann ab dem Zeitpunkt der Portierung. 3.7 4. Der Diensteanbieter stellt dem Kunden einen persönli- chen, Kennwort-geschützen Online-Bereich zur Verfügung (Servicewelt), in dem der Kunde seinen Vertrag verwalten, Zusatzdienste beauftragen, Einstellungen verändern und Rechnungen einsehen kann. Der Kunde bestimmt den zuvor genannten Bereich als Vorrichtung zum Empfang elektroni- scher Post, insbesondere rechtsverbindlicher Dokumente. Eine Löschung bzw. nachträgliche Änderung der Dokumente durch den Diensteanbieter ist ausgeschlossen. Sobald der Diensteanbieter den Kunden per Email oder SMS benachrich- tigt, dass eine Mitteilungen oder Erklärungen in der Service- welt vorliegt, wird der Kunde diese unverzüglich abrufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsübernahme

Vertragsbeginn. 3.1 Soweit der Kunde im Internet das vom Diensteanbieter zu diesem Zweck bereitgestellte Antragsformular ausfüllt und an den Diensteanbieter online übersendet, kommt der Ver- trag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mittels Übersendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse, spätes- tens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Telekom- munikationsleistung durch den Kunden, zustande. Die Be- stätigung des Eingangs der Bestellung durch den Kunden stellt keine Annahme durch den Diensteanbieter dar. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 3.2 Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss bei einem Händler vor Ort stellt, kommt der Vertrag mit Aus- händigung der Vertragsunterlagen durch den Händler, spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsleistung durch den Kunden, zustande. 3.3 Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss über die Kundenhotline des Diensteanbieters stellt, kommt der Vertrag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mit- tels Übersendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail, spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsleistung durch den Kunden, zustande. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch den Kunden stellt keine Annahme durch den Diensteanbieter dar. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 3.4 Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden anzunehmen. Der Diensteanbieter ist insbesondere berechtigt, die Annahme des Antrages davon abhängig zu machen, dass eine positive Auskunft über die Kreditwürdig- keit des Kunden erteilt wird. Der Diensteanbieter behält sich ausdrücklich vor, den Antrag nicht anzunehmen, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, die sich aus einem früheren oder einem noch bestehenden an- deren Vertragsverhältnis mit dem Diensteanbieter ergeben, der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit oder über Daten gemacht hat, die für die Feststellung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder wenn auf anderem Wege Umstände bekannt geworden sind, die zu begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden führen. 3.5 Beantragt der Kunde die Portierung einer Rufnummer von einem dritten Mobilfunkanbieter zu dem Diensteanbieter, so kommt der Vertrag mit dem Diensteanbieter abweichend von der Ziffern 3.1 – 3.3 im Zeitpunkt der tatsächlichen Portierung zu- standePortie- rung zustande. Wenn dem Kunden, soweit dies technisch möglich ist, auf dessen Wunsch vor dem Portierungstermin für den Zeitraum bis zur Portierung eine alternative Rufnummer zu- gewiesen Ruf- nummer zugewiesen wurde, ist abweichend davon der Zeitpunkt der Zuweisung dieser alternativen Rufnummer zugleich der Zeitpunkt des Zustandekommens des VertragesVertra- ges. 3.6 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass nur zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Tarife vereinbart werden können. Diese gelten dann ab dem Zeitpunkt der Portierung. 3.7 Der Diensteanbieter stellt dem Kunden einen persönli- chen, Kennwort-geschützen Online-Bereich zur Verfügung (Servicewelt), in dem der Kunde seinen Vertrag verwalten, Zusatzdienste beauftragen, Einstellungen verändern und Rechnungen einsehen kann. Der Kunde bestimmt den zuvor genannten Bereich als Vorrichtung zum Empfang elektroni- scher Post, insbesondere rechtsverbindlicher Dokumente. Eine Löschung bzw. nachträgliche Änderung der Dokumente durch den Diensteanbieter ist ausgeschlossen. Sobald der Diensteanbieter den Kunden per Email oder SMS benachrich- tigt, dass eine Mitteilungen oder Erklärungen in der Service- welt vorliegt, wird der Kunde diese unverzüglich abrufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbeginn. 3.1 a) Soweit der Kunde im Internet das vom Diensteanbieter zu diesem Zweck bereitgestellte Antragsformular ausfüllt und an den Diensteanbieter online übersendet, kommt der Ver- trag Vertrag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mittels Übersendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail an die von dem Kunden Kun- den angegebene E-Mail-Adresse, spätes- tens spätestens aber mit erstmaliger erstma- liger Inanspruchnahme der Telekom- munikationsleistung Telekommunikationsleistung durch den Kunden, zustande. Die Be- stätigung des Eingangs der Bestellung durch den Kunden stellt keine Annahme durch den Diensteanbieter dar. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 3.2 b) Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss bei einem Händler vor Ort stellt, kommt der Vertrag mit Aus- händigung Aushändigung der Vertragsunterlagen durch den Händler, spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsleistung Telekommunikationsleis- tung durch den Kunden, zustande. 3.3 c) Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss über die Kundenhotline des Diensteanbieters stellt, kommt der Vertrag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mit- tels Übersendung mittels Übersen- dung einer entsprechenden Annahme-E-Mail, spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsleistung Telekommunikations- leistung durch den Kunden, zustande. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch den Kunden stellt keine Annahme durch den Diensteanbieter dar. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 3.4 2. Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden anzunehmen. Der Diensteanbieter ist insbesondere berechtigt, die Annahme des Antrages davon abhängig zu machen, dass eine positive Auskunft über die Kreditwürdig- keit Kreditwürdigkeit des Kunden erteilt wird. Der Diensteanbieter behält sich ausdrücklich aus- drücklich vor, den Antrag nicht anzunehmen, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, die sich aus einem früheren oder einem noch bestehenden an- deren Vertragsverhältnis anderen Ver- tragsverhältnis mit dem Diensteanbieter ergeben, der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit oder über Daten gemacht hat, die für die Feststellung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder wenn auf anderem ande- rem Wege Umstände bekannt geworden sind, die zu begründeten begrün- deten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden führen. 3.5 a) Beantragt der Kunde die Portierung einer Rufnummer von einem dritten Dritten Mobilfunkanbieter zu dem Diensteanbieter, so kommt der Vertrag mit dem Diensteanbieter abweichend von 3.1 – 3.3 III.1. im Zeitpunkt der tatsächlichen Portierung zu- standezustande. Wenn dem Kunden, soweit dies technisch möglich ist, auf dessen Wunsch vor dem Portierungstermin für den Zeitraum bis zur Portierung eine alternative Rufnummer zu- gewiesen zugewiesen wurde, ist abweichend davon der Zeitpunkt der Zuweisung dieser alternativen alter- nativen Rufnummer zugleich der Zeitpunkt des Zustandekommens Zustandekom- mens des Vertrages. 3.6 b) Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass nur zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Tarife vereinbart werden können. Diese gelten dann ab dem Zeitpunkt der Portierung. 3.7 4. Der Diensteanbieter stellt dem Kunden einen persönli- chenpersönlichen, Kennwort-geschützen Online-Bereich zur Verfügung (ServiceweltService- welt), in dem der Kunde seinen Vertrag verwalten, Zusatzdienste Zusatzdiens- te beauftragen, Einstellungen verändern und Rechnungen einsehen ein- sehen kann. Der Kunde bestimmt den zuvor genannten Bereich als Vorrichtung zum Empfang elektroni- scher elektronischer Post, insbesondere insbesonde- re rechtsverbindlicher Dokumente. Eine Löschung bzw. nachträgliche nach- trägliche Änderung der Dokumente durch den Diensteanbieter ist ausgeschlossen. Sobald der Diensteanbieter den Kunden per Email oder SMS benachrich- tigtbenachrichtigt, dass eine Mitteilungen oder Erklärungen in der Service- welt Servicewelt vorliegt, wird der Kunde diese unverzüglich abrufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen